Integrierte Meerespolitik der Europäischen Union

Die integrierte Meerespolitik der Europäischen Union ist ein ganzheitliches Konzept für alle meeresbezogenen Politikbereiche der Europäischen Union. Sie beruht auf der Idee, dass die Union höhere Erträge aus ihrem Meeresraum bei geringeren Auswirkungen auf die Umwelt erzielen kann, indem sie ihr breites Spektrum miteinander verbundener Aktivitäten im Zusammenhang mit Ozeanen, Meeren und Küsten koordiniert. Die integrierte Meerespolitik zielt daher auf eine Stärkung der sogenannten blauen Wirtschaft ab, die alle meeresbasierten wirtschaftlichen Tätigkeiten umfasst.

Rechtsgrundlage

Artikel 42, 43 Absatz 2, 91 Absatz 1, 100 Absatz 2, 173 Absatz 3, 175, 188, 192 Absatz 1, 194 Absatz 2, 195 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Der EU-Vertrag enthält keine ausdrückliche Bestimmung zur Gesetzgebungskompetenz in der Meerespolitik. Die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, die auf die oben genannten Artikel des AEUV gestützt ist, gibt den Rechtsrahmen für deren Umsetzung.

Vorgeschichte

Ein zunehmendes Bewusstsein dafür, dass alle meeresgestützten Aktivitäten miteinander verbunden sind, während die entsprechenden maritimen Politikbereiche und Entscheidungsfindungsprozesse immer noch ziemlich nach Sektoren fragmentiert sind, führte zu Bestrebungen, um einen ganzheitlicheren und kohärenten politischen Rahmen aufzustellen. Dementsprechend forderte die Kommission in ihren Strategischen Zielen für 2005-2009 (KOM(2005) 12) einen integrierten Politikansatz in Meeresfragen. Im Oktober 2007 führte die Kommission „Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union“ (KOM(2007) 575) ein. Seitdem hat die Kommission – im Oktober 2009 (KOM(2009) 540) und September 2012 (COM(2012) 491) – zwei Fortschrittsberichte vorgelegt, die die wichtigsten Errungenschaften der integrierten Meerespolitik der EU und der entsprechenden sektoralen Politiken im maritimen Bereich beschreiben. Schließlich wurde die Verordnung (EU) Nr. 1255/2011, zur Schaffung eines Programms zur Unterstützung der Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik, durch die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 aufgehoben.

Ziele

Die integrierte Meerespolitik der EU ist ein politischer Rahmen, der darauf abzielt, die nachhaltige Entwicklung aller meeresgestützten Aktivitäten und Küstenregionen zu fördern, indem die Koordinierung der Politikbereiche, die die Ozeane, Meere, Inseln, Küstenregionen und Regionen in äußerster Randlage und maritimen Sektoren betreffen, verbessert wird und sektorübergreifende Instrumente entwickelt werden. Die Hauptziele und die entsprechenden Handlungsfelder der integrierte Meerespolitik (KOM(2007) 575) sind:

  • Optimierung der Nachhaltigkeit bei der Nutzung der Ozeane und Meere, um somit das Wachstum der maritimen Regionen und Küstenregionen zu ermöglichen, und zwar in Bezug auf Schifffahrt, Häfen, Schiffbau, Arbeitsplätze im maritimen Bereich, die Umwelt und das Fischereimanagement;
  • Aufbau einer Wissens- und Innovationsgrundlage für die Meerespolitik durch eine umfassende europäische Strategie für die meereswissenschaftliche und -technische Forschung (z. B. die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) und das Programm Horizont 2020 (2.4.5);
  • Verbesserung der Lebensqualität in den Küstenregionen, indem der Küsten- und Meerestourismus gefördert, eine gemeinschaftliche Katastrophenschutzstrategie erstellt und das Potenzial der Regionen in äußerster Randlage und der Inseln der EU im maritimen Bereich entwickelt wird;
  • Ausbau der Führungsposition Europas im internationalen maritimen Bereich durch verbesserte Zusammenarbeit auf der Ebene der internationalen Meerespolitik und, in einem europäischen Maßstab, durch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) (5.5.5) und die Nördliche Dimension (5.5.3);
  • mehr Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa durch die Internetanwendung „Europäischer Atlas der Meere“ als ein Instrument, um das gemeinsame europäische maritime Erbe herauszustellen, und indem ein jährlicher Europäischer Tag der Meere am 20. Mai begangen wird.

Ergebnisse

Die integrierte Meerespolitik deckt folgende konvergierende Politikfelder ab:

1. Blaues Wachstum

Blaues Wachstum ist eine langfristige Strategie, die von der Kommission 2012 angenommen wurde (COM(2012) 494), um das Potenzial der blauen Wirtschaft zu erschließen und die Entwicklung nachhaltiger mariner und maritimer Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen. Sie richtet den Fokus auf Aquakultur, Küstentourismus, Meeresbiotechnologie, Meeresenergie und Meeresbodenbergbau. Anschließend gab die Kommission eine Mitteilung über die Rolle der Innovation in der blauen Wirtschaft (COM(2014) 254) heraus. Die Kommission spielte auch bei einigen grundlegenden Initiativen eine führende Rolle, die das blaue Wachstum in der Union fördern:

  • Eine Mitteilung über Offshore-Windenergie (KOM(2008) 768) über die zur Erreichung der energiepolitischen Ziele für 2020 und danach erforderlichen Maßnahmen;
  • Strategische Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU (COM(2013) 229);
  • die Mitteilung zur blauen Energie (COM(2014) 8), die einen Aktionsplan zur Ausschöpfung des Potenzials der Meeresenergie der europäischen Meere und Ozeane bis 2020 und darüber hinaus aufstellt;
  • eine Europäische Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung im Küsten- und Meerestourismus (COM(2014) 86);
  • im Jahr 2016 erstellte das „Forum zum Thema Meeresenergie“, eine Gruppe öffentlicher und privater Interessenträger und Organisationen, einschließlich Vertretern der Meeresenergiebranche, Vertretern der Mitgliedstaaten und der Regionen, Geldgeber und nichtstaatlicher Organisationen, einen strategischen Fahrplan mit dem Titel „Building Ocean Energy for Europe“ (Meeresenergie für Europa entwickeln).

2. Meeresdaten und Meereskenntnisse

Eine umfassende Meeresforschung sowie die Erhebung und Integration von Meeresdaten sind für die nachhaltige Entwicklung meeresgestützter Aktivitäten wesentlich. Um diesem Bedarf gerecht zu werden, stellte die Kommission die Europäische Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung (KOM(2008) 534) im Jahr 2008 vor. In dieser Mitteilung werden konkrete Maßnahmen und Mechanismen zur Verbesserung der Meeresforschung und der maritimen Forschung vorgeschlagen. Im Jahr 2010 nahm die Kommission die Strategie Meereskenntnisse 2020 (KOM(2010) 461) an, mit der die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die europäischen Ozeane und Meere durch ein koordiniertes Vorgehen bei der Sammlung und Zusammenstellung von Daten noch besser genutzt werden sollen. Schließlich veröffentlichte die Kommission nach einer Grünbuch-Konsultation (COM(2012) 473) im Jahr 2014 ihren Fahrplan für die Strategie Meereskenntnisse 2020 (SWD(2014) 149).

3. Maritime Raumplanung

Der zunehmende Einfluss des Menschen auf die Ozeane hat zusammen mit der schnell wachsenden Nachfrage nach und dem Wettbewerb um Meeresraum für verschiedene Zwecke wie Fischerei, Offshore-Anlagen für die Nutzung erneuerbarer Energiequellen und die Erhaltung der Ökosysteme die dringende Notwendigkeit einer integrierten Meeresbewirtschaftung deutlich gemacht. Das Parlament und der Rat nahmen daher die Richtlinie 2014/89/EU[1] zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung an. Mit ihr soll das nachhaltige Wachstum der Meereswirtschaft und die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen durch besseres Konfliktmanagement und größere Synergien zwischen den verschiedenen maritimen Tätigkeiten gefördert werden.

4. Integrierte Meeresüberwachung

Eine sichere und geschützte Meeresumwelt ist auch für die Entwicklung mariner Wirtschaftstätigkeiten wesentlich. Eine integrierte Meeresüberwachung zielt darauf ab, gemeinsame Wege zum Austausch von Informationen und Daten zwischen Behörden einzurichten, die an verschiedenen Aspekten der Überwachung beteiligt sind, z. B. Grenzkontrolle, Meeresverschmutzung und Meeresumwelt, Fischereiaufsicht, allgemeiner Rechtsdurchsetzung und Verteidigung. Im Jahr 2009 stellte die Kommission Leitlinien für die Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich der EU (KOM(2009) 538) auf und stellte im Jahr 2010 einen Fahrplan für die Schaffung des gemeinsamen Informationsraums für die Überwachung des maritimen Bereichs der EU (KOM(2010) 584) vor. Später, im Jahr 2014, veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum für den maritimen Bereich der EU (COM(2014) 451), der derzeit gemeinsam von der Kommission und den Mitgliedstaaten der EU und des EWR eingerichtet wird. Mit ihm sollen Effizienz und Kosteneffizienz der Meeresüberwachung verbessert werden, indem ein angemessener, rechtmäßiger, sicherer und effizienter Datenaustausch über Sektoren und Grenzen in der gesamten EU hinweg ermöglicht wird. Letztendlich ist der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich der EU ein wichtiger Eckpfeiler der Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit (3.4.11), indem er den Informationsaustausch zwischen den Meeresüberwachungsbehörden fördert.

5. Meeresbeckenstrategien

Um den besonderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Merkmalen ihrer Meeresgewässer besser gerecht zu werden, hat die Kommission im Rahmen der integrierten Meerespolitik Meeresbeckenstrategien für alle Meere und Ozeane der Union vorgestellt. Eine Meeresbeckenstrategie ist ein regionalspezifischer Ansatz basierend auf der Zusammenarbeit der Länder innerhalb desselben Meeresbeckens, um gemeinsame Herausforderungen und Chancen im Hinblick auf die Entwicklung der maritimen Wirtschaft und den Schutz der Meeresumwelt zu bewältigen und zu nutzen. Die Strategie für den Ostseeraum (KOM(2009) 248) war die erste umfassende Strategie, die auf der Ebene der „Makroregion“ erstellt wurde, und ein erster Schritt zur regionalen Durchführung der integrierten Meerespolitik. Die Kommission hat weitere Meeresbeckenstrategien für das Schwarze Meer (KOM(2007) 160), den Atlantik (KOM(2011) 782), die Region Adria-Ionisches Meer (COM(2014) 357), die Arktis (JOIN(2016) 21) und die Gebiete in äußerster Randlage der EU (COM(2017) 623) angenommen. Für den Mittelmeerraum wurden zwei Initiativen aufgelegt: (KOM(2009) 466) und (COM(2017) 183). Mit diesen regionalen Strategien begründet die EU auch eine engere Zusammenarbeit mit Drittländern in gemeinsamen Meeresbecken, was der integrierten Meerespolitik eine internationale Dimension verleiht.

Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der marinen Ökosysteme und der maritimen Tätigkeiten ist eine belastungsfähige internationale Zusammenarbeit erforderlich, um die oben genannten Ziele der integrierten Meerespolitik zu erreichen. Bereits im Jahr 2009 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die internationale Dimension der integrierten Meerespolitik (KOM(2009) 536), um die Rolle der EU auf der internationalen Bühne zu stärken. Im Jahr 2016 veröffentlichten die Kommission und die Hohe Vertreterin ihre gemeinsame Mitteilung über internationale Meerespolitik: eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere (JOIN(2016) 49). Diese enthält 50 Maßnahmen für sichere, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane, die weltweit umgesetzt werden. Bemühungen zur Stärkung der internationalen Meerespolitik sind im Gange.

Die Kommission hat eine Reihe spezifischer Maßnahmen in Übereinstimmung mit ihrem Aktionsplan für Meerespolitik ergriffen:

  • Mitteilung über strategische Ziele und Empfehlungen für die Seeverkehrspolitik der EU (KOM(2009) 8), die eine sichere, geschützte und effiziente Seefahrt fördern;
  • Mitteilung und Aktionsplan zur Errichtung eines europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen (KOM(2009) 10);
  • Vorschlag für eine Richtlinie über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten (KOM(2009) 11).

Rolle des Europäischen Parlaments

Von Anfang an hat das Parlament die verschiedenen Initiativen zur Schaffung einer integrierten Meerespolitik der Union aktiv unterstützt. Am 12. Juli 2007 nahm das Parlament als Antwort auf das Grünbuch der Kommission zur künftigen Meerespolitik eine Entschließung an, die den „integrierten Ansatz“ zur Meerespolitik unterstützt[2]. Im Anschluss an die offizielle Einführung der integrierten Meerespolitik der Union nahm das Parlament mehrere Entschließungen über eine integrierte Meerespolitik für die EU[3] als Antwort auf mehrere Mitteilungen der Kommission zu diesem Thema an. Am 30. November 2011 nahmen das Parlament und der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 zur Schaffung eines Programms zur Unterstützung der Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik an[4]. Diese Verordnung ist nicht mehr in Kraft und wurde im Zug der letzten GFP-Reform durch die Annahme der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds aufgehoben[5] (3.3.4).

Am 2. Juli 2013 nahm das Parlament eine Entschließung zum blauen Wachstum an[6]. Mit der Entschließung soll die integrierte Meerespolitik neu belebt und unterstützt werden, wobei betont wird, dass mit der Strategie des blauen Wachstums als Teil der integrierten Meerespolitik die Entwicklung von Synergien und koordinierten politischen Maßnahmen gefördert und so ein europäischer Mehrwert erzeugt wird.

Am 22. Oktober 2013 beschlossen das Parlament und der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 zur Errichtung eines Europäischen Grenzüberwachungssystems (EUROSUR)[7]. Diese Verordnung dient der Aufdeckung, Prävention und Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und der Gewährleistung des Schutzes des Lebens von Migranten.

Am 16. Januar 2018 nahm das Parlament eine Entschließung zur internationalen Meerespolitik an: eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030[8]. Die Meerespolitik erstreckt sich auf alle herkömmlichen oder neuartigen menschlichen Tätigkeiten, die auf oder am Meer stattfinden oder in Bezug zu diesem stehen, wie etwa die Fischerei.

Am 27. März 2019 nahm das Parlament eine legislative Entschließung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt an[9]. Darin weist es darauf hin, dass Nutzer von Fanggeräten, die Kunststoff enthalten, im Rahmen der Schaffung einer Kreislaufwirtschaft wiederverwendbare Alternativen und Wiederverwendungssysteme in Betracht ziehen müssen.

Am 4. April 2019 nahm das Parlament eine legislative Entschließung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten an[10]. Ziel ist es, die Sicherheit auf See zu verbessern und die Meeresverschmutzung zu verringern und dazu die Ausbildung von Seeleuten und die Erteilung von Zeugnissen für Seeleute im Einklang mit internationalen Vorschriften und dem technischen Fortschritt weiterzuentwickeln.

Am 17. April 2019 nahm das Parlament eine legislative Entschließung an zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“[11]. Von den sieben Clustern im Rahmen der globalen Herausforderungen enthält einer Forschung für eine nachhaltige und wirtschaftlich florierende Aquakultur und Fischerei sowie für blaues Wachstum und die blaue Wirtschaft.

Am 5. Juni 2019 nahmen das Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt an[12].

Am 20. Juni 2019 nahmen das Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2019/1159 zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute an[13].

Am 20. Juni 2019 nahmen das Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2019/1239 zur Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU an[14]. Diese Verordnung dient hauptsächlich dazu, harmonisierte Regeln für die Bereitstellung der für Hafenaufenthalte vorgeschriebenen Informationen festzulegen, insbesondere indem dafür Sorge getragen wird, dass jedem nationalen zentralen Meldeportal für den Seeverkehr dieselben Datensätze auf dieselbe Weise gemeldet werden können.

Am 28. November 2019 nahm das Parlament eine Entschließung an zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2019 in Madrid (Spanien) (COP25)[15]. Diese Entschließung weist darauf hin, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen für die Menschheit darstellt, und verlangt, dass alle Staaten und Akteure weltweit alles in ihrer Macht Stehende tun, um dagegen vorzugehen. Diese Entschließung betont, dass rechtzeitige internationale Zusammenarbeit, Solidarität und ein kohärentes und unbeirrtes Engagement für gemeinsames Handeln die einzige Lösung sind, um unserer gemeinsamen Verantwortung, den gesamten Planeten zu erhalten, gerecht zu werden.

Am 15. Januar 2020 nahm das Parlament eine Entschließung zum europäischen Grünen Deal an[16]. Diese Entschließung unterstützt die Kommission bei ihrem Vorschlag für ein globales verbindliches Ziel zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auf der Konferenz der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt im Oktober 2020. Diese Entschließung fordert die Kommission nachdrücklich auf, dem Grünen Deal eine „blaue“ Dimension zu verleihen, die maritime Dimension in vollem Umfang als wesentlichen Aspekt des Grünen Deals einzubeziehen, indem ein „Aktionsplan für Ozeane und Aquakultur“ ausgearbeitet wird.

 

[9]Angenommene Texte, P8_TA(2019)0305.
[10]Angenommene Texte, P8_TA(2019)0354.
[11]Angenommene Texte, P8_TA(2019)0396.
[15]Angenommene Texte, P9_TA(2019)0079.
[16]Angenommene Texte, P9_TA(2020)0005.

Marcus Ernst Gerhard Breuer