Bürgerinnen und Bürger: Grundrechte, Sicherheit und Justiz

Bürgerinnen und Bürger: Grundrechte, Sicherheit und Justiz

Die Bürgerinnen und Bürger der EU haben das Recht, sich innerhalb der EU frei zu bewegen und ihren Arbeits- und Wohnort frei zu wählen. Dies wird durch einen sich weiterentwickelnden rechtlichen und institutionellen Rahmen unterstützt. In der Charta der Grundrechte der Europäischen Union werden die individuellen Rechte unter wesentlichen Grundsätzen zusammengefasst, zu denen unter anderem die Würde des Menschen, die Grundfreiheiten, die Gleichheit, die Solidarität, die Bürgerrechte und die justiziellen Rechte zählen. Die EU fördert und schützt die Grundrechte, die Rechtsstaatlichkeit und die demokratischen Werte unter anderem in den Bereichen Justiz und Inneres, Migration und Asyl sowie Gleichstellung der Geschlechter. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten und sich im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative direkt an dem Rechtsetzungsverfahren der EU zu beteiligen. Rechtliche und konstitutionelle Angelegenheiten spielen eine zentrale Rolle dabei, dass diese Rechte in den Rechtsvorschriften der EU geachtet werden und letztere mit den Verträgen im Einklang stehen. Durch den Vertrag von Lissabon wurde die demokratische Rechenschaftspflicht in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Justiz gestärkt und die Rolle der nationalen Parlamente und des Gerichtshofs der Europäischen Union erweitert. Maßnahmen in den Bereichen Kultur und Bildung tragen dazu bei, dass die gemeinsamen Werte und Grundrechte in der gesamten EU gefördert werden.