Seit Dezember 2009 ist die Union für die Durchführung von Maßnahmen zur Unterstützung, Koordinierung oder Ergänzung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zuständig. Auch wenn der Mehrjährige Finanzrahmen 2021-2027 keine eigene Haushaltslinie für die Tourismuspolitik vorsieht, wurden für den Zeitraum 2022-2023 Mittel für touristische Aktivitäten im Rahmen des Binnenmarktprogramms bereitgestellt.

Rechtsgrundlage

Artikel 6 Buchstabe d sowie Titel XXII Artikel 195 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Ziele

Die Tourismusbranche im engeren Sinne (traditionelle Reiseanbieter und Anbieter touristischer Dienstleistungen) umfasst in der Europäischen Union 2,3 Mio. Unternehmen, hauptsächlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU). In diesem Bereich sind schätzungsweise 12,3 Mio. Menschen beschäftigt.

Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftszweig in der Europäischen Union, der 10% ihres BIP ausmacht und weitreichende Auswirkungen auf Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und soziale Entwicklung hat. Er kann ein wirksames Instrument im Kampf gegen wirtschaftlichen Niedergang und Arbeitslosigkeit sein.

Die EU-Politik zielt darauf ab, Europas Führungsposition als Reiseziel zu erhalten und gleichzeitig den Beitrag der Branche zu Wachstum und Beschäftigung zu maximieren und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern zu fördern, insbesondere durch den Austausch bewährter Verfahren.

Ergebnisse

A. Allgemeine Politik

Seit 2001 hat die Kommission mehrere Mitteilungen – die letzte im Jahr 2014 – über die Grundzüge ihrer Politik zur Entwicklung der Tourismusbranche veröffentlicht. Dies sind:

B. Besondere Maßnahmen

1. Maßnahmen zugunsten der Touristen als Reisende und/oder Urlauber

Hierbei handelt es sich um Maßnahmen zur Erleichterung des Grenzübertritts sowie zum Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der materiellen Interessen der Reisenden. Zu diesen Maßnahmen gehören die Empfehlung 86/666/EWG des Rates zum Brandschutz in Hotels, die Richtlinie 2008/122/EG über den Erwerb von Teilzeitnutzungsrechten an Immobilien und die Richtlinie (EU) 2015/2302 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen. Dazu kommt die Annahme von Regelungen hinsichtlich der Rechte von Passagieren in allen Verkehrsbereichen (2.2.3). In der Richtlinie 2006/7/EG vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung wird beispielhaft der Zusammenhang zwischen dem Tourismus und anderen Zuständigkeitsbereichen der EU deutlich. Zudem hebt sie die Richtlinie 76/160/EWG vom 8. Dezember 1975 mit Wirkung vom 31. Dezember 2014 auf.

Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments hat die Kommission mehrere Initiativen in Form von fünf vorbereitenden Maßnahmen zu gezielten aktuellen Themen bezüglich des europäischen Tourismus eingeleitet.

Dazu gehört die Initiative „EDEN“, die sich auf die Förderung herausragender europäischer Reiseziele im Sinne von weniger bekannten oder neuen Reisezielen, die mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit im Einklang stehen, konzentriert.

Das Konzept "Nachhaltiger Tourismus“ umfasst u. a. das „Grüne Band Europa“ (ein 6 800 km langes Wegenetz von der Barentssee bis zum Schwarzen Meer), mit dem das Ziel verfolgt wird, den ehemaligen Eisernen Vorhang in ein grenzübergreifendes Wegenetz für Radfahrer und Spaziergänger umzuwandeln. Die EU beteiligt sich darüber hinaus an der Finanzierung von grenzübergreifenden Projekten des nachhaltigen Tourismus zur Diversifizierung des europäischen Tourismusangebots.

Das Programm „DiscoverEU“ gehört zu einer Reihe von anderen Programmen zur Förderung des Tourismus. Es ermöglicht 18-jährigen Europäern, durch die EU zu reisen und mehr über die Vielfalt in Europa zu erfahren.

2. Maßnahmen für einen verantwortungsbewussten Tourismus zugunsten der Tourismuswirtschaft und der Regionen

Die Kommission unterstützt auch die Vernetzung zwischen den großen europäischen Tourismusregionen. Um die Tourismusbranche dabei zu unterstützen, einen Beitrag zur regionalen Entwicklung und zur Schaffung von Arbeitsplätzen in der jeweiligen Region zu leisten, bietet die Union eine Reihe von Finanzierungsquellen an.

Im April 2022 nahm die Kommission einen Vorschlag zur Schaffung eines EU-weiten Systems zum Schutz geografischer Angaben für nichtlandwirtschaftliche Erzeugnisse (wie Handwerk) an (COM(2022)0174). Diese Erzeugnisse sind oft von Bedeutung für die lokale Identität und ziehen den Tourismus an. Eines der Ziele der Überarbeitung der Verordnung besteht darin, die regionale Wirtschaft und den Tourismus in diesen Bereichen anzukurbeln. Derzeit wird der Standpunkt des Rates in erster Lesung erwartet.

Harmonisierte statistische Daten über den Tourismus werden in der Union seit 1996 gesammelt. Mit der Verordnung (EU) Nr. 692/2011 vom 6. Juli 2011 wurde ein gemeinsamer Rahmen für die systematische Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken im Bereich des Tourismus auf der Grundlage von in Mitgliedstaaten erhobenen Daten geschaffen. Im Jahr 2013 hat die Kommission eine virtuelle Beobachtungsstelle für den Tourismus eingerichtet, um die Erhebung und Speicherung von Daten zu koordinieren und für mehr Synergie zwischen den einzelnen Ebenen, auf denen die Entscheidungen in der Tourismuspolitik getroffen werden, zu sorgen. Im Oktober 2022 startete die Kommission das EU-Dashboard für den Tourismus, ein Instrument, mit dem regionale und nationale politische Entscheidungsträger bei der Ausrichtung von politischen Maßnahmen und Strategien im Tourismussektor unterstützt werden sollen, indem sie die Zugänglichkeit von Tourismusstatistiken verbessert und Reiseziele und öffentliche Einrichtungen bei der Überwachung ihrer Fortschritte beim ökologischen und digitalen Wandel unterstützt. Dies ist eine der Maßnahmen, die von der Kommission in ihrem „Übergangspfad für die Tourismusstrategie“ aus dem Jahr 2022 vorgeschlagen wurden (weitere Einzelheiten zur Strategie unten).

Im November 2022 nahm die Kommission eine Überarbeitung der Verordnung (EU) 2018/1724 über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungsleistungen an (COM(2022)0571). Im Rahmen dieser Initiative liegt der Schwerpunkt auf KMU, und es soll ein verantwortungsvolles, transparentes und faires Wachstum der Kurzzeitvermietungen als Teil eines ausgewogenen Tourismusökosystems entwickelt werden.

3. Weitere Schwerpunktmaßnahmen

Die Kommission hat ferner eine Vorzeigekonferenz zum Tourismus veranstaltet, die am 19. März 2019 in Brüssel stattfand.

Im Jahr 2023 plant die Kommission die Annahme einer Verordnung zur Digitalisierung von Reisedokumenten. Dies würde das Reisen erleichtern, da die Ausstellung digitaler Reisedokumente einfacher ist, was wiederum der Tourismusbranche zugutekäme.

Rolle des Europäischen Parlaments

Lange vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hatte das Parlament eine Reihe von Entschließungen über die Leitlinien und Initiativen der Kommission im Bereich des Tourismus angenommen.

Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon nahm das Europäische Parlament am 27. September 2011 auf der Grundlage eines Initiativberichts über Europa als wichtigstes Reiseziel der Welt eine Entschließung an. Am 25. März 2021 nahm das Europäische Parlament eine Initiativentschließung über die Festlegung einer EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus an. In der Entschließung wurde gefordert, den EU-Tourismussektor nach COVID-19 wieder aufzubauen, die Steuerungspolitik im Rahmen der EU neu auszurichten, den Übergang zum nachhaltigen, verantwortungsvollen und intelligenten Tourismus zu stärken und die Planung des künftigen Tourismus zu überdenken.

Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament in zweiter Lesung einen Standpunkt zum Erlass einer neuen Richtlinie über den besseren Schutz von Reisenden bei Pauschalreisen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG angenommen. Die Mitgesetzgeber bereiten sich derzeit darauf vor, die Pauschalreiserichtlinie erneut zu ändern. Die Arbeiten dazu sollen Ende 2023 beginnen. Am 29. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament eine Entschließung zu neuen Herausforderungen und Konzepten für die Förderung des Fremdenverkehrs in Europa angenommen. Darin werden u. a. die Digitalisierung der Vertriebskanäle, die Entwicklung der neuen Wirtschaft des Teilens (Sharing Economy), das sich wandelnde Verbraucherverhalten, die Notwendigkeit der Anwerbung und Bindung qualifizierter Arbeitskräfte, der demografische Wandel und die Saisonabhängigkeit genannt. Ferner fordert das Parlament die Kommission darin auf, eine neue Strategie für den Tourismus vorzulegen, mit der die Mitteilung mit dem Titel „Europa – wichtigstes Reiseziel der Welt“ vom 30. Juni 2010 ersetzt oder aktualisiert wird.

Am 24. Oktober 2019 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu den negativen Auswirkungen der Insolvenz von Thomas Cook auf den Tourismus in der EU an. Ferner billigte das Parlament am 5. Mai 2022 eine Entschließung zu den Auswirkungen des rechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Verkehrs- und Tourismusbranche in der EU. Das Parlament nahm darüber hinaus weitere wichtige Entschließungen an, wie unter anderem zur Umsetzung der aktualisierten neuen Industriestrategie für Europa: Anpassung der Ausgaben an die Politik am 15. September 2022 und zu der Bewertung der neuen Mitteilung der Kommission zu den Gebieten der äußersten Randlage am 13. Juni 2023.

Die Mitglieder trugen zur Ausarbeitung und Verhandlung von EU-Rechtsvorschriften bei, die sich auf den Tourismus auswirken, wie z. B. der Vorschlag für eine Verordnung über die Erhebung und den Austausch von Daten im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungsleistungen (COM(2022)0571). Nach seiner Verabschiedung wird er die Datenerhebung durch Kurzzeitvermietungsplattformen regeln, mehr Sicherheit für Touristen bieten, gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Tourismusbranche sicherstellen und es den vom Tourismus betroffenen Städten ermöglichen, auf Nachhaltigkeit hinzuarbeiten und für eine gute Lebensqualität für ihre Einwohner zu sorgen.

Der Ausschuss für Verkehr und Tourismus des Europäischen Parlaments sowie seine Taskforce „Tourismus“ führen regelmäßig Gespräche mit Vertretern internationaler Tourismusgremien und Interessengruppen. Die Taskforce „Tourismus“ hat ferner eine kohärentere Tourismuspolitik gefordert und sich zum Thema einer eigenen EU-Haushaltslinie für den Tourismus geäußert.

Maßnahmen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

Europa ist das weltweit führende Reiseziel. Die Tourismusbranche ist ein wesentlicher Teil der EU-Wirtschaft. Daher bemüht sich die EU um die Wiederbelebung dieses Wirtschaftszweigs.

Während der ersten vier Monate des Jahres 2020 verzeichnete Europa bei den Ankünften im Rahmen des internationalen Tourismus einen dramatischen Rückgang von 44% im Vergleich zum selben Zeitraum im Jahr 2019. Dieser Rückgang steht im Einklang mit der globalen Leistung. Die Arbeitsplatzverluste in der europäischen Tourismusbranche nahmen 2020 ungeahnte Ausmaße an und lagen zwischen 14,2 Millionen. und 29,5 Millionen.

Die Kommission hat verschiedene Instrumente für eine rasche Reaktion eingesetzt: einen Vorschlag zur Aussetzung der Regeln für die Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft (COM(2020)0111), Auslegungsleitlinien zu den Passagierrechten (C(2020)1830) und Leitlinien zu Grenzkontrollen (C(2020)1753) sowie Unterstützung bei der Rückholung von EU-Reisenden während der Ausgangsbeschränkungen von März bis Mai 2020.

Im Mai 2020 legte die Kommission ihre Mitteilung mit dem Titel „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“ (COM(2020)0550) vor. Sie enthält Leitlinien und Empfehlungen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit und Wiederöffnung der Binnengrenzen in Sicherheit, zur Wiederherstellung von Verkehrsdiensten und Verkehrsverbindungen in Sicherheit, zur sicheren Wiederaufnahme der touristischen Dienstleistungen, insbesondere des Gastgewerbes, sowie zur Überwindung der Liquiditätskrise und Wiederherstellung des Verbrauchervertrauens. Außerdem wurden darin Empfehlungen zu Gutscheinen ausgesprochen. Das Parlament erörterte seinerseits die COVID-19-Pandemie bei den Plenarsitzungen vom 10. März, 26. März und 17. Juni 2020. Auf seiner außerordentlichen Plenarsitzung am 26. März 2020 nahm es seinen Standpunkt zu drei Legislativvorschlägen an: Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise; zur Ausweitung des EU-Solidaritätsfonds auf Notlagen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und zur vorübergehenden Aussetzung der Zuweisung von Zeitnischen auf Flughäfen in der Gemeinschaft (siehe außerdem COM(2020)0111 oben). Darüber hinaus nahm das Parlament auf seiner Plenarsitzung vom 19. Juni 2020 eine Entschließung zum Thema „Tourismus und Verkehr im Jahr 2020 und darüber hinaus“ an, in der es sowohl eine rasche kurzfristige Unterstützung als auch eine langfristige Unterstützung der Verkehrs- und Tourismusbranche forderte, um ihr Überleben und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Im Juli 2020 nahm die Kommission einen Aktionsplan mit dem Titel „Aktionsplan für eine faire und einfache Besteuerung zur Unterstützung der Aufbaustrategie“ (COM(2020)0312) an. In diesem Plan legte die Kommission ihr Ziel dar, die MwSt.-Richtlinie, insbesondere die MwSt.-Sonderregelung für Reisebüros, zu überarbeiten. Für das vierte Quartal 2023 plant die Kommission die Annahme dieser Überarbeitung. Ziel der Initiative ist die Überarbeitung der Mehrwertsteuer-Sonderregelung für Reisebüros, der Mehrwertsteuervorschriften für die Personenbeförderung und der Mehrwertsteuerbefreiung für Reisende aus Drittländern.

Im März 2021 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung mit dem Titel „Festlegung einer EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus“ an, in der es die Mitgliedstaaten aufforderte, unverzüglich in vollem Umfang gemeinsame und abgestimmte Kriterien für ein sicheres Reisen umzusetzen. Dazu zählte eine gemeinsame Impfbescheinigung und ein System der gegenseitigen Anerkennung von Impfverfahren für medizinische Zwecke, während zugleich das EU-Reiseformular – nach Möglichkeit digital – unter uneingeschränkter Wahrung der Datenschutzvorschriften auf den Weg gebracht werden sollte.

Am 15. Februar 2022 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu den Herausforderungen für städtische Gebiete in der Zeit nach der COVID-19-Krise an, in der es darauf hinwies, dass der Städtetourismus eine wesentliche Rolle bei der Gestaltung der Städtepolitik spielt und dass die meisten Städte in der EU nach dem Ausbruch der Pandemie unter einem Wegbrechen des Tourismus gelitten haben und nach neuen und nachhaltigeren Vorgehensweisen suchen mussten, um den Tourismus wiederzubeleben. Dies hat zur zunehmenden Nutzung neuer digitaler Technologien geführt, die es ermöglicht haben, den städtischen Raum besser zu verwalten und die Bewegung der Städtetouristen besser zu steuern, sodass die Bildung großer Menschenansammlungen und riskante Situationen im Zusammenhang mit der Pandemie verhindert wurden.

Die Mitgliedstaaten wurden aufgefordert, ein gemeinsames und diskriminierungsfreies EU-Gesundheitsschutzprotokoll für Tests, einschließlich Schnelltesttechnologien und PCR-Tests, zu erstellen, die vor dem Abflug durchgeführt werden und zuverlässig und erschwinglich sein sollten.

Am 17. März 2021 legte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Ein gemeinsamer Ansatz für sichere und dauerhafte Öffnungen“ (COM(2021)0129) vor, sowie einen Vorschlag für eine Verordnung über einen Rahmen für die Ausstellung, Überprüfung und Anerkennung interoperabler Zertifikate zur Bescheinigung von Impfungen, Tests und der Genesung mit der Zielsetzung der Erleichterung der Freizügigkeit während der COVID-19-Pandemie (digitales grünes Zertifikat) (COM(2021)0130) und einen ähnlichen Rahmen für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Aufenthalt oder Wohnsitz im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten (COM(2021)0140).

Das digitale COVID-Zertifikat der EU wurde in allen Mitgliedstaaten akzeptiert und hat dazu beigetragen, das Recht auf Freizügigkeit für alle in der EU ansässigen Personen sicherzustellen. Die Regelung für das digitale COVID-Zertifikat wurde nach einer Überarbeitung der Verordnung und ihrer Annahme durch das Parlament und den Rat (Verordnung (EU) 2022/1034) bis Juni 2023 verlängert.

Im Februar 2022 nahm die Kommission ihren Plan mit dem Titel „Übergangspfad für den Tourismus“ an. In der aktualisierten Industriestrategie der EU wurde betont, dass die Widerstandsfähigkeit der Tourismusbranche gestärkt und der digitale und ökologische Wandel angesichts der COVID-19-Pandemie beschleunigt werden muss. Im Rahmen des Übergangspfads wurden 27 Bereiche für Maßnahmen für den ökologischen und digitalen Wandel sowie für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Tourismusbranche in der EU ermittelt. Als Reaktion auf diesen Plan nahm der Rat im Dezember 2022 die „EU-Agenda für den Tourismus 2030“ an. Die Agenda konzentrierte sich auf fünf Prioritäten: den ökologischen und den digitalen Wandel; Resilienz und Inklusion; Kompetenzen und Unterstützung und den Governance- und politischen Handlungsrahmen, wobei in jeder Priorität mehrere Maßnahmen vorgesehen sind.

 

Davide Pernice