Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) ist integraler Bestandteil der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Union. Die GSVP ist der wichtigste politische Rahmen, über den die Mitgliedstaaten eine europäische strategische Sicherheits- und Verteidigungskultur entwickeln, Konflikte und Krisen gemeinsam angehen, die EU und ihre Bürgerinnen und Bürger schützen und den Weltfrieden und die internationale Sicherheit stärken können. Aufgrund des angespannten geopolitischen Kontexts gehörte die GSVP in den letzten zehn Jahren zu den Politikbereichen, die sich am schnellsten entwickelt haben. Der am 24. Februar 2022 begonnene Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine bedeutet einen geopolitischen Rückschlag für Europa, durch den neue Impulse für die Gründung einer europäischen Verteidigungsunion gegeben wurden.
Rechtsgrundlage
Die GSVP ist im Vertrag von Lissabon beschrieben, der 2009 in Kraft trat und mit dem der Vertrag über die Europäische Union (EUV) und der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) geändert wurden.
Die Funktionsweise der GSVP und der GASP wird in den Artikeln 21 bis 46 EUV unter Titel V „Allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union und besondere Bestimmungen über die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“ erläutert.
Die Rolle des Europäischen Parlaments im Hinblick auf die GASP und die GSVP ist in den Artikeln 24, 27 und 36 EUV festgelegt, und die Finanzierungsregelungen für beide Strategien sind in Artikel 41 EUV enthalten.
Die GSVP wird außerdem in den Protokollen zu den Verträgen präzisiert, die durch den Vertrag von Lissabon hinzugefügt wurden, und zwar hauptsächlich in Protokoll Nr. 1 (über die Rolle der nationalen Parlamente in der Europäischen Union), Protokoll Nr. 10 (über die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit nach Artikel 42 EUV) und Protokoll Nr. 11 (Protokoll zu Artikel 42 EUV) sowie in den Erklärungen Nr. 13 und Nr. 14 (Erklärungen zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik).
Die Industriepolitik der EU im Verteidigungsbereich stützt sich auch auf weitere Rechtsgrundlagen, insbesondere auf die Artikel 114, 173, 212 und 322 AEUV.
Aufbau
Die politischen Leitlinien der GSVP werden von den Staats- und Regierungschefs der EU im Europäischen Rat festgelegt. Auf Ministerebene setzt der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) diese Grundsätze in konkrete Beschlüsse in außen- und sicherheitspolitischen Fragen um. Den Vorsitz im Rat (Auswärtige Angelegenheiten) führt die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (VP/HR). In dieser zentralen institutionellen Rolle legt die VP/HR den Mitgliedstaaten Vorschläge für die GSVP vor, steht dem Europäischen Auswärtigen Dienst vor und leitet die Europäische Verteidigungsagentur.
Die Beschlüsse zur GSVP werden vom Europäischen Rat und vom Rat der EU einstimmig gefasst (Artikel 42 EUV). Nur in einigen wichtigen Ausnahmefällen, die die Europäische Verteidigungsagentur (Artikel 45 EUV) und die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit (Artikel 46 EUV) betreffen, wird mit qualifizierter Mehrheit entschieden.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde eine europäische Politik im Bereich der Fähigkeiten und der Rüstung eingeführt (Artikel 42 Absatz 3 EUV) und festgelegt, dass die Europäische Verteidigungsagentur ihre Aufgaben erforderlichenfalls in Verbindung mit der Kommission wahrnimmt (Artikel 45 Absatz 2 EUV), wenn es um die Forschung auf dem Gebiet der Verteidigungstechnologie der EU und die Politik der EU in den Bereichen Industrie und Weltraum geht.
Rechtsvorschriften betreffend die Industriepolitik im Verteidigungsbereich werden in der Regel vom Parlament und vom Rat der EU gemeinsam verabschiedet.
Entwicklungen zwischen 2016 und 2022
Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon hat sich die GSVP erheblich weiterentwickelt, sowohl politisch als auch institutionell.
A. Globale Strategie und Europäischer Verteidigungsfonds
Im Juni 2016 stellte die damalige VP/HR Federica Mogherini eine „Globale Strategie für die Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union“ vor, in der fünf Prioritäten dargelegt wurden, darunter die Sicherheit der EU und die globale Governance. Im Verteidigungsbereich zielte die Globale Strategie darauf ab, den Mitgliedstaaten stärkere Anreize für die operative und industrielle Zusammenarbeit zu bieten, um eine bessere strategische Abstimmung und Interoperabilität zu erreichen.
Zu diesem Zweck wurde ein Europäischer Verteidigungsfonds mit einem Budget von 8 Mrd. EUR für die gemeinsame Forschung und die Entwicklung von Fähigkeiten eingerichtet. Das Arbeitsprogramm 2025 für den Europäischen Verteidigungsfonds umfasst 33 Themen, zu denen Projekte vorgeschlagen werden können, und ist mit einem Gesamtbudget in Höhe von 1,065 Mrd. EUR für kooperative Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich ausgestattet. Darüber hinaus wurde eine Koordinierte Jährliche Überprüfung der Verteidigung eingeführt, um die Transparenz bei der Verteidigungsplanung zu verbessern und Synergie- und Skaleneffekte zu fördern.
B. Ständige Strukturierte Zusammenarbeit
Die Ständige Strukturierte Zusammenarbeit ist ein weiterer Rahmen zur Förderung der Zusammenarbeit durch die gemeinsame Entwicklung von Fähigkeiten. Unter der Verantwortung der VP/HR und des Europäischen Auswärtigen Dienstes planen die teilnehmenden Mitgliedstaaten gemeinsame Vorzeigeprojekte, arbeiten sie aus und investieren in diese. Das Ziel besteht darin, sich auf gemeinsame Waffensysteme zu einigen, die Verteidigungsausgaben deutlich zu erhöhen und die Interoperabilität der europäischen Streitkräfte zu verbessern. Im Oktober 2025 liefen 74 Projekte im Rahmen der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit.
C. Europäische Friedensfazilität
Die Europäische Friedensfazilität wurde 2021 für den Zeitraum 2021-2027 eingerichtet, um die gemeinsamen Kosten militärischer GSVP-Missionen und -Operationen zu finanzieren, die außerhalb der EU durchgeführt werden, um den Frieden zu erhalten, Konflikte zu verhüten und die internationale Sicherheit zu stärken. Mit dem Instrument, das mit einem Budget von 17 Mrd. EUR ausgestattet ist und außerhalb des Haushaltsplans der EU finanziert wird, wird es ermöglicht, die durch diese Kosten entstehende Belastung auf die Mitgliedstaaten zu verteilen. Die Europäische Friedensfazilität kann genutzt werden, um die Ausbildung und militärische Ausrüstung (unter anderem letale Geräte) der EU-Partnerländer zu finanzieren. Die Verstärkung der Kapazitäten für Friedensunterstützungsmissionen und der Aufbau der militärischen Fähigkeiten und Verteidigungsfähigkeiten von Drittstaaten und Partnerorganisationen erhöhen die Wirksamkeit des auswärtigen Handelns der EU. In den Jahren 2022 und 2024 hat die EU im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität 11,1 Mrd. EUR zur Unterstützung der ukrainischen Streitkräfte bereitgestellt.
D. Strategischer Kompass
Im Jahr 2022 wurde der Strategische Kompass mit dem übergeordneten Ziel angenommen, strategische Autonomie für die EU zu erreichen. Mit ihm sollen Lücken in der Globalen Strategie geschlossen und übergreifende Leitlinien für gemeinsame Maßnahmen in den zentralen strategischen Bereichen Krisenbewältigung, Resilienz, Fähigkeiten und Partnerschaften bereitgestellt werden. Zum ersten Mal einigten sich die Mitgliedstaaten auf eine gemeinsame Bewertung der Bedrohungslage und eine strategische Vision, die die EU zu einem Bereitsteller von Sicherheit machen würde. Eine neue EU-Schnelleingreifkapazität von 5 000 Truppen wurde geschaffen, um eine rasche Reaktion auf Krisen sicherzustellen. Außerdem wurde ein EU-Instrumentarium zur Abwehr hybrider Bedrohungen entwickelt.
Entwicklungen seit dem Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine
Nach Beginn des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 mussten umfassende Änderungen am Strategischen Kompass vorgenommen werden, um der erfolgten Destabilisierung der europäischen Sicherheitsordnung und den sich daraus ergebenden Änderungen des Standpunkts und der Ziele und Instrumente der EU im Verteidigungsbereich Rechnung zu tragen.
A. Stärkung der Verteidigungsindustrie der EU
Um die Verteidigungsbereitschaft sicherzustellen und die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung zu stärken, ermittelte die EU die wichtigsten Herausforderungen, die sich aus den langjährigen Investitionsdefiziten im Industriebereich, einer fragmentierten Nachfrage und einem fragmentierten Angebot, der Abhängigkeit von Drittstaaten und den begrenzten Verteidigungskapazitäten ergeben. In der Erklärung von Versailles aus dem Jahr 2022, die vollständig mit dem Strategischen Kompass in Einklang steht, wurden Maßnahmen dargelegt, um diese Probleme durch neue und überarbeitete Verfahren auf EU-Ebene anzugehen.
Dazu gehören die Europäische Industriestrategie für den Verteidigungsbereich und das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie, mit denen die industriellen Kapazitäten auf EU-Ebene ausgebaut werden sollen. Das übergeordnete Ziel besteht darin, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre gemeinsamen Investitionen in die Verteidigung und insbesondere in den europäischen Verteidigungssektor langfristig erhöhen und dass diese Investitionen wirksamer werden.
Zu diesem Zweck werden in dem Entwurf einer Verordnung über das Programm für die Europäische Verteidigungsindustrie neben der Finanzierung gemeinsamer Beschaffungsprojekte folgende Vorschläge vorgebracht:
- ein Fonds zur Beschleunigung der Transformation der Lieferketten im Verteidigungsbereich, womit kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden sollen;
- die Einführung einer EU-Regelung für die Versorgungssicherheit, um Solidarität und Wirksamkeit in Reaktion auf Spannungen in der Lieferkette oder Sicherheitskrisen zu verbessern und die rechtzeitige Ermittlung potenzieller Engpässe zu ermöglichen;
- eine Struktur für das europäische Rüstungsprogramm, um die Zusammenarbeit durch Mehrwertsteuerbefreiungen zu verbessern, sowie
- ein europäischer Mechanismus für militärische Verkäufe, mit dem die Verfügbarkeit europäischer Verteidigungsgüter sichergestellt werden soll.
Die EU geht auch kurzfristige Herausforderungen an, beispielsweise mit
- dem Gesetz zur Stärkung der europäischen Verteidigungsindustrie durch gemeinsame Beschaffung, mit dem Anreize für die gemeinsame Beschaffung von Militärgütern geschaffen werden, die von den Mitgliedstaaten dringend benötigt werden (Geltungszeitraum: 2024-2025), und
- der Verordnung zur Förderung der Munitionsproduktion, mit der dringenden Forderungen nach Wiederauffüllung der Munitions- und Raketenbestände in der Ukraine und in ganz Europa entsprochen wird (Geltungszeitraum: 2023-2025).
B. Erhöhung der Verteidigungsausgaben und Schließung von Fähigkeitslücken
Im März 2025 stellte die Kommission den Plan „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030 vor, um die Aufstockung der nationalen Mittel für das Militär zu erleichtern. Ziel ist es, durch Änderungen des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakts und Darlehen aus einem neuen mit 150 Mrd. EUR ausgestatteten Finanzierungsmechanismus (Instrument für Sicherheitsmaßnahmen für Europa) einen Anstieg der Verteidigungsausgaben aller Mitgliedstaaten um insgesamt 800 Mrd. EUR sicherzustellen.
Anschließend wurden die politischen Leitlinien des Plans „ReArm Europe“/Bereitschaft 2030 als konkrete Maßnahmen in das Gemeinsame Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 der Kommission und der Hohen Vertreterin und Vizepräsidentin aufgenommen. In dem Weißbuch wird hervorgehoben, dass die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten müssen, um Fähigkeitslücken in den folgenden vorrangigen Bereichen zu schließen:
- Luft- und Raketenabwehr,
- Artilleriesysteme,
- Munition und Flugkörper,
- Drohnen und Drohnenabwehrsysteme,
- militärische Mobilität,
- Cyberkriegsführung und elektronische Kriegsführung,
- strategische Enabler (unter anderem Flugzeuge für den strategischen Lufttransport und die Luftbetankung, Aufklärung und Überwachung) und
- Schutz kritischer Infrastrukturen.
Die Mittel hierfür werden über Darlehen bereitgestellt, die den Mitgliedstaaten im Rahmen des Instruments für Sicherheitsmaßnahmen für Europa gewährt werden.
C. Verbesserung der Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit
Im Juni 2025 führte die Kommission das Omnibus-Paket zur Verteidigungsbereitschaft ein, ein Legislativpaket, mit dem Investitionen in gemeinsame Verteidigungsfähigkeiten erleichtert werden sollen. Ziel ist es, für die Verteidigungsindustrie für mehr Vorhersehbarkeit zu sorgen und den Zugang zu EU-Finanzierungsmechanismen zu vereinfachen. Im Arbeitsprogramm der Kommission für 2025 wurden Verteidigung und Sicherheit ausdrücklich als integrale Bestandteile der Agenda der EU für strategische Autonomie aufgenommen. Die Verteidigungspolitik ist nun eng mit den Zielen in den Bereichen Industrie, Technologie und Wettbewerbsfähigkeit sowie mit Initiativen wie dem Deal für eine saubere Industrie und dem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie abgestimmt.
Im Oktober 2025 veröffentlichte die Kommission ihre gemeinsame Mitteilung über den Fahrplan für die Verteidigungsbereitschaft 2030. Der Fahrplan enthält eine Reihe hochgesteckter Ziele, die es der Europäischen Union ermöglichen sollen, ihre wichtigsten Fähigkeitslücken bis 2030 zu schließen. Die Mitgliedstaaten werden darin aufgefordert, Fähigkeitenkoalitionen zu bilden, um Defizite rasch zu beheben, und es wurde das Ziel festgelegt, bis 2027 mindestens 40 % der Verteidigungsausgaben gemeinsam zu tätigen. In dem Fahrplan werden auch vier Leitinitiativen für die Bereitschaft genannt, die von der Kommission besonders unterstützt werden: die Europäische Drohnenabwehrinitiative, der Schutzschild für die EU-Ostflanke, der Europäische Weltraumschild und der Europäische Luftschild.
Um Resilienz gegenüber hybriden Bedrohungen geht es in der Strategie der Union zur Krisenvorsorge 2025, mit der eine Kultur der koordinierten Reaktionsfähigkeit auf Risiken wie Cyberangriffe, Desinformation, Klimabedrohungen und Ernährungsunsicherheit geschaffen werden soll.
Missionen und Operationen im Rahmen der GSVP
Missionen und Operationen im Rahmen der GSVP sind militärische und zivile Bemühungen, mit denen internationale Krisen verhindert werden sollen, indem die Nachbarschaft der EU stabilisiert und die Widerstandsfähigkeit der Partner gegenüber verschiedenen Bedrohungen verbessert wird. Für die Einleitung von GSVP-Missionen und -Operationen ist die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Die Missionen und Operationen werden dann politisch und strategisch vom Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee, einem Gremium, das sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt, überwacht. Im Oktober 2025 fanden 21 aktive GSVP-Missionen und -Operationen statt, an denen rund 4 000 Vertreter des Militärs und ziviler Einrichtungen beteiligt waren.
Zu den wichtigsten Zielen der GSVP-Missionen und -Operationen gehören:
- Reform des Sicherheitssektors (EUPM Moldova, EUCAP Somalia, EUPOL COPPS, EUAM Iraq, EUAM Ukraine);
- Grenzmanagement (EUBAM Libya);
- Unterstützung und Ausbildung der nationalen Streitkräfte (EUMAM Mozambique, EUMAM Ukraine);
- Freiheit der Schifffahrt (EUNAVFOR ASPIDES, Atalanta).
Eine wichtige GSVP-Mission ist die militärische Unterstützungsmission der EU zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine), in deren Rahmen bis Ende Februar 2025 75 000 ukrainische Soldaten ausgebildet wurden.
Rolle des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament unterstützt die Integration und Zusammenarbeit im Verteidigungsbereich auf EU-Ebene. Das Parlament kontrolliert die GSVP und richtet auf eigene Initiative Anfragen dazu an den oder die HR/VP und den Rat (Artikel 36 EUV). Darüber hinaus hat es ein Kontrollrecht im Hinblick auf die Mittel für die GSVP (Artikel 41 EUV). Das Parlament berät zweimal pro Jahr über die Umsetzung der GASP und der GSVP und nimmt Berichte an: einen über die GASP, der vom Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten verfasst wird, und einen über die GSVP, der vom Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung erstellt wird.
In dem Jahresbericht 2024 des Parlaments über die Umsetzung der GSVP, der auf seiner Plenartagung am 10. Februar 2025 angenommen wurde, wird hervorgehoben, dass die strategische Autonomie der EU und ihre Rolle als globaler Bereitsteller von Sicherheit gestärkt werden müssen. Es wird betont, dass die Fähigkeiten zur schnellen Entsendung verbessert und die Widerstandsfähigkeit gegenüber hybriden Bedrohungen gestärkt werden muss. In dem Bericht wird ferner betont, dass Partnerschaften mit der NATO sowie mit gleich gesinnten Ländern aufgebaut werden müssen, um gemeinsame sicherheitspolitische Herausforderungen wirksam anzugehen. Es werden auch mehr Investitionen in Forschung und Entwicklung im Verteidigungsbereich, die Stärkung der Europäischen Industriestrategie für den Verteidigungsbereich sowie die Förderung gemeinsamer Beschaffungsinitiativen zur Stärkung der technologischen und industriellen Basis der Verteidigung der EU gefordert. Außerdem wird im Bericht für eine Stärkung der Europäischen Friedensfazilität zur Unterstützung der Partnerländer plädiert und betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass bei GSVP-Missionen und -Operationen das Völkerrecht und die Menschenrechte geachtet werden.
Die Forderung des Parlaments nach einer stärkeren Beteiligung an der GSVP steht im Einklang mit seiner im EUV festgelegten Rolle in Bezug auf die GSVP. Seit 2012 veranstalten das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten gemäß dem Protokoll Nr. 1 zwei interparlamentarische Konferenzen pro Jahr, um über Fragen im Zusammenhang mit der GSVP zu beraten. Durch die mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon erfolgten Änderungen wird sichergestellt, dass das Parlament als wesentlicher Partner bei der Bewältigung von sicherheitspolitischen Herausforderungen und der Gestaltung der Außenbeziehungen eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der GSVP spielt.
Entsprechend seiner Rolle nimmt das Parlament regelmäßig an Beratungen, Anhörungen und Workshops zu Themen wie zivile und militärische GSVP-Einsätze, Terrorismusbekämpfung, Rüstungskontrolle und institutionelle Entwicklungen in der EU teil. Seit der Erklärung der HR/VP aus dem Jahr 2010 über die politische Rechenschaftspflicht nimmt das Parlament aktiv an gemeinsamen Konsultationen mit dem Rat, dem Europäischen Auswärtigen Dienst und der Kommission teil. Darüber hinaus stellt es in den Sitzungen des Ausschusses für Sicherheit und Verteidigung Fragen und unterbreitet dem Europäischen Auswärtigen Dienst direkt Vorschläge zu GSVP-Angelegenheiten. Daher steht die im Jahresbericht 2024 des Parlaments über die Umsetzung der GSVP enthaltene Forderung nach einer stärkeren Kontrolle, Rechenschaftspflicht und einem intensiveren Dialog mit den für Verteidigungsfragen zuständigen EU-Beamten im Einklang mit den Aufgaben des Parlaments.
Am 12. März 2025 nahm das Parlament seine Entschließung zu dem Weißbuch zur Zukunft der europäischen Verteidigung an, in der konkrete Maßnahmen im Hinblick auf Fragen betreffend die Verteidigungsfähigkeiten, die industrielle Wettbewerbsfähigkeit und den Investitionsbedarf gefordert werden und gleichzeitig der Ansatz der EU für die Integration der Verteidigung festgelegt wird. In der Entschließung wurde auch hervorgehoben, dass die EU Eventualfallpläne entwickeln muss, um eine gegenseitige Unterstützung im Falle großer Sicherheitskrisen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass Europa potenzielle Aggressoren abschrecken und seine Rolle als zuverlässige Macht innerhalb der NATO stärken kann.
Das Parlament begrüßte die Veröffentlichung des Berichts von Sauli Niinistö, Sonderberater der Kommissionspräsidentin, über die Stärkung der zivilen und militärischen Vorsorge und Reaktionsfähigkeit Europas im November 2024. Es begrüßte ferner die Annahme der darauf folgenden Strategie der Union zur Krisenvorsorge im April 2025 und unterstützte damit die Vision der Kommission eines umfassenden und gesamtgesellschaftlichen Ansatzes in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit. Es betonte die Bedeutung der Bürgerbeteiligung, der Transparenz und der Koordinierung zwischen den EU-Organen, wodurch die Legitimität und Wirksamkeit der kollektiven Resilienzstrategie Europas gestärkt werden.
Am 9. Oktober 2025 nahm das Parlament eine Entschließung zu einer geeinten Reaktion auf die jüngsten Verletzungen des Luftraums und die jüngsten Bedrohungen der kritischen Infrastruktur der EU-Mitgliedstaaten durch Russland an. In seiner Entschließung forderte das Parlament eine deutliche Steigerung der Wirksamkeit der Sanktionen gegen Russland und seine Verbündeten und forderte rasche Fortschritte bei den Verteidigungsfähigkeiten der EU, insbesondere in Bezug auf Drohnen und Drohnenabwehrtechnologie entlang der Ostflanke. Es betonte ferner die Notwendigkeit einer Stärkung der industriellen Basis der europäischen Verteidigung und sprach sich für eine verstärkte Zusammenarbeit aus, unter anderem durch die Nutzung des Fachwissens der Ukraine und die Schaffung eines militärischen Schengen-Raums, um eine rasche Entsendung zu ermöglichen.
Oliver Krentz