Drei Nachbarländer der Östlichen Partnerschaft: Ukraine, Moldau und Belarus

Die Politik der Östlichen Partnerschaft der EU, die 2009 in die Wege geleitet wurde, betrifft sechs ehemalige Sowjetrepubliken: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine. Die Östliche Partnerschaft wurde begründet, um in diesen Ländern die Bemühungen um politische, soziale und wirtschaftliche Reformen zu unterstützen und so Demokratisierung, verantwortungsvolle Regierungsführung, Energieversorgungssicherheit, Umweltschutz sowie die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Mit Ausnahme von Belarus sind alle Mitglieder der Östlichen Partnerschaft in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST vertreten.

Ukraine

Im vergangenen Jahrzehnt war die Ukraine ein wichtiger Partner für die EU. Diese Partnerschaft ist von enormer geopolitischer Bedeutung und hat beispiellose Auswirkungen auf die Politik der EU. Das Europäische Parlament ist ein überzeugter Befürworter des Wegs der Ukraine nach Europa und hat mit seinem ukrainischen Partnerorgan, der Werchowna Rada, feste, enge Beziehungen geknüpft.

Die Ereignisse ab November 2013 in der Ukraine haben ihren Ursprung zum großen Teil in dem proeuropäischen Protest gegen die Entscheidung des damaligen Staatspräsidenten Wiktor Janukowytsch, das Assoziierungsabkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen. Die Euromajdan-Bewegung führte schließlich zu einem Regierungswechsel und im Oktober 2014 zu einer Parlamentswahl, in deren Zuge proeuropäische und reformfreundliche Parteien an die Macht kamen.

Im März 2014 annektierte Russland rechtswidrig die Krim, und im östlichen Teil der Ukraine flammte ein bewaffneter Konflikt auf, der durch von Russland unterstützte Separatisten weiter angeheizt wurde.

Trotz der 2015 vermittelten Minsker Vereinbarungen und der Einrichtung von Verhandlungsformaten wie der trilateralen Kontaktgruppe (die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Russland und die Ukraine) und dem Normandie-Format (Russland, die Ukraine, Deutschland und Frankreich) wurde die Tragfähigkeit des Waffenstillstands durch regelmäßig ausbrechende Kämpfe infrage gestellt. Die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland wurden an die vollständige Einhaltung der Minsker Vereinbarungen durch Moskau geknüpft und regelmäßig verlängert.

Im Juni 2017 wurde für ukrainische Staatsangehörige mit biometrischen Pässen die Visumpflicht für Reisen in die EU von bis zu 90 Tagen Dauer aufgehoben, da die Vorgaben aus dem Aktionsplan zur Visaliberalisierung erfüllt worden waren.

Das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine, das bereits seit dem 1. November 2014 vorläufig und teilweise angewandt wurde, trat am 1. September 2017 in Kraft. Einer der Eckpfeiler des Abkommens, die vertiefte und umfassende Freihandelszone, ist seit dem 1. Januar 2016 uneingeschränkt in Kraft.

Zwischen 2014 und Februar 2022 haben die EU und ihre Finanzinstitutionen neben ihrer politischen Unterstützung über 17 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen zugewiesen, um den Reformprozess in der Ukraine zu unterstützen. Die EU hat im Rahmen einer gemeinsam festgelegten Reformagenda sorgfältig die Fortschritte in folgenden Schlüsselbereichen überwacht: Korruptionsbekämpfung, Justizreform, Verfassungs- und Wahlreformen, Energieeffizienz, Reform der öffentlichen Verwaltung und Verbesserung des Geschäftsumfelds.

Bei der Präsidentschaftswahl im April 2019 unterlag Präsident Petro Poroschenko dem politischen Neuling Wolodymyr Selenskyj. Präsident Selenskyj löste das Parlament auf und setzte für Juli 2019 eine vorgezogene Neuwahl an, in der seine Partei „Diener des Volkes“ die absolute Mehrheit der Sitze gewann. Infolgedessen erlangten Mitglieder dieser Partei sowohl das Amt des Parlamentspräsidenten als auch des Ministerpräsidenten. Im März 2020 nahm Präsident Wolodymyr Selenskyj eine umfassende Regierungsumbildung vor, in deren Zuge Denys Schmyhal den Posten des Ministerpräsidenten übernahm.

2021 nahm Präsident Wolodymyr Selenskyj eine Reihe weiterer Regierungsumbildungen vor und stärkte die Rolle des Nationalen Verteidigungs- und Sicherheitsrates der Ukraine. Gleichzeitig wurde Parlamentspräsident Dmytro Rasumkow infolge der Kontroverse um den Erlass eines Gesetzes gegen den Einfluss von Oligarchen, das der Präsident Anfang November 2021 schließlich mit seiner Unterzeichnung in Kraft setzte, durch Ruslan Stefantschuk ersetzt.

Am 21. Februar 2022 erkannte die Staatsduma Russlands offiziell die Unabhängigkeit der selbstproklamierten „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk an. Nachdem über Monate hinweg entlang der Grenze zur Ukraine die militärische Präsenz verstärkt worden war, marschierten die Streitkräfte Russlands drei Tage später an mehreren Fronten in die Ukraine ein. Zwischen dem 24. Februar 2022 – dem ersten Tag des groß angelegten bewaffneten Angriffs der Russischen Föderation – und Oktober 2023 verzeichnete das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR) 27 768 bestätigte zivile Opfer im Land: 9 806 Tote und 17 962 Verletzte. Die tatsächlichen Zahlen sind jedoch wahrscheinlich wesentlich höher.

Seit dem Beginn der Invasion hat die EU Russlands unprovozierte und ungerechtfertigte militärische Aggression gegen die Ukraine aufs Schärfste verurteilt. Am 23. Februar 2022 hat der Rat der EU in Reaktion auf die Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk als unabhängige Einheiten durch Russland und die Entsendung der Streitkräfte Russlands in diese Gebiete ein neues Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Seit dem 24. Februar 2022 hat die EU die restriktiven Maßnahmen in verschiedenen Bereichen durch die Annahme aufeinanderfolgender Sanktionspakete stark ausgeweitet (elf Sanktionspakete bis Oktober 2023). Außerdem hat sie eine bedeutende Anzahl von Einzelpersonen und Einrichtungen auf die Sanktionsliste gesetzt. Mit diesen Maßnahmen beabsichtigt sie, den Druck auf Russland, den Krieg zu beenden, zu erhöhen.

Die Ukraine hat am 28. Februar 2022 ihren offiziellen Antrag auf EU-Mitgliedschaft eingereicht, und am 23. Juni 2022 wurde ihr auf einstimmigen Beschluss der Staats- und Regierungsoberhäupter der 27 EU-Mitgliedstaaten hin der Status eines Bewerberlandes zuerkannt. Dieser historische Beschluss erfolgte auf der Grundlage der am 17. Juni 2022 veröffentlichten Empfehlung der Kommission, die dazu riet, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes unter der Voraussetzung zuzuerkennen, dass das Land sieben spezifische Reformen durchführt. Die Kommission überwacht den Fortschritt der Ukraine im Hinblick auf die Erfüllung der in ihrer Stellungnahme zum Mitgliedsantrag dargelegten Voraussetzungen und informierte im Juni 2023 in einem Zwischenbericht mündlich über die aktuellen Fortschritte. Am 8. November 2023 veröffentlichte die Kommission im Rahmen ihres regulären Erweiterungspakets ihren Bericht an den Europäischen Rat. Angesichts der von der Ukraine im Hinblick auf die sieben spezifischen Empfehlungen erzielten Ergebnisse empfahl die Kommission dem Rat, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Die Kommission empfahl, dass der Rat die Verhandlungsrahmen verabschiedet, sobald die Ukraine bestimmte wichtige Maßnahmen in vier spezifischen Bereichen angenommen hat. Die Kommission ist bereit, dem Rat bis März 2024 über die Fortschritte bei diesen Maßnahmen Bericht zu erstatten.

Am 4. März 2022 setzte der Rat der Europäischen Union die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in Kraft, um Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, schnell und wirksam zu helfen und dafür zu sorgen, dass Flüchtlingen aus der Ukraine in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Standards und Rechte gewährt werden, einschließlich der Rechte auf Unterkunft, medizinische Versorgung, Arbeit und Bildung. Diese Maßnahme wurde auf der Grundlage eines von der Kommission formell am 19. September 2023 präsentierten Vorschlags, der anschließend von den Mitgliedstaaten am 28. September 2023 angenommen wurde, um ein Jahr verlängert. Im Mai 2022 wurde die Initiative zu den Solidaritätskorridoren EU-Ukraine ins Leben gerufen, damit die Ukraine landwirtschaftliche Erzeugnisse ausführen und die von ihr benötigten Waren einführen kann. Außerdem haben die EU und das Europäische Parlament stets die von den VN vermittelte Schwarzmeer-Getreide-Initiative unterstützt, mit der erhebliche Mengen an Getreide und Nahrungsmittelvorräten von drei bedeutenden ukrainischen Häfen am Schwarzen Meer über einen vereinbarten Schwarzmeerkorridor auf die Weltmärkte gelangen können. Jedoch verweigerte die Russische Föderation im Juli 2023 die Verlängerung des Abkommens.

Seit dem Überfall Russlands auf die Ukraine haben die EU und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine in einem beispiellosen Ausmaß unterstützt und 82,6 Mrd. EUR (Oktober 2023) in Form von finanzieller, humanitärer, wirtschaftlicher und militärischer Unterstützung und Flüchtlingshilfe bereitgestellt. Mit dem Vorschlag der Kommission für die Ukraine-Fazilität, deren Gesamtbetrag sich auf 50 Mrd. EUR in Form von Finanzhilfen und Darlehen für den Zeitraum 2024 bis 2027 beläuft, soll eine stabile und nachhaltige Finanzierung für die Ukraine in den nächsten vier Jahren sichergestellt werden. Das Europäische Parlament nahm seinen Standpunkt zu dem Entwurf für eine Verordnung am 17. Oktober 2023 an und sprach sich darin für den Ausbau der demokratischen Rechenschaftsplicht in Bezug auf die Fazilität im Rahmen einer wirksamen Kontrolle sowie für die Förderung der Konsolidierung der Institutionen der Ukraine aus und trat sowohl für die Stärkung der Widerstandsfähigkeit als auch für die Verknüpfung mit den Anforderungen für einen EU-Beitritt ein.

Im Januar 2023 richtete die EU eine Geberkoordinierungsplattform ein, um dafür zu sorgen, dass sich die internationalen Geber eng untereinander abstimmen und der Wiederaufbau und die Erholung der Ukraine auf kohärente, transparente und verantwortungsvolle Weise betrieben werden.

Am 16. März 2022 wurden die Stromnetze der Ukraine und der Republik Moldau mit dem kontinentaleuropäischen Netz synchronisiert. Die EU hat eine Reihe von Schritten unternommen, um dazu beizutragen, dass die Energieversorgung der Ukraine stabil ist. So hat sie zum Beispiel dafür gesorgt, dass der Ukraine über physische Kapazitäten für den Umkehrfluss Gas geliefert werden kann, und sie hat es der Ukraine ermöglicht, den gemeinsamen Gas-, Flüssigerdgas- und Wasserstoffeinkauf der EU zu nutzen.

Seit dem 24. Februar 2022 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten der Ukraine militärische Unterstützung in Form von Waffen und Ausrüstung im Gegenwert von über 40 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt, darunter 4,6 Mrd. EUR im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität. Seit Oktober 2023 ist der Beitrag der EU von annähernd gleicher Größe wie jener der USA. Zudem wurde am 17. Oktober 2022 die militärische Unterstützungsmission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) eingerichtet, um die militärischen Fähigkeiten der Streitkräfte der Ukraine durch die Schulung von 40 000 Militärangehörigen zu verbessern. Am 20. März 2023 genehmigte der Rat der Europäischen Union einen dreigleisigen Plan mit dem Ziel, der Ukraine kurzfristig Munition und, falls angefordert, Raketen zur Verfügung zu stellen, entweder aus vorhandenen nationalen Beständen oder durch die gemeinsame Beschaffung neu produzierter Kampfmittel. Die Mitgliedstaaten erörterten in mehreren Gesprächsrunden den Vorschlag des Vizepräsidenten der Kommission und Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, der Ukraine in den kommenden vier Jahren im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität bis zu 5 Mrd. EUR pro Jahr zur Verfügung zu stellen.

Die Beratende Mission der Europäischen Union (EUAM) für die Ukraine nahm im Dezember 2014 ihre Arbeit in dem Land auf und koordiniert die internationale Unterstützung für den zivilen Sicherheitssektors. Neben ihren operativen Tätigkeiten leistet sie den staatlichen Stellen der Ukraine strategische Beratung, einschließlich Ausbildung, für die Entwicklung nachhaltiger, verantwortungsvoller und effizienter Sicherheitsdienste, mit denen die Rechtsstaatlichkeit gestärkt wird. Nach dem Einmarsch Russlands änderte der Europäische Rat das Mandat der EUAM, damit sie die Ukraine bei den Ermittlungen und der Verfolgung von Straftaten gegen das Völkerrecht unterstützen kann.

A. Standpunkt des Europäischen Parlaments

Im Laufe des Jahres 2021 nahm das Europäische Parlament Entschließungen zum militärischen Aufmarsch Russlands an der Grenze zur Ukraine an (eine im April und eine weitere im Dezember 2021). Außerdem entsandte es Ende Januar 2022 eine Delegation von Mitgliedern seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und seines Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung zu einem Besuch in die Ukraine.

Nach dem Beginn des groß angelegten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 hielt das Europäische Parlament am 1. März 2022 eine außerordentliche Plenarsitzung ab und nahm eine wichtige Entschließung an, in der es seinen Standpunkt darlegte:

  • Es verurteilte den rechtswidrigen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine und ihr Einmarsch in das Land sowie die Beteiligung von Belarus an dieser Aggression wurden aufs Schärfste.
  • Es forderte die Russische Föderation auf, unverzüglich alle militärischen Operationen in der Ukraine einzustellen, alle militärischen und paramilitärischen Kräfte und sämtliche militärische Ausrüstung bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen uneingeschränkt zu achten.
  • Es betonte, dass der militärische Überfall und der Einmarsch einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht und insbesondere gegen die Charta der Vereinten Nationen darstellen, und es forderte die Russische Föderation auf, wieder der Verantwortung eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Wahrung von Frieden und Sicherheit nachzukommen und ihre Verpflichtungen im Rahmen der Schlussakte von Helsinki, der Pariser Charta für ein neues Europa und des Budapester Memorandums einzuhalten.
  • Es betrachtete den russischen Einmarsch in die Ukraine nicht nur als Angriff auf ein souveränes Land, sondern auch auf die Grundsätze und den Mechanismus der Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa und die regelbasierte internationale Ordnung, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt sind.
  • Es forderte die Organe der EU auf, im Einklang mit Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union und auf der Grundlage der bisherigen Fortschritte der Ukraine darauf hinzuarbeiten, dass dem Land der Status eines EU-Beitrittskandidaten zuerkannt wird, und derweil nach dem Vorbild des Assoziierungsabkommens weiter auf die Integration der Ukraine in den Unionsbinnenmarkt hinzuwirken.
  • Es begrüßte, dass der Rat prompt Sanktionen erlassen hat, bestand jedoch darauf, dass zusätzliche harte Sanktionen verhängt werden.

Das Europäische Parlament beobachtet die Lage in der Ukraine genau und hat in mehreren Entschließungen politisch Stellung bezogen, insbesondere in einer am 7. April 2022 angenommenen Entschließung, in der es unter anderem Folgendes forderte:

  • zusätzliche Sanktionen, einschließlich eines vollständigen Embargos gegen Einfuhren von Öl, Kohle, Kernbrennstoff und Gas aus Russland mit sofortiger Wirkung, flankiert von einem Plan, mit dem die Energieversorgungssicherheit der EU gewahrt wird, und der vollständigen Aufgabe der Erdgasfernleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2;
  • Russlands Ausschluss aus den G20 und anderen multilateralen Organisationen wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Interpol, der Welthandelsorganisation, der UNESCO und anderen Organisationen;
  • den Ausschluss von Banken der Russischen Föderation aus dem SWIFT-System sowie ein Verbot für alle Schiffe Russlands, in die Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten der EU einzufahren und in Häfen in der EU anzulegen;
  • die Beendigung der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus Russland an bestehenden und neuen Vorhaben im Nuklearbereich sowie die Beendigung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit russischen Energieunternehmen.

Zudem hat das Europäische Parlament unter anderem folgende einschlägige Entschließungen angenommen:

  • die Entschließungen vom 5. Mai 2022 zu den Auswirkungen des Krieges gegen die Ukraine auf Frauen und zu den Auswirkungen des rechtswidrigen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Verkehrs- und Tourismusbranche in der EU;
  • die Entschließungen vom 19. Mai 2022 zu dem Thema „Auswirkungen des russischen Krieges in der Ukraine auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in der EU – Stärkung der Handlungsfähigkeit der EU“, zu dem Vorschlag für eine Verordnung über die vorübergehende Liberalisierung des Handels in Ergänzung der Handelszugeständnisse für ukrainische Waren im Rahmen des Assoziierungsabkommens und zu dem Vorschlag für eine Verordnung hinsichtlich der Erhebung, Sicherung und Analyse von Beweismitteln im Zusammenhang mit Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen durch Eurojust;
  • die Empfehlung an den Rat vom 8. Juni 2022, in der das Europäische Parlament erneut forderte, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen, und die Entschließung vom 23. Juni 2022 zum Status der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens als Bewerberländer, in der es diese Forderung bekräftigte;
  • die Entschließung vom 15. September 2022 zu Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit der Deportation ukrainischer Zivilisten nach Russland und der Zwangsadoption ukrainischer Kinder in Russland;
  • die Entschließung vom 6. Oktober 2022 zu Russlands Eskalation seines Angriffskriegs gegen die Ukraine;
  • die Entschließung vom 23. November 2022 zur Einstufung der Russischen Föderation als dem Terrorismus Vorschub leistender Staat – kurz nach der Annahme dieser Entschließung war das Europäische Parlament Ziel eines komplexen Cyberangriffs, zu dem sich eine kremlfreundliche Gruppierung bekannte;
  • die Entschließung vom 15. Dezember 2022, in der der Holodomor von 1932/1933 als Völkermord am ukrainischen Volk anerkannt wurde;
  • die Entschließung vom 19. Januar 2023, in der gefordert wird, einen Sondergerichtshof zur Ahndung von Russlands Verbrechen in der Ukraine einzurichten und die militärische und politische Führung Russlands und Belarus' zur Verantwortung zu ziehen;
  • die Entschließung vom 2. Februar 2023 zu der Vorbereitung des Gipfeltreffens EU-Ukraine, in der es sowohl die Unionsorgane als auch die staatlichen Stellen der Ukraine aufforderte, auf die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen hinzuarbeiten und einen Fahrplan zu unterstützen, in dem auf der Grundlage eines Ansatzes mit einzelnen Schritten die nächsten Maßnahmen für den Beitritt der Ukraine zum Unionsbinnenmarkt aufgezeigt werden und der Schwerpunkt darauf gelegt wird, der Gesellschaft und den Bürgern der Ukraine von Beginn des Prozesses an greifbare Vorteile zu bringen;
  • die Entschließung vom 16. Februar 2023 zu dem Thema „Ein Jahr nach dem Beginn von Russlands Invasion in und Angriffskrieg gegen die Ukraine“, in der das Europäische Parlament betonte, dass der Ukraine so lange wie erforderlich militärische Hilfe bereitgestellt werden sollte, die EU und ihre Mitgliedstaaten aufforderte, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um die internationale Isolation der Russischen Föderation fortzusetzen, auch im Hinblick auf die Mitgliedschaft Russlands in internationalen Organisationen und Gremien wie dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, und die Ukraine, die Kommission und den Rat aufforderte, auf den Beginn der Beitrittsverhandlungen in diesem Jahr hinzuarbeiten;
  • die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 15. Juni 2023 zum nachhaltigen Wiederaufbau der Ukraine und zu ihrer Integration in die euroatlantische Gemeinschaft, in der das Parlament seine Entschlossenheit bekräftigte, die Ukraine weiter zu unterstützen, bis ihre international anerkannten Grenzen wiederhergestellt sind und sie deren Kontrolle wiedererlangt hat, und diese Unterstützung auch während des gesamten Prozesses der dauerhaften Erholung der Wirtschaft und des Wiederaufbaus der Ukraine fortzusetzen, und die Zerstörung des Staudamms von Kachowka durch Russland, die ein Kriegsverbrechen darstellt, verurteilte; in der Entschließung wurde betont, dass ein durch den Sieg der Ukraine herbeigeführter Frieden durch die Integration der Ukraine in die Union und die NATO gesichert werden muss, und der Rat und die Kommission wurden aufgefordert, einen klaren Pfad für die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen aufzuzeigen und die Ukraine zu unterstützen, damit die Verhandlungen über den Beitritt 2023 aufgenommen werden können;
  • die Entschließung vom 15. Juni 2023 zu der Folter und strafrechtlichen Verfolgung der ukrainischen Minderjährigen Tihran Ohannissjan und Mykyta Chanhanow durch die Russische Föderation.

Darüber hinaus nahmen die Führungskräfte der Fraktionen des Europäischen Parlaments (die Konferenz der Präsidenten) am 9. Juni 2022 eine Erklärung an, in der sie den Europäischen Rat nachdrücklich aufforderten, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen.

Nachdem der prestigeträchtige Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments im Jahr 2018 bereits an den ukrainischen Filmregisseur Oleh Senzow vergeben worden war, wurde er 2022 „dem tapferen ukrainischen Volk, vertreten durch seinen Präsidenten, seine gewählten Mandatsträger und seine Zivilgesellschaft“ verliehen.

Das Europäische Parlament leistet dem Parlament der Ukraine, der Werchowna Rada, technische und nichtfinanzielle Unterstützung, insbesondere in den Bereichen IT, Kommunikation, Rechtshilfe und Übersetzung. Außerdem hat es eine Reihe von Kommunikationsmitteln entwickelt, etwa die Website „Stand with Ukraine“, die auf Englisch und Ukrainisch zur Verfügung steht.

Darüber hinaus hat das Europäische Parlament eine Reihe konkreter Maßnahmen getroffen, um mit der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung der Ukraine in Kontakt zu treten und sie zu unterstützen. Zum Beispiel eröffnete es im Gebäude „Station Europe“ in Brüssel ein Zentrum für die Zivilgesellschaft der Ukraine und startete die Initiative Generatoren der Hoffnung, in deren Rahmen es am 8. Dezember 2022 einen Generator spendete und sieben Generatoren direkt an die Werchowna Rada lieferte.

B. Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Der Ausbruch des groß angelegten Krieges und die Zuerkennung des Status eines offiziellen Bewerberlandes an die Ukraine gingen auf allen Ebenen mit einem intensiveren Dialog und einer höheren Zahl von persönlichen Treffen einher, unter anderem zwischen den beiden Parlamentspräsidenten, Fraktionen, Parlamentsausschüssen und anderen maßgeblichen Gremien sowie im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine.

Am 1. April 2022 war die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, die erste Führungspersönlichkeit der EU, die seit Beginn des Einmarschs Russlands in die Ukraine reiste. Sie besuchte Kyjiw, wo sie eine Rede vor der Werchowna Rada hielt und mit Präsident Wolodymyr Selenskyj, Ministerpräsident Denys Schmyhal und Vertretern der Fraktionen der Werchowna Rada zusammenkam. Zum Tag der Staatlichkeit der Ukraine am 28. Juli 2022 richtete sich Präsidentin Roberta Metsola mit einer Videobotschaft an die Werchowna Rada, in der sie die Zusagen der EU im Hinblick auf die Unterstützung des Wiederaufbaus und der Erholung der Ukraine bekräftigte. Am 5. September 2022, besuchte der ukrainische Ministerpräsident Denys Schmyhal das Europäische Parlament und kam mit Präsidentin Roberta Metsola und den Fraktionsvorsitzenden zusammen, und während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 14. September 2022 in Straßburg war Olena Selenska, die Ehefrau von Präsident Wolodymyr Selenskyj, während der Aussprache über die Rede zur Lage der Union zugegen.

Der Generalsekretär des Europäischen Parlaments, Klaus Welle, besuchte auf Einladung seines Amtskollegen in der Werchowna Rada vom 19. bis zum 22. September 2022 die Ukraine. Dort traf er sich mit Persönlichkeiten wie dem ersten stellvertretenden Präsidenten der Werchowna Rada, Olexander Kornijenko, um die Unterstützung des Europäischen Parlaments für die Werchowna Rada zu erörtern.

Präsident Wolodymyr Selenskyj hielt in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 14. Dezember 2022 während der Verleihung des Sacharow-Preises eine Rede. An demselben Tag sprach Präsidentin Roberta Metsola vor der Werchowna Rada über den Fortschritt der Ukraine als EU-Bewerberland. Am 9. Februar 2023 hielt das Parlament eine außerordentliche Plenarsitzung (feierliche Sitzung) ab, an der Präsident Wolodymyr Selenskyj persönlich teilnahm. Am 4. März 2023 nahm Präsidentin Roberta Metsola an der Konferenz „United for Justice“ in Lemberg teil und traf sich mit Persönlichkeiten wie Präsident Wolodymyr Selenskyj, dem Präsidenten der Werchowna Rada, Ruslan Stefantschuk, und dem Generalstaatsanwalt der Ukraine, Andrij Kostin.

Am 2. Dezember 2022 weilte eine Delegation von Mitgliedern des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments zu einem Besuch in Kyjiw, um wichtige Amtsträger der Ukraine und Mitglieder der Werchowna Rada zu treffen. Am 20. Februar 2023 weilten sechs Mitglieder des Sonderausschusses zu Einflussnahme aus dem Ausland auf alle demokratischen Prozesse in der Europäischen Union, einschließlich Desinformation, und zur Stärkung der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht im Europäischen Parlament (ING2) zu einem Besuch in Kyjiw. Dort hatten sie ein intensives Sitzungsprogramm mit dem Schwerpunkt auf Einflussnahme aus dem Ausland, Desinformation und EU-Unterstützung für die Ukraine im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands und dem Status der Ukraine als EU-Bewerberland. Am 22. und 23. Oktober 2023 besuchte eine Delegation des Unterausschusses Menschenrechte (DROI) das Gebiet Tschernihiw und Kyjiw, um mit lokalen Gemeinschaften, darunter Opfer und Zeugen, der Werchowna Rada der Ukraine, dem Präsidialamt des Präsidenten, dem Generalstaatsanwalt und Vertretern der Zivilgesellschaft Fragen der Justiz und Rechenschaftspflicht und der gemeinsamen Agenda für Menschenrechte zu erörtern. Von 30. Oktober bis 1. November 2023 besuchten Mitglieder des Ausschusses für regionale Entwicklung (REGI) die Ukraine, um den Wiederaufbau und die Erholung der Ukraine, ihren Beitritt zu EU und die damit verbundenen Reformen zu erörtern.

Seit dem Beginn des groß angelegten Einmarschs Russlands ist der Parlamentarische Assoziationsausschuss EU-Ukraine regelmäßig zusammengekommen. Die 13. Sitzung des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Ukraine – eine außerordentliche Sitzung – fand am 24. März 2022 statt. Der Ministerpräsident der Ukraine nahm per Videokonferenz daran teil, und es wurde eine gemeinsame Erklärung angenommen. In Straßburg fanden im Juni 2022 (siehe die Gemeinsame Erklärung) und im Juli 2023 (siehe die Gemeinsame Erklärung) ordentliche Sitzungen des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Ukraine statt. Mehrere Ad-hoc-Delegationen der Werchowna Rada besuchten das Europäische Parlament, während das Präsidium des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Ukraine, das aus seinen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden besteht, ebenfalls regelmäßig zusammenkam.

Auf Initiative von Präsidentin Roberta Metsola und Präsident Ruslan Stefantschuk hielten die beiden Parlamente am 12. April 2023 ihre erste interparlamentarische Ausschusssitzung ab, um vor dem Hintergrund des von der Ukraine gewählten Wegs der europäischen Integration und ihrer Agenda für die Harmonisierung der Rechtsvorschriften den Kontakt zwischen den Parlamentsausschüssen zu stärken.

Der Rechtsrahmen für die Unterstützung und die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments im Bereich Kapazitätsaufbau besteht aus der mit der Werchowna Rada am 3. Juli 2015 unterzeichneten und für die neue parlamentarische Wahlperiode erneuerten Absichtserklärung sowie der Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit, die von den Generalsekretären der beiden Gesetzgebungsorgane im März 2016 unterzeichnet wurde.

Das Europäische Parlament führt derzeit im Rahmen seiner Aktivitäten zur Unterstützung der Demokratie in der Ukraine für die Werchowna Rada ein umfassendes Programm zum Kapazitätsaufbau durch. Die Grundlage für diese Anstrengungen sind die Empfehlungen, die im Rahmen einer Bedarfsermittlungsmission von September 2016 bis Februar 2017 ausgearbeitet wurden. Diese Mission wurde von einem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Pat Cox, durchgeführt, der nach wie vor intensiv an der Umsetzung der Empfehlungen und den Folgemaßnahmen beteiligt ist.

Im Jahr 2017 rief das Europäische Parlament unter der Bezeichnung Jean-Monnet-Dialog einen Prozess für politischen Dialog und Vermittlung ins Leben. Beim Jean-Monnet-Dialog mit der Ukraine werden regelmäßig der Präsident der Werchowna Rada und die Fraktionsvorsitzenden in Erörterungen über die Umsetzung dieser Empfehlungen sowie über die interne Reform der Werchowna Rada einbezogen.

In der Erwartung, dass die Werchowna Rada sehr an einer Heranführungsagenda interessiert ist, hat das Europäische Parlament unlängst eine Online-Seminarreihe für die Mitglieder des Parlaments der Ukraine eingeführt. Die Schwerpunkte dieser Seminare liegen auf der Harmonisierung der Rechtsvorschriften, bewährten Verfahren in der Gesetzgebung sowie Ethikvorschriften und Interessenkonflikten. Außerdem arbeiten die beiden Parlamente in den Bereichen Digitalisierungsagenda, Kapazität zur strategischen Vorausschau und Übersetzungsdienste enger zusammen. Das Europäische Parlament entwickelt derzeit einen wichtigen parlamentarischen Mechanismus, an den die Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse der Werchowna Rada gekoppelt werden und mit dem die externen Finanzmittel, die die Ukraine erhält, überwacht werden sollen. Die Tätigkeit in diesem Bereich wird von Michael Gahler, der zum federführenden MdEP für die Unterstützung der Demokratie ernannt wurde, beaufsichtigt. Programme zur Stärkung von Parlamentarierinnen und zur Bekämpfung von Desinformation sind ebenfalls in Vorbereitung.

C. Wahlbeobachtung

Freie und faire Wahlen sind der Grundpfeiler einer gefestigten Demokratie. Das Europäische Parlament entsandte in den Jahren 2014 und 2015 Wahlbeobachtungsmissionen zu den Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen und im Jahr 2019 zu der Präsidentschafts- und der Parlamentswahl in der Ukraine.

Die EU und das Europäische Parlament haben die Wahlen in den unrechtmäßig besetzten Gebieten aufmerksam verfolgt, insbesondere die Wahl zur Staatsduma der Russischen Föderation im September 2021, bei der auch auf der besetzen Krim abgestimmt wurde. Der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik betonte in seiner Erklärung vom 20. September 2021, dass die EU die sogenannten Wahlen auf der besetzten Halbinsel Krim nicht anerkennt.

Gemäß der Verfassung der Ukraine waren im Herbst 2023 eine ordentliche Parlamentswahl und sind im Frühling 2024 eine Präsidentschaftswahl und im Herbst 2025 eine Kommunalwahl abzuhalten. Es können allerdings keine Wahlen durchgeführt werden, während das Kriegsrecht gilt. Die erste Wahl nach dem Krieg wird mit nie dagewesenen Herausforderungen einhergehen, da ein erheblicher Teil der Wahlinfrastruktur beschädigt und Millionen von Wahlberechtigten innerhalb des Landes oder aus dem Land vertrieben wurden.

Es wurde bereits damit begonnen, die Auswirkungen des Krieges auf die Wählerschaft und die Wahlinfrastruktur der Ukraine zu prüfen und Vorbereitungen für das neue Wahlumfeld zu treffen. Die für die Wahl zuständigen staatlichen Stellen der Ukraine werden von der internationalen Gemeinschaft dabei unterstützt, die Teilnahme an der Wahl im Ausland zu organisieren. Das Europäische Parlament beabsichtigte, Ende Mai 2023 einen parlamentarischen Wahldialog zu diesem Thema abzuhalten. Dafür war eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Institut für Demokratie und Wahlhilfe und der Internationalen Stiftung für Wahlsysteme vorgesehen. Dieses Institut bietet der Ukraine umfangreiche Wahlhilfe und unterstützt das Land dabei, das beste Modell für die Teilnahme an der Wahl im Ausland mit einem Schwerpunkt auf im Ausland aufhältigen Flüchtlingen aus der Ukraine zu ermitteln.

Moldau

Die EU und die Republik Moldau unterzeichneten am 27. Juni 2014 ein Assoziierungsabkommen, zu dem ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen gehört, die beide im Juli 2016 in Kraft traten. Durch das Abkommen wurden die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen der Republik Moldau zur EU gestärkt. Darin wird für Bereiche, die für eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Wirtschaftsentwicklung unentbehrlich sind, ein Reformplan dargelegt, und die Zusammenarbeit wird dadurch in mehreren Wirtschaftszweigen gefestigt. Mit der Unterzeichnung des Abkommens verpflichtete sich die Republik Moldau, ihre internen Politikbereiche auf der Grundlage des Rechts und der Gepflogenheiten der Union zu reformieren. Der Fahrplan für die Umsetzung des Assoziierungsabkommens ist in der Assoziierungsagenda festgelegt, deren aktuelle Fassung – die überarbeitete Assoziierungsagenda 2021-2027 – im August 2022 vereinbart wurde. Die EU ist mit Abstand der größte Handelspartner der Republik Moldau; auf die EU entfallen 52% ihres Gesamthandelsvolumens. Außerdem ist die EU der größte Investor im Land.

Seit dem Inkrafttreten der Visaliberalisierung für kurzfristige Aufenthalte im April 2014 sind mehr als 2,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger der Republik Moldau mit biometrischem Pass ohne Visum in den Schengen-Raum eingereist, wodurch der Tourismus, Geschäftsbeziehungen und direkte Kontakte zwischen den Menschen gefördert wurden.

Am 2. Juni 2021 veröffentlichte die Kommission das EU-Konjunkturprogramm für die Republik Moldau, in dem 600 Mio. EUR für die Unterstützung der sozioökonomischen Erholung des Landes nach COVID-19, die Förderung des grünen und des digitalen Wandels und die Ausschöpfung des ungenutzten wirtschaftlichen Potenzials des Landes vorgesehen sind.

Die Partei Aktion und Solidarität (Partidul Acțiune și Solidaritate, PAS) der EU-freundlichen Präsidentin Maia Sandu erzielte bei der vorgezogenen Parlamentswahl am 11. Juli 2021 einen überwältigenden Sieg. Das von der PAS beherrschte Parlament genehmigte die Ernennung von Natalia Gavrilița zur Ministerpräsidentin und billigte ihr ambitioniertes Programm, mit dem das postsowjetische Land aus einer langwierigen politischen und wirtschaftlichen Krise geführt und die Annäherung an die EU – ihre wichtigste außenpolitische Priorität – verwirklicht werden soll, indem das Assoziierungsabkommen EU-Moldau uneingeschränkt umgesetzt wird. Am 10. Februar 2023 trat Ministerpräsidentin Natalia Gavrilița zurück, woraufhin Dorin Recean, ein ehemaliger Berater von Präsidentin Maia Sandu, zum neuen Ministerpräsidenten ernannt wurde. Dabei wurde auch die Regierung umgebildet. Die derzeitige Regierung verfolgt weiterhin eine EU-freundliche Agenda, mit einem neuen Schwerpunkt auf der nationalen Sicherheit und einer beschleunigten Umsetzung der Reformen im Rahmen des Verfahrens für den EU-Beitritt.

Als Nachbarstaat der Ukraine ist die Republik Moldau durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine besonders gefährdet. Dies hatte schwerwiegende Auswirkungen auf das Land. Vor diesem Hintergrund vollzog die Republik Moldau am 3. März 2022 einen historischen Schritt und beantragte formell den Beitritt zur EU. Auf der Tagung des Europäischen Rates am 23. Juni 2022 wurde ihr der Status eines Bewerberlandes zuerkannt, wodurch eine neue strategische Phase in den Beziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau eingeleitet wurde.

Angesichts des Kriegs in der Ukraine steht die EU der Republik Moldau solidarisch zur Seite. Seit Oktober 2021 hat sie dem Land in Form von Zuschüssen und Darlehen über 1,2 Mrd. EUR an Unterstützung bereitgestellt. Die EU strebt an, die Widerstandsfähigkeit, Sicherheit, Stabilität, Wirtschaft und Energiesicherheit der Republik Moldau zu stärken, die Zusammenarbeit in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung auszuweiten und die Anstrengungen der Republik Moldau bei der Umsetzung von Reformen und im Hinblick auf den Beitritt zur EU zu unterstützen. Im Januar 2022 schlug die Kommission für die Republik Moldau ein Makrofinanzhilfepaket in einem Umfang von 150 Mio. EUR vor, von dem zwei Tranchen 2022/2023 ausgezahlt wurden. Am 24. Januar 2023 schlug sie dann vor, den Umfang um bis zu 145 Mio. EUR zu erhöhen. Das Europäische Parlament nahm diesen Vorschlag am 9. Mai 2023 an, der Rat am 30. Mai 2023. Die Zahlung der Makrofinanzhilfe wird davon abhängig gemacht, dass sowohl das IWF-Programm als auch die in der Absichtserklärung vereinbarten politischen Maßnahmen umgesetzt werden.

Im Vorfeld des Gipfeltreffens der Europäischen Politischen Gemeinschaft am 1. Juni 2023 in Moldau wurde von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen bekannt gegeben, dass die Kommission ihre Unterstützung für Moldau ausweitet und nun über den Wirtschafts- und Investitionsplan für Moldau Investitionen in Höhe von bis zu 1,6 Mrd. EUR mobilisiert.

Von Kommissionsmitglied Olivér Várhelyi wurde in einer Sitzung des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments am 28. Juni 2023 ein Unterstützungspaket für Moldau bekannt gegeben, das fünf Prioritäten umfasst:

  • Wirtschaftliche Entwicklung und Konnektivität,
  • Unterstützung von Reformen und Aufbau von Verwaltungskapazitäten für den Weg Moldaus in die EU,
  • Energie,
  • Sicherheit,
  • Bekämpfung von Desinformation und strategische Kommunikation.

In diesem Zusammenhang hat die Kommission vorgeschlagen, ihre Hilfe für Moldau im Rahmen der Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens aufzustocken, wobei 600 Mio. EUR aus dem Instrument für Nachbarschaft, Entwicklungszusammenarbeit und internationale Zusammenarbeit (NDICI) auf Programme umgeschichtet werden sollen, um die Unterstützung für andere Länder in der östlichen Nachbarschaft der EU, einschließlich Moldau, zwischen 2024 und 2027 aufzustocken.

Die staatlichen Stellen der Republik Moldau intensivieren derzeit ihre Reformbemühungen, um die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag auf Beitritt der Republik Moldau zur EU dargelegten neun Bedingungen umzusetzen und die in der Assoziierungsagenda EU-Moldau skizzierten Ziele zu erfüllen, die weiterhin eine Triebfeder für Reformen und die Angleichung an den Besitzstand der EU ist. Auch die im zusammenfassenden Bericht der Kommission vom Februar 2023 enthaltenen Empfehlungen sind eine Orientierungshilfe für die Reform- und Annäherungsbemühungen des Landes.

Am 7. Februar 2023 fand in Brüssel die siebte Tagung des Assoziationsrates EU-Moldau statt. Auf dieser Tagung bekräftigten die EU und die Republik Moldau ihre Zusage für die Stärkung ihrer politischen Assoziierung und die Vertiefung ihrer wirtschaftlichen Integration. Die Kommission erläuterte in ihrer mündlichen Aktualisierung vom 22. Juni 2023, welche Fortschritte erzielt wurden. Die Schlussfolgerung lautete, dass die Republik Moldau drei der neun in der Stellungnahme der Kommission genannten Bedingungen erfüllt hat und die Umsetzung der anderen Schritte planmäßig verläuft, da in drei weiteren Bereichen gute Fortschritte erzielt wurden.

Die Kommission berichtete im Rahmen ihres Erweiterungspakets am 8. November 2023 offiziell über die Fortschritte, die Moldau erzielt hat. Sie empfahl dem Rat, Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau aufzunehmen und die Verhandlungsrahmen anzunehmen, sobald Moldau bestimmte wichtige Maßnahmen beschlossen hat. Die Kommission stellte fest, dass sechs der neun Bedingungen erfüllt waren, nämlich Reformen zur Stärkung der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit, die stärkere Einbeziehung der Zivilgesellschaft, die Vorbereitung der Reform der öffentlichen Verwaltung und Rechtsreformen sowie Fortschritte bei der Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität. Die wichtigsten zu ergreifenden Maßnahmen betreffen Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung, die weitere Umsetzung des Aktionsplans zur Deoligarchisierung und Fortschritte im Hinblick auf eine umfassende Justizreform.Der Europäische Rat sollte auf seiner Tagung am 14./15. Dezember 2023 über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau (und der Ukraine) entscheiden.

Seit Februar 2023 hat Russland seine hybride Kriegsführung gegen die Republik Moldau intensiviert und versucht nunmehr unverhohlen, deren EU-freundliche Regierung mithilfe seiner Helfershelfer zu destabilisieren, indem es Cyberangriffe durchführt, Desinformation verbreitet, soziale Unruhen sät und fingierte Bombendrohungen verbreiten lässt. Zusätzlich organisierte die prorussische Șor-Partei 2022 und 2023 illegal finanzierte Proteste. Der flüchtige Oligarch Ilan Șor hat trotz seiner Verurteilung zu einer 15-jährigen Haftstrafe noch immer bedeutenden Einfluss in der Republik Moldau und setzt seine Bemühungen fort, sowohl das Land als auch dessen proeuropäische Regierung zu destabilisieren. Präsidentin Sandu bestätigte in einer öffentlichen Erklärung, dass es Pläne gegeben habe, sie und ihre Regierung durch einen von Russland unterstützten bewaffneten Staatsstreich zu stürzen. Als Reaktion auf diese Umsturzversuche hat die EU ihre Zusammenarbeit mit der Republik Moldau im Bereich der Sicherheit und Verteidigung verstärkt, insbesondere durch die Entsendung einer EU-Partnerschaftsmission (EUPM Moldova) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Aufstockung ihrer Unterstützung im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität und die Verhängung von Sanktionen gegen Personen, die das Land destabilisieren.

Am 1. Juni 2023 veranstalteten die staatlichen Stellen der Republik Moldau den zweiten Gipfel der Europäischen Politischen Gemeinschaft in Bulboaca. Durch das Treffen erhielt die Republik Moldau viel internationale Anerkennung und stärkte ihr Ansehen als zuverlässiger Partner. Dort bot sich der EU außerdem die Gelegenheit, gegenüber dem Land, der Ukraine und der Gemeinschaft in Europa als Ganzes ein deutliches Zeichen ihrer Unterstützung zu setzen und bei der Unterstützung des Friedens Geschlossenheit zu zeigen. Die Abhaltung dieses Treffens war eine immense Herausforderung für das Land, das über begrenzte administrative Kapazitäten verfügt und von Russland unmittelbar bedroht wird.

Eine weitere große Herausforderung für die Republik Moldau ist nach wie vor die abtrünnige Region Transnistrien, die im Jahr 1990 einseitig ihre Unabhängigkeit erklärte. Vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine ist diese Herausforderung noch größer geworden, da in Transnistrien nach wie vor Streitkräfte Russlands stationiert sind und die Republik Moldau von Strom aus Transnistrien abhängig ist. Die EU nimmt als Beobachterin an den 5+2-Verhandlungen zur Beilegung des Konflikts in Transnistrien teil. Die Verhandlungen sind zwar seit 2022 de facto eingestellt, jedoch unterstützt die EU nach wie vor eine umfassende und friedliche Lösung auf der Grundlage der Souveränität und territorialen Unversehrtheit der Republik Moldau mit einem Sonderstatus für Transnistrien. Darüber hinaus wurden die bereits angespannten Beziehungen zwischen der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien und der Zentralregierung in Chișinău durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine weiter belastet, und sie werden auch künftig mit Herausforderungen einhergehen.

A. Standpunkt des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament stellte in seiner Entschließung vom 20. Oktober 2020 fest, dass die Republik Moldau Verbesserungen bei der Förderung demokratischer Standards und der Korruptionsbekämpfung erreicht hat, bekräftigte aber auch seine Forderung nach einer unabhängigen, unparteiischen Justiz. Einen Monat, nachdem die Republik Moldau ihren Antrag auf den Beitritt zur EU eingereicht hatte, nahm das Europäische Parlament am 5. Mai 2022 eine Entschließung an, in der es die Unionsorgane aufforderte, der Republik Moldau den Status eines EU-Beitrittskandidaten zuzuerkennen und das Land in den EU-Binnenmarkt zu integrieren. Außerdem forderte es die Kommission auf, die finanzielle und technische Unterstützung für die Republik Moldau weiter aufzustocken, unter anderem durch einen neuen Vorschlag für eine Makrofinanzhilfe, Maßnahmen zur Liberalisierung des Verkehrs und des Handels und weitere Unterstützung des Flüchtlingsmanagements und der humanitären Hilfe.

Im Zusammenhang mit der Annahme seines Berichts über die Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau vom 19. Mai 2022 forderte das Europäische Parlament erneut, der Republik Moldau den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen. In dem Bericht hob es hervor, dass einige wichtige Schritte unternommen wurden, um die Reformen umzusetzen, dass jedoch noch viel mehr Arbeit zu leisten ist, insbesondere, um die zentralen staatlichen Institutionen zu stärken. Diese Forderung wurde in der Entschließung des Parlaments vom 23. Juni 2022 zum Status der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens als Bewerberländer wiederholt.

Nach der Zunahme der hybriden Bedrohungen, mit denen die Republik Moldau im Zusammenhang mit dem Krieg Russlands gegen die Ukraine konfrontiert ist, nahm das Europäische Parlament am 19. April 2023 eine Entschließung an, in der es seine unerschütterliche Unterstützung für die Unabhängigkeit, Souveränität und territoriale Unversehrtheit des Landes in diesen besonders schwierigen Zeiten bekräftigte.

Vor der Präsentation des Erweiterungspakets der Kommission und der Tagung des Europäischen Rates im Dezember nahm das Europäische Parlament am 5. Oktober 2023 eine Entschließung an, in der es sein uneingeschränktes Eintreten für die künftige Mitgliedschaft der Republik Moldau in der EU bekräftigte und forderte, vor Jahresende Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau aufzunehmen.

B. Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine bekundet das Europäische Parlament seine unerschütterliche Unterstützung und Solidarität gegenüber der Republik Moldau. Auf Einladung von Präsidentin Roberta Metsola hielt Präsidentin Maia Sandu am 18. Mai 2022 in Brüssel inmitten des Krieges in der Ukraine eine Rede in der Plenarsitzung des Europäische Parlaments. Dies war ein starkes Zeichen der Unterstützung des Landes, das in unverhältnismäßiger Weise von dem Krieg betroffen ist. Am 11. November 2022 besuchte Präsidentin Roberta Metsola die Republik Moldau, um dort mit Präsidentin Maia Sandu, der ehemaligen Ministerpräsidentin Natalia Gavrilița und dem Präsidenten des Parlaments der Republik Moldau, Igor Grosu, zusammenzutreffen und eine Rede vor dem Parlament der Republik Moldau zu halten. Während ihres Besuchs bekräftigte sie nachdrücklich, dass das Europäische Parlament die Mitgliedschaft der Republik Moldau in der EU unterstützt. Am Rande der siebten Tagung des Assoziationsrates EU-Moldau traf sich Präsidentin Roberta Metsola mit der ehemaligen Ministerpräsidentin Natalia Gavrilița (6. Februar 2023). Am 21. Mai 2023 traf sich Präsidentin Roberta Metsola während ihres Besuchs in Chișinău im Rahmen der von Präsidentin Maia Sandu einberufenen Bürgerversammlung „Adunarea Națională ‚Moldova Europeană‘“ (Nationale Versammlung „Europäische Moldau“) erstmals mit Ministerpräsident Dorin Recean und Parlamentspräsident Igor Grosu. Beim Treffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft am 1. Juni 2023 forderte Präsidentin Roberta Metsola die EU auf, bis Jahresende 2023 Beitrittsverhandlungen mit der Republik Moldau aufzunehmen, während Präsidentin Maia Sandu den Gipfel dazu nutzte, die auf die EU gerichteten Bestrebungen des Landes zum Ausdruck zu bringen und erneut auf das von der Republik Moldau selbst gesteckte Ziel hinzuweisen, bis 2030 der EU beizutreten.

Präsidentin Roberta Metsola traf sich am 5. Juli 2023 während eines Informationsbesuchs einer Delegation des Parlaments der Republik Moldau zum EU-Beitrittsverfahren im Europäischen Parlament in Brüssel erneut mit Parlamentspräsident Igor Grosu. Der Besuch, an dem 20 Mitglieder des Parlaments der Republik Moldau teilnahmen, wurde von der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Europäischen Parlaments organisiert.

Die Ausschüsse des Europäischen Parlament haben der Lage in der Republik Moldau viel Aufmerksamkeit gewidmet. Mehrere Delegationen sind 2022 und 2023 in das Land gereist. Im Mai 2023 reiste eine Delegation des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung in die Republik Moldau und nach Rumänien, um die Mission der Europäischen Union zur Unterstützung des Grenzschutzes in der Republik Moldau und in der Ukraine und die EU-Partnerschaftsmission in der Republik Moldau zu besuchen. Im Februar 2023 trafen sich Mitglieder des Ausschusses für internationalen Handel und des Haushaltsausschusses mit ihren moldauischen Amtskollegen, um vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und der Republik Moldau und über Haushaltsunterstützung zu sprechen. In derselben Woche tagte die Parlamentarische Versammlung EURO-NEST in Chișinău, an der eine große Delegation des Europäischen Parlaments teilnahm.

Im März und April 2022 reiste eine Delegation des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung als Zeichen für die einhellige Solidarität und Unterstützung der EU erstmals nach Ausbruch des Krieges in die Republik Moldau. Im Juni 2023 reiste außerdem eine Delegation des Entwicklungsausschusses in die Republik Moldau, um die Lage der Flüchtlinge aus der Ukraine, die dort Zuflucht gefunden haben, in Augenschein zu nehmen.

Gemäß Artikel 440 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau wurde ein Parlamentarischer Assoziationsausschuss (PAA) eingerichtet. Das erste Treffen des PAA fand am 16. Oktober 2014 statt, und am 23. März 2023 wurde in Brüssel das 13. Treffen abgehalten. Der PAA befürwortet den Weg der EU-Integration der Republik Moldau ausdrücklich, zumal das Land im März 2023 seinen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt hat. Im April 2023 forderte er die Unionsorgane auf, der Republik Moldau den Status eines EU-Bewerberlandes zuzuerkennen. Auf den letzten beiden Sitzungen des PAA wurden deutliche Erklärungen angenommen, in denen die Unionsorgane aufgefordert wurden, die Beitrittsverhandlungen bis Ende 2023 aufzunehmen, sobald die Republik Moldau die neun Empfehlungen der Kommission umgesetzt hat, und nachdrücklich aufgefordert wurden, die Republik Moldau schrittweise in den Binnenmarkt zu integrieren.

Das Europäische Parlament hat die Republik Moldau zu einem vorrangigen Land im Hinblick auf seine Arbeit für die Förderung der Demokratie bestimmt und betreibt derzeit mit dem Parlament der Republik Moldau sowohl auf politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene ein breites Spektrum von Aktivitäten. Der Rahmen für diese Aktivitäten wurde mit der Absichtserklärung geschaffen, die im November 2021 vom Präsidenten des Europäischen Parlaments, David Sassoli, und dem Präsidenten des Parlaments der Republik Moldau, Igor Grosu, unterzeichnet wurde. Dieser Absichtserklärung ist ein Fahrplan als Ergänzung beigefügt.

Bei einer Reihe von Aktivitäten des Europäischen Parlaments in der Republik Moldau liegt der Schwerpunkt auf der Unterstützung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland auf demokratische Prozesse (das Programm „Dreieck für die Demokratie“), der Förderung einer Kultur des Dialogs und der politischen Debatte im Parlament der Republik Moldau (Jean-Monnet-Dialog) und dem Kapazitätsaufbau sowohl auf politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene.

C. Wahlbeobachtung

Das Europäische Parlament entsandte eine Delegation zur internationalen Wahlbeobachtungsmission unter der Leitung des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE, um die Parlamentswahl in der Republik Moldau am 11. Juli 2021 zu überwachen. Die Beobachter stellten fest, dass diese Wahl im Großen und Ganzen gut organisiert, frei und von Wettbewerb geprägt war, wenn es auch noch einige Defizite gab, die bei künftigen Wahlen behoben werden müssen.

Im Dezember 2022 nahm das Parlament der Republik Moldau ein neues Wahlgesetz an, mit dem den wichtigsten Empfehlungen von internationalen und lokalen Sachverständigenorganisationen, einschließlich der Venedig-Kommission, Rechnung getragen wird. Das neue Gesetz trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es umfasst die Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmission des Europäischen Parlaments unter der Leitung des Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten des Europäischen Parlaments, David McAllister.

Das Europäische Parlament entsandte eine Wahlbeobachtungsdelegation zur internationalen Wahlbeobachtungsmission (IEOM) unter der Leitung des Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BDIMR) der OSZE, um die Regionalwahl am 5. und 19. November 2023 zu überwachen. Dabei bot sich die Gelegenheit, die Wirksamkeit und den Vollzug des Wahlgesetzes zu bewerten, da diese Kommunalwahl die erste war, für die die neuen Vorschriften galten. Trotz des angespannten Wahlkampfs und der außergewöhnlichen Umstände, die auf die hybride Kriegsführung und die wiederholten Eingriffe Russlands in den Wahlprozess in der Republik Moldau zurückzuführen waren, stellte die IEOM-Delegation fest, dass die Wahl friedlich verlaufen war und effizient durchgeführt wurde, die Wahlbehörde transparent und professionell agierte hatte und die Kandidaten ihren Wahlkampf größtenteils ungehindert hatten führen können und den Wahlberechtigten unterschiedliche Alternativen geboten hatten. Der Leiter der Wahlbeobachtungsdelegation des Europäischen Parlaments, José Ramón Bauzá Díaz, legte nahe, dass in letzter Minute gefällte Entscheidungen zum Ausschluss von Kandidaten, wie jene in Bezug auf die Șansă-Partei (die dem flüchtigen Oligarchen Ilan Șor nahesteht), nicht dauerhaft Schule machen sollten und nur durch schwerwiegende Bedenken in Bezug auf die nationale Sicherheit zu rechtfertigen seien. Im Namen der Delegation sprach er sich dafür aus, die Republik Moldau dabei zu unterstützen, trotz des durch den Einmarsch Russlands in der Ukraine verursachten Notstands und des hybriden Kriegs Russlands zur Destabilisierung der demokratischen Institutionen Moldaus demokratische Reformen umzusetzen.

Belarus

In den vergangenen Jahrzehnten waren die Beziehungen der EU zu Belarus wegen der ständigen Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen in dem Land zuweilen schwierig. Zwischen 2014 und 2020 zeigte sich Belarus jedoch anscheinend aufgeschlossener gegenüber der EU und der Politik der Östlichen Partnerschaft. Die Beziehungen zu westlichen Ländern hatten sich in gewisser Weise verbessert, und Belarus nahm als Gastgeber der von der EU vermittelten Gespräche zur Beilegung der Krise in der Ukraine eine wichtige Rolle ein. Daraufhin verpflichtete sich die EU gegenüber Belarus zu einer Politik des „kritischen Engagements“, das in den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar 2016 skizziert wurde, wonach konkrete Schritte seitens Belarus zur Wahrung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte – einschließlich der Redefreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit – und der Arbeitnehmerrechte für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein werden. Die Verhandlungen über eine Mobilitätspartnerschaft wurden 2017 abgeschlossen, und am 1. Juli 2020 traten Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit dem Ziel in Kraft, direkte Kontakte zwischen den Menschen zu fördern.

Trotz der Wiederaufnahme des Menschenrechtsdialogs EU-Belarus, der Einrichtung einer aus hochrangigen Sachverständigen bestehenden Koordinierungsgruppe EU-Belarus im Jahr 2016 und der Annahme eines Menschenrechtsaktionsplans für 2016-2019 und ungeachtet seiner aktiven Teilnahme an bilateralen und multilateralen Treffen der Östlichen Partnerschaft ist Belarus seinen Verpflichtungen im Hinblick auf die Menschenrechte bedauerlicherweise nicht nachgekommen. Es ist nach wie vor das einzige Land Europas, in dem noch immer die Todesstrafe vollstreckt wird, wodurch es de jure nicht Mitglied im Europarat werden kann. Es werden regelmäßig Debatten über ein Moratorium mit dem Ziel der möglichen Abschaffung der Todesstrafe geführt, die aber wohl eher als Nebelkerze wirken, denn bislang wurden noch keine konkreten Maßnahmen ergriffen.

Die EU verurteilte das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Demonstranten im Februar und März 2017 auf das Schärfste. Die vorgezogene Parlamentswahl vom 18. November 2019 war mit einer Reihe von Missständen und Mängeln behaftet, durch die der Opposition jegliche parlamentarische Vertretung vorenthalten wurde. Die Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 wurde von der internationalen Gemeinschaft als weder frei noch fair eingestuft. Vorangegangen war eine systematische Verfolgung von Oppositionsmitgliedern, auf die dann ein brutales Vorgehen gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsvertreter und Journalisten folgte, dessen Ausmaß in der Geschichte des Landes beispiellos ist. Infolgedessen verhängte die EU neue Sanktionspakete (zuletzt im August 2023) gegen 233 Personen und 37 Organisationen, die für Wahlbetrug und gewaltsame Unterdrückung verantwortlich oder daran mitschuldig waren bzw. den ungerechtfertigten und unprovozierten Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine unterstützt haben, und bekräftigte ihre Bereitschaft, weitere restriktive Maßnahmen gegen Organisationen und hochrangige Amtsträger des Regimes zu ergreifen. Zudem hat die EU die bilaterale Zusammenarbeit mit der belarussischen Staatsmacht auf zentraler Ebene auf ein striktes Minimum eingeschränkt, ihre Unterstützung für die belarussische Bevölkerung und Zivilgesellschaft ausgeweitet und ihre bilaterale Finanzhilfe entsprechend neu ausgerichtet.

Als Gegenmaßnahme hat das in Belarus herrschende Regime seine Beteiligung an der Politik der Östlichen Partnerschaft sowie an bestehenden Formaten wie dem Menschenrechtsdialog zwischen der EU und Belarus und der Koordinierungsgruppe EU-Belarus offiziell ausgesetzt und den EU-Botschafter für Belarus aufgefordert, das Land zu verlassen.

A. Standpunkt des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hatte bereits vor der manipulierten Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 eine Reihe von Entschließungen angenommen, in denen Belarus im Zusammenhang mit den dort aus politischen Gründen Inhaftierten, den Einschränkungen der Medienfreiheit und der Zivilgesellschaft, der Missachtung der Menschenrechte (darunter die Beibehaltung der Todesstrafe in dem Land) und der mängelbehafteten Parlamentswahl kritisiert wird. Das Europäische Parlament brachte in seiner Entschließung vom 19. April 2018 zum Ausdruck, dass es das kritische Engagement der EU gegenüber Belarus unterstützt, sofern es daran geknüpft ist, dass konkrete Demokratisierungsmaßnahmen ergriffen und die Grundfreiheiten und die Menschenrechte geachtet werden. Insbesondere forderte es Belarus auf, sich in einem ersten Schritt zur dauerhaften Abschaffung der Todesstrafe dem weltweiten Hinrichtungsmoratorium anzuschließen. Das Europäische Parlament verurteilte in seiner Entschließung vom 4. Oktober 2018 erneut die Drangsalierung und Inhaftierung von Journalisten und Vertretern unabhängiger Medien und bekräftigte seine Forderung nach einer stärkeren Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Als Reaktion auf die manipulierte Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 und das anschließende brutale Vorgehen gegen demokratische Kräfte, Aktivisten der Zivilgesellschaft, freie Gewerkschaften, unabhängige Medien und friedliche Demonstranten nahm das Europäische Parlament am 17. September 2020 und erneut am 26. November 2020 Entschließungen zur Lage in Belarus an. In diesen Entschließungen stellten die Mitglieder fest, dass die Wahl unter eklatanten Verstößen gegen sämtliche international anerkannten Standards durchgeführt wurde und dass die Mehrheit der belarussischen Bevölkerung in Swjatlana Zichanouskaja, der Kandidatin der vereinten Opposition, die eigentliche gewählte Präsidentin des Landes sehen. Sie forderten sofortige EU-Sanktionen gegen Amtsträger, die für Wahlbetrug und Repressionsmaßnahmen verantwortlich sind, auch gegen den ehemaligen Präsidenten Aljaksandr Lukaschenka. Sie bekundeten ihre Unterstützung für den von Swjatlana Zichanouskaja eingerichteten Koordinierungsrat als Interimsvertretung der Bevölkerung, die einen demokratischen Wandel fordert. Die Mitglieder bekräftigten diese grundsätzlichen Standpunkte in ihrer Empfehlung vom 21. Oktober 2020 zu den Beziehungen zu Belarus.

Zudem gaben der Vorsitzende der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus und der ständige Berichterstatter für Belarus eine Reihe gemeinsamer Erklärungen ab, in denen sie die anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage in dem Land missbilligen und das Festhalten Lukaschenkas an der Macht kritisieren. Im Dezember 2020 unternahm das Europäische Parlament eine Informationsreise über Belarus, um zu ermitteln, was die belarussischen demokratischen Kräfte nun brauchen und wie das Europäische Parlament sie sowohl auf administrativer als auch auf politischer Ebene unterstützen kann. Die Informationsreise fiel zu Ehren der demokratischen Opposition von Belarus symbolträchtig mit der Woche des Sacharow-Preises 2020 zusammen. Als Konsequenz hat das Europäische Parlament unter der Federführung seines Unterausschusses Menschenrechte und in Zusammenarbeit mit seinem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und seiner Delegation für die Beziehungen zu Belarus eine Plattform gegen Straffreiheit bei Menschenrechtsverletzungen in Belarus ins Leben gerufen. Darüber hinaus hat die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Demokratieunterstützung vorgeschlagen, die auf die belarussischen Vorkämpfer für die Demokratie zugeschnitten sind. Das Europäische Parlament verurteilte in seiner Entschließung vom 10. Juni 2021 zu der systematischen Unterdrückung in Belarus und ihren Folgen für die Sicherheit Europas nach den Entführungen aus einem von den belarussischen Staatsorganen abgefangenen Zivilflugzeug aus der EU zudem die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen in Belarus und die abscheuliche Instrumentalisierung irregulärer Migration durch das Regime von Aljaksandr Lukaschenka, mit der eine Destabilisierung der EU angestrebt wird. Diese prinzipientreuen Standpunkte bekräftigte das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 7. Oktober 2021 zur Lage in Belarus ein Jahr nach dem Beginn der Proteste und ihrer gewaltsamen Niederschlagung und, nach einer neuen Verhaftungswelle, in seiner Entschließung vom 19. Mai 2022 zu der strafrechtlichen Verfolgung der Opposition und zu der Festnahme von Gewerkschaftsführern in Belarus, seiner Entschließung vom 24. November 2022 zu der anhaltenden Unterdrückung der demokratischen Opposition und der Zivilgesellschaft in Belarus und in seiner Entschließung vom 15. März 2023 zu den fortgesetzten Repressionen gegen die Bevölkerung von Belarus, insbesondere in den Fällen von Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki, und in seiner Entschließung vom 11. Mai 2023 zu der unmenschlichen Behandlung und Krankenhauseinweisung des prominenten Oppositionsführers Wiktar Babaryka. Es forderte in seiner Entschließung vom 13. September 2023 über die Beziehungen zu Belarus den Internationalen Strafgerichtshof auf, angesichts der Beteiligung des Regimes Lukaschenka an der Deportation und Indoktrination ukrainischer Kinder einen Haftbefehl gegen Lukaschenka zu erlassen.

B. Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Das Europäische Parlament unterhält keine offiziellen Beziehungen zum Parlament von Belarus, da es das Land wiederholt versäumt hat, freie und faire Wahlen durchzuführen und internationale Normen in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu erfüllen, was an den neuen Wellen von Protesten und den Maßnahmen der totalen Repression nach der gefälschten Parlamentswahl vom 18. November 2019 und der ebenso gefälschten Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 ersichtlich wurde. Zudem wurden Mitglieder des Parlaments von Belarus noch nicht zur Teilnahme an der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST eingeladen, da die Einhaltung der OSZE-Wahlstandards eine Voraussetzung für die Aufnahme ist. Vertreter der demokratischen Kräfte von Belarus wurden dagegen regelmäßig eingeladen, an der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST teilzunehmen.

Ferner unterhält das Europäische Parlament über die Delegation für die Beziehungen zu Belarus einen aktiven und engen Dialog mit Vertretern der demokratischen Kräfte des Landes, den unabhängigen nichtstaatlichen Organisationen und den Akteuren der Zivilgesellschaft, einschließlich Mitgliedern des Koordinierungsrats und des Vereinigten Übergangskabinetts, die von Swjatlana Zichanouskaja gegründet wurden. In Brüssel und Straßburg finden regelmäßige Sitzungen der Delegation für die Beziehungen zu Belarus statt, um die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus zu erörtern und die politische und wirtschaftliche Lage im Land und die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf Demokratie, Menschenrechtsverletzungen und Rechtsstaatlichkeit zu bewerten. Die Delegation für die Beziehungen zu Belarus reiste im Juni 2015 und Juli 2017 nach Minsk, ihr Präsidium im Oktober 2018 und Februar 2020. Im Juni 2022 entsandte die Delegation für die Beziehungen zu Belarus eine Ad-hoc-Mission nach Vilnius, um sich mit Vertretern der demokratischen Kräfte und der Zivilgesellschaft im Exil zu treffen und die Lage an der Grenze zwischen der EU und Belarus zu erörtern.

C. Wahlbeobachtung

Seit 2001 hat Belarus das Europäische Parlament nicht mehr zur Beobachtung von Wahlen eingeladen. Wie in solchen Fällen üblich, stützt sich das Europäische Parlament auf die Evaluierungen, die im Land von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und vom BDIMR der Parlamentarischen Versammlung der OSZE durchgeführt werden. Bedauerlicherweise wurden auch diese internationalen Beobachter trotz der vorherigen Zusage des in Belarus herrschenden Regimes, eine Einladung auszusprechen, letztlich nicht zur Beobachtung der Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 eingeladen.

 

Vanessa Cuevas Herman / Florian Carmona / Levente Csaszi