Menschenrechte
Die Europäische Union ist – gemäß ihrer Gründungsprinzipien Freiheit, Demokratie und Achtung der Menschenrechte, Grundfreiheiten und Rechtsstaatlichkeit – in ihren Außenbeziehungen entschlossen, Demokratie und Menschenrechte zu fördern. Ziel der EU ist es, Menschenrechtsbelange in all ihren Politikbereichen und Programmen zu berücksichtigen. Für konkrete Maßnahmen verfügt sie über verschiedene Instrumente der Menschenrechtspolitik, was die Finanzierung spezifischer Projekte aus ihren Finanzierungsinstrumenten umfasst.
Rechtsgrundlage
- Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union (EUV): die Werte der EU. Die Werte, auf die sich die EU gründet, sind „die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und die Wahrung der Menschenrechte einschließlich der Rechte der Personen, die Minderheiten angehören“.
- Artikel 3 EUV: die Ziele der EU. „In ihren Beziehungen zur übrigen Welt“ leistet die EU einen Beitrag „zur Beseitigung der Armut und zum Schutz der Menschenrechte, insbesondere der Rechte des Kindes, sowie zur strikten Einhaltung und Weiterentwicklung des Völkerrechts, insbesondere zur Wahrung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen“.
- Artikel 6 EUV: die Charta der Grundrechte und die Europäische Menschenrechtskonvention. Obwohl in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Artikel 6 Absatz 1) nur ausdrücklich auf die Durchführung des Unionsrechts Bezug genommen wird, sind die Organe und Einrichtungen der EU sowie die Mitgliedstaaten auch verpflichtet, die Charta in den Außenbeziehungen der EU zu achten. Auch Länder, die der EU beitreten, müssen die Charta einhalten. Nach Artikel 6 Absatz 2 ist die EU verpflichtet, der Europäischen Menschenrechtskonvention beizutreten (4.1.2).
- Artikel 21 EUV: die Grundsätze für das auswärtige Handeln der Union. Diese Grundsätze sind Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Achtung der Menschenwürde, die Gleichheit und die Solidarität sowie die Achtung der Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen von 1945 und des Völkerrechts. In Artikel 21 bekräftigt die EU den Grundsatz der „Unteilbarkeit der Menschenrechte und Grundfreiheiten“, und verpflichtet sich, wirtschaftlichen und sozialen Rechten die gleiche Bedeutung wie bürgerlichen und politischen Rechten beizumessen.
- Artikel 205 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV): allgemeine Bestimmungen über das auswärtige Handeln der Union. Gemäß diesem Artikel muss das auswärtige Handeln der EU von den in Artikel 21 EUV festgelegten Grundsätzen bestimmt sein.
Menschenrechtspolitik der EU
Im Jahr 2012 verabschiedete der Rat einen Strategischen Rahmen für Menschenrechte und Demokratie und einen Aktionsplan für die Umsetzung des Rahmens. In dem Rahmen werden die Grundsätze, Ziele und Prioritäten dargelegt, mit denen die Wirksamkeit und die Kohärenz der EU-Politik in den nächsten zehn Jahren verbessert werden sollen. Diese Grundsätze sehen vor, dass Menschenrechte in allen Politikbereichen der EU (als „roter Faden“) berücksichtigt werden, und zwar auch dann, wenn sich Innen- und Außenpolitik überschneiden. Sie sehen ferner vor, dass ein bedarfsgerechterer Ansatz gefunden wird. Auf Vorschlag der Kommission und des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidenten (HR/VP) nahm der Rat im November 2020 den dritten EU-Aktionsplan für Menschenrechte und Demokratie an. Darin sind die Zielvorgaben und Prioritäten der EU für den Zeitraum 2020-2024 dargelegt, die in fünf Aktionsbereiche gegliedert sind:
- Schutz und Stärkung des Einzelnen,
- Aufbau widerstandsfähiger, inklusiver und demokratischer Gesellschaften,
- Förderung eines globalen Systems für Menschenrechte und Demokratie,
- Nutzung der Chancen und Bewältigung der Herausforderungen in Bezug auf neue Technologien,
- Erzielen von Ergebnissen durch Zusammenarbeit.
Der Rat hat eine Reihe von thematischen Menschenrechtsleitlinien angenommen. Die Leitlinien enthalten praktische Anweisungen für EU-Vertretungen weltweit zu den folgenden Themen:
- Maßnahmen gegen die Todesstrafe,
- Menschenrechtsdialoge,
- die Rechte des Kindes,
- Maßnahmen gegen Folter und andere Misshandlungen,
- Schutz von Kindern in bewaffneten Konflikten,
- Schutz von Menschenrechtsverteidigern,
- Einhaltung des humanitären Völkerrechts,
- Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
- Förderung der Religions- und Weltanschauungsfreiheit,
- Schutz der Rechte von LGBTI-Personen,
- Förderung der Meinungsfreiheit sowohl online als auch offline,
- Nichtdiskriminierung im auswärtigen Handeln,
- sauberes Trinkwasser und Sanitärversorgung.
Mit den länderspezifischen Strategien für Menschenrechte und Demokratie verfolgt die EU einen Bottom-up-Ansatz, dessen Ziel darin besteht, die Leitlinien und Prioritäten der EU zu Menschenrechten in einem einzigen, kohärenten Strategiepapier zusammenzufassen. Sie sind an das jeweilige Land angepasst und enthalten Ziele für einen Zeitraum von drei Jahren.
Die EU nimmt das Thema der Menschenrechte regelmäßig in die politischen Dialoge mit Drittstaaten oder regionalen Organisationen auf. Außerdem führt sie mit rund 60 Staaten Dialoge zu Menschenrechtsangelegenheiten bzw. hält entsprechende Konsultationen mit diesen Staaten ab.
Bilaterale Handelsabkommen und die zahlreichen Assoziierungs- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Drittstaaten oder regionalen Organisationen enthalten eine Menschenrechtsklausel, in der die Pflicht zur Achtung der Menschenrechte als wesentliches Element festgelegt ist. Die Klausel dient nicht nur als Anhaltspunkt für das Engagement und den Dialog, sondern auch als Grundlage für das Ergreifen angemessener Maßnahmen – z. B. eine Einschränkung oder Aussetzung der Zusammenarbeit – im Fall einer schweren Verletzung der Menschenrechte oder der demokratischen Grundsätze. In den präferenziellen Handelsregelungen der EU für die Entwicklungsländer (5.2.3) werden Anreize zur Ratifizierung und Umsetzung von Übereinkommen zu Menschen- und Arbeitnehmerrechten vorgesehen.
Für Erweiterungsländer wurde ein robuster Konditionalitätsmechanismus eingeführt (5.5.1). Vor einem Beitritt zur EU müssen diese Länder stabile Institutionen einrichten, die die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit, die Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten sicherstellen, wobei sie aktiv von der EU unterstützt werden. Die Europäische Nachbarschaftspolitik (5.5.5) gründet ebenfalls auf den gemeinsamen Werten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung der Menschenrechte. Die EU unterstützt die Partnerländer bei der Durchführung von Reformen und wendet dabei das Prinzip „mehr für mehr“ an (mehr Integration und mehr finanzielle Mittel als Belohnung für Fortschritte).
Auch mit den Wahlbeobachtungsmissionen der EU wird das Ziel verfolgt, die Lage der Menschenrechte zu verbessern, wobei Einschüchterung und Gewalt im Rahmen von Wahlen entgegengewirkt wird und demokratische Institutionen gestärkt werden.
Die EU fördert die Menschenrechte durch ihre Beteiligung an multilateralen Foren wie z. B. dem Dritten Ausschuss der Generalversammlung der Vereinten Nationen, dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa und dem Europarat. Die EU unterstützt außerdem aktiv die internationale Gerichtsbarkeit, z. B. durch den Internationalen Strafgerichtshof.
Mit dem thematischen Programm „Menschenrechte und Demokratie“ im Rahmen des Instruments für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit – Europa in der Welt, das für den Zeitraum 2021-2027 mit Mitteln in Höhe von 1,511 Mrd. EUR ausgestattet wurde, werden hauptsächlich Akteure der Zivilgesellschaft, die sich für Menschenrechte und Demokratie einsetzen, unterstützt und geschützt. Ein wichtiges Merkmal dieses Instruments besteht darin, dass die Zustimmung der Regierung des jeweiligen Partnerlandes nicht erforderlich ist. Außerdem hat sich die EU verpflichtet, auf der Grundlage eines 2014 von der Kommission entwickelten und 2021 aktualisierten Instrumentariums nach und nach einen rechtebasierten Ansatz in alle Entwicklungsprogramme zu integrieren.
Im Dezember 2020 hat der Rat eine Verordnung, mit der eine globale Sanktionsregelung im Bereich der Menschenrechte festgelegt wird, angenommen. Durch die Verordnung kann die EU gezielt gegen Einzelpersonen, Organisationen und Einrichtungen – einschließlich staatlicher und nichtstaatlicher Akteure – vorgehen, die für schwere Menschenrechtsverletzungen und -verstöße in der ganzen Welt verantwortlich sind, daran beteiligt sind oder damit in Verbindung stehen. Am 22. März 2024 hat der Rat angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine und des Todes von Alexej Nawalny restriktive Maßnahmen gegen weitere 33 Personen und zwei Organisationen verhängt. Bis April 2024 hat der Rat gegen insgesamt 104 Personen und 26 Organisationen restriktive Maßnahmen (Einfrieren von Vermögenswerten und gegebenenfalls Reiseverbote) verhängt.
Da es immer mehr Nachweise für Menschenrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten gibt und das Bewusstsein dafür zunimmt, arbeiten die beiden gesetzgebenden Organe der EU seit Februar 2022 an einer Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit. Mit der Richtlinie werden Unternehmen gesetzlich verpflichtet, negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten auf die Menschenrechte und die Umwelt zu ermitteln und erforderlichenfalls zu vermeiden, zu beheben oder abzuschwächen. Die Richtlinie wurde vom Parlament und vom Rat förmlich angenommen.
Ein ergänzender Vorschlag für eine Verordnung zum Verbot von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Markt wurde vom Ausschuss für internationalen Handel und vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Parlaments gebilligt und steht vor der förmlichen Annahme durch die beiden gesetzgebenden Organe der EU.
Ein vom VP/HR erstellter und vom Rat angenommener Jahresbericht über die Menschenrechte und Demokratie weltweit bietet einen Überblick über die Lage der Menschenrechte in der ganzen Welt sowie über die in dem betreffenden Jahr von der EU ergriffenen Maßnahmen.
Akteure
Der Europäische Rat bestimmt die strategischen Interessen der EU und die allgemeinen Leitlinien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) (5.1.1).
Der Rat (Auswärtige Angelegenheiten) berät häufig über Menschenrechtsthemen im Zusammenhang mit der GASP oder der Handels- oder Entwicklungspolitik der EU. Die Gruppe „Menschenrechte“ des Rates, die hochrangig besetzte Debatten und Beschlüsse zu Menschenrechtsthemen vorbereitet, setzt sich aus Menschenrechtsexperten der Mitgliedstaaten sowie Vertretern des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und der Kommission zusammen.
Jede EU-Delegation verfügt über eine Anlaufstelle für Menschenrechtsaspekte. Die EU-Delegationen spielen eine zentrale Rolle bei der Ausarbeitung und Umsetzung der länderspezifischen Strategien für Menschenrechte und Demokratie, bei der Vorbereitung von Menschenrechtsdialogen, beim Kontakt mit Menschenrechtsverteidigern und der Zivilgesellschaft sowie bei der Festlegung der Prioritäten für finanzielle Hilfen der EU.
Die Kommission handelt internationale Übereinkommen aus, steuert den Erweiterungsprozess und die Nachbarschaftspolitik und verwaltet Entwicklungsprogramme und Finanzierungsinstrumente (in enger Zusammenarbeit mit dem EAD).
Die Aufgabe des EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte besteht darin, die Wirksamkeit und die Wahrnehmung der Menschenrechtspolitik der EU zu fördern. Der Sonderbeauftragte verfügt über ein umfassendes und flexibles Mandat und arbeitet eng mit dem EAD zusammen. Seit dem 1. März 2024 hat Olof Skoog dieses Amt inne.
Das Parlament trägt zur Entwicklung der Politik der EU bei und überwacht die Arbeit der anderen EU-Organe.
Gemäß Artikel 207 und 218 AEUV ist für das Inkrafttreten der meisten internationalen Übereinkünfte die Zustimmung des Parlaments erforderlich. Im Jahr 2011 blockierte das Parlament z. B. das Textilprotokoll des Partnerschafts- und Kooperationsabkommens (PKA) zwischen der EU und Usbekistan. Der Grund dafür waren in erster Linie Unklarheiten im Zusammenhang mit Kinderarbeit. Seine Zustimmung erteilte es erst im Jahr 2016, nachdem es deutliche Verbesserungen mit Blick auf Kinder- und Zwangsarbeit gegeben hatte.
Gemäß Artikel 36 EUV muss der VP/HR das Parlament zu den wichtigsten Aspekten und den grundlegenden Weichenstellungen der GASP anhören und es über die Entwicklung der Politik in diesen Bereichen unterrichten. Das Parlament kann Fragen stellen oder Empfehlungen an den Rat oder den VP/HR richten.
Mit den Entschließungen des Parlaments soll zur Sensibilisierung in Sachen Menschenrechtsverletzungen beigetragen werden. Ferner sollen Menschenrechtsverteidiger unterstützt und die Menschenrechtspolitik der EU durch konkrete politische Vorschläge gestaltet werden. Entschließungen können Teil des Gesetzgebungsverfahrens oder das Ergebnis eines Initiativberichts eines parlamentarischen Ausschusses oder von Dringlichkeitsdebatten sein. Diese Debatten finden normalerweise mittwochs während Plenartagungen in Straßburg statt und legen den Fokus auf schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen auf der ganzen Welt. Mit der jährlichen Entschließung des Parlaments zu Menschenrechten und Demokratie in der Welt und der Politik der Europäischen Union in diesem Bereich werden die Erfolge der EU-Politik und die sich stellenden Herausforderungen analysiert.
Der Unterausschuss Menschenrechte des Parlaments (DROI) ist dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET) angegliedert und befasst sich mit Angelegenheiten der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte – einschließlich der Rechte von Minderheiten – in Drittstaaten sowie mit den Grundsätzen des Völkerrechts. Er trägt außerdem dafür Sorge, dass das auswärtige Handeln der EU stets mit ihrer Menschenrechtspolitik vereinbar ist. Der Unterausschuss kümmert sich darüber hinaus um die tägliche Arbeit im Bereich der Menschenrechte, und seine Delegationen besuchen regelmäßig einschlägige Länder und Institutionen. Der Unterausschuss überwacht die Folgemaßnahmen zu den Dringlichkeitsentschließungen des Parlaments und tauscht sich regelmäßig mit dem EAD über die Menschenrechtsdialoge der EU aus.
Menschenrechtsthemen in den Außenbeziehungen der EU werden auch in den folgenden Ausschüssen behandelt: dem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten (AFET), dem Ausschuss für internationalen Handel (INTA), dem Entwicklungsausschuss (DEVE) und dem Ausschuss für die Rechte der Frauen und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM). Gleichermaßen stellen Menschenrechte auch einen zentralen Bestandteil der Arbeit der ständigen Delegationen des Europäischen Parlaments dar. Diese stehen bilateral und im Rahmen von parlamentarischen Versammlungen mit Parlamenten außerhalb der EU in Kontakt.
Dank seiner Haushaltsbefugnisse (Artikel 14 EUV und Artikel 310 Absatz 1 AEUV) hat das Parlament ein Mitspracherecht bei der Zuweisung von Mitteln für das Instrument „Europa in der Welt“ und andere Finanzierungsinstrumente, die der Förderung der Menschenrechte dienen. Ferner ist das Parlament ein Mitgesetzgeber für die Finanzierungsinstrumente im Bereich der Außenbeziehungen.
Jedes Jahr verleiht das Parlament den Sacharow-Preis für geistige Freiheit an Menschenrechtsaktivisten auf der ganzen Welt. Am 19. Oktober 2023 erhielten Dschina Mahsa Amini und die iranische Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ den Sacharow-Preis 2023. 2022 ging der Preis an das tapfere ukrainische Volk, vertreten durch seinen Präsidenten, gewählte Führungspersönlichkeiten und die Zivilgesellschaft. Der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sprach per Videoschaltung bei der Preisverleihung am 14. Dezember 2022 in Straßburg. Im Jahr 2021 ging der Sacharow-Preis an Russlands bekannteste Oppositionsfigur Alexei Nawalny, der für seinen Kampf gegen Korruption und Menschenrechtsverletzungen bekannt ist. Nawalny starb am 16. Februar 2024 und wurde von Roberta Metsola, der Präsidentin des Europäischen Parlaments, als Kämpfer gewürdigt, dessen Mut noch über Generationen hinweg Widerhall finden wird. Nelson Mandela, Malala Yousafzai, Raif Badawi und die demokratische Opposition in Belarus wurden ebenfalls bereits mit dem Preis ausgezeichnet. Das Parlament hat ein eigenes Netz für die Sacharow-Preisträger gegründet, um sie zu unterstützen, die Kontakte zwischen ihnen auszubauen und gemeinsame Aktivitäten zu fördern.
Das Parlament fördert die Menschenrechte im Rahmen seiner umfassenderen Tätigkeiten zur Unterstützung der Demokratie. Dazu gehören die Wahlbeobachtung, die Maßnahmen vor und nach Wahlen, der Aufbau parlamentarischer Kapazitäten, die Vermittlung und der Dialog zur Demokratieförderung (5.4.2).
Die Präsidentin des Parlaments fördert Menschenrechte aktiv, indem sie Erklärungen abgibt, Schreiben verfasst und Menschenrechtsanliegen bei Treffen mit wichtigen Akteuren erörtert.
Rasma Kaskina