Drei Nachbarländer der Östlichen Partnerschaft: Ukraine, Moldau und Belarus

Die Politik der Östlichen Partnerschaft der EU wurde 2009 eingeführt und betrifft sechs Nachfolgestaaten der UdSSR, nämlich Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau und die Ukraine. Die Östliche Partnerschaft wurde begründet, um in diesen Ländern die Bemühungen um politische, soziale und wirtschaftliche Reformen zu unterstützen und so Demokratisierung, verantwortungsvolle Regierungsführung, Energieversorgungssicherheit, Umweltschutz sowie die Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken. Mit Ausnahme von Belarus sind alle Mitglieder der Östlichen Partnerschaft in der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST vertreten.
Im Juni 2023 wurde Moldau und der Ukraine jeweils der Status eines EU-Bewerberlandes zuerkannt. Darauf folgte der Beschluss des Europäischen Rates vom 14. Dezember 2023, Beitrittsverhandlungen mit beiden Ländern aufzunehmen. Am 24. und 25. Juni 2024 führte die EU die erste Regierungskonferenz auf Ministerebene durch, um mit der Ukraine und der Republik Moldau offiziell die Beitrittsverhandlungen zu eröffnen. Stand April 2025 jedoch ist die förmliche Eröffnung von Verhandlungsclustern noch nicht erfolgt.

Ukraine

Im vergangenen Jahrzehnt war die Ukraine ein wichtiger Partner für die EU. Diese Partnerschaft hat enorme geopolitische Bedeutung und beispiellose Auswirkungen auf die Politik der EU. Das Europäische Parlament ist ein überzeugter Befürworter des Wegs der Ukraine nach Europa und hat mit der Werchowna Rada, seinem Partnerorgan in der Ukraine, feste Beziehungen geknüpft und eine privilegierte Partnerschaft aufgebaut.

Die Ereignisse ab November 2013 in der Ukraine haben ihren Ursprung größtenteils in dem proeuropäischen Protest gegen die Entscheidung des damaligen Präsidenten Wiktor Janukowytsch, das Assoziierungsabkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen. Die Euromajdan-Bewegung führte schließlich zu einem Regierungswechsel und im Oktober 2014 zu einer Parlamentswahl, bei der proeuropäische und reformfreundliche Parteien an die Macht kamen.

Im März 2014 hatte Russland rechtswidrig die Krim annektiert, und im östlichen Teil der Ukraine war ein bewaffneter Konflikt aufgeflammt, der durch von Russland unterstützte Separatisten weiter angeheizt wurde.

Trotz der 2015 vermittelten Minsker Vereinbarungen und der Einrichtung von Verhandlungsformaten wie der trilateralen Kontaktgruppe (die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), Russland und die Ukraine) und dem Normandie-Format (Russland, die Ukraine, Deutschland und Frankreich) wurde die Tragfähigkeit des Waffenstillstands durch regelmäßig ausbrechende Kämpfe infrage gestellt. Die Wirtschaftssanktionen der EU gegen Russland waren an die vollständige Einhaltung der Minsker Vereinbarungen durch Moskau geknüpft und wurden regelmäßig verlängert.

Im Juni 2017 wurde für Staatsangehörige der Ukraine mit biometrischen Pässen die Visumpflicht für Reisen in die EU von bis zu 90 Tagen Dauer aufgehoben, da die Vorgaben aus dem Aktionsplan zur Visaliberalisierung erfüllt worden waren.

Das Assoziierungsabkommen EU-Ukraine, das bereits seit dem 1. November 2014 vorläufig und teilweise angewandt wurde, trat am 1. September 2017 in Kraft. Die vertiefte und umfassende Freihandelszone – einer der Eckpfeiler des Abkommens – besteht seit dem 1. Januar 2016 ohne Einschränkungen.

Zwischen 2014 und Februar 2022 haben die EU und ihre Finanzinstitutionen die Ukraine nicht nur politisch unterstützt, sondern ihr auch über 17 Mrd. EUR an Darlehen und Zuschüssen gewährt, um den Reformprozess in dem Land zu unterstützen. Die EU hat im Rahmen einer gemeinsam festgelegten Reformagenda die Fortschritte in folgenden Schlüsselbereichen sorgfältig überwacht: Korruptionsbekämpfung, Justizreform, Verfassungs- und Wahlreformen, Energieeffizienz, Reform der öffentlichen Verwaltung und Verbesserung des Geschäftsumfelds.

Bei der Präsidentschaftswahl April 2019 setzte sich Wolodymyr Selenskyj gegen den amtierenden Präsidenten Petro Poroschenko durch, löste das Parlament auf und beraumte für Juli 2019 eine vorgezogene Neuwahl an, in der seine Partei „Diener des Volkes“ die absolute Mehrheit errang. Infolgedessen bekleideten Mitglieder dieser Partei sowohl das Amt des Parlamentspräsidenten als auch des Ministerpräsidenten. Im März 2020 nahm Präsident Wolodymyr Selenskyj eine umfassende Regierungsumbildung vor, in deren Zuge Denys Schmyhal das Amt des Ministerpräsidenten übernahm.

Die neue Regierung brachte eine ambitionierte Gesetzesreformagenda auf den Weg, musste sich aber gleichzeitig mit dem bewaffneten Konflikt im östlichen Teil des Landes befassen, der seit 2014 mit unterschiedlicher Intensität schwelte.

Nachdem die Präsenz der Streitkräfte Russlands an der Grenze zur Ukraine stetig aufgewachsen war und die dort zusammengezogenen Truppenteile mittlerweile eine Bedrohung darstellten, erkannte die Staatsduma Russlands am 21. Februar 2022 offiziell die Unabhängigkeit der selbstproklamierten „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk an. Drei Tage später marschierten Streitkräfte Russlands in die Ukraine ein und griffen aus mehreren Richtungen an. Der groß angelegte Einmarsch, der nachfolgende Beschuss und die Luftangriffe, auch auf zivile Ziele und kritische Infrastruktur, forderten eine große Zahl von Opfern und verursachten enormes menschliches Leid und Massenvertreibungen.

Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) berichtete, dass im Jahr 2025 in der Ukraine schätzungsweise 12,7 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen. In der Ukraine gibt es derzeit rund 3,7 Millionen Binnenvertriebene. Weitere 6,9 Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer haben im Ausland Schutz gesucht, darunter 6,3 Millionen in ganz Europa.

Seit Beginn des Einmarschs hat die EU die unprovozierte und ungerechtfertigte militärische Aggression Russlands gegen die Ukraine mehrmals auf das Allerschärfste verurteilt. Die EU fordert die uneingeschränkte Achtung der territorialen Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen.

Dieser Standpunkt wurde auf mehreren Tagungen des Europäischen Rates und in seinen offiziellen Schlussfolgerungen wiederholt, in denen die Entwicklung des Standpunkts und die Reaktionen der EU zum Ausdruck kommen. Die vollständige Zeitleiste der wichtigsten Sitzungen und Maßnahmen der EU finden Sie hier.

Seit der 2024 von der Schweiz ausgerichteten hochrangigen Konferenz zum Frieden in der Ukraine konzentrierten sich die EU-Führungsspitzen systematisch auf Schritte, mit denen ein umfassender, gerechter und dauerhafter Frieden auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen und des Völkerrechts erreicht werden sollte. Bemerkenswert ist, dass die im März 2025 angenommenen Schlussfolgerungen des Europäischen Rates zur Ukraine nur von 26 Staats- und Regierungschefs nachdrücklich unterstützt wurden (da Ungarn es ablehnte, sich dem Konsens anzuschließen).

Die Staats- und Regierungschefs der EU begrüßten die Bemühungen in Richtung Frieden und forderten Russland auf, echten politischen Willen zur Beendigung des Krieges zu zeigen, und forderten den Austausch von Kriegsgefangenen, die Freilassung von Zivilpersonen und die Rückkehr aller ukrainischen Kinder und anderer Zivilpersonen, die rechtswidrig nach Russland und Belarus deportiert und überführt wurden. Die Staats- und Regierungschefs der EU bekräftigten ihre fortgesetzte Unterstützung für die Ukraine und betonten, wie wichtig es ist, die EU-Beitrittsverhandlungen voranzubringen.

An dem Tag unmittelbar vor dem groß angelegten Überfall – am 23. Februar 2022 – hat der Rat der EU in Reaktion auf die Anerkennung der Gebiete Donezk und Luhansk als unabhängige territoriale Einheiten durch Russland und die Entsendung der Streitkräfte Russlands in diese Gebiete ein neues Sanktionspaket gegen Russland angenommen. Seit dem 24. Februar 2022 hat die EU die restriktiven Maßnahmen in verschiedenen Bereichen – sowohl gegen Einzelpersonen als auch gegen Unternehmen und Einrichtungen – durch die Annahme aufeinanderfolgender Sanktionspakete stark ausgeweitet (16 Sanktionspakete Stand April 2025). Insgesamt sollen diese Maßnahmen dazu dienen, die wirtschaftliche Basis Russlands zu schwächen, ihm den Zugang zu kritischen Technologien und Märkten zu versperren und somit seine Fähigkeit zur Kriegsführung erheblich einzuschränken. Im Dezember 2022 ernannte die EU David O'Sullivan zum Internationalen Sondergesandten für die Umsetzung von EU-Sanktionen. Aufgabe des Sonderbeauftragten ist es, kontinuierlich auf hoher Ebene Kontakte zu pflegen und Gespräche mit Drittländern zu führen, um zu verhindern, dass Sanktionen gegen Russland hintertrieben oder sogar umgangen werden, und sicherzustellen, dass sensible Güter aus der EU, die auf dem Schlachtfeld zum Einsatz kommen können, nicht nach Russland gelangen.

Die Ukraine hat am 28. Februar 2022 ihren offiziellen Antrag auf EU-Mitgliedschaft eingereicht, und am 23. Juni 2022 wurde ihr auf einstimmigen Beschluss der Staats- und Regierungsoberhäupter der 27 EU-Mitgliedstaaten hin der Status eines Bewerberlandes zuerkannt. Dieser historische Beschluss erfolgte auf der Grundlage der am 17. Juni 2022 veröffentlichten Empfehlung der Kommission, die dazu riet, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes unter der Voraussetzung zuzuerkennen, dass das Land sieben spezifische Reformen durchführt. Die Kommission überwacht den Fortschritt der Ukraine im Hinblick auf die Erfüllung der in ihrer Stellungnahme zum Mitgliedsantrag dargelegten Voraussetzungen und informierte im Juni 2023 in einem Zwischenbericht mündlich über die aktuellen Fortschritte. Am 8. November 2023 veröffentlichte die Kommission im Rahmen ihres regulären Erweiterungspakets ihren Bericht an den Europäischen Rat. Angesichts der von der Ukraine im Hinblick auf die sieben spezifischen Empfehlungen erzielten Ergebnisse empfahl die Kommission dem Rat, Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. Zudem empfahl die Kommission, dass der Rat die Verhandlungsrahmen verabschiedet, sobald die Ukraine bestimmte wichtige Maßnahmen in vier spezifischen Bereichen angenommen hat. Die Kommission informierte den Rat im März 2024 in einer mündlichen Aktualisierung über die Fortschritte bei diesen Maßnahmen und unterbreitete ihm – parallel zum Screening-Verfahren – Vorschläge für einen Entwurf eines Verhandlungsrahmens in Bezug auf die Ukraine und Moldau. Am 24. Juni 2024 führte die EU die erste Regierungskonferenz auf Ministerebene durch, um mit der Ukraine offiziell die Beitrittsverhandlungen zu eröffnen. Die förmliche Eröffnung des ersten Verhandlungsclusters „Grundlagen“ ist jedoch (Stand April 2025) noch immer blockiert, weil der erforderliche einstimmige Beschluss der Mitgliedstaaten aussteht.

Am 4. März 2022 setzte der Rat der Europäischen Union die Richtlinie über den vorübergehenden Schutz in Kraft, um Menschen, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, schnell und wirksam zu helfen und dafür zu sorgen, dass Flüchtlingen aus der Ukraine in allen EU-Mitgliedstaaten dieselben Standards und Rechte gewährt werden, einschließlich der Rechte auf Unterkunft, medizinische Versorgung, Arbeit und Bildung. Diese Maßnahme wurde zunächst bis zum 4. März 2025 und anschließend per Beschluss des Rates vom Juni 2024 bis März 2026 verlängert. Im Mai 2022 wurde die Initiative zu den Solidaritätskorridoren EU-Ukraine ins Leben gerufen, damit die Ukraine landwirtschaftliche Erzeugnisse ausführen und die von ihr benötigten Waren einführen kann. Außerdem haben die EU und das Europäische Parlament stets die von den Vereinten Nationen vermittelte Schwarzmeer-Getreide-Initiative unterstützt, mit der erhebliche Mengen an Getreide und Nahrungsmittelvorräten von drei bedeutenden ukrainischen Häfen am Schwarzen Meer über einen vereinbarten Schwarzmeerkorridor auf die Weltmärkte gelangen können. Während sich die Russische Föderation im Juli 2023 weigerte, das Abkommen zu verlängern, gelang es der Ukraine, die Marine Russlands vom Westteil des Schwarzen Meeres fernzuhalten und im August 2023 einen geschützten Meereskorridor einzurichten, was die Wiederaufnahme der Getreideausfuhren ermöglichte.

Seit Beginn der Aggression Russlands unterstützen die EU und ihre Mitgliedstaaten die Ukraine in beispiellosem Umfang und haben mit Stand März 2025 mehr als 139 Mrd. EUR bereitgestellt (siehe die Infografiken zur Unterstützung durch den Rat und die Kommission), womit die EU der größte Geber der Ukraine ist.

In den Jahren 2022 und 2023 kam die Ukraine in den Genuss eines umfassenden Makrofinanzhilfeprogramms der EU in Höhe von 25,2 Mrd. EUR in Form von Zuschüssen und Darlehen. So konnte die Ukraine ihren unmittelbaren Bedarf decken und ihre finanzielle Stabilität sichern.

Seit März 2024 stellt die EU im Rahmen der Ukraine-Fazilität, d. h. im Rahmen eines speziellen Finanzierungsinstruments für die Jahre 2024 bis 2027, vorhersehbare und stabile Unterstützung für die Ukraine in Höhe von bis zu 50 Mrd. EUR (17 Mrd. EUR als Zuschüsse und 33 Mrd. EUR als Darlehen) bereit. Mit der Fazilität sollen die Bemühungen der Ukraine um Aufrechterhaltung der makrofinanziellen Stabilität unterstützt und die Erholung, der Wiederaufbau und die Modernisierung der Ukraine in Verbindung mit einem genau definierten Reformprogramm und den Bedingungen im Rahmen des „Ukraine-Plans“ gefördert werden. Der offizielle Ukraine-Plan, der von den staatlichen Stellen der Ukraine ausgearbeitet und vorgelegt wurde, enthält eine detaillierte Reform- und Investitionsagenda für die Ukraine für die kommenden vier Jahre. Am 15. April 2024 gab die Kommission eine positive Bewertung des Ukraine-Plans ab und verabschiedete einen Vorschlag für einen Durchführungsbeschluss des Rates zur Billigung des Plans. Am 20. März 2024 erhielt die Ukraine 4,5 Mrd. EUR im Rahmen einer besonderen Überbrückungszahlung, bevor im Rahmen der Fazilität die regelmäßigen Zahlungen auf der Grundlage regelmäßiger Bewertungen aufgenommen werden können. Im April 2025 erhielt die Ukraine im Rahmen der dritten regulären Zahlung fast 3,5 Mrd. EUR, wodurch sich die bereits im Rahmen der Fazilität ausgezahlte EU-Unterstützung auf insgesamt 19,6 Mrd. EUR beläuft.

Im Januar 2023 richtete die EU eine Geberkoordinierungsplattform ein, um dafür zu sorgen, dass sich die internationalen Geber eng untereinander abstimmen und der Wiederaufbau und die Erholung der Ukraine kohärent, transparent und verantwortungsvoll betrieben werden.

Stand April 2025 haben die EU und ihre Mitgliedstaaten der Ukraine militärische Unterstützung in Form von Waffen und Ausrüstung im Gegenwert von über 49 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt, darunter 6,1 Mrd. EUR im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität. Zudem wurde am 17. Oktober 2022 die Militärhilfemission der Europäischen Union zur Unterstützung der Ukraine (EUMAM Ukraine) eingerichtet, um die militärischen Fähigkeiten der Streitkräfte der Ukraine durch Militärübungen zu verbessern (Stand April 2025 konnten 73 000 Militärangehörige ausgebildet werden), wofür bislang 362 Mio. EUR bereitgestellt wurden.

Die EU hat alle Einfuhrzölle auf alle Ausfuhren aus der Ukraine in die EU ausgesetzt, was seit dem 30. Mai 2022 einen uneingeschränkten, zoll- und kontingentfreien Zugang für diese Ausfuhren bedeutet. Zudem wurden sämtliche Antidumping- und Schutzmaßnahmen der EU gegenüber Ausfuhren von Stahl aus der Ukraine für ein Jahr ausgesetzt. Die Gültigkeit dieser günstigen unilateralen Handelspräferenz, auch als „autonome Handelsmaßnahme“ bezeichnet, wurde anschließend bis Juni 2024 verlängert. Im Januar 2024 legte die Kommission den Vorschlag vor, diese Maßnahme um ein weiteres Jahr bis Juni 2025 zu verlängern, gleichzeitig aber den Schutz einiger sensibler landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus der EU zu verstärken. Wie die Partner auf der Tagung des Assoziationsrates vom 9. April 2025 erklärten, kann der bilaterale Handel nach dem Auslaufen der autonomen Handelsvereinbarungen so bald wie möglich durch eine gegenseitige Handelsliberalisierung im Rahmen der Überprüfung des vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens gemäß Artikel 29 Absatz 4 sowie im Hinblick auf das Auslaufen der autonomen Handelsvereinbarungen durch die Ausarbeitung von Überbrückungslösungen geregelt werden.

Die Beratende Mission der Europäischen Union (EUAM) für die Ukraine nahm im Dezember 2014 ihre Arbeit in dem Land auf und koordiniert die internationale Unterstützung für den zivilen Sicherheitssektor. Neben ihren operativen Tätigkeiten leistet sie den staatlichen Stellen der Ukraine strategische Beratung, einschließlich Ausbildung, für die Entwicklung nachhaltiger, verantwortungsvoller und effizienter Sicherheitsdienste, mit denen die Rechtsstaatlichkeit gestärkt wird. Nach dem Einmarsch Russlands änderte der Europäische Rat das Mandat der EUAM, damit sie die Ukraine bei den Ermittlungen und der Verfolgung von Straftaten gegen das Völkerrecht unterstützen kann.

Die EU unterstützt konsequent sämtliche Bemühungen, Gerechtigkeit walten zu lassen und diejenigen zur Rechenschaft zu ziehen, die im Zuge der Aggression Russlands schwere Menschenrechtsverletzungen begangen haben. Diese Unterstützung gilt auch für die Untersuchung etwaiger internationaler Verbrechen (Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit).

Am 2. Februar 2023 gab Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Präsident Wolodymyr Selenskyj in Kyjiw bekannt, in Den Haag werde ein Internationales Zentrum für die Strafverfolgung des Verbrechens der Aggression (ICPA) eingerichtet, das die Sammlung von Beweismitteln koordinieren und in die von Eurojust unterstützte gemeinsame Ermittlungsgruppe eingebunden werden soll. Das Zentrum hat am 3. Juli 2023 seine Arbeit aufgenommen. Am 23. Februar 2023 wurde eine Datenbank für Beweismittel für Kernverbrechen des Völkerstrafrechts (CICED) eingerichtet. Der Europarat fasste auf seinem Gipfeltreffen vom 17. Mai 2023 in Reykjavík den Beschluss, ein Register der infolge des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine verursachten Schäden einzurichten, das ein erster Schritt sein kann, bis ein internationaler Entschädigungsmechanismus für die Opfer des Angriffskriegs Russlands eingerichtet ist.

Am 17. März 2023 erließ die Vorverfahrenskammer II des IStGH einen Haftbefehl gegen Wladimir Putin, Präsident der Russischen Föderation, und Marija Lwowa-Belowa, Kinderrechtsbeauftragte im Amt des Präsidenten der Russischen Föderation, und gab bekannt, dass hinreichende Gründe für die Annahme bestehen, dass Präsident Putin und Marija Lwowa-Belowa strafrechtliche Verantwortung für die Deportation und unrechtmäßige Verbringung ukrainischer Kinder aus den besetzten Gebieten der Ukraine in die Russische Föderation tragen. Am 5. März 2024 erließ der IStGH zudem je einen Haftbefehl gegen zwei hochrangige Militärkommandeure Russlands.

Am 5. September 2024 haben die Justizminister der Mitgliedstaaten und Beobachterstaaten des Europarats eine Erklärung angenommen, in der sie die Einrichtung eines Sondergerichtshofs für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine unterstützen. Die Kerngruppe zur Unterstützung des Sondergerichtshofs trat im März 2025 zu ihrer 14. und abschließenden Sitzung zusammen. Dabei konnten die technischen Arbeiten an den Entwürfen der Dokumente abgeschlossen werden, die für die Einrichtung des Sondergerichtshofs erforderlich waren.

Zudem hat die EU auch eine umfassende sektorale Zusammenarbeit mit der Ukraine entwickelt, insbesondere im Energiebereich. Am 16. März 2022 wurden die Stromnetze der Ukraine und der Republik Moldau mit dem kontinentaleuropäischen Netz synchronisiert. Die EU hat eine Reihe von Schritten unternommen, um dazu beizutragen, dass die Energieversorgung der Ukraine stabil ist. So hat sie zum Beispiel dafür gesorgt, dass der Ukraine über physische Kapazitäten für den Umkehrfluss Gas geliefert werden kann, und sie hat es der Ukraine ermöglicht, den gemeinsamen Gas-, Flüssigerdgas- und Wasserstoffeinkauf der EU zu nutzen.

Die Ukraine hat auch weitere wichtige Schritte unternommen, um die sektorale Zusammenarbeit zu verbessern, Zugang zu EU-Programmen zu erhalten und die damit verbundene Angleichung der Rechtsvorschriften vorzunehmen. Die Integration der Ukraine in das EU-Roaminggebiet, die ursprünglich auf einer freiwilligen Vereinbarung mit Mobilfunknetzbetreibern beruht, dürfte 2025 durch einen Beschluss des Rates förmlich bestätigt werden.

A. Standpunkt des Europäischen Parlaments

In Anbetracht der Bedrohungslage, die die Russische Föderation im Laufe des Jahres 2021 herbeigeführt hatte, nahm das Europäische Parlament Entschließungen zum militärischen Aufwuchs Russlands an der Grenze zur Ukraine an (eine im April und eine weitere im Dezember 2021). Außerdem entsandte es Ende Januar 2022 eine Delegation von Mitgliedern seines Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und seines Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung zu einem Besuch in die Ukraine.

Nach dem Beginn des groß angelegten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 hielt das Europäische Parlament am 1. März 2022 eine außerordentliche Plenarsitzung ab und nahm eine wichtige Entschließung an, in der es seinen Standpunkt darlegte:

  • Es verurteilte den unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten militärischen Überfall der Russischen Föderation auf die Ukraine und ihren Einmarsch in das Land sowie die Beteiligung von Belarus an dieser Aggression aufs Schärfste.
  • Es forderte die Russische Föderation auf, unverzüglich alle militärischen Operationen in der Ukraine einzustellen, alle militärischen und paramilitärischen Kräfte und sämtliche militärische Ausrüstung bedingungslos aus dem gesamten international anerkannten Hoheitsgebiet der Ukraine abzuziehen und die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine innerhalb ihrer international anerkannten Grenzen uneingeschränkt zu achten.
  • Es betonte, dass der militärische Überfall und der Einmarsch einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Völkerrecht und insbesondere gegen die Charta der Vereinten Nationen darstellen, und es forderte die Russische Föderation auf, wieder der Verantwortung eines ständigen Mitglieds des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen für die Wahrung von Frieden und Sicherheit nachzukommen und ihre Verpflichtungen im Rahmen der Schlussakte von Helsinki, der Pariser Charta für ein neues Europa und des Budapester Memorandums einzuhalten.
  • Es betrachtete Russlands Einmarsch in die Ukraine nicht nur als Angriff auf ein souveränes Land, sondern auch auf die Grundsätze und den Mechanismus der Zusammenarbeit und Sicherheit in Europa und die regelbasierte internationale Ordnung, wie sie in der Charta der Vereinten Nationen festgelegt sind.
  • Es forderte die Organe der EU auf, im Einklang mit Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union und auf der Grundlage der bisherigen Fortschritte der Ukraine darauf hinzuarbeiten, dass dem Land der Status eines EU-Beitrittskandidaten zuerkannt wird, und derweil nach dem Vorbild des Assoziierungsabkommens weiter auf die Integration der Ukraine in den Unionsbinnenmarkt hinzuwirken.
  • Es begrüßte, dass der Rat prompt Sanktionen erlassen hat, bestand jedoch darauf, dass zusätzliche harte Sanktionen verhängt werden.

Das Europäische Parlament beobachtet die Lage in der Ukraine genau und hat in mehreren Entschließungen politisch Stellung bezogen, insbesondere in einer am 7. April 2022 angenommenen Entschließung, in der es unter anderem Folgendes forderte:

  • zusätzliche Sanktionen, einschließlich eines vollständigen Embargos gegen Einfuhren von Öl, Kohle, Kernbrennstoff und Gas aus Russland mit sofortiger Wirkung, flankiert von einem Plan, mit dem die Energieversorgungssicherheit der EU gewahrt wird, und der vollständigen Aufgabe der Erdgasfernleitungen Nord Stream 1 und Nord Stream 2;
  • Russlands diplomatische Isolation, auch durch dessen Ausschluss aus den G20 und anderen multilateralen Organisationen wie dem Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen, Interpol, der Welthandelsorganisation, der UNESCO und anderen Organisationen;
  • den Ausschluss von Banken der Russischen Föderation aus dem SWIFT-System sowie ein Verbot für alle Schiffe Russlands, in die Hoheitsgewässer der Mitgliedstaaten der EU einzufahren und in Häfen in der EU anzulegen;
  • die Beendigung der Zusammenarbeit mit Unternehmen aus Russland an bestehenden und neuen Vorhaben im Nuklearbereich sowie die Beendigung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit russischen Energieunternehmen.

Im Mittelpunkt regelmäßiger Aussprachen im Plenum sowie mit der Präsidentin der Kommission, dem Hohen Vertreter und den Kommissionsmitgliedern standen Maßnahmen gegen die Aggression Russlands und zur diplomatischen, militärischen und humanitären Unterstützung der Ukraine durch die EU. Weitere Themen waren die Wirksamkeit der Sanktionen gegen Russland und die Verwendung eingefrorener Vermögenswerte Russlands, die Frage, wie man Gerechtigkeit walten lassen kann und die für internationale Verbrechen verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden können, sowie die Deportation und Verbringung ukrainischer Kinder nach Russland. Hierzu hat das Europäische Parlament eine Reihe von Entschließungen angenommen.

Das Europäische Parlament bekräftigte in seiner umfassenden Entschließung vom 29. Februar 2024 seine Unterstützung dafür, der Ukraine militärische Hilfe ununterbrochen, so lange wie nötig und in jeder Form bereitzustellen, wie es erforderlich ist, und dass es keine selbst auferlegten Beschränkungen der militärischen Unterstützung für die Ukraine geben sollte. Insbesondere unterstützte es den Vorschlag, dass alle Mitgliedstaaten der EU und alle Verbündeten in der NATO die Ukraine militärisch mit mindestens 0,25 % ihres BIP jährlich unterstützen sollten. Zudem hob es hervor, dass die Mitgliedschaft der Ukraine in der EU eine geostrategische Investition in ein geeintes und starkes Europa darstellt. Es forderte die Verschärfung der Sanktionen, ein sofortiges und vollständiges Embargo für Einfuhren von Agrar- und Fischereierzeugnissen aus Russland in die EU sowie von fossilen Brennstoffen und Flüssigerdgas, die über Rohrleitungen oder auf dem Seeweg transportiert werden, und in Abstimmung mit den G7-Partnern die Preisobergrenze für Erdölerzeugnisse aus Russland weiter zu senken, damit die Finanzierung des von Russland geführten Krieges mit EU-Geldern unterbunden wird. Im Text wurde es außerdem für dringend geboten gehalten, eine tragfähige rechtliche Regelung einzuführen, die die Einziehung von der EU eingefrorener staatlicher Vermögenswerte Russlands ermöglicht, damit diese Vermögenswerte eingesetzt werden können, um die verschiedenen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine zu bewältigen, auch für den Wiederaufbau des Landes und die Entschädigung der Opfer der Aggression Russlands.

In Bezug auf den Weg der Ukraine zu ihrem Beitritt zur EU stellte das Europäische Parlament frühzeitig seine Entschlossenheit unter Beweis und sprach sich dafür aus, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen und ein auf Verdienste gestütztes EU-Erweiterungsverfahren durchzuführen. Darüber hinaus nahmen die Führungskräfte der Fraktionen des Europäischen Parlaments (die Konferenz der Präsidenten) am 9. Juni 2022 eine Erklärung an, in der sie den Europäischen Rat nachdrücklich aufforderten, der Ukraine den Status eines Bewerberlandes zuzuerkennen.

Am 12. März 2025 nahm das Europäische Parlament eine Entschließung zu der Fortsetzung der unerschütterlichen Unterstützung der Ukraine durch die EU drei Jahren nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg an, wobei der Schwerpunkt darauf lag, welche Maßnahmen für einen gerechten, umfassenden und dauerhaften Frieden zu treffen sind, welchen Beitrag die EU zu Sicherheitsgarantien leisten könnte und wie die EU ihrer Verantwortung für die Sicherheit Europas besser gerecht werden und zur Sicherheit Europas beitragen kann. Es betonte, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Hilfe und Unterstützung für die Ukraine erheblich ausweiten müssen. Zudem begrüßte es, dass eine „Koalition der Willigen“ ins Leben gerufen wurde, die in der Lage wäre, eine etwaige Friedensvereinbarung unter der Führung europäischer Staaten durchzusetzen. Es bekräftigte, dass die Zukunft der Ukraine in der EU liegt, und es forderte, die Beitrittsgespräche zu beschleunigen. Die EU wurde nachdrücklich aufgefordert, neue finanzielle Mittel für den Wiederaufbau der Ukraine nach dem Krieg bereitzustellen. Gleichzeitig müsse Russland für den massiven Schaden aufkommen, der in der Ukraine verursacht wurde. Vermögenswerte Russlands, die im Rahmen der EU-Sanktionen immobilisiert wurden, seien zu beschlagnahmen und für die Verteidigung und den Wiederaufbau der Ukraine einzusetzen. Schließlich forderte es wirksamere Sanktionen gegen Russland und restriktive Maßnahmen gegen alle Einrichtungen, die die Umgehung von Sanktionen ermöglichen und den Militärkomplex Russlands mit Technologien und Gütern mit militärischem oder doppeltem Verwendungszweck versorgen.

Das Europäische Parlament würdigte auch die Opferbereitschaft und die Widerstandskraft des ukrainischen Volkes. Nachdem der prestigeträchtige Sacharow-Preis für geistige Freiheit des Europäischen Parlaments im Jahr 2018 bereits dem ukrainischen Filmregisseur Oleh Senzow verliehen worden war, wurde er 2022 „dem tapferen ukrainischen Volk, vertreten durch seinen Präsidenten, seine gewählten Mandatsträger und seine Zivilgesellschaft“ verliehen.

Seit 2022 weitet das Europäische Parlament seine technische und nichtfinanzielle Unterstützung für das Parlament der Ukraine, die Werchowna Rada, aus, insbesondere in den Bereichen IT, Kommunikation, Rechtshilfe und Übersetzung. Außerdem hat es eine Reihe von Kommunikationsmitteln entwickelt, etwa die Website „Stand with Ukraine“, die auf Englisch und Ukrainisch zur Verfügung steht.

Darüber hinaus hat das Europäische Parlament eine Reihe konkreter Maßnahmen getroffen, um mit der Zivilgesellschaft und der Bevölkerung der Ukraine in Kontakt zu treten und sie zu unterstützen. Zum Beispiel eröffnete es im Gebäude „Station Europe“ in Brüssel ein Zentrum für die Zivilgesellschaft der Ukraine und startete die Initiative Generatoren der Hoffnung, in deren Rahmen es am 8. Dezember 2022 einen Generator spendete und sieben Generatoren direkt an die Werchowna Rada lieferte.

B. Interparlamentarische Zusammenarbeit

Der Ausbruch des groß angelegten Krieges und die Zuerkennung des Status eines offiziellen Bewerberlandes an die Ukraine gingen auf allen Ebenen mit einem intensiveren Dialog und einer höheren Zahl von persönlichen Treffen einher, unter anderem zwischen den beiden Parlamentspräsidenten, Fraktionen, Parlamentsausschüssen und anderen maßgeblichen Gremien sowie im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine.

Am 1. April 2022 war die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, die erste Führungspersönlichkeit der EU, die seit Beginn des Einmarschs Russlands in die Ukraine reiste. Sie besuchte Kyjiw, wo sie eine Rede vor der Werchowna Rada hielt und mit Präsident Wolodymyr Selenskyj, Ministerpräsident Denys Schmyhal und Vertretern der Fraktionen der Werchowna Rada zusammenkam. Zum Tag der Staatlichkeit der Ukraine am 28. Juli 2022 richtete sich Präsidentin Roberta Metsola mit einer Videobotschaft an die Werchowna Rada, in der sie die Zusagen der EU im Hinblick auf die Unterstützung des Wiederaufbaus und der Erholung der Ukraine bekräftigte. Am 5. September 2022 besuchte der ukrainische Ministerpräsident Denys Schmyhal das Europäische Parlament und kam mit Präsidentin Roberta Metsola und den Fraktionsvorsitzenden zusammen, und während der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 14. September 2022 in Straßburg war Olena Selenska, die Ehefrau von Präsident Wolodymyr Selenskyj, während der Aussprache über die Rede zur Lage der Union zugegen.

Präsident Wolodymyr Selenskyj hielt in der Plenarsitzung des Europäischen Parlaments am 14. Dezember 2022 während der Verleihung des Sacharow-Preises eine Rede. An demselben Tag sprach Präsidentin Roberta Metsola vor der Werchowna Rada über den Fortschritt der Ukraine als EU-Bewerberland. Am 9. Februar 2023 hielt das Parlament eine außerordentliche Plenarsitzung (feierliche Sitzung) ab, an der Präsident Wolodymyr Selenskyj persönlich teilnahm. Am 4. März 2023 nahm Präsidentin Roberta Metsola an der Konferenz „United for Justice“ in Lemberg teil und traf mit Persönlichkeiten wie Präsident Wolodymyr Selenskyj, dem Präsidenten der Werchowna Rada, Ruslan Stefantschuk, und dem Generalstaatsanwalt der Ukraine, Andrij Kostin, zusammen.

Auch während Russlands Angriffskrieg fanden und finden regelmäßige Ausschussbesuche statt, insbesondere durch den Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und den Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung des Europäischen Parlaments. Überdies weilte am 25./26. März 2024 eine ausschussübergreifende Delegation zu Gesprächen in Kyjiw, erörterte die Verstärkung der Unterstützung seitens der EU und kam mit hochrangigen Vertretern der Regierung der Ukraine, dem Vorsitzenden und der Leitung der Werchowna Rada der Ukraine und zivilgesellschaftlichen Gruppen zusammen. 

Seit Beginn des groß angelegten Einmarschs Russlands kommt der Parlamentarische Assoziationsausschuss EU-Ukraine regelmäßig zusammen. Die 13. Sitzung des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Ukraine – eine außerordentliche Sitzung – fand am 24. März 2022 statt. Der Ministerpräsident der Ukraine nahm per Videokonferenz daran teil, und es wurde eine Gemeinsame Erklärung angenommen. In Straßburg fanden im Juni 2022 (siehe die Gemeinsame Erklärung) und im Juli 2023 (siehe die Gemeinsame Erklärung) ordentliche Sitzungen des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Ukraine statt. Im März 2025 fand in Kyjiw die 16. Sitzung des PAA EU-Ukraine statt.

Mehrere Ad-hoc-Delegationen der Werchowna Rada besuchten das Europäische Parlament, während das Präsidium des Parlamentarischen Assoziationsausschusses EU-Ukraine, das aus seinen Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden besteht, ebenfalls regelmäßig zusammenkam und Online-Sitzungen abhielt.

Auf Initiative von Präsidentin Roberta Metsola und Präsident Ruslan Stefantschuk hielten die beiden Parlamente am 12. April 2023 ihre erste interparlamentarische Ausschusssitzung ab, um vor dem Hintergrund des von der Ukraine gewählten Wegs der EU-Integration und ihrer Agenda für die Anpassung der Rechtsvorschriften den Kontakt zwischen den Parlamentsausschüssen zu stärken. Darauf folgten eine Reihe regelmäßiger Hybrid- und Online-Sitzungen der parlamentarischen Ausschüsse und die ausschussübergreifende Sitzung im April 2025.

Der Rechtsrahmen für die Unterstützung und die Tätigkeiten des Europäischen Parlaments im Bereich Kapazitätsaufbau wurde in einer Absichtserklärung niedergelegt, die am 3. Juli 2015 mit der Werchowna Rada unterzeichnet und zuletzt am 28. November 2023 (Erklärung der Konferenz der Präsidenten) verlängert wurde. Hinzu kommt eine Vereinbarung über die Verwaltungszusammenarbeit, die von den Generalsekretären der beiden Gesetzgebungsorgane im März 2016 unterzeichnet wurde.

Das Europäische Parlament führt derzeit im Rahmen seiner Aktivitäten zur Unterstützung der Demokratie in der Ukraine für die Werchowna Rada ein umfassendes Programm zum Kapazitätsaufbau durch. Die Tätigkeit in diesem Bereich wird von Michael Gahler beaufsichtigt, der zum federführenden MdEP für die Unterstützung der Demokratie ernannt wurde. Die Grundlage für diese Anstrengungen sind die Empfehlungen, die im Rahmen einer Bedarfsermittlungsmission von September 2016 bis Februar 2017 ausgearbeitet wurden. Diese Mission wurde von einem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Parlaments, Pat Cox, durchgeführt, der nach wie vor intensiv an der Umsetzung der Empfehlungen und den Folgemaßnahmen beteiligt ist.

Im Jahr 2017 rief das Europäische Parlament unter der Bezeichnung Jean-Monnet-Dialog einen Prozess für politischen Dialog und Vermittlung ins Leben. Beim Jean-Monnet-Dialog mit der Ukraine werden regelmäßig der Präsident der Werchowna Rada und die Vorsitzenden ihrer Fraktionen in Erörterungen über die Umsetzung dieser Empfehlungen sowie über die interne Reform der Werchowna Rada einbezogen.

In der Erwartung, dass die Werchowna Rada sehr an einer Heranführungsagenda interessiert ist, bringt sich das Europäische Parlament stark in Programme zum Kapazitätsaufbau ein und hat eine Online-Seminarreihe für die Mitglieder des Parlaments der Ukraine eingeführt. Die Schwerpunkte dieser Seminare liegen auf der Harmonisierung der Rechtsvorschriften, bewährten Verfahren in der Gesetzgebung sowie Ethikvorschriften und Interessenkonflikten. Außerdem arbeiten die beiden Parlamente in den Bereichen Digitalisierungsagenda, Kapazität zur strategischen Vorausschau und Übersetzungsdienste enger zusammen. Das Europäische Parlament hat einen wichtigen parlamentarischen Mechanismus entwickelt, an den die Kontroll- und Aufsichtsbefugnisse der Werchowna Rada gekoppelt werden und mit dem die externen Finanzmittel, die die Ukraine erhält, überwacht werden sollen.

C. Wahlbeobachtung

Freie und faire Wahlen sind der Grundpfeiler einer gefestigten Demokratie. Das Europäische Parlament entsandte in den Jahren 2014 und 2015 Wahlbeobachtungsmissionen zu den Präsidentschafts-, Parlaments- und Kommunalwahlen und im Jahr 2019 zu der Präsidentschafts- und der Parlamentswahl in der Ukraine.

Die EU und das Europäische Parlament haben die Wahlgänge in den unrechtmäßig besetzten Gebieten aufmerksam verfolgt, insbesondere die Wahl zur Staatsduma der Russischen Föderation im September 2021, bei der auch auf der besetzen Krim abgestimmt wurde. Der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik betonte in seiner Erklärung vom 20. September 2021, dass die EU die sogenannten Wahlen auf der besetzten Halbinsel Krim nicht anerkennt.

Gemäß der Verfassung der Ukraine hätten im Herbst 2023 eine ordentliche Parlamentswahl und im Frühling 2024 eine Präsidentschaftswahl abgehalten werden müssen und wäre im Herbst 2025 eine Kommunalwahl abzuhalten. Es können allerdings keine Wahlen durchgeführt werden, während das Kriegsrecht gilt. Die erste Wahl nach dem Krieg wird mit nie dagewesenen Herausforderungen einhergehen, da ein erheblicher Teil der Wahlinfrastruktur beschädigt und Millionen von Wahlberechtigten Binnenvertriebene sind oder aus dem Land vertrieben wurden.

Es wurde bereits damit begonnen, die Auswirkungen des Krieges auf die Wählerschaft und die Wahlinfrastruktur der Ukraine zu prüfen und Vorbereitungen für das neue Wahlumfeld zu treffen. Die für Wahlen zuständigen staatlichen Stellen der Ukraine werden von der internationalen Gemeinschaft dabei unterstützt, die rechtlichen, materiellen und personellen Voraussetzungen zu schaffen, damit künftig Wahlen abgehalten werden können. Das Europäische Parlament beabsichtigte, Ende Mai 2023 einen parlamentarischen Wahldialog zu diesem Thema abzuhalten. Dafür war eine Zusammenarbeit mit dem Internationalen Institut für Demokratie und Wahlhilfe und der Internationalen Stiftung für Wahlsysteme vorgesehen. Dieses Institut bietet der Ukraine umfangreiche Wahlhilfe und unterstützt das Land dabei, das beste Modell für die Teilnahme an der Wahl im Ausland mit einem Schwerpunkt auf im Ausland aufhältigen Flüchtlingen aus der Ukraine zu ermitteln. Die Gespräche zwischen den Parlamenten über dieses Thema wurden auch im Rahmen eines maßgeschneiderten Vermittlungsprogramms, des Jean-Monnet-Dialogs, fortgesetzt. In diesem Format kommen die Vorsitzenden der Fraktionen der Werchowna Rada mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments zusammen und erörtern parlamentarische Reformen und die Demokratieförderung.

Moldau

Die EU und Moldau unterzeichneten am 27. Juni 2014 ein Assoziierungsabkommen, zu dem ein vertieftes und umfassendes Freihandelsabkommen gehört, die beide im Juli 2016 in Kraft traten. Durch das Abkommen wurden die politischen und wirtschaftlichen Beziehungen Moldaus zur EU gestärkt. Darin wird für Bereiche, die für eine verantwortungsvolle Staatsführung und die Wirtschaftsentwicklung unentbehrlich sind, ein Reformplan dargelegt, und die Zusammenarbeit wird dadurch in mehreren Wirtschaftszweigen gefestigt. Mit der Unterzeichnung des Abkommens verpflichtete sich Moldau, seine Innenpolitik auf der Grundlage des Rechts und der Gepflogenheiten der Union zu reformieren. Der Fahrplan für die Umsetzung des Assoziierungsabkommens ist in der Assoziierungsagenda festgelegt, deren aktuelle Fassung – die überarbeitete Assoziierungsagenda 2021-2027 – im August 2022 vereinbart wurde. Die EU ist mit Abstand der größte Handelspartner Moldaus. Auf die EU entfallen 65,4 % seines Gesamthandelsvolumens und 48,3 % seiner Einfuhren. Außerdem ist die EU der größte Investor im Land.

Seit dem Inkrafttreten der Visaliberalisierung für kurzfristige Aufenthalte im April 2014 sind mehr als 2,5 Mio. Bürgerinnen und Bürger Moldaus mit biometrischem Pass ohne Visum in den Schengen-Raum eingereist, wodurch der Tourismus, Geschäftsbeziehungen und direkte Kontakte zwischen den Menschen gefördert wurden.

Im Juni 2021 veröffentlichte die Kommission das EU-Konjunkturprogramm für die Republik Moldau, in dem 600 Mio. EUR für die Unterstützung der sozioökonomischen Erholung des Landes nach COVID-19, die Förderung des grünen und des digitalen Wandels und die Ausschöpfung des ungenutzten wirtschaftlichen Potenzials des Landes vorgesehen sind.

Die Partei Aktion und Solidarität (Partidul Acțiune și Solidaritate, PAS) der EU-freundlichen Präsidentin Maia Sandu erzielte bei der vorgezogenen Parlamentswahl am 11. Juli 2021 einen überwältigenden Sieg. Das Parlament, in dem die PAS die Mehrheit stellt, genehmigte die Ernennung von Natalia Gavrilița zur Ministerpräsidentin und billigte ihr ambitioniertes Programm, mit dem das postsowjetische Land aus einer langwierigen politischen und wirtschaftlichen Krise geführt und die Annäherung an die EU – ihre wichtigste außenpolitische Priorität – verwirklicht werden soll, indem das Assoziierungsabkommen EU-Moldau uneingeschränkt umgesetzt wird. Am 10. Februar 2023 trat Ministerpräsidentin Natalia Gavrilița zurück, woraufhin Dorin Recean zum neuen Ministerpräsidenten ernannt wurde. Die derzeitige Regierung verfolgt weiterhin eine EU-freundliche Agenda mit einem Schwerpunkt auf der nationalen Sicherheit und der beschleunigten Umsetzung der Reformen im Rahmen des Verfahrens für den EU-Beitritt. Zudem wurde im Januar 2024 ein neues Amt des stellvertretenden Ministerpräsidenten für europäische Integration geschaffen. Ernannt wurde Cristina Gherasimov, die damit auch Chefunterhändlerin für das Verfahren des Beitritts Moldaus zur Europäischen Union ist.

Als Nachbarstaat der Ukraine ist Moldau durch die Aggression Russlands gegen die Ukraine besonders gefährdet. Diese Sachlage hat schwerwiegende Auswirkungen auf das Land. Vor diesem Hintergrund vollzog Moldau am 3. März 2022 einen historischen Schritt und beantragte formell den Beitritt zur EU. Auf der Tagung des Europäischen Rates am 23. Juni 2022 wurde ihr der Status eines Bewerberlandes zuerkannt, wodurch eine neue strategische Phase in den Beziehungen zwischen der EU und Moldau eingeleitet wurde.

In Anbetracht des Kriegs in der Ukraine steht die EU Moldau solidarisch zur Seite. Seit Oktober 2021 hat sie dem Land in Form von Zuschüssen und Darlehen über 2,2 Mrd. EUR an Unterstützung bereitgestellt. Die EU ist bestrebt, die Widerstandsfähigkeit Moldaus in den Bereichen Wirtschaft, Energieversorgungssicherheit, humanitäre Hilfe, Sicherheit und Verteidigung, Grenzverwaltung, Cybersicherheit und Budgethilfe zu stärken und die Reformbemühungen und Fortschritte des Landes auf seinem Weg zum EU-Beitritt zu unterstützen.

Im Rahmen von zwei mehrjährigen Rahmenabkommen (MFA) in den Jahren 2022 und 2023 stellte die Kommission Moldau für den Zeitraum 2022-2024 Unterstützung in Höhe von insgesamt 295 Mio. EUR bereit. Die Zahlung der Makrofinanzhilfe ist davon abhängig, dass sowohl das IWF-Programm als auch die in der Absichtserklärung vereinbarten politischen Maßnahmen umgesetzt werden. Im Juni 2023 legte das damalige Kommissionsmitglied Olivér Várhelyi ein Unterstützungspaket für die Republik Moldau vor, mit dem Investitionen in Höhe von bis zu 1,6 Mrd. EUR im Rahmen des Wirtschafts- und Investitionsplans für Moldau mobilisiert werden sollen und das fünf Prioritäten umfasst:

  • Wirtschaftsentwicklung und Konnektivität,
  • Unterstützung von Reformen und Aufbau von Verwaltungskapazitäten für den Weg Moldaus in die EU,
  • Energie,
  • Sicherheit,
  • Bekämpfung von Desinformation und strategische Kommunikation.

Im Oktober 2024 legte die Kommission Vorschläge für eine Mitteilung und eine Verordnung über einen Wachstumsplan für die Republik Moldau im Gegenwert von 1,8 Mrd. EUR vor, die zusätzlich mittels einer Reform- und Wachstumsfazilität für den Zeitraum 2025-2027 unterstützt werden sollen. Der Wachstumsplan verkörpert das größte Paket mit finanzieller Unterstützung der EU seit der Unabhängigkeit Moldaus. Mit ihm soll das Wirtschaftswachstum Moldaus angekurbelt, das Land durch beschleunigte Reformen näher an die EU-Mitgliedschaft herangeführt und wirtschaftliche Konvergenz mit der EU erreicht werden, um das Land in den Binnenmarkt zu integrieren. Nachdem Rat und Parlament eine Einigung erzielt hatten, nahmen sie im März 2025 den mit 1,9 Mrd. EUR ausgestatteten Wachstumsplan an. Mit ihm werden 385 Mio. EUR als Zuschüsse und 1,5 Mrd. EUR als zinsgünstige Darlehen bereitgestellt. Die ersten Auszahlungen waren für Mitte April 2025 geplant.

Die staatlichen Stellen Moldaus intensivieren derzeit ihre Reformbemühungen, um die in der Stellungnahme der Kommission zum Antrag auf Beitritt Moldaus zur EU dargelegten neun Bedingungen umzusetzen und die in der Assoziierungsagenda EU-Moldau skizzierten Ziele zu erfüllen, die weiterhin eine Triebfeder für Reformen und die Angleichung an den Besitzstand der EU ist. Auch die im zusammenfassenden Bericht der Kommission vom Februar 2023 enthaltenen Empfehlungen sind eine Orientierungshilfe für die Reform- und Annäherungsbemühungen des Landes.

Die Kommission berichtete im Rahmen ihres Erweiterungspakets am 8. November 2023 offiziell über die Fortschritte Moldaus. Sie empfahl dem Rat, Beitrittsverhandlungen mit Moldau aufzunehmen und die Verhandlungsrahmen anzunehmen, sobald Moldau bestimmte wichtige Maßnahmen beschlossen hat. Am 14./15. Dezember 2023 fasste der Europäische Rat den historischen Beschluss, Beitrittsverhandlungen mit Moldau aufzunehmen. Sie ersuchte den Rat, den Verhandlungsrahmen anzunehmen, sobald die drei noch ausstehenden Bedingungen erfüllt sind, die die Kommission in ihren Empfehlungen dargelegt hatte. Am 21. Juni 2024 hat die EU den Verhandlungsrahmen angenommen und am 25. Juni 2024 in Luxemburg die erste Regierungskonferenz auf Ministerebene abgehalten. Mit dieser Konferenz haben die Beitrittsverhandlungen förmlich begonnen. Die bilateralen Screenings begannen im Juli.

Die Kommission stellte in ihrem Erweiterungsbericht 2024 fest, dass Moldau in fast allen 33 Kapiteln des Verhandlungsrahmens Fortschritte erzielt hat, sodass die Verhandlungen über Cluster so bald wie möglich im Jahr 2025 eröffnet werden können. Im Februar 2025 äußerte sich das für Erweiterung zuständige Kommissionsmitglied Marta Kos zuversichtlich, dass Moldau bis zum Ende des Mandats der Kommission der EU beitreten kann. Dabei bezeichnete sie das Vorhaben der Kommission und Moldaus, im Frühjahr den ersten Cluster „Grundlagen“ und unter Umständen zwei weitere Cluster zu eröffnen, als ambitioniert. Seit Februar 2023 hat Russland seine hybride Kriegsführung gegen Moldau intensiviert und versucht nunmehr unverhohlen, dessen EU-freundliche Regierung mithilfe seiner Helfershelfer zu destabilisieren, indem es Cyberangriffe durchführt, Desinformation verbreitet, zu Unruhen in der Gesellschaft aufstachelt und sich in Wahlverfahren einmischt. Der flüchtige Oligarch Ilan Șor hat trotz seiner Verurteilung zu einer 15-jährigen Haftstrafe und des Verbots seiner nach ihm benannten Partei noch immer bedeutenden Einfluss in Moldau und setzt seine Bemühungen fort, sowohl das Land als auch dessen proeuropäische Regierung zu destabilisieren. Präsidentin Maia Sandu bestätigte in einer öffentlichen Erklärung, dass es Pläne gegeben habe, sie und ihre Regierung durch einen von Russland unterstützten bewaffneten Staatsstreich zu stürzen. Als Reaktion auf diese Umsturzversuche hat die EU ihre Zusammenarbeit mit Moldau im Bereich der Sicherheit und Verteidigung verstärkt, insbesondere durch die Entsendung einer EU-Partnerschaftsmission (EUPM Moldova) im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, die Aufstockung ihrer Unterstützung im Rahmen der Europäischen Friedensfazilität und die Verhängung von Sanktionen gegen Personen, die das Land destabilisieren. Es wurde ein jährlicher politischer und sicherheitspolitischer Dialog auf hoher Ebene zwischen der EU und Moldau eingerichtet, bei dem es um die Unterstützung der EU für die Sicherheit und Verteidigung Moldaus in Anbetracht der hybriden Handlungen und der Drohungen Russlands geht. Darüber hinaus wurde im Juli 2022 eine EU-Unterstützungsplattform für innere Sicherheit und Grenzmanagement eingerichtet, mit der auf erhöhte Risiken im Bereich der inneren Sicherheit wie Handel mit Schusswaffen, Schleusung von Migranten, Drogenhandel usw. reagiert werden soll. Die EU setzte ihre Unterstützung für Moldau auch 2024 fort.

Im Mai 2024 unterzeichnete Moldau eine Sicherheits- und Verteidigungspartnerschaft mit der EU – die erste dieser Art zwischen der EU und einem Drittland. Im Rahmen der Partnerschaft leistet die EU Hilfe und Unterstützung in den Bereichen Stärkung der Resilienz Moldaus und integrierte Grenzverwaltung und arbeitet in den Bereichen Cybersicherheit und Bekämpfung von Desinformation enger mit dem Land zusammen. Die EU unterstützt auch den Verteidigungssektor Moldaus über die Europäische Friedensfazilität, während sich Moldau an Krisenbewältigungsmissionen der EU beteiligt.

2024 intensivierte Russland seine Destabilisierungsbemühungen, die während der Präsidentschaftswahl 2024 und des Referendums über den EU-Beitritt so umfangreich wie nie zuvor waren und ein beispielloser Fall von Einmischung sind. Der Ablauf der Wahl wurde in vielerlei Hinsicht beeinträchtigt, etwa durch umfangreiche Stimmenkäufe mit Unterstützung von Ilan Șor und seinen Netzwerken, Informationsmanipulation, Desinformationskampagnen, Cyberangriffe, falsche Bombendrohungen in Wahllokalen in Moldau und im Ausland, Einschüchterungen und die illegale Beförderung von Wählerinnen und Wählern zu Wahllokalen. Trotz dieser Bemühungen wurde Präsidentin Maia Sandu im zweiten Wahlgang mit 55,34 % der Stimmen wiedergewählt, und das Referendum wurde mit 50,38 % Ja-Stimmen – dank der überwältigenden Unterstützung der Diaspora – knapp angenommen. Die von der OSZE geleitete internationale Wahlbeobachtungsmission bestätigte, dass der Ablauf der Wahl durch Einflussnahme und Manipulation aus dem Ausland beeinträchtigt wurde. Da im Herbst 2025 eine Parlamentswahl ansteht, ist erneut mit verstärkten Bemühungen Russlands zu rechnen, die Republik Moldau von ihrem proeuropäischen Kurs abzubringen.

Anfang 2025 löste Russland aus reiner Willkür eine neue Energiekrise aus, als die 350 000 Einwohner der Region Transnistrien nicht mehr mit Gas und Warmwasser versorgt wurden. Diese Krise führte zu einer humanitären und sozioökonomischen Krise. Die EU hat rasch ein Soforthilfepaket und eine umfassende Strategie für die Energieunabhängigkeit vorgeschlagen, mit denen die Krise abgemildert und Moldau bis Ende 2026 auf den Weg zur vollständigen Energieunabhängigkeit gebracht wurde.

Eine weitere große Herausforderung für Moldau ist nach wie vor die abtrünnige Region Transnistrien, die im Jahr 1990 einseitig ihre Unabhängigkeit erklärte. Das gilt insbesondere vor dem Hintergrund des Kriegs in der Ukraine, da in Transnistrien Streitkräfte Russlands stationiert sind und die Republik Moldau von Strom aus Transnistrien abhängig ist. Die 5+2-Verhandlungen über die Beilegung des Transnistrien-Konflikts sind zwar seit 2022 de facto eingestellt, jedoch unterstützt die EU nach wie vor eine umfassende und friedliche Lösung auf der Grundlage der Souveränität und territorialen Unversehrtheit Moldaus mit einem Sonderstatus für Transnistrien. Im Zuge der Energiekrise 2025 erhielt die Debatte in Moldau über die Wiedereingliederung der Region neuen Schwung. Überdies wurden die bereits angespannten Beziehungen zwischen der Autonomen Territorialen Einheit Gagausien und der Zentralregierung in Chișinău durch den Einmarsch Russlands in die Ukraine weiter belastet, und sie werden auch künftig mit Herausforderungen einhergehen.

A. Standpunkt des Europäischen Parlaments

Nach dem Antrag Moldaus auf Beitritt zur EU nahm das Europäische Parlament drei aufeinanderfolgende Entschließungen an, in denen die Organe der EU aufgefordert wurden, Moldau zusammen mit der Ukraine und Georgien den Status eines EU-Bewerberlandes zuzuerkennen und das Land angesichts der unverhältnismäßigen Auswirkungen des Krieges in der Ukraine kontinuierlich zu unterstützen. Dabei handelt es sich um die Entschließung vom 5. Mai 2022 zu dem Stand der Zusammenarbeit zwischen der EU und der Republik Moldau, die Entschließung vom 19. Mai 2022 zu der Umsetzung des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und der Republik Moldau und die Entschließung vom 23. Juni 2022 zum Status der Ukraine, der Republik Moldau und Georgiens als Bewerberländer.

2023 nahm das Europäische Parlament am 19. April 2023 und am 5. Oktober 2023 zwei Entschließungen an, in denen es sein Engagement für die künftige EU-Mitgliedschaft Moldaus bekräftigte und die EU aufforderte, vor Ende des Jahres Beitrittsverhandlungen aufzunehmen. In den Entschließungen wurde auch Besorgnis darüber geäußert, dass Moldau mit erheblichen sicherheitspolitischen Herausforderungen konfrontiert ist.

Die jüngste einschlägige Entschließung des Europäischen Parlaments datiert vom 9. Oktober 2024. Darin bekräftigte es sein uneingeschränktes Eintreten für die künftige Mitgliedschaft der Republik Moldau in der EU und forderte die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass die Republik Moldau alle erforderliche Unterstützung erhält, um ihre institutionellen Mechanismen und ihre Fähigkeit, auf hybride Bedrohungen zu reagieren, zu stärken.

B. Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Seit Beginn des Kriegs in der Ukraine bekundet das Europäische Parlament seine unerschütterliche Unterstützung und Solidarität gegenüber Moldau. Auf Einladung von Präsidentin Roberta Metsola hielt Präsidentin Maia Sandu am 18. Mai 2022 in Brüssel inmitten des Krieges in der Ukraine eine Rede in der Plenarsitzung des Europäische Parlaments. Am 11. November 2022 besuchte Präsidentin Roberta Metsola die Republik Moldau, um dort mit Präsidentin Maia Sandu, der ehemaligen Ministerpräsidentin Natalia Gavrilița und dem Präsidenten des Parlaments der Republik Moldau, Igor Grosu, zusammenzutreffen und eine Rede vor dem Parlament des Landes zu halten. Während ihres Besuchs bekräftigte sie nachdrücklich, dass das Europäische Parlament die Mitgliedschaft Moldaus in der EU unterstützt. Am 6. Februar 2023 traf Präsidentin Metsola am Rande der 7. Tagung des Assoziationsrates EU-Moldau auch mit der ehemaligen Ministerpräsidentin Gavrilița zusammen. Am 21. Mai 2023 nahm sie an der von Präsidentin Maia Sandu einberufenen Bürgerversammlung „Adunarea Națională ‚Moldova Europeană‘“ (Nationale Versammlung „Europäisches Moldau“) in Chişinău teil und traf mit Ministerpräsident Dorin Recean und Parlamentspräsident Igor Grosu zusammen. Bei dem Gipfeltreffen der Europäischen Politischen Gemeinschaft am 1. Juni 2023 forderte Präsidentin Roberta Metsola die EU auf, bis Jahresende 2023 Beitrittsverhandlungen mit Moldau aufzunehmen, während Präsidentin Maia Sandu bekräftigte, ihr Land wolle bis 2030 der EU beitreten.

Präsidentin Roberta Metsola traf sich am 5. Juli 2023 während eines Informationsbesuchs einer Delegation des Parlaments der Republik Moldau zum EU-Beitrittsverfahren im Europäischen Parlament in Brüssel erneut mit Parlamentspräsident Igor Grosu. Dieser Informationsbesuch wurde von der Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Europäischen Parlaments organisiert.

Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben der Lage in Moldau viel Aufmerksamkeit gewidmet, und mehrere Delegationen sind zwischen 2022 und 2025 in das Land gereist. Im März und April 2022 reisten Delegationen des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten und des Unterausschusses für Sicherheit und Verteidigung als Zeichen der einhelligen Solidarität und Unterstützung der EU nach Moldau. Im Februar 2023 trafen sich der Ausschuss für internationalen Handel und der Haushaltsausschuss mit ihren moldauischen Amtskollegen, um vor dem Hintergrund des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine über die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Moldau und über Haushaltsunterstützung zu sprechen. In derselben Woche tagte in Chișinău die Parlamentarische Versammlung EURO-NEST, an der eine große Delegation des Europäischen Parlaments teilnahm.

Der Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, der Ausschuss für Sicherheit und Verteidigung, der Sonderausschuss für den Europäischen Schutzschild für die Demokratie, die Delegation des Europäischen Parlaments im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Moldau und die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Europäischen Parlaments planen im ersten Halbjahr 2025 Reisen nach Moldau.

Gemäß Artikel 440 des Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Moldau wurde ein Parlamentarischer Assoziationsausschuss (PAA) eingerichtet. Das erste Treffen des PAA fand am 16. Oktober 2014 statt, und am 10. Dezember 2024 wurde in Brüssel das jüngste Treffen abgehalten. Der PAA befürwortet den Weg der EU-Integration Moldaus ausdrücklich, zumal das Land im März 2022 seinen Antrag auf Beitritt zur EU gestellt hat. Die EU-Organe wurden in der Abschlusserklärung und den Empfehlungen des Treffens aufgefordert, unter dem polnischen EU-Ratsvorsitz Beitrittsverhandlungen über drei Cluster aufzunehmen und das Screening-Verfahren zu beschleunigen.

Das Europäische Parlament hat Moldau zu einem vorrangigen Land im Hinblick auf seine Arbeit für die Förderung der Demokratie bestimmt. Gemeinsam mit dem Parlament der Republik Moldau finden derzeit sowohl auf politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene vielfältige Tätigkeiten statt. Der Rahmen hierfür wurde mit der Absichtserklärung geschaffen, die im November 2021 vom Präsidenten des Europäischen Parlaments, David Sassoli, und dem Präsidenten des Parlaments der Republik Moldau, Igor Grosu, unterzeichnet wurde. Dieser Absichtserklärung ist ein Fahrplan als Ergänzung beigefügt.

Bei den Aktivitäten des Europäischen Parlaments in Moldau liegt der Schwerpunkt auf der Unterstützung für Maßnahmen zur Bekämpfung von Desinformation und Einflussnahme aus dem Ausland auf demokratische Prozesse (das Programm „Dreieck für die Demokratie“), der Förderung einer Kultur des Dialogs und der politischen Debatte im Parlament der Republik Moldau (Jean-Monnet-Dialog) und dem Kapazitätsaufbau sowohl auf politischer Ebene als auch auf Verwaltungsebene.

In der 10. Wahlperiode setzt die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen des Europäischen Parlaments die Unterstützung für das moldauische Parlament fort. In diesem Zusammenhang sollen bewährte Verfahren in Bezug auf Lobbyarbeit und Interessenkonflikte ausgetauscht, die Aussichten für einen Jean-Monnet-Dialog neu bewertet, das Programm für junge politische Führungskräfte auf den Weg gebracht, moldauische Regionen mit Entwicklungsrückstand in die EU-Integration einbezogen und Ersteller digitaler Inhalte zum Thema Erweiterung geschult werden. Außerdem soll die Gruppe eine Wahlbeobachtungsmission zur Parlamentswahl 2025 entsenden.

Im März 2025 beschloss das Präsidium des Parlaments, eine regionale Außenstelle des Europäischen Parlaments in Moldau zu eröffnen, um sein Engagement in der Region der Östlichen Partnerschaft, also auch in Moldau, weiter zu stärken.

C. Wahlbeobachtung

Das Europäische Parlament hat seit über zehn Jahren eine wichtige Funktion bei der Überwachung der Wahlabläufe in Moldau und beobachtet dort Parlaments-, Präsidentschafts- und Kommunalwahlen. 2024 nahm das Parlament an der internationalen Wahlbeobachtungsmission unter Leitung des BDIMR der OSZE teil, um die Präsidentschaftswahl und das Verfassungsreferendum über die Integration in die EU zu überwachen.

Im Vorfeld der Wahl und des Referendums und am Tag der Abstimmung waren Versuche der Einflussnahme Russlands vor dem Hintergrund seines Angriffskriegs gegen die Ukraine festzustellen. Systeme für den Stimmenkauf wurden aufgedeckt, und auch die Delegation des Europäischen Parlaments beobachtete Verstöße gegen das Wahlgeheimnis, was Bedenken hinsichtlich der Integrität der Abstimmungen aufwarf. Dennoch stellte die internationale Wahlbeobachtungsmission fest, dass die Wahl und das Referendum von der Zentralen Wahlkommission Moldaus effizient und transparent durchgeführt wurden. Trotz Einflussnahme und Desinformation aus dem Ausland hatten die Wählerinnen und Wähler eine echte Wahl. Die Präsidentschaftswahl wurde auf der Grundlage eines überarbeiteten Rechtsrahmens durchgeführt, der eine angemessene Grundlage bot. Einige nicht umgesetzte Empfehlungen führten jedoch zu widersprüchlichen Bestimmungen für den zweiten Wahlgang, zu mangelnder Transparenz bei der Wahlkampffinanzierung und zu unzureichenden Rechtsbehelfen.

Im Vorfeld der Parlamentswahl 2025 in Moldau warnte das Europäische Parlament vor weiterem Druck von außen und externen Bedrohungen für die nationale Sicherheit, die zu einer stärkeren Spaltung und Polarisierung der Gesellschaft führen könnten.

Belarus

In den vergangenen Jahrzehnten waren die Beziehungen der EU zu Belarus wegen der ständigen Menschen- und Bürgerrechtsverletzungen in dem Land zuweilen schwierig. Zwischen 2014 und 2020 zeigte sich Belarus jedoch anscheinend aufgeschlossener gegenüber der EU und der Politik der Östlichen Partnerschaft. Die Beziehungen zu westlichen Ländern hatten sich in gewisser Weise verbessert, und Belarus nahm als Gastgeber der von der EU vermittelten Gespräche zur Beilegung der Krise in der Ukraine eine wichtige Rolle ein. Daraufhin verpflichtete sich die EU gegenüber Belarus zu einer Politik des „kritischen Engagements“, das in den Schlussfolgerungen des Rates vom 15. Februar 2016 skizziert wurde, wonach konkrete Schritte seitens Belarus zur Wahrung der Grundfreiheiten, der Rechtsstaatlichkeit, der Menschenrechte – einschließlich der Redefreiheit, des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Pressefreiheit – und der Arbeitnehmerrechte für die Gestaltung der künftigen Politik der EU gegenüber Belarus weiterhin entscheidend sein werden. Die Verhandlungen über eine Mobilitätspartnerschaft wurden 2017 abgeschlossen, und am 1. Juli 2020 traten Visaerleichterungs- und Rückübernahmeabkommen mit dem Ziel in Kraft, direkte Kontakte zwischen den Menschen zu fördern.

Bedauerlicherweise ist Belarus – ungeachtet seiner aktiven Teilnahme an bilateralen und multilateralen Treffen der Östlichen Partnerschaft – seinen Verpflichtungen im Hinblick auf die Menschenrechte nicht nachgekommen, obwohl der Menschenrechtsdialog EU-Belarus wieder aufgenommen, 2016 eine aus hochrangigen Sachverständigen bestehende Koordinierungsgruppe EU-Belarus eingerichtet und ein Menschenrechtsaktionsplan für 2016-2019 angenommen worden war. Es ist nach wie vor das einzige Land Europas, in dem noch immer die Todesstrafe vollstreckt wird, wodurch es de jure nicht Mitglied im Europarat werden kann. Es werden regelmäßig Debatten über ein Moratorium mit dem Ziel der möglichen Abschaffung der Todesstrafe geführt, die aber wohl eher als Nebelkerze wirken, denn bislang wurden noch keine konkreten Maßnahmen ergriffen.

Die EU verurteilte das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Demonstranten im Februar und März 2017 auf das Schärfste. Die vorgezogene Parlamentswahl vom 18. November 2019 war mit einer Reihe von Missständen und Mängeln behaftet, durch die der Opposition jegliche parlamentarische Vertretung vorenthalten wurde. Die Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 wurde von der internationalen Gemeinschaft als weder frei noch fair eingestuft. Vorangegangen war eine systematische Verfolgung von Oppositionsmitgliedern, auf die dann ein brutales Vorgehen gegen friedliche Demonstranten, Oppositionsvertreter und Journalisten folgte, dessen Ausmaß in der Geschichte des Landes beispiellos ist. Infolgedessen verhängte die EU neue Sanktionspakete gegen 233 Personen und 37 Organisationen, die für Wahlbetrug und gewaltsame Unterdrückung verantwortlich oder daran mitschuldig waren bzw. den ungerechtfertigten und unprovozierten Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine unterstützt haben, und bekräftigte ihre Bereitschaft, weitere restriktive Maßnahmen gegen Organisationen und hochrangige Amtsträger des Regimes zu ergreifen. Das 12. Sanktionspaket gegen Russland, das am 19. Dezember 2023 angenommen wurde, richtet sich auch gegen 12 Amtsträger von Belarus mit Verbindungen zum militärisch-industriellen Komplex des Landes. Zu den sanktionierten Personen gehören Mitglieder des Komitees für Staatssicherheit und des Staatlichen Militärisch-Industriellen Komitees der Republik Belarus, die zur Versorgung der Streitkräfte Russlands beitragen. Im Anschluss an die Annahme der Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Oktober 2020 zu Belarus, in denen die neue Strategie der EU gegenüber Belarus festgelegt wird, hat die EU die bilaterale Zusammenarbeit mit der belarussischen Staatsmacht auf zentraler Ebene auf ein striktes Minimum beschränkt, ihre Unterstützung für die belarussische Bevölkerung und Zivilgesellschaft ausgeweitet und ihre bilaterale Finanzhilfe entsprechend neu ausgerichtet. In den Schlussfolgerungen des Rates wurde das weitere politische Engagement, die sektorale Zusammenarbeit und die finanzielle Unterstützung der EU für Belarus davon abhängig gemacht, dass das Regime in Belarus demokratische Grundsätze, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte achtet und einen glaubwürdigen und inklusiven politischen Prozess fördert, der in freie und faire Wahlen unter Beobachtung des BDIMR der OSZE mündet.

Als Reaktion auf die Maßnahmen der EU hat das Regime in Belarus im November 2020 Schritte unternommen, um seine Beteiligung an der Politik der Östlichen Partnerschaft zu verringern. Im Juni 2021 beschloss es, seine Beteiligung an der Östlichen Partnerschaft sowie an anderen bestehenden Strukturen wie dem Menschenrechtsdialog EU-Belarus und der Koordinierungsgruppe EU-Belarus vollständig auszusetzen. Gleichzeitig rief Aljaksandr Lukaschenka seinen Vertreter bei der EU zu Konsultationen nach Minsk zurück und legte dem EU-Botschafter in Belarus nahe, das Land zu verlassen.

Das Lukaschenka-Regime begeht unverändert Menschenrechtsverletzungen in erschreckendem Ausmaß. Laut dem Menschenrechtszentrum Wjasna gab es im März 2025 mehr als 1 230 politische Gefangene in dem Land. Neben der Inhaftierung unter unmenschlichen Bedingungen, darunter die langfristige Unterbringung in Isolationszellen als Mittel des psychologischen Drucks wird auch der Schriftverkehr politischer Gefangener zurückgehalten, ihnen wird der Zugang zu Medikamenten und medizinischer Versorgung verwehrt und der Kontakt zu Familienangehörigen und Anwälten untersagt. Derzeit befinden sich fünf politische Gefangene seit über einem Jahr in Einzelhaft, was einen massiven Verstoß gegen internationale Normen darstellt. Unter den Vorwürfen „Extremismus“ und „Verstöße gegen die öffentliche Ordnung“ geht das Regime weiterhin mit den Mitteln des Strafrechts gegen einfache Bürger vor, die an der Protestbewegung 2020 teilgenommen haben oder Aljaksandr Lukaschenka kritisieren.

Die von Aljaksandr Lukaschenka am 30. Dezember 2023 unterzeichneten Änderungen der belarussischen Rechtsvorschriften geben Anlass zu Besorgnis über die Verschlechterung der Lage der Gewissens- und Weltanschauungsfreiheit in Belarus. Die neuen Rechtsvorschriften sehen die obligatorische Registrierung religiöser Organisationen vor, wobei die Rechtsgründe für die Zulassung nach wie vor ungenau formuliert sind. Durch die schwammige Definition der Voraussetzungen können religiöse Einrichtungen leichter unterdrückt werden, wobei „Verunglimpfung des Staates“, „Herabwürdigung der nationalen Ehre“ oder „Durchführung extremistischer Aktivitäten“ als Vorwand angeführt werden können. Darüber hinaus dürfen nur Staatsangehörige von Belarus eine solche Organisation leiten. Seit 2020 wurden bzw. werden bis zu 70 Geistliche vom Regime strafrechtlich verfolgt oder gezwungen, das Land zu verlassen.

Im Januar 2024 unterzeichnete Aljaksandr Lukaschenka ein neues Gesetz, das ihm lebenslange strafrechtliche Immunität gewährt und im Exil lebende Oppositionsführer daran hindert, bei künftigen Präsidentschaftswahlen anzutreten. Kandidieren dürfen nur Staatsangehörige von Belarus, die sich seit mindestens 20 Jahren ununterbrochen in dem Land aufhalten und nie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eines anderen Landes waren.

In den am 19. Februar 2024 angenommenen Schlussfolgerungen des Rates zu Belarus äußerte sich der Rat äußerst besorgt über die sich verschlimmernde Menschenrechtslage in Belarus und verurteilte auf das Schärfste die andauernden Verfolgungs- und Einschüchterungskampagnen gegen alle Teile der belarussischen Gesellschaft, das beispiellose Ausmaß der Repression und die Einschränkungen der politischen Teilhabe. Der Rat betonte in seinen Schlussfolgerungen zudem, die EU werde die Zivilgesellschaft in Belarus weiterhin unterstützen, und begrüßt die Einsetzung der EU-Gruppe für Konsultationen mit der Zivilgesellschaft und den demokratischen Kräften in Belarus.

Am 26. Februar 2024 beschloss der Rat, die gezielten Sanktionen gegen Belarus bis zum 28. Februar 2025 zu verlängern. Die Sanktionen betreffen 46 Organisationen und Einrichtungen und 310 Personen, darunter Aljaksandr Lukaschenka. Parallel dazu nahm der Rat als Reaktion auf die Verstrickung von Belarus in den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine einen Beschluss betreffend die teilweise Aussetzung des Vertrags über die Energiecharta zwischen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) und einer juristischen Person an, die sich im Eigentum oder unter der Kontrolle von Staatsangehörigen der Russischen Föderation oder der Republik Belarus befindet.

Die Parlamentswahl am 25. Februar 2024 fand in einem Klima der Angst statt und war von unfairem politischem Wettbewerb geprägt. Auf der Grundlage des Gesetzes über Änderungen des Wahlgesetzes der Republik Belarus, das am 16. Februar 2023 angenommen wurde, wurden die Normen des Wahlgesetzes geändert, um zu verhindern, dass politische Kräfte der Opposition gegen das Lukaschenka-Regime antreten. Infolgedessen konnten sich nur vier von fünfzehn Parteien erfolgreich neu registrieren lassen.

Vom 25. bis 27. Mai 2024 fand die erste Wahl zum Koordinierungsrat statt. Sie wurde sowohl in Belarus als auch außerhalb des Landes abgehalten, sodass die Opposition im Exil für die 80 Sitze im Rat kandidieren konnte. Die Bürgerinnen und Bürger innerhalb und außerhalb des Landes wurden aufgefordert, ihre Stimme online über eine eigens eingerichtete Website abzugeben. Insgesamt stellten sich 234 Kandidaten auf 11 Wahllisten zur Wahl. 6 723 Personen beteiligten sich an der Wahl. Die Fraktion mit den meisten Sitzen (28/80) wird von Pawel Latuschka geleitet, dem Kopf des in Warschau ansässigen Krisenmanagementteams des Volkes. Im August 2024 wurde Swjatlana Zichanouskaja bis zur Abhaltung demokratischer Wahlen in dem Land als Anführerin der demokratischen Kräfte von Belarus bestätigt.

In einem neuen Sanktionspaket, das am 29. Juni 2024 wegen der Beteiligung des Regimes an dem unrechtmäßigen, unprovozierten und ungerechtfertigten Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine angenommen wurde, sollen mehrere der bereits gegen Russland verhängten restriktiven Maßnahmen auch gegen Belarus übernommen werden. Dazu zählen ein Verbot der Ausfuhr von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, Gütern der Seeschifffahrt und Luxusgütern nach Belarus, ein Verbot der Einfuhr von Gold, Diamanten, Helium, Kohle und mineralischen Erzeugnissen, einschließlich Rohöl, aus Belarus, ein Verbot der Erbringung bestimmter Dienstleistungen, ein umfassenderes Verbot der Beförderung von Gütern auf der Straße innerhalb des EU-Gebiets und eine Verpflichtung für EU-Exporteure, die sogenannte „No-Belarus-Klausel“ (Klausel zum Verbot der Wiederausfuhr nach Belarus) in künftige Verträge aufzunehmen.

Am 5. August 2024 verhängte der Rat Sanktionen gegen weitere 28 Personen, die für die fortgesetzten Repressionen und Menschenrechtsverletzungen in Belarus verantwortlich sind, darunter Mitglieder der beim Innenministerium angesiedelten Hauptabteilung für die Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption (HUBASiK), Mitglieder der Justiz, Leiter von Strafvollzugsanstalten und Regimepropagandisten.

Am 16. Dezember 2024 wurden weitere 26 Personen und zwei weitere Organisationen aus Belarus in die Sanktionsliste aufgenommen.

Am 16. Februar 2025 wurde in Anbetracht der Verwicklung von Belarus in den Angriffskrieg Russlands das 16. Sanktionspaket gegen Belarus angenommen, das weitere Sanktionen umfasst, die den handelsbezogenen Sanktionen gegen Russland entsprechen. Zudem enthält es Beschränkungen des Verkaufs oder der Bereitstellung von Dienstleistungen und Software, Einlagen und Krypto-Brieftaschen und im Bereich Transport.

Am 14. März 2025 beschloss der Rat seinen Standpunkt im Hinblick auf die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über eine Verordnung, mit der Zölle auf die verbleibenden Agrarerzeugnisse aus Russland und Belarus sowie auf bestimmte Düngemittel auf Stickstoffbasis eingeführt werden sollen. Mit den Zöllen sollen die Ausfuhrerlöse Russlands geschmälert und damit seine Möglichkeiten eingeschränkt werden, seinen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu finanzieren.

Bei der jüngsten Präsidentschaftswahl am 26. Januar 2025 festigte Aljaksandr Lukaschenka seine Macht mit 86,82 % der Stimmen und trat seine 7. Amtszeit an. Nach der Verkündung des amtlichen Ergebnisses kam es in Belarus nicht in dem gleichen Maße wie nach der Abstimmung 2020 zu Protesten. Allerdings prangerten westliche Staaten, internationale Organisationen und die belarussische Opposition im Exil die Wahl und die Ergebnisse an. Das Europäische Parlament bekräftigte erneut, dass es die Wahl von Aljaksandr Lukaschenka zum Präsidenten von Belarus nicht anerkennt, da es die Auffassung vertritt, dass das derzeitige Regime in Belarus illegitim, illegal und kriminell ist.

Als Reaktion auf die sogenannte Präsidentschaftswahl hat die EU am 27. März 2025 restriktive Maßnahmen gegen weitere 25 Personen und sieben weitere Organisationen angenommen, die für die Unterstützung des repressiven Lukaschenka-Regimes verantwortlich sind und zur internen Repression und zu Menschenrechtsverletzungen in Belarus beitragen. Zu den Sanktionierten gehören die Zentrale Wahlkommission, ihr stellvertretender Vorsitzender, ihre Sekretärin sowie ihre Mitglieder, Aleh Ramanau, Vorsitzender der politischen Partei, die über die Mehrheit der Sitze im belarussischen Parlament verfügt, mehrere Richterinnen und Richter sowie Mitglieder der für die Verwaltung des Staatsbesitzes zuständigen Direktion der belarussischen Präsidialverwaltung.

Belarus und Russland sind die Länder des postsowjetischen Raums, die am engsten miteinander verflochten sind, auch im Bereich der militärischen und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit. 2023 hatten Belarus und Russland die „Schwerpunktthemen für die Umsetzung der Bestimmungen des Vertrags über die Gründung eines Unionsstaates für die Jahre 2021-2023“ und 28 sektorale Programme im Hinblick auf den Unionsstaat umgesetzt, mit denen die Rechtsvorschriften der beiden Länder in verschiedenen Bereichen der Wirtschaft, der Geschäftswelt, der Finanz- und Energiemärkte, des Verkehrs sowie der Industrie- und Agrarpolitik vereinheitlicht werden sollen. 2022 einigten sich die beiden Länder auf ein Programm für die militärisch-technische Zusammenarbeit bis 2025, das eine Reihe von Maßnahmen vorsieht, darunter gemeinsame Forschung und Entwicklung zu neuen Modellen von Waffen und militärischer Ausrüstung und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck sowie die Modernisierung der vorhandenen Modelle.

Seit Beginn des groß angelegten Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 unterstützt Belarus Russland und ist nach wie vor dessen enger Bündnispartner. Belarus beteiligt sich zwar nicht direkt am Krieg, beherbergt aber bis zu 30 000 Angehörige der Streitkräfte Russlands, liefert Russland Munition und stellt ihm militärische Ausrüstung zur Verfügung. Wichtig ist, dass Belarus es den Streitkräften Russlands gestattet, in seinem Hoheitsgebiet Iskander-Raketensysteme für Luftschläge gegen die Ukraine zu stationieren und Ausbildungseinrichtungen für die Luftabwehr und die Luftwaffe zu betreiben. Nach der Annahme einer neuen Militärdoktrin im Januar 2024 wurden im März 2024 taktische Kernwaffen Russlands im Hoheitsgebiet von Belarus stationiert. Im April 2024 führten die Streitkräfte von Belarus Manöver unweit der Grenze zur Ukraine bei Homel bzw. zu Polen und zu Litauen bei Hrodna durch.

Am 6. Dezember 2024 unterzeichneten Präsident Wladimir Putin und Aljaksandr Lukaschenka anlässlich des 25. Jahrestags des Vertrags zur Gründung des Unionsstaates Russland und Belarus („Unionsstaat“) in Minsk ein Paket von zehn Vereinbarungen. Dazu gehören ein Pakt über gegenseitige Sicherheitsgarantien, das Sicherheitskonzept des Unionsstaats und eine Vereinbarung über die Errichtung eines gemeinsamen Strommarkts. In dem bilateralen Abkommen über Sicherheitsgarantien wird das strategische Militärbündnis bekräftigt. Es enthält gegenseitige Beistandsgarantien unter Einsatz aller verfügbaren Kräfte und Ressourcen in Situationen, in denen die Sicherheit eines der Unterzeichnerstaaten gefährdet ist. Artikel 5 des Abkommens sieht die Einrichtung von Militärstützpunkten Russlands und die Stationierung von Streitkräften Russlands im Hoheitsgebiet von Belarus vor, um bewaffnete Angriffe zu verhindern und abzuwehren.

Aljaksandr Lukaschenka hat die Stationierung des strategischen Raketensystems Oreschnik in Belarus beantragt und dabei eine mutmaßliche Bedrohung durch die NATO geltend gemacht. Wladimir Putin gab in seiner Antwort darauf bekannt, dass Russland diese Systeme in der zweiten Hälfte des Jahres 2025 in Belarus stationieren könnte, die dann unter der Befehlsgewalt der strategischen Raketenstreitkräfte Russlands stünden.

Im September 2025 sollen sich in Belarus vorübergehend bis zu 13 000 Soldaten für Übungen im Rahmen des Manövers Sapad-2025 (Westen 2025) aufhalten.

A. Standpunkt des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hatte vor der manipulierten Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 eine Reihe von Entschließungen angenommen, in denen Belarus im Zusammenhang mit den dort aus politischen Gründen Inhaftierten, den Einschränkungen der Medienfreiheit und der Zivilgesellschaft, der Missachtung der Menschenrechte (darunter die Beibehaltung der Todesstrafe in dem Land) und der mängelbehafteten Parlamentswahl kritisiert wird. Das Europäische Parlament brachte in seiner Entschließung vom 19. April 2018 zum Ausdruck, dass es das kritische Engagement der EU gegenüber Belarus unterstützt, sofern es daran geknüpft ist, dass konkrete Demokratisierungsmaßnahmen ergriffen und die Grundfreiheiten und die Menschenrechte geachtet werden. Insbesondere forderte es Belarus auf, sich in einem ersten Schritt zur dauerhaften Abschaffung der Todesstrafe dem weltweiten Hinrichtungsmoratorium anzuschließen. Das Europäische Parlament verurteilte in seiner Entschließung vom 4. Oktober 2018 erneut die Drangsalierung und Inhaftierung von Journalisten und Vertretern unabhängiger Medien und bekräftigte seine Forderung nach einer stärkeren Achtung der demokratischen Grundsätze, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Als Reaktion auf die manipulierte Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 und das anschließende brutale Vorgehen gegen demokratische Kräfte, Aktivisten der Zivilgesellschaft, freie Gewerkschaften, unabhängige Medien und friedliche Demonstranten nahm das Europäische Parlament am 17. September 2020 und am 26. November 2020 Entschließungen zur Lage in Belarus an. In diesen Entschließungen betonte das Europäische Parlament, dass die Wahl unter eklatanten Verstößen gegen sämtliche international anerkannten Standards durchgeführt wurde und dass die Mehrheit der belarussischen Bevölkerung in Swjatlana Zichanouskaja, der Kandidatin der vereinten Opposition, die Siegerin der Präsidentschaftswahl und die eigentliche gewählte Präsidentin des Landes sehen. Die Mitglieder forderten sofortige EU-Sanktionen gegen Amtsträger, die für Wahlbetrug und Repressionsmaßnahmen verantwortlich sind, auch gegen den ehemaligen Präsidenten Aljaksandr Lukaschenka. Sie bekundeten ihre Unterstützung für den von Swjatlana Zichanouskaja eingerichteten Koordinierungsrat als Interimsvertretung der Bevölkerung, die einen demokratischen Wandel fordert. Das Europäische Parlament bekräftigte diese grundsätzlichen Standpunkte in seiner Empfehlung vom 21. Oktober 2020 zu den Beziehungen zu Belarus.

Zudem gaben der Vorsitzende der Delegation des Europäischen Parlaments für die Beziehungen zu Belarus und der ständige Berichterstatter für Belarus eine Reihe gemeinsamer Erklärungen ab, in denen sie die anhaltende Verschlechterung der Menschenrechtslage in dem Land missbilligen und das Festhalten Lukaschenkas an der Macht kritisieren. Im Dezember 2020 unternahm das Europäische Parlament eine Informationsreise in Bezug auf Belarus, um zu ermitteln, was die belarussischen demokratischen Kräfte nun brauchen und wie das Europäische Parlament sie sowohl auf administrativer als auch auf politischer Ebene unterstützen kann. Die Informationsreise fiel zu Ehren der demokratischen Opposition von Belarus symbolträchtig mit der Woche des Sacharow-Preises 2020 zusammen. Als Konsequenz hat das Europäische Parlament unter der Federführung seines Unterausschusses Menschenrechte und in Zusammenarbeit mit seinem Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten und seiner Delegation für die Beziehungen zu Belarus eine Plattform gegen Straflosigkeit bei Menschenrechtsverletzungen in Belarus ins Leben gerufen. Darüber hinaus hat die Koordinierungsgruppe Demokratieförderung und Wahlen ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Demokratieförderung vorgeschlagen, die auf die belarussischen Vorkämpfer für die Demokratie zugeschnitten sind.

Das Europäische Parlament verurteilte in seiner Entschließung vom 10. Juni 2021 zu der systematischen Unterdrückung in Belarus und ihren Folgen für die Sicherheit Europas nach den Entführungen aus einem von den belarussischen Staatsorganen abgefangenen Zivilflugzeug aus der EU zudem die weit verbreiteten Menschenrechtsverletzungen in Belarus und die abscheuliche Instrumentalisierung irregulärer Migration durch das Regime von Aljaksandr Lukaschenka, mit der eine Destabilisierung der EU angestrebt wird. Diese Standpunkte bekräftigte das Europäische Parlament in seiner Entschließung vom 7. Oktober 2021 zur Lage in Belarus ein Jahr nach dem Beginn der Proteste und ihrer gewaltsamen Niederschlagung und, nach einer neuen Verhaftungswelle, in seiner Entschließung vom 19. Mai 2022 zu der strafrechtlichen Verfolgung der Opposition und zu der Festnahme von Gewerkschaftsführern in Belarus, seiner Entschließung vom 24. November 2022 zu der anhaltenden Unterdrückung der demokratischen Opposition und der Zivilgesellschaft in Belarus, in seiner Entschließung vom 15. März 2023 zu den fortgesetzten Repressionen gegen die Bevölkerung von Belarus, insbesondere in den Fällen von Andrzej Poczobut und Ales Bjaljazki, und in seiner Entschließung vom 11. Mai 2023 zu der unmenschlichen Behandlung und Krankenhauseinweisung des prominenten Oppositionsführers Wiktar Babaryka. Es forderte in seiner Entschließung vom 13. September 2023 über die Beziehungen zu Belarus den Internationalen Strafgerichtshof auf, angesichts der Beteiligung des Regimes Lukaschenka an der Deportation und Indoktrination ukrainischer Kinder einen Haftbefehl gegen Lukaschenka zu erlassen.

Das Europäische Parlament verurteilte in seiner Entschließung vom 9. November 2023 zu der Wirksamkeit der EU-Sanktionen gegen Russland erneut aufs Schärfste die Verstrickung von Belarus in den Krieg gegen die Ukraine und forderte Preis- und Mengenobergrenzen für Düngemitteleinfuhren aus Russland und Belarus in die Union. Zudem forderte es, dass die restriktiven Maßnahmen gegen Belarus vollständig an die derzeitigen Maßnahmen gegen Russland angeglichen werden. Die folgende Entschließung vom 14. Dezember 2023 war hauptsächlich der Lage des belarussischen politischen Gefangenen Mikalaj Statkewitsch gewidmet, dem 2020 der Sacharow-Preis verliehen wurde und der derzeit ohne Zugang zu Gesundheitsversorgung inhaftiert ist. Das Europäische Parlament forderte, dass alle politischen Gefangenen freigelassen werden und der Unterdrückung der belarussischen Bürger ein Ende gesetzt wird, und es bekräftigte seine entschiedene Unterstützung für die demokratischen Kräfte in Belarus. Die Mitglieder begrüßten in ihrer Entschließung vom 16. Januar 2024 den Beschluss, die grenzübergreifende Zusammenarbeit mit Russland und Belarus auszusetzen. Nach den Massenverhaftungen von 200 Familienangehörigen politischer Gefangener im Januar 2024 unter dem Vorwurf „Extremismus“ forderte das Europäische Parlament in einer am 8. Februar 2024 angenommenen Entschließung zu der neuen Welle von Massenfestnahmen von Regierungsgegnern und ihren Familienangehörigen in Belarus, strengere Sanktionen gegen das in Belarus herrschende Regime zu verhängen. Die Mitglieder forderten außerdem die Fortsetzung der Unterstützung für die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen in Belarus und die Umwandlung der Prüfung der Menschenrechtslage in Belarus durch das OHCHR in einen unabhängigen Mechanismus. Darüber hinaus wurde in der Entschließung vom 29. Februar 2024 zu der Notwendigkeit unverbrüchlicher EU-Unterstützung für die Ukraine zwei Jahre nach dem Beginn von Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine die Aufforderung bekräftigt, weiter an der Einrichtung eines Sondergerichtshofs zu arbeiten, der das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine, das von der Führung Russlands und ihren Verbündeten wie dem Regime in Belarus begangen wurde, untersuchen und strafrechtlich verfolgen soll. Das Europäische Parlament verurteilte ferner aufs Allerschärfste die Verstrickung von Belarus in die Deportation ukrainischer Zivilpersonen und insbesondere ukrainischer Kinder nach Russland, in die von Russland vorübergehend besetzten Gebiete der Ukraine und nach Belarus. In der Entschließung vom 19. September 2024 zu der prekären Lage politischer Gefangener in Belarus wurden die Staatsorgane von Belarus nachdrücklich aufgefordert, die Menschenrechte von Häftlingen zu achten, Informationen über ihre Lage bereitzustellen, ihnen die notwendige medizinische Behandlung zukommen zu lassen und Rechtsanwälten Zugang zu ihnen zu gewähren. Die Mitglieder äußerten sich auch besorgt über die strafrechtliche Verfolgung von Personen im Exil, z. B. den missbräuchlichen Rückgriff auf Interpol-Haftbefehle, und forderten die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, darauf hinzuarbeiten, das Lukaschenka-Regime für seine Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen, und den Grundsatz der universellen Gerichtsbarkeit anzuwenden. Das Europäische Parlament bekräftigte in seiner Entschließung vom 22. Januar 2025 zum Handlungsbedarf angesichts der fortdauernden Unterdrückung und der Scheinwahlen in Belarus, dass es die Wahl von Aljaksandr Lukaschenka zum Präsidenten von Belarus nicht anerkennt, da es das derzeitige Regime in Belarus als illegitim, illegal und kriminell erachtet. Die Mitglieder forderten die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, die Untersuchung von Menschenrechtsverletzungen in Belarus fortzusetzen und Maßnahmen zu unterstützen, mit denen darauf hingewirkt wird, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden, unter anderem im Wege der universellen Gerichtsbarkeit; Es würdigte ferner die Widerstandsfähigkeit der belarussischen Zivilgesellschaft und der demokratischen Kräfte und bekräftigte seine Solidarität mit der Bevölkerung von Belarus und seine Unterstützung für ihre legitimen Bestrebungen nach einer demokratischen und europäischen Zukunft. Die Mitglieder waren in der Entschließung vom 3. April 2025 zu der unmittelbaren Gefahr weiterer Repressionen durch das Lukaschenka-Regime in Belarus und den vom Ermittlungskomitee geäußerten Drohungen der Ansicht, dass die im Rahmen von „Sonderverfahren“ des Ermittlungskomitees betriebene strafrechtliche Verfolgung belarussischer Staatsangehöriger wegen friedlicher demokratischer Betätigung im Ausland eine unmittelbare Verletzung der territorialen Souveränität der Mitgliedstaaten ist. Daher forderte das Europäische Parlament die betroffenen Länder nachdrücklich auf, die Haftbefehle von Interpol, mit denen die Auslieferung der politischen Gegner von Lukaschenka beantragt wird, nicht zu beachten. Die Mitglieder sprachen sich nachdrücklich dafür aus, rasch einen rechtlichen Mechanismus auszuarbeiten und durchzusetzen, mit dem alle außerhalb von Belarus befindlichen Vermögenswerte und Besitztümer im Eigentum von Lukaschenka und seinem Führungszirkel ausfindig gemacht, eingefroren und beschlagnahmt sowie anschließend einem Fonds zur Unterstützung der Opfer der Repression übertragen werden.

B. Zusammenarbeit zwischen den Parlamenten

Das Europäische Parlament unterhält keine offiziellen Beziehungen zum Parlament von Belarus, da es das Land wiederholt versäumt hat, freie und faire Wahlen durchzuführen und internationale Normen in den Bereichen Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu erfüllen, was an den neuen Wellen von Protesten und den Maßnahmen der totalen Repression nach der gefälschten Parlamentswahl vom 18. November 2019 und der ebenso gefälschten Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 ersichtlich wurde. Zudem wurden Mitglieder des Parlaments von Belarus noch nicht zur Teilnahme an der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST eingeladen, da die Einhaltung der OSZE-Wahlstandards eine Voraussetzung für die Aufnahme ist. Vertreter der demokratischen Kräfte von Belarus wurden dagegen regelmäßig eingeladen, an der Parlamentarischen Versammlung EURO-NEST teilzunehmen.

Ferner unterhält das Europäische Parlament über die Delegation für die Beziehungen zu Belarus einen aktiven und engen Dialog mit Vertretern der demokratischen Kräfte des Landes, den unabhängigen nichtstaatlichen Organisationen und den Akteuren der Zivilgesellschaft, einschließlich Mitgliedern des Koordinierungsrats und des Vereinigten Übergangskabinetts, zwei Gremien, die von Swjatlana Zichanouskaja gegründet wurden. In Brüssel und Straßburg finden regelmäßige Sitzungen der Delegation für die Beziehungen zu Belarus statt, um die Entwicklung der Beziehungen zwischen der EU und Belarus zu erörtern und die politische und wirtschaftliche Lage in dem Land und die jüngsten Entwicklungen in Bezug auf Demokratie, Menschenrechtsverletzungen und Rechtsstaatlichkeit zu bewerten. Die Delegation für die Beziehungen zu Belarus reiste im Juni 2015 und Juli 2017 nach Minsk, ihr Präsidium im Oktober 2018 und Februar 2020. Im Juni 2022 entsandte die Delegation für die Beziehungen zu Belarus eine Ad-hoc-Mission nach Vilnius, um sich mit Vertretern der demokratischen Kräfte und der Zivilgesellschaft im Exil zu treffen und die Lage an der Grenze zwischen der EU und Belarus zu erörtern. Im Mai 2023 entsandte sie erneut eine Ad-hoc-Mission nach Vilnius mit dem Auftrag, die Bedrohungslage, die durch die das Lukaschenka-Regime für die Sicherheit Europas gegeben ist, und die Einflussnahme Russlands auf Belarus zu bewerten. Vom 18. bis 21. Dezember 2023 fand eine weitere Reise einer Ad-hoc-Delegation statt, die ihre Mitglieder nach Berlin und Warschau führte. Dabei wurde mit Vertretern der demokratischen Kräfte von Belarus erörtert, welche Strategie im Vorfeld der Parlaments- und Kommunalwahl im Februar 2024 in Belarus verfolgt werden sollte, wie sich die Lage belarussischer Exilanten in den Mitgliedstaaten der EU darstellt und in welchem Maße die EU-Sanktionen gegen das Lukaschenka-Regime wirken.

Vom 11. bis zum 14. März 2024 wurde die Kampagne #EPSTANDSBYYOU zur Solidarität mit Belarus veranstaltet, mit der die Lage der politischen Gefangenen in Belarus stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt werden sollte. Die symbolische Unterstützung durch die MdEP bestand darin, dass sie 600 Postkarten für politische Gefangene in Belarus unterzeichneten. Diese Kampagne folgte auf die erste derartige Initiative im Dezember 2022, an der auch die Präsidentin des Europäischen Parlaments, Roberta Metsola, mitwirkte. Am 13. März 2025 wurde die Kampagne #EPSTANDSBYYOU zum zweiten Mal veranstaltet. Mitglieder aller Fraktionen haben belarussischen politischen Gefangenen und ihren Familien Solidaritäts- und Unterstützungsbekundungen geschickt.

Anlässlich des Tags der Freiheit, der in Belarus stets am 25. März begangen wird, veröffentlichten der damalige Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zu Belarus, Juozas Olekas, und der Ständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments für Belarus, Petras Auštrevičius, am 25. März 2024 eine gemeinsame Erklärung, in der sie ihre tiefe Besorgnis darüber bekundeten, dass sich Russland de facto in einer Vielzahl von Bereichen die Hoheitsgewalt in Belarus angeeignet hat. Sie missbilligten das Leid der politischen Gefangenen in Belarus, die unmenschlicher Behandlung ausgesetzt sind, und brachten ihre unerschütterliche Unterstützung für die Bemühungen des Übergangskabinetts unter der Leitung von Swjatlana Zichanouskaja für ein freies und demokratisches Belarus zum Ausdruck.

Am 29. Oktober 2024 gab die neue Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zu Belarus, Małgorzata Gosiewska, im Vorfeld der für den 26. Januar 2025 anberaumten sogenannten Präsidentschaftswahl im Namen des Delegationsvorstands eine gemeinsame Erklärung ab, in der aufs Schärfste verurteilt wird, dass Belarus systematisch und auf breiter Front schwere Menschenrechtsverletzungen begeht, darunter Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Formen der Behandlung und Bestrafung politischer Gefangener, die laut dem Bericht des Menschenrechtskommissars der Vereinten Nationen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen können. Der Vorstand der Delegation betonte, dass die Wahl in der derzeitigen Atmosphäre der Angst und Unterdrückung und unter Bedingungen, die allen international anerkannten Standards zuwiderlaufen, nicht als fair und frei gelten kann, da im Ausland lebende belarussische Staatsangehörige ihr aktives und passives Wahlrecht nicht ausüben können, da die Stimmenauszählung intransparent ist und da keine internationalen Beobachter zugelassen sind.

Im Rahmen der Belarus-Tage, die vom 10. bis 14. Dezember 2024 in Brüssel gemeinsam vom EAD, der GD NEAR und dem Europäischen Parlament organisiert wurden, fungierte das Europäische Parlament als Ausrichter einer hochrangigen Konferenz mit dem Motto „Standing with the people of Belarus“. Diese Konferenz fand am 12. Dezember 2024 unter der Schirmherrschaft von Präsidentin Roberta Metsola statt, und dabei wurden die unerschütterliche Unterstützung der EU für die Bevölkerung von Belarus unter Beweis gestellt, die Lage der politischen Gefangenen beleuchtet und Wege für eine demokratische Zukunft in Belarus erörtert. Auf der Konferenz, von der eine klare Botschaft der Solidarität und des Engagements ausging, kamen Staats- und Regierungsoberhäupter der EU, internationale Partner, Denkfabriken und Vertreter der demokratischen Kräfte von Belarus und der Zivilgesellschaft des Landes zusammen.

Am 25. März 2025 veröffentlichten anlässlich des Tags der Freiheit in Belarus der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten, David McAllister, und die Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zu Belarus, Małgorzata Gosiewska, im Namen des Delegationsvorstands eine gemeinsame Erklärung, in der sie ihre Solidarität mit der mutigen Bevölkerung von Belarus zum Ausdruck brachten, die – wie ihre Vorfahren 1918 – weiter für die Souveränität, die Freiheit und die europäische Zukunft ihrer Heimat eintreten und sich gegen den repressiven Staatsapparat, die korrupte Justiz und brutale Polizeikräfte einsetzen. In der Erklärung wurden die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich aufgefordert, ihre Unterstützung für die Bevölkerung von Belarus zu verstärken, um sie dabei zu unterstützen, ihre Kultur und Identität zu bewahren und die Werte und Grundsätze der Freiheit und der Demokratie zu schützen und zu fördern, auf denen die freie westliche Welt aufgebaut ist.

C. Wahlbeobachtung

Seit 2001 hat Belarus das Europäische Parlament nicht mehr zur Beobachtung von Wahlen eingeladen. Wie in solchen Fällen üblich, stützt sich das Europäische Parlament auf die Evaluierungen, die im Land von der Parlamentarischen Versammlung des Europarates und vom BDIMR der Parlamentarischen Versammlung der OSZE durchgeführt werden. Bedauerlicherweise wurden auch diese internationalen Beobachter trotz der vorherigen Zusage des Regimes in Belarus, eine Einladung auszusprechen, letztlich nicht zur Beobachtung der Präsidentschaftswahl vom 9. August 2020 eingeladen.

Am 8. Januar 2024 gab das Regime in Belarus offiziell seinen Beschluss bekannt, die OSZE nicht zur Beobachtung der Parlaments- und Kommunalwahl am 25. Februar 2024 einzuladen. Die Wahlen wurden von der Delegation der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit und von Parlamentariern der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit beobachtet, einem zwischenstaatlichen Militärbündnis von sechs ehemaligen Sowjetstaaten in Eurasien. Nach Angaben der Staatsorgane von Belarus lag die Wahlbeteiligung bei 73,09 %.

In der gemeinsamen Erklärung des Vorsitzenden des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten (AFET), David McAllister, des damaligen Vorsitzenden der Delegation für die Beziehungen zu Belarus, Juozas Olekas, und des Ständigen Berichterstatters des Europäischen Parlaments für Belarus, Petras Auštrevičius, zu der sogenannten Parlamentswahl 2024 in Belarus wurde hervorgehoben, dass eine Wahlen, die in einem dermaßen restriktiven und repressiven Umfeld abgehalten wird, nicht als fair und frei gelten kann. Die EU, ihre Mitgliedstaaten und die internationale Gemeinschaft wurden darin aufgefordert, die Legitimität der „Gewählten“ nicht anzuerkennen.

Zur Beobachtung der sogenannten Präsidentschaftswahl vom 26. Januar 2025 wurden keine westlichen Beobachter eingeladen. Die Zentrale Wahlkommission hatte 486 Beobachter akkreditiert. Entsandt wurden diese Personen von der Interparlamentarischen Versammlung der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten, der Shanghaier Organisation für Zusammenarbeit, der Parlamentarischen Versammlung der Organisation des Vertrags über kollektive Sicherheit, dem Panafrikanischen Parlament, der Konferenz über Zusammenwirken und vertrauensbildende Maßnahmen in Asien, der Jugendorganisation der Bewegung blockfreier Staaten und von Wahlgremien anderer Staaten. Zudem waren unabhängige Beobachter zugegen.

Im Anschluss an die sogenannte Präsidentschaftswahl gaben der Vorsitzende des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten David McAllister (PPE, Deutschland) und die Vorsitzende der Delegation für die Beziehungen zu Belarus Małgorzata Gosiewska (ECR, Polen) eine Erklärung ab, in der sie die Verletzungen der demokratischen Grundsätze und der Menschenrechte in Belarus verurteilten und die EU aufforderten, die Ergebnisse dieser sogenannten Wahl nicht anzuerkennen. Sie bekundeten der Bevölkerung von Belarus ihre Solidarität und unterstützten sie in ihrem Kampf für Demokratie, Freiheit, Würde und das Recht, das Schicksal ihres Landes selbst zu bestimmen.

Laut OSZE entsprach seit 1995 keine Wahl in Belarus den internationalen demokratischen Standards. Im Vorfeld der vorstehend genannten Wahlen forderte das BDIMR Belarus auf, die internationalen Verpflichtungen einzuhalten, die sich aus seiner OSZE-Mitgliedschaft ergeben, und äußerte seine tiefe Besorgnis über die Verfolgung und rechtswidrige Inhaftierung von Journalisten, Menschenrechtsverteidigern und Oppositionsmitgliedern aus Belarus.

 

Radka Hejtmankova / Vanessa Cuevas Herman / Levente Csaszi