WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft
Die Systeme der internen Stützung in der Landwirtschaft werden durch das Übereinkommen über die Landwirtschaft geregelt, das während der internationalen Handelsverhandlungen der Uruguay-Runde, die zur Errichtung der Welthandelsorganisation (1986-1994) führten, ausgehandelt wurde und 1995 in Kraft trat. Das langfristige Ziel des Übereinkommens über die Landwirtschaft besteht darin, ein faires und marktorientiertes Agrarhandelssystem zu schaffen. Außerdem soll durch Verhandlungen über Verpflichtungen zur Unterstützung und zum Schutz sowie durch die Einführung konsequenterer und operativ wirksamerer Regeln und Disziplinarmaßnahmen ein Reformprozess in Gang gesetzt werden. Die Landwirtschaft hat daher eine Sonderstellung, da dieser Wirtschaftszweig durch ein eigenes Übereinkommen geregelt wird, dessen Bestimmungen maßgeblich sind.
Rechtsgrundlage
Im Rahmen des 1947 in Genf unterzeichneten Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und des 1994 in Marrakesch unterzeichneten Übereinkommens zur Errichtung der Welthandelsorganisation (WTO) treffen die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten Maßnahmen gemäß Artikel 207 (Gemeinsame Handelspolitik) sowie Artikel 217 und 218 (Internationale Übereinkünfte) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (5.2.2).
Allgemeiner Rahmen der externen Dimension der GAP
Die gesamte gemeinsame Agrarpolitik (GAP) unterliegt seit 1995 den Regeln der WTO, einschließlich des Streitbeilegungsgremiums, mit dem ein verbindliches Streitbeilegungsverfahren eingeführt wurde und für die Einhaltung der neuen multilateralen Regeln durch die Unterzeichnerstaaten gesorgt wird.
Darüber hinaus ist die GAP an Zugeständnisse im Agrarbereich, die im Rahmen multilateraler und bilateraler Abkommen zugunsten einer Vielzahl von Ländern anerkannt werden, sowie an einseitige Ausnahmeregelungen geknüpft, die im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS) gewährt werden. Diese Präferenzabkommen erklären den hohen Anteil von Einfuhren aus Entwicklungsländern an den Agrareinfuhren der Europäischen Union (siehe nachstehende Tabelle zum Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen der EU).
Gesamthandel der EU und Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen mit Drittstaaten im Jahr 2024
| Maßeinheit | Ausfuhren | Einfuhren | Bilanz | |
| Gesamthandel | in Mio. EUR | 2 583 950 | 2 437 593 | 146 357 |
| Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen | in Mio. EUR | 235 409 | 171 887 | 63 522 |
| Als Anteil des Gesamthandels | % | 9,1 | 7,1 | |
| Veränderung 2023-2024 | % | 2,9 | 7,8 | |
| Jährliche Veränderung 2014-2024 | % | 4,8 | 5,0 |
Quelle: Europäische Kommission, GD AGRI: Agri-food trade statistical factsheet (Statistisches Datenblatt zum Handel mit Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen), 15. Mai 2025.
WTO-Übereinkommen über die Landwirtschaft
Die Landwirtschaft genießt in den Übereinkommen und den Vereinbarungen der WTO über den Warenhandel (die 1994 unterzeichnet wurden und am 1. Januar 1995 in Kraft traten) einen Sonderstatus, da für diesen Wirtschaftszweig ein eigenes Übereinkommen, nämlich das Übereinkommen über die Landwirtschaft, gilt, dessen Bestimmungen maßgeblich sind. Zudem gelten einige Bestimmungen des Übereinkommens über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) auch für die Agrarerzeugung und den Agrarhandel. Das Gleiche gilt für das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS-Übereinkommen) in Bezug auf den Schutz geografischer Angaben. Außerdem werden die Bestimmungen des Übereinkommens über die Landwirtschaft durch das Übereinkommen über technische Handelshemmnisse (TBT-Übereinkommen) sowie durch technische Unterstützungsmaßnahmen ergänzt.
In diesen Übereinkommen ist im Hinblick auf die Durchsetzung ein gewisses Maß an Flexibilität vorgesehen, und zwar zugunsten der der WTO angehörenden Entwicklungsländer (besondere und differenzierte Behandlung) sowie zugunsten der am wenigsten entwickelten Länder sowie der Entwicklungsländer, die Nettoimporteure von Nahrungsmitteln sind (Sonderbestimmungen).
Auf der Grundlage des Übereinkommens über die Landwirtschaft haben sich die WTO-Mitgliedstaaten einem Programm zur Reform der bestehenden Agrarpolitik verschrieben, das konkrete verbindliche Verpflichtungen in drei wichtigen Bereichen enthält: Marktzugang, interne Stützung und Ausfuhrsubventionen. Mit dem Übereinkommen über die Landwirtschaft soll der Marktzugang verbessert werden. Dazu wird vorgeschrieben, dass alle Grenzschutzmaßnahmen in Zölle (Zolläquivalente) umgewandelt werden und dass ein „Mindestzugang“ für Drittländer für Produkte festgelegt wird, die keiner Tarifregelung unterliegen. Das Übereinkommen über die Landwirtschaft sieht eine Verringerung der Fördervolumen vor. Das Ausmaß der Verringerung hängt von der Art der Beihilfe ab. Diese Beihilfen werden in verschiedene „Boxen“ eingeordnet, je nach den wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen, die sie auf den Handel innerhalb der Agrarmärkte haben können:
- Die Gelbe Box (auch als „aggregiertes Stützungsmaß“ (AMS) bezeichnet) umfasst die Preisstützung und die an die Erzeugung gekoppelten Beihilfen, die nicht von der Reduktionsverpflichtung ausgenommen sind.
- Die Blaue Box umfasst die an Programme zur Angebotskontrolle gekoppelten Beihilfen, die von Reduktionsverpflichtungen ausgenommen sind.
- Die Grüne Box umfasst zwei Stützungsgruppen: Programme für öffentliche Dienstleistungen und Direktzahlungen an Erzeuger, die vollständig von der Erzeugung abgekoppelt sind.
Der WTO-Agrarausschuss überwacht die Umsetzung des Übereinkommens über die Landwirtschaft und bietet den Mitgliedern ein Forum, in dem sie entsprechende Anliegen vorbringen können.
Die Doha-Runde und die Landwirtschaft
Die Doha-Runde ist die jüngste Verhandlungsrunde im Rahmen der WTO und wird auch als Doha-Entwicklungsagenda bezeichnet. Sie wurde im Jahr 2001 auf der vierten WTO-Ministerkonferenz in Doha eingeleitet und bildete den Beginn einer neuen Runde der Agrarverhandlungen. Die WTO-Mitglieder haben sich verpflichtet, den Marktzugang erheblich zu verbessern und alle Formen von Ausfuhrsubventionen und handelsverzerrenden internen Stützungen schrittweise abzuschaffen. Sie sind übereingekommen, den Bedürfnissen der Entwicklungsländer Rechnung zu tragen und ihnen erforderlichenfalls eine besondere und differenzierte Behandlung zu gewähren.
Die Landwirtschaft war ein zentrales Thema vieler der jüngsten WTO-Ministerkonferenzen. Im Rahmen der zehnten Ministerkonferenz in Nairobi im Jahr 2015 wurden vier neue Beschlüsse für die Landwirtschaft verabschiedet, die den Ausfuhrwettbewerb, die öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherung in Entwicklungsländern, Baumwolle und besondere Schutzmechanismen für Entwicklungsländer betreffen. Im Rahmen der zwölften Ministerkonferenz in Genf im Jahr 2022 wurden Verhandlungsergebnisse bei einer Reihe von Abkommen, dem sogenannten Genfer Paket, erzielt. Dazu gehörten auch eine Ministererklärung zu Notfallmaßnahmen im Hinblick auf die Ernährungssicherheit und ein Ministerbeschluss zur Ausnahme der humanitären Lebensmittelkäufe im Rahmen des Welternährungsprogramms von Exportverboten oder -beschränkungen.
Im Rahmen der dreizehnten Ministerkonferenz in Abu Dhabi vom 26. bis 29. Februar 2024 erörterten die Ministerinnen und Minister einen Textentwurf, der einen Arbeitsplan zur Behandlung aller Aspekte der Agrarverhandlungen enthält. Die Verhandlungspositionen waren jedoch in mehreren Punkten nach wie vor unterschiedlich und die WTO-Mitglieder konnten sich nicht auf den Arbeitsplan einigen. In Bezug auf die öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherheit sowie andere Fragen, wie die Fristen für die Verhandlungen, die erwarteten Ergebnisse und den Umfang der Flexibilität, die den am stärksten gefährdeten Ländern bei Lebensmitteleinfuhren eingeräumt werden sollte, blieben sie geteilter Meinung.
Die vierzehnte Ministerkonferenz wird vom 26. bis zum 29. März 2026 in Jaunde stattfinden. Angesichts des schwierigen internationalen Handelsumfelds wird die Konferenz den WTO-Mitgliedern die Gelegenheit bieten, ihre festgelegten Standpunkte zu erweitern und einen Durchbruch bei Agrarverhandlungen zu erzielen.
Die Folgen des Übereinkommens über die Landwirtschaft für die gemeinsame Agrarpolitik der EU
Ein Teilziel der Reform der GAP aus dem Jahr 1992 (3.2.3) bestand darin, die Unterzeichnung des Übereinkommens über die Landwirtschaft im Rahmen der Uruguay-Runde zu erleichtern. Tatsächlich hat die EU ihre im Jahr 1994 in Marrakesch eingegangenen Verpflichtungen weitgehend eingehalten.
Früher stammten die meisten subventionierten Ausfuhren, die der WTO gemeldet wurden, aus der EU, bevor diese Subventionen im Rahmen der Reform der GAP aus dem Jahr 2013 abgeschafft wurden. Im Jahr 2017 gingen diese auf null zurück. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine Reihe von Maßnahmen wesentlicher Wettbewerber (z. B. Nahrungsmittelhilfe, Ausfuhrkredite und staatliche Handelsunternehmen) nicht den WTO-Regeln unterliegen. Die EU wird Erstattungen für Ausfuhren in Zukunft nur ausnahmsweise im Fall schwerer Krisen, die den Markt betreffen, anwenden. Bei einem Teil der EU-Erzeugnisse waren erhebliche Kürzungen zu verzeichnen: Diese betrafen insbesondere Butter, Raps, Käse, Obst und Gemüse, Eier, Wein und Fleisch im Allgemeinen.
Durch die Reform der GAP aus dem Jahr 2003, mit der der überwiegende Teil der bestehenden Direktbeihilfen entkoppelt wurde, und durch die anschließenden sektorspezifischen Reformen ließ sich der Großteil der Beihilfen aus der Gelben und Blauen Box in Beihilfen aus der Grünen Box umwandeln (siehe nachstehende Tabelle).
| DER WTO GEMELDETE EU-INTERNE STÜTZUNG (in Mio. EUR) |
GRÜNE BOX (Betrag und %) | BLAUE BOX (Betrag und %) | GELBE BOX (Betrag und %) | GEMELDETE STÜTZUNG GESAMT |
|---|---|---|---|---|
| Zeitraum 2011/2012 (G/AG/N/EU/20) | 70 976,8 87,8 % |
2 981,1 3,7 % |
6 858,9 8,5 % |
80 816,8 100 % |
| Zeitraum 2012/2013 (G/AG/N/EU/26) | 71 140,0 89,1 % |
2 754,2 3,5 % |
5 899,1 7,4 % |
79 793,3 100 % |
| Zeitraum 2013/2014 (G/AG/N/EU/34) | 68 697,8 88,8 % |
2 663,6 3,4 % |
5 971,7 7,8 % |
77 333,1 100 % |
| Zeitraum 2014/2015 (G/AG/N/EU/43) | 65 256,8 87,3 % |
2 878,8 3,8 % |
6 642,3 8,9 % |
74 777,9 100 % |
| Zeitraum 2015/2016 (G/AG/N/EU/46) | 60 828,5 84,2 % |
4 331,1 6,0 % |
7 101,8 9,8 % |
72 261,4 100 % |
| Zeitraum 2016/2017 (G/AG/N/EU/55) | 61 696,1 84,2 % |
4 641,2 6,3 % |
6 944,5 9,5 % |
73 281,8 100 % |
| Zeitraum 2017/2018 (G/AG/N/EU/61) |
65 845,8 84,8 % |
4 795 6,1 % |
6 932 8,4 % |
79 932 100 % |
| Zeitraum 2019/2020 (G/AG/N/EU/79) | 68 515 85,7 % |
4 889 6,1 % |
5 329 6,6 % |
79 936 100 % |
| Zeitraum 2020/2021 (G/AG/N/EU/89) | 67 940 84,9 % |
4 615 5,8 % |
7 430 9,3 % |
79 985 100 % |
| Zeitraum 2021/2022 (G/AG/N/EU/95) | 68 513 85,8 % |
4 610 5,8 % |
6 694 8,4 % |
79 817 100 % |
Quelle: WTO-Datenbank für Meldungen, abgerufen am 8. Oktober 2025.
Rolle des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament verfolgt alle multilateralen Verhandlungen aufmerksam, hat jedoch stets besonderes Augenmerk auf die Verhandlungen im Agrarbereich gelegt. Es hat eine Entschließung angenommen, in der es seine Standpunkte zu den auf jeder WTO-Ministerkonferenz anstehenden Fragen darlegt, wobei zuletzt die Entschließung vom 8. Februar 2024 zum Thema multilaterale Verhandlungen mit Blick auf die 13. WTO-Ministerkonferenz in Abu Dhabi angenommen wurde. In dieser Entschließung betonte das Parlament, dass bei den Verhandlungen über die Landwirtschaft Fortschritte erzielt werden müssen, um überzeugende Ergebnisse bei noch offenen Fragen zu erzielen und den Agrarsektor zu stärken, damit auf aktuelle Herausforderungen, einschließlich der Existenzgrundlagen im ländlichen Raum und der ökologischen Nachhaltigkeit, reagiert werden kann. Ferner wird die Bedeutung eines lauteren Wettbewerbs und fairer Wettbewerbsbedingungen für die Landwirte betont, und es werden ein besserer Informationsaustausch und mehr Transparenz im Hinblick auf die Agrarpolitik und Subventionen gefordert.
Das Europäische Parlament hat die Kommission stets aufgefordert, die Interessen der europäischen Erzeuger und Verbraucher sowie der Landwirte in Ländern, zu denen die EU besondere historische Beziehungen unterhält, darunter den Staaten in Afrika, im karibischen Raum und im Pazifik, zu schützen. Es hat wiederholt hervorgehoben, dass es wichtig ist, „nicht handelsbezogene Anliegen“ ausdrücklich anzuerkennen und die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Umweltschutz, Lebensmittelqualität und Tierschutz zu berücksichtigen.
Rachele Rossi