Integrierte Meerespolitik der Europäischen Union
Die integrierte Meerespolitik der Europäischen Union ist ein ganzheitliches Konzept für alle meeresbezogenen Politikbereiche der EU. Sie beruht auf der Idee, dass die EU höhere Erträge aus ihrem Meeresraum bei geringeren Auswirkungen auf die Umwelt erzielen kann, indem sie ihre vielen verschiedenen miteinander verknüpften Aktivitäten im Zusammenhang mit Ozeanen, Meeren und Küsten koordiniert. Die integrierte Meerespolitik zielt daher auf eine Stärkung der sogenannten blauen Wirtschaft ab, die alle meeresbasierten wirtschaftlichen Tätigkeiten umfasst.
Rechtsgrundlage
Artikel 42, 43 Absatz 2, 91 Absatz 1, 100 Absatz 2, 173 Absatz 3, 175, 188, 192 Absatz 1, 194 Absatz 2 und 195 Absatz 2 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Im Vertrag sind keine ausdrücklichen Bestimmungen für Gesetzgebungsbefugnisse in der Meerespolitik enthalten. Mit der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds, die auf den genannten Artikeln des AEUV beruht, wird allerdings der Rechtsrahmen für die Umsetzung festgelegt.
Hintergrund
Die Bestrebungen, einen ganzheitlichen und kohärenteren politischen Rahmen aufzustellen, entstanden durch das zunehmende Bewusstsein dafür, dass alle meeresbasierten Tätigkeiten miteinander verknüpft sind, während gleichzeitig die Fragmentierung der entsprechenden maritimen Politikbereiche und Entscheidungsfindungsprozesse nach Bereichen fortbestand. Dementsprechend forderte die Kommission in ihren Strategischen Zielen für 2005-2009 einen integrierten politischen Ansatz bei maritimen Angelegenheiten. Im Oktober 2007 führte die Kommission eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union ein. Seitdem hat die Kommission zwei Fortschrittsberichte – den ersten im Oktober 2009 und den zweiten im September 2012 – vorgelegt, in denen die wichtigsten Fortschritte in der integrierten Meerespolitik der EU und bei den entsprechenden Maßnahmen der maritimen Sektoren dargelegt werden. Schließlich wurde die Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 zur Schaffung eines Programms zur Unterstützung der Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik durch die Verordnung (EU) Nr. 508/2014 aufgehoben.
Ziele
Die integrierte Meerespolitik der EU ist ein politischer Rahmen, der darauf abzielt, die nachhaltige Entwicklung aller meeresbasierten Aktivitäten und Küstenregionen zu fördern, indem die Koordinierung der Politikbereiche, die die Ozeane, Meere, Inseln, Küstenregionen und Regionen in äußerster Randlage und maritimen Sektoren betreffen, verbessert wird und bereichsübergreifende Instrumente entwickelt werden. Die Hauptziele und die entsprechenden Tätigkeitsbereiche der integrierten Meerespolitik sind:
- die optimale Nachhaltigkeit bei der Nutzung der Ozeane und Meere, um das Wachstum der maritimen Regionen und Küstenregionen zu ermöglichen, und zwar in Bezug auf Schifffahrt, Seehäfen, Schiffbau, Arbeitsplätze im maritimen Bereich, Umwelt und Fischereimanagement,
- der Aufbau einer Wissens- und Innovationsgrundlage für die Meerespolitik durch eine umfassende Europäische Strategie für die meereswissenschaftliche und -technische Forschung (z. B. die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) und das Programm Horizont 2020 (2.4.5)),
- die Verbesserung der Lebensqualität in den Küstenregionen, indem der Küsten- und Meerestourismus gefördert, eine Gemeinschaftliche Katastrophenschutzstrategie erstellt und das Potenzial der Regionen in äußerster Randlage und der Inseln der EU im maritimen Bereich entfaltet wird,
- der Ausbau der Führungsposition Europas im internationalen maritimen Bereich durch eine verbesserte Zusammenarbeit auf der Ebene der internationalen Meerespolitik und, auf europäischer Ebene, durch die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) (5.5.5) und die Nördliche Dimension (5.5.3),
- mehr Aufmerksamkeit für ein maritimes Europa durch die Internetanwendung „Europäischer Atlas der Meere“ als ein Instrument, um das gemeinsame europäische maritime Erbe herauszustellen, und indem ein jährlicher Europäischer Tag der Meere am 20. Mai begangen wird.
Ergebnisse
Die integrierte Meerespolitik deckt folgende ineinander übergehende Politikfelder ab:
1. Blaues Wachstum und blaue Wirtschaft
Bei dem blauen Wachstum handelt es sich um eine langfristige Strategie, die 2012 von der Kommission angenommen wurde, um das Potenzial der blauen Wirtschaft zu erschließen und die Entwicklung nachhaltiger mariner und maritimer Wirtschaftstätigkeiten zu unterstützen. Der Fokus liegt auf Aquakultur, Küstentourismus, Meeresbiotechnologie, Meeresenergie und Meeresbodenbergbau. Anschließend veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die Bedeutung der Innovation für die blaue Wirtschaft. Die Kommission übernahm auch mit einigen grundlegenden Initiativen, durch die das blaue Wachstum in der EU gefördert wird, eine zentrale Rolle, etwa mit:
- der Mitteilung über Offshore-Windenergie über die zur Erreichung der energiepolitischen Ziele für 2020 und danach erforderlichen Maßnahmen,
- den strategischen Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung der Aquakultur in der EU,
- der Mitteilung über blaue Energie, in der ein Aktionsplan zur Ausschöpfung des Potenzials der Meeresenergie der europäischen Meere und Ozeane bis 2020 und darüber hinaus festgelegt wird,
- der Europäischen Strategie für mehr Wachstum und Beschäftigung im Küsten- und Meerestourismus,
- dem strategischen Fahrplan mit dem Titel „Building Ocean Energy for Europe“ (Meeresenergie für Europa entwickeln), der 2016 vom „Ocean Energy Forum“ – einer Gruppe öffentlicher und privater Interessenträger und Organisationen, einschließlich Vertretern der Meeresenergiebranche, Vertretern der Mitgliedstaaten und der Regionen, Geldgebern und nichtstaatlichen Organisationen – bereitgestellt wurde.
Im Anschluss an die Vorstellung des europäischen Grünen Deals im Dezember 2019 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der die blaue Wirtschaft als Weg zur Verwirklichung bestimmter Nachhaltigkeitsziele dargelegt wird. Die Kommission hielt die Mitgliedstaaten dazu an, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen, indem sie
- neue Technologien entwickeln, die zur Verringerung der Emissionen von für Fischerei genutzten Schiffen beitragen können,
- Fischern nahelegen, aktiv zu der Verringerung der Meeresverschmutzung beizutragen, indem Meeresabfälle gesammelt und bei der Fischerei recycelbare Materialien verwendet werden,
- maritime Raumplanung nutzen, um die Biodiversität der Meere zu schützen und zu erhalten und Energie aus erneuerbaren Quellen zu fördern,
- die Öffentlichkeit aufklären, um Forschung, Finanzierung und Beschäftigung im Bereich der Meereskompetenz zu verbessern,
- internationale Abkommen erleichtern, damit die blaue Wirtschaft auch in Drittländern wächst.
2. Meeresdaten und Meereskenntnisse
Eine umfassende Meeresforschung sowie die Erhebung und Integration von Meeresdaten sind für die nachhaltige Entwicklung meeresbasierter Tätigkeiten wesentlich. Um diesem Bedarf Rechnung zu tragen, stellte die Kommission im Jahr 2008 die Europäische Strategie für die Meeresforschung und die maritime Forschung vor. Darin werden konkrete Maßnahmen und Mechanismen zur Verbesserung der Meeresforschung und der maritimen Forschung vorgeschlagen. Im Jahr 2010 nahm die Kommission die Strategie Meereskenntnisse 2020 an, mit der die wissenschaftlichen Erkenntnisse über die europäischen Ozeane und Meere durch ein koordiniertes Vorgehen bei der Sammlung und Zusammenstellung von Daten besser genutzt werden sollen. Schließlich veröffentlichte die Kommission nach einer Grünbuch-Konsultation im Jahr 2014 ihren Fahrplan für die Strategie Meereskenntnisse 2020.
3. Maritime Raumplanung
Der zunehmende Einfluss des Menschen auf die Ozeane hat zusammen mit der schnell wachsenden Nachfrage nach und dem zunehmenden Wettbewerb um Meeresraum für verschiedene Zwecke wie Fischerei, Offshore-Anlagen für erneuerbare Energie und die Erhaltung von Ökosystemen verdeutlicht, dass es dringend einer integrierten Meeresbewirtschaftung bedarf. Das Europäische Parlament und der Rat nahmen daher die Richtlinie 2014/89/EU zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung an. Mit der Richtlinie sollen das nachhaltige Wachstum der Meereswirtschaft und die nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen durch besseres Konfliktmanagement und größere Synergieeffekte zwischen den verschiedenen maritimen Tätigkeiten gefördert werden.
4. Integrierte Meeresüberwachung
Eine sichere und geschützte Meeresumwelt ist auch für die Entwicklung mariner Wirtschaftstätigkeiten wesentlich. Eine integrierte Meeresüberwachung zielt darauf ab, gemeinsame Wege zum Austausch von Informationen und Daten zwischen Behörden bereitzustellen, die an verschiedenen Aspekten der Überwachung beteiligt sind, z. B. Grenzkontrolle, Meeresverschmutzung und Meeresumwelt, Fischereiaufsicht, allgemeine Durchsetzung von Rechtsvorschriften und Verteidigung. Im Jahr 2009 stellte die Kommission Leitlinien für die Errichtung eines gemeinsamen Informationsraums für den maritimen Bereich der EU auf. Im Jahr 2010 stellte sie einen Fahrplan für die Schaffung des gemeinsamen Informationsraums vor. Später, im Jahr 2014, veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über nächste Schritte auf dem Weg zu einem gemeinsamen Informationsraum, der derzeit gemeinsam von der Kommission und den Mitgliedstaaten der EU und des EWR errichtet wird. Ziel ist es, die Wirksamkeit und Kosteneffizienz der Meeresüberwachung zu verbessern, indem ein angemessener, rechtmäßiger, sicherer und effizienter Datenaustausch über Branchen und Grenzen in der EU hinweg ermöglicht wird. Letztendlich ist der gemeinsame Informationsraum für den maritimen Bereich der EU ein wichtiger Eckpfeiler der Strategie der Europäischen Union für maritime Sicherheit (EUMSS) (3.4.11), da er den Informationsaustausch zwischen den Meeresüberwachungsbehörden fördert.
5. Strategien für Meeresbecken
Um den besonderen wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Merkmalen ihrer Meeresgewässer besser gerecht zu werden, hat die Kommission im Rahmen der integrierten Meerespolitik Strategien für Meeresbecken für alle Meere und Ozeane der Union vorgestellt. Eine Strategie für ein Meeresbecken ist ein regionalspezifischer Ansatz, bei dem Länder innerhalb desselben Meeresbeckens zusammenarbeiten, um gemeinsame Herausforderungen und Chancen im Hinblick auf die Entwicklung der maritimen Wirtschaft und den Schutz der Meeresumwelt zu bewältigen und zu nutzen. Die Strategie für den Ostseeraum war die erste umfassende Strategie, die auf der Ebene der Makroregion erstellt wurde, und ein erster Schritt zur regionalen Durchführung der integrierten Meerespolitik. Die Kommission hat weitere Strategien für Meeresbecken für das Schwarze Meer, den Atlantik, die Region Adria-Ionisches Meer, die Arktis und die Gebiete in äußerster Randlage der EU angenommen. Für den Mittelmeerraum wurden zwei Initiativen ins Leben gerufen, eine Initiative für eine bessere Governance im Mittelmeerraum dank einer integrierten Meerespolitik und eine zweite Initiative für eine nachhaltige Entwicklung der Blauen Wirtschaft im westlichen Mittelmeerraum. Mit diesen regionalen Strategien begründet die EU auch eine engere Zusammenarbeit mit Drittländern in gemeinsamen Meeresbecken, was der integrierten Meerespolitik eine internationale Dimension verleiht.
Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters der marinen Ökosysteme und maritimen Tätigkeiten ist eine solide internationale Zusammenarbeit erforderlich, um die genannten Ziele der integrierten Meerespolitik zu erreichen. Bereits im Jahr 2009 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung über die internationale Dimension der integrierten Meerespolitik, um die Rolle der EU auf der internationalen Bühne zu stärken. Im Jahr 2016 veröffentlichten die Kommission und die Hohe Vertreterin ihre gemeinsame Mitteilung mit dem Titel „Internationale Meerespolitik: Der Beitrag der EU zum verantwortungsvollen Umgang mit den Weltmeeren“. Die Mitteilung enthält 50 Maßnahmen für sichere, saubere und nachhaltig bewirtschaftete Ozeane, die weltweit umgesetzt werden. Es gibt fortwährende Bemühungen zur Stärkung der internationalen Meerespolitik.
Die Kommission hat im Einklang mit ihrem Aktionsplan für Meerespolitik eine Reihe spezifischer Maßnahmen ergriffen:
- Mitteilung über strategische Ziele und Empfehlungen für die Seeverkehrspolitik der EU, mit der eine sichere und effiziente Schifffahrt gefördert wird,
- Mitteilung und Aktionsplan zur Errichtung eines europäischen Seeverkehrsraums ohne Grenzen,
- Vorschlag für eine Richtlinie über Meldeformalitäten für Schiffe beim Einlaufen in oder Auslaufen aus Häfen der Mitgliedstaaten.
Rolle des Europäischen Parlaments
Von Anfang an hat das Parlament die verschiedenen Initiativen zur Schaffung einer integrierten Meerespolitik der Union aktiv unterstützt. Am 12. Juli 2007 nahm das Parlament als Antwort auf das Grünbuch der Kommission über die künftige Meerespolitik eine Entschließung an, mit der der integrierte Ansatz zur Meerespolitik unterstützt wird. Nach der offiziellen Einführung der integrierten Meerespolitik der Union nahm das Parlament mehrere Entschließungen zu einer integrierten Meerespolitik für die EU an, darunter eine Entschließung aus dem Jahr 2010, in der die bisherigen Fortschritte und neuen Herausforderungen bewertet wurden, und eine legislative Entschließung aus dem Jahr 2011 zu dem Vorschlag über ein Unterstützungsprogramm zur Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik. Am 30. November 2011 nahmen das Parlament und der Rat die Verordnung (EU) Nr. 1255/2011 zur Schaffung eines Programms zur Unterstützung der Weiterentwicklung der integrierten Meerespolitik an. Diese Verordnung ist nicht mehr in Kraft. Sie wurde im Zuge der letzten Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) durch die Annahme der Verordnung (EU) Nr. 508/2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (3.3.4) aufgehoben.
Am 2. Juli 2013 nahm das Parlament eine Entschließung zu dem blauen Wachstum an. Mit der Entschließung soll die integrierte Meerespolitik angekurbelt und unterstützt werden, wobei betont wird, dass mit der Strategie des blauen Wachstums als Teil der integrierten Meerespolitik die Entwicklung von Synergien und koordinierten politischen Maßnahmen gefördert und so ein europäischer Mehrwert erzeugt wird.
Am 8. September 2015 nahm das Parlament eine Entschließung zur Erschließung des Potenzials von Forschung und Innovation in der blauen Wirtschaft zur Schaffung von Beschäftigung und Wachstum an.
Am 16. Januar 2018 nahm das Parlament eine Entschließung zu der Internationalen Meerespolitik: Eine Agenda für die Zukunft unserer Weltmeere im Rahmen der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Agenda 2030 an. Die Meerespolitik betrifft alle herkömmlichen und neuartigen marinen und maritimen Tätigkeiten des Menschen, einschließlich der Fischerei.
Am 27. März 2019 nahm das Parlament eine legislative Entschließung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt an. Darin wird im Rahmen der Schaffung einer Kreislaufwirtschaft darauf hingewiesen, dass Nutzer von Fanggeräten, die Kunststoff enthalten, wiederverwendbare Alternativen und Wiederverwendungssysteme in Betracht ziehen müssen.
Am 4. April 2019 nahm das Parlament eine legislative Entschließung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten an. Ziel ist es, die Sicherheit auf See zu erhöhen und die Meeresverschmutzung zu verringern, indem die Ausbildung von Seeleuten und die Ausstellung von Zeugnissen für Seeleute im Einklang mit internationalen Vorschriften und dem technischen Fortschritt weiterentwickelt werden.
Am 17. April 2019 nahm das Parlament eine legislative Entschließung zu dem Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Spezifische Programm zur Durchführung des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation „Horizont Europa“ an. Von den sieben Clustern der globalen Herausforderungen umfasst eines die Forschung für eine nachhaltige und wirtschaftlich florierende Aquakultur und Fischerei sowie für das blaue Wachstum und die blaue Wirtschaft.
Am 5. Juni 2019 nahmen das Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2019/904 über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt an.
Am 20. Juni 2019 nahmen das Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2019/1159 zur Änderung der Richtlinie 2008/106/EG über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten und zur Aufhebung der Richtlinie 2005/45/EG über die gegenseitige Anerkennung von Befähigungszeugnissen der Mitgliedstaaten für Seeleute an.
Am 20. Juni 2019 nahmen das Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2019/1239 zur Einrichtung eines europäischen Umfelds zentraler Meldeportale für den Seeverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/65/EU an. Diese Verordnung dient hauptsächlich dazu, harmonisierte Regeln für die Bereitstellung der für Hafenaufenthalte vorgeschriebenen Informationen festzulegen, insbesondere indem dafür Sorge getragen wird, dass jedem nationalen zentralen Meldeportal für den Seeverkehr dieselben Datensätze auf dieselbe Weise gemeldet werden können.
Am 13. November 2019 nahmen das Parlament und der Rat die Verordnung (EU) Nr. 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache an. Mit der Verordnung wurde die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache eingerichtet, um ein integriertes europäisches Management an den EU-Außengrenzen sicherzustellen, Grenzübertritte effizient zu steuern und die Wirksamkeit der Rückkehrpolitik der EU zu erhöhen. Dies ist ein zentrales Element eines nachhaltigen Migrationsmanagements. Dabei wird das Ziel verfolgt, den Migrationsdruck sowie potenzielle künftige Bedrohungen an den Grenzen zu bewältigen, schwere internationale Kriminalität zu bekämpfen und die innere Sicherheit in der EU unter uneingeschränkter Achtung der Grundrechte und der Freizügigkeit sicherzustellen.
Am 28. November 2019 nahm das Parlament eine Entschließung zur Klimakonferenz der Vereinten Nationen 2019 in Madrid (Spanien) (COP 25) an. In dieser Entschließung wird darauf hingewiesen, dass der Klimawandel eine der größten Herausforderungen für die Menschheit darstellt, und es werden weltweite Anstrengungen zu dessen Bekämpfung gefordert. In der Entschließung wird hervorgehoben, dass rechtzeitige internationale Zusammenarbeit, Solidarität und ein entschiedenes Engagement für gemeinsames Handeln die einzige Lösung sind, um der gemeinsamen Verantwortung, den gesamten Planeten zu erhalten, gerecht zu werden.
Am 15. Januar 2020 nahm das Parlament eine Entschließung zu dem Thema „Der europäische Grüne Deal“ an. Mit dieser Entschließung wurde die Kommission bei ihrem Vorschlag für ein globales verbindliches Ziel zum Schutz und zur Wiederherstellung der biologischen Vielfalt auf der Konferenz der Vereinten Nationen über biologische Vielfalt im Oktober 2020 unterstützt. Die Kommission wurde ferner nachdrücklich dazu aufgefordert, dem Grünen Deal eine „blaue“ Dimension zu verleihen, die maritime Dimension in vollem Umfang als wesentlichen Aspekt des Grünen Deals einzubeziehen, indem u. a. ein Aktionsplan für Ozeane und Aquakultur ausgearbeitet wird.
Am 14. September 2021 nahm das Parlament eine Entschließung zum Thema „Ein neues Konzept der Meeresstrategie für den Atlantik“ an. Das Parlament forderte die Kommission nachdrücklich auf, die bestehende Strategie zu überarbeiten, die Anbindung zwischen Häfen und Flughäfen und die Entwicklung des Hinterlands, das an Häfen angrenzt, durch multimodale Verbindungen zu fördern. Außerdem sprach es sich dafür aus, die Bildung im Bereich der blauen Wirtschaft zu verbessern, die Nutzung der maritimen Raumplanung zur Schaffung von Gebieten für erneuerbare Energie zu unterstützen und die Nutzung von Folgenabschätzungen für Schiffe in dieser Region zu fördern.
Am 16. September 2021 nahm das Parlament eine Entschließung zu dem Thema „Fischer für die Zukunft: eine neue Generation von Arbeitskräften für die Fischerei gewinnen und Arbeitsplätze in Küstengemeinschaften schaffen“ an. Mit dieser Entschließung wird angestrebt, Empfehlungen zur Bewältigung von Beschäftigungsproblemen in der Fischereibranche, einschließlich des Generationswechsels, auszusprechen.
Am 3. Mai 2022 nahm das Parlament eine Entschließung zu der Rolle der Fischerei und der Aquakultur beim Übergang zu einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in der EU an. In der Entschließung wird die Bedeutung der beiden Branchen hervorgehoben, insbesondere in Bezug auf das zweite Ziel für nachhaltige Entwicklung, das darin besteht, die Ernährungssicherheit zu verbessern. Es werden spezifische Aktionspläne gefordert, in denen die Fischerei und die Aquakultur, die bessere finanzielle Unterstützung der blauen Wirtschaft und das Treffen von Entscheidungen auf der Grundlage wissenschaftlicher Forschung und Folgenabschätzungen behandelt werden, damit integrierte ökosystembasierte Rechtsvorschriften ausgearbeitet werden können.
Am 7. Juli 2021 nahm das Parlament eine Entschließung zu den Auswirkungen von Offshore-Windparks und anderen Systemen für die Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen auf die Fischerei an. In der Entschließung wird hervorgehoben, dass erneuerbare Offshore-Energie nur dann nachhaltig ist, wenn sie keine negativen Auswirkungen auf die Umwelt und auf den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt hat, insbesondere in Regionen, die von der Fischerei abhängig sind.
Am 18. Januar 2024 nahm das Parlament eine Entschließung zum aktuellen Stand der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik und den Zukunftsaussichten an. In dieser Entschließung wird das Ziel verfolgt, politische Leitlinien für künftige Überprüfungen der GFP unter Bezugnahme auf den Bericht der Kommission von 2022 über die Funktionsweise der GFP vorzugeben. Im Mittelpunkt des Berichts steht die Umsetzung der derzeitigen GFP und damit die Frage, ob ihre Ziele und Instrumente nach wie vor relevant sind, um aktuelle und künftige Herausforderungen zu bewältigen, und ob bestimmte Aspekte reformiert, überarbeitet, angepasst oder verbessert werden sollten.
Marcus Ernst Gerhard Breuer / DANA DIVERA TWISK