Der allgegenwärtige digitale Binnenmarkt
Jüngste Schocks wie die COVID-19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine haben nicht nur die Schwachstellen des EU-Binnenmarktes aufgezeigt, sondern auch deren zentrale Rolle im Hinblick auf die Wettbewerbsfähigkeit der EU hervorgehoben. Heute spielt der digitale Binnenmarkt eine transformative Rolle. Durch den digitalen Binnenmarkt werden die Produktivität und das Wohl des Verbrauchers im Wege von elektronischem Handel und elektronischen Behördendiensten gefördert, während das Vertrauen und die Widerstandsfähigkeit mittels EU-Vorschriften über Daten, Plattformen, KI und Cybersicherheit untermauert werden. Wesentliche Rechtsvorschriften (das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte, eIDAS 2.0, die Datenverordnung, die Verordnung über künstliche Intelligenz, die NIS-2-Richtlinie und die Cyberresilienz-Verordnung) wurden angenommen und sind in Kraft, wobei die Bestimmungen nach und nach Anwendung finden.
Der Markt verändert sich aufgrund des Gesetzes über digitale Dienste und des Gesetzes über digitale Märkte bereits mittels Verpflichtungen in Bezug auf die Durchsetzung und Einhaltung der Vorschriften.
Rechtsgrundlage
Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a sowie Artikel 26, 27, 114 und 115 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Ziele
Mit dem digitalen Binnenmarkt sollen in Einklang mit den Zielen der digitalen Dekade der EU digitale Hindernisse für den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital beseitigt werden. Ferner sollen ein zuverlässiger Datenverkehr, eine interoperable digitale Identität und gerechte Plattformmärkte sowie sichere digitale Produkte und Dienstleistungen ermöglicht werden. In der Strategie Europa von 2020 wurde die Aufmerksamkeit auf die Digitale Agenda für Europa gelenkt und die Bedeutung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) für die Ziele der EU für 2020 hervorgehoben. Die Kommissionspräsidentin betonte in ihren politischen Leitlinien für 2024-2029 die Rolle, die der digitale Binnenmarkt bei der Vollendung des Binnenmarkts und der Erschließung seines vollen Potenzials spielt.
Mit dem digitalen Binnenmarkt kann der Zugang zu Informationen verbessert werden. Ferner können Transaktionskosten gesenkt, Umweltauswirkungen verringert und bessere Geschäftsmodelle eingeführt werden. Durch das Wachstum des elektronischen Handels werden den Verbrauchern greifbare Vorteile geboten – etwa neue Produkte, niedrigere Preise, eine größere Auswahl und qualitativ hochwertigere Waren. Gleichzeitig wird der grenzüberschreitende Handel angekurbelt und ein einfacher Preisvergleich geboten. Darüber hinaus werden durch die Ausweitung von elektronischen Behördendiensten die Online-Compliance und der Zugang von EU-Einrichtungen zu Arbeitsplätzen und Geschäftschancen optimiert.
Errungenschaften
Trotz der Bemühungen in den 1990er- und 2000er-Jahren, die Funktionsweise des Binnenmarkts zu verbessern[1], wird sein Potenzial nach wie vor nicht vollständig ausgeschöpft. Seit 2010 haben das Parlament, der Rat und die Kommission Maßnahmen zu seiner Neubelebung auf den Weg gebracht und den Schwerpunkt bei der Binnenmarktpolitik auf die Öffentlichkeit und die Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelegt. Dabei kommt dem digitalen Binnenmarkt eine entscheidende Rolle zu.
Die Kommission stellte in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Europa 2020 – Eine Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ (KOM(2010)2020) sieben Leitinitiativen, darunter die Digitale Agenda, vor, die dazu beitragen sollen, „die EU in eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft zu verwandeln, die durch ein hohes Beschäftigungs- und Produktivitätsniveau sowie einen ausgeprägten sozialen Zusammenhalt gekennzeichnet ist“.
Mit der Mitteilung der Kommission und der Entschließung des Europäischen Parlaments zur Schaffung eines Binnenmarktes für Verbraucher und Bürger wurde der Weg für das Gesetz über digitale Märkte (KOM(2010)0608) von 2012 und die Binnenmarktakte II (COM(2012)0573) von Oktober 2012 geebnet, worin zwölf Aktionen in vier Bereichen für das Wachstum festgelegt wurden: integrierte Netze, grenzüberschreitende Mobilität, digitale Wirtschaft sowie Zusammenhalt und Nutzen für die Verbraucher.
Am 6. Mai 2015 brachte die Kommission die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt auf den Weg, die auf drei Pfeilern beruht: Verbesserung des Zugangs zu digitalen Waren und Diensten in der gesamten EU, Schaffung günstiger Bedingungen für digitale Netze und innovative Dienste sowie Optimierung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft. Nach der Veröffentlichung der Strategie wurden mehrere Gesetzgebungsmaßnahmen zur Verwirklichung eines digitalen Binnenmarkts angenommen:
- eine Verordnung zur grenzüberschreitenden Paketzustellung (Verordnung (EU) 2018/644),
- eine Verordnung zur grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhaltediensten (Verordnung (EU) 2017/1128),
- eine Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (Richtlinie (EU) 2018/1808),
- eine Richtlinie über das digitale Urheberrecht (Richtlinie (EU) 2019/790),
- eine Richtlinie über Verträge für den Online-Warenkauf und andere Formen des Fernabsatzes von Waren (Richtlinie (EU) 2019/771),
- eine Richtlinie über Verträge für die Bereitstellung digitaler Inhalte und Dienstleistungen (Richtlinie (EU) 2019/770).
Die Verbesserung des digitalen Binnenmarkts wurde durch folgende Maßnahmen weiter vorangetrieben:
- Verordnungen zur Abschaffung der Roamingentgelte vom 15. Juni 2017 (Verordnung (EU) 2015/2120 und Verordnung (EU) 2022/612),
- eine Verordnung zum Verbot von ungerechtfertigtem Geoblocking (Verordnung (EU) 2018/302),
- eine Verordnung über ein einheitliches digitales Zugangstor (Verordnung (EU) 2018/1724),
- eine Richtlinie über die Reduzierung der Kosten von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation (Richtlinie 2014/61/EU),
- eine Verordnung zur Einführung von Vorschriften für die elektronische Identifizierung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014),
- Richtlinien zur Einführung von Vorschriften für die europäische Cybersicherheit (Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Ersetzung der Richtlinie (EU) 2016/1148).
Im Jahr 2018 stellte die Kommission eine Strategie für künstliche Intelligenz (KI) für Europa (COM(2018)0237) vor und einigte sich mit den Mitgliedstaaten auf einen koordinierten Plan. Im April 2019 legte die hochrangige Expertengruppe für KI ihre Ethik-Leitlinien für vertrauenswürdige KI vor. Anschließend legte die Kommission Folgendes vor:
- ein Weißbuch mit dem Titel „Zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“ (COM(2020)0065, Februar 2020),
- eine Mitteilung mit dem Titel „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ (COM(2020)0067, Februar 2020),
- eine europäische Datenstrategie (COM(2020)0066, Februar 2020),
- eine Mitteilung mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ (COM(2021)0118, März 2021).
Das hochgesteckte Ziel, den ersten horizontalen Rechtsrahmen für KI zu schaffen, hatte schließlich die Veröffentlichung des Vorschlags für eine Verordnung über künstliche Intelligenz (COM(2021)0206) durch die Kommission im April 2021 zur Folge. Die Verordnung über künstliche Intelligenz ist seit dem 1. August 2024 in Kraft, sie findet schrittweise Anwendung (6/9/12/24/36 Monate). Ferner wurde das Europäische Büro für Künstliche Intelligenz eingerichtet.
Die überarbeitete Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS 2.0) ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft. Mit der Verordnung wird die EU-Brieftasche für die Digitale Identität eingeführt, mit der ein sicherer, von den Nutzern kontrollierter grenzüberschreitender Nachweis der Identität und Attribute ermöglicht wird. Die Mitgliedstaaten bereiten derzeit die Einführung der EU-Brieftaschen für die Digitale Identität vor.
Im Frühjahr 2020 veröffentlichte die Kommission eine Empfehlung für ein gemeinsames Instrumentarium der Union für den Einsatz von Technik und Daten zur Bekämpfung und Überwindung der COVID-19-Krise. Die Kommission kündigte in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Die Stunde Europas – Schäden beheben und Perspektiven für die nächste Generation eröffnen“ (COM(2020)0456) an, dass der digitale Binnenmarkt eine Säule des COVID-19-Aufbauplans der EU darstellen würde. In der Mitteilung wird der Schwerpunkt auf folgende Aspekte gelegt: 1) Investitionen in die Verbesserung der Konnektivität, 2) eine stärkere industrielle und technologische Präsenz in strategischen Teilen der Lieferkette (z. B. KI, Cybersicherheit, 5G, Cloud-Infrastruktur), 3) eine Wirtschaft auf Grundlage realer Daten und europäische Datenräume sowie 4) ein faires und unkomplizierteres Geschäftsumfeld.
Die NIS-2-Richtlinie, die aktualisierte Richtlinie für die Cybersicherheit der EU, musste bis zum 17. Oktober 2024 in das einzelstaatliche Recht der Mitgliedstaaten umgesetzt werden. Mehrere Mitgliedstaaten haben diese Frist versäumt. Die Kommission hat seither Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und überwacht die Umsetzung, wobei im Laufe des Jahres 2025 Leitlinien bereitgestellt und damit zusammenhängende Maßnahmen eingeführt wurden.
Rolle des Europäischen Parlaments
Das Parlament hat eine führende Rolle bei der Neubelebung des Binnenmarkts gespielt. Es fördert den digitalen Binnenmarkt entschieden und legt entsprechende Schwerpunkte fest.
Das Parlament forderte in seinen im Jahr 2012 angenommenen Entschließungen einen EU-weiten Rahmen für die elektronische Authentifizierung bzw. für elektronische Unterschriften, die Vollendung des Binnenmarkts und Maßnahmen zur Förderung von Vertrauen, Sicherheit, Kompetenzen, rechtmäßigen digitalen Inhalten und grenzüberschreitenden Diensten.
Das Parlament forderte in seiner Entschließung von 2016 zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“, ungerechtfertigtem Geoblocking ein Ende zu setzen, die Zugänglichkeit für Verbraucher und den Verbraucherschutz zu stärken, grenzüberschreitende Paketzustelldienste zu verbessern, KMU und Start-ups zu unterstützen, Innovation auf Online-Plattformen zu fördern und die Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation zu überarbeiten, um sie mit dem Datenschutz der EU in Einklang zu bringen.
Das Parlament hat den digitalen Binnenmarkt mit soliden Legislativmaßnahmen zu den Rechtsvorschriften, die die Kommission zur Umsetzung der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt vorgeschlagen hat, vorangebracht.
Vorbereitende Arbeiten der Arbeitsgruppe zum digitalen Binnenmarkt haben die Grundlage für die Errungenschaften des Parlaments im digitalen Bereich geschaffen. Aus Studien, die die Arbeitsgruppe in Auftrag gegeben hat, geht das beträchtliche Potenzial des digitalen Binnenmarkts im Hinblick auf die Senkung von Kosten und den Abbau von Hindernissen für Verbraucher und Unternehmen sowie im Hinblick auf die umweltfreundlichere und sozialere Gestaltung der Wirtschaft der EU hervor. Aus den Studien geht auch hervor, dass ein maßgeblicher Teil dieses Potenzials durch die Entwicklung von elektronischen Behördendiensten und damit verbundenen Diensten, etwa eHealth, erschlossen werden kann. Zu den einschlägigen Forschungsarbeiten gehören:
- eine Studie zum Streaming und zu dem Online-Zugang zu Inhalten und Diensten,
- eine Studie zu der Senkung der Kosten und dem Abbau der Hindernisse für Unternehmen im Binnenmarkt,
- eine Analyse der Rechtsvorschriften über nachhaltigen Konsum und Verbraucherschutz,
- eine Bewertung der Rolle der Sozialwirtschaft.
Das Datenschutzpaket, das am 25. Mai 2018 in Kraft trat, umfasst eine Verordnung zu der Verarbeitung und dem freien Verkehr von personenbezogenen Daten (Verordnung (EU) 2016/679) und eine Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Richtlinie (EU) 2016/680). Mit diesen Rechtsvorschriften wird ein einfacherer Zugang zu personenbezogenen Daten und ein klarer definiertes „Recht auf Vergessenwerden“ sichergestellt und für Datenübertragbarkeit und die Inkenntnissetzung in Bezug auf Datenschutzverletzungen gesorgt. Darüber hinaus wurde am 20. Juni 2019 eine Verordnung zu Online-Vermittlungsdiensten (Verordnung (EU) 2019/1150) angenommen. Am 18. Dezember 2019 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur digitalen Umgestaltung der Gesundheitsversorgung und Pflege im digitalen Binnenmarkt.
Mit seinen Legislativtätigkeiten im Zusammenhang mit dem digitalen Binnenmarkt trägt das Parlament jährlich ca. 177 Mrd. EUR zu der EU-Wirtschaft bei. Aus einer Studie zu dem wirtschaftlichen Nutzen des digitalen Binnenmarkts geht hervor, dass die wesentlichen Bereiche, die einen Nutzen ziehen, die Bereiche elektronische Kommunikationsdienste (86,1 Mrd. EUR), Datenverkehr und KI (51,6 Mrd. EUR), das einheitliche digitale Zugangstor (20 Mrd. EUR) und die Verordnungen über Geoblocking und Online-Plattformen (14 Mrd. EUR) umfassen. Das Parlament betonte in seiner Entschließung vom April 2020 zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie, dass der Schwerpunkt bei der Erholung nach der COVID-19-Krise auf dem digitalen Wandel liegen würde, damit die Wirtschaft wieder angekurbelt wird.
Vor der Vorlage eines Vorschlags der Kommission zu KI hat das Parlament einen Sonderausschuss zu künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter eingesetzt, um die Auswirkungen der künstlichen Intelligenz auf die Wirtschaft der EU zu analysieren. Am 20. Oktober 2020 wurden drei Entschließungen angenommen, in denen dargelegt wird, wie die EU KI am besten regulieren kann. Dabei handelt es sich um eine Entschließung zu geistigem Eigentum, eine Entschließung zu ethischen Standards und eine Entschließung zur zivilrechtlichen Haftung für KI, die sich auf Forschungsarbeiten zur KI, zum Binnenmarkt und zum Verbraucherschutz stützen.
Am 21. März 2022 hielten der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Parlaments eine gemeinsame Anhörung zu der Verordnung über künstliche Intelligenz ab, um den Vorschlag der Kommission zu erörtern. Nach interinstitutionellen Verhandlungen wurde die Verordnung über künstliche Intelligenz im April bzw. Mai 2024 vom Parlament und vom Rat angenommen und trat am 2. August 2024 in Kraft. Sie wird ab dem 2. August 2026 in vollem Umfang Anwendung finden, mit Ausnahme von Verboten bestimmter Praktiken, die ab dem 2. Februar 2025 gelten, Verhaltenskodizes (ab dem 2. Mai 2025), Vorschriften für KI mit allgemeinem Verwendungszweck, einschließlich Governance (ab dem 2. August 2025) und Verpflichtungen in Bezug auf Hochrisikosysteme (ab dem 2. August 2027).
Ein gutes Verständnis der Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten ist für das reibungslose Funktionieren des digitalen Binnenmarkts ausschlaggebend. Eine vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegebene Studie vom November 2020 mit dem Titel „Legal Obstacles in Member States to Single Market Rules“ (Rechtliche Hindernisse in den Mitgliedstaaten für Binnenmarktvorschriften) ergab, dass die Hindernisse nicht nur digitaler Natur sind. Zahlreiche Strategiemaßnahmen für den digitalen Binnenmarkt zielen darauf ab, grenzüberschreitende Fragen zum Online-Handel anzugehen. Wenngleich es weiterhin an verlässlichen Informationen über die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten mangelt, ist das einheitliche digitale Zugangstor einsatzfähig und kann dazu dienen, Informationslücken entgegenzuwirken. In einer vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegebenen Studie aus dem Jahr 2020 über zentrale Anlaufstellen wurden die Rolle und die Entwicklung zentraler Anlaufstellen und damit verbundener Informationsdienste bewertet, wobei die Notwendigkeit einer besseren Überwachung mittels der Verordnung über das einheitliche digitale Zugangstor hervorgehoben wurde.
Um weitere Fortschritte hinsichtlich des digitalen Binnenmarkts zu erzielen, nahm das Parlament am 20. Oktober 2020 eine Entschließung zu dem Gesetz über digitale Dienste an. Darin wird vorgeschlagen, mit dem Paket den Binnenmarkt zu stärken, den Verbraucherschutz zu gewährleisten, die Gleichstellung von Offline- und Online-Aktivitäten sicherzustellen, die Transparenz zu wahren, die Rechte zu achten und Einrichtungen aus Drittländern, die Einfluss auf die Verbraucher in der EU haben, einzubeziehen. Die Entschließung stützt sich auf die Forschung, einen Workshop zu Vorschriften für den elektronischen Geschäftsverkehr und eine Reihe von Studien, die vom IMCO-Ausschuss in Auftrag gegeben wurden.
Am 15. Dezember 2020 legte die Kommission zwei Gesetzgebungsvorschläge vor, das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte. Die Hauptziele bestehen darin, einen sichereren digitalen Raum zu schaffen, in dem die Grundrechte der Nutzer von digitalen Diensten geschützt sind, sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen zur Förderung von Innovation, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit im EU-Binnenmarkt und weltweit sicherzustellen. Der Umstand, dass die Gesetzesvorschläge für digitale Dienste und digitale Märkte mit der Entschließung des Parlaments von Oktober 2020 in Einklang stehen, zeigt, dass das Parlament auch ohne formales Initiativrecht Einfluss auf die legislative Agenda nehmen kann. Das Gesetz über digitale Dienste (Verordnung (EU) 2022/2065) und das Gesetz über digitale Märkte (Verordnung (EU) 2022/1925) traten im Mai 2023 in Kraft. Das Gesetz über digitale Dienste ist seit dem 17. Februar 2024 uneingeschränkt anwendbar. Die ersten Geldbußen im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte wurden 2025 verhängt. Der Schwerpunkt liegt nun auf der Durchsetzung.
In einer für das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte relevanten Studie zur Online-Werbung wurden die Auswirkungen von personalisierter Werbung auf die Verbraucher und den Markt untersucht. Auch ein Workshop zu den Auswirkungen des Gesetzes über digitale Dienste und des Gesetzes über digitale Märkte sowie eine Anhörung mit der Facebook-Whistleblowerin Frances Haugen, in der die Missstände in der Big-Tech-Branche aufgezeigt wurden, brachten 2021 neue Erkenntnisse.
In einer Studie von 2022 zu dem Einfluss von Influencern wurde ihr Einfluss auf Werbung und Verbraucherschutz im Binnenmarkt untersucht. Insbesondere wurde untersucht, inwieweit sie für die Verbreitung irreführender Informationen und die Bewerbung unsicherer Produkte verantwortlich sind. Die Ergebnisse dieser Studie könnten als Grundlage für künftige Rechtsvorschriften zu diesem Thema dienen. In der sich rasant entwickelnden Influencer-Marketingindustrie werden häufig betrügerische Taktiken verwendet, um schutzbedürftige Verbraucher anzusprechen. Mit dem Gesetz über digitale Dienste und dem Gesetz über digitale Märkte wird auf die Erhöhung der Transparenz und die Regulierung der Gatekeeper von Online-Plattformen abgezielt, wobei es sich um wesentliche Aspekte der Aktivitäten von Influencern handelt.
In einer Studie von 2022 zu elektronischem Handel und dem Grünen Deal der EU wurde der Umweltfußabdruck des Online-Handels im Zusammenhang mit der Kreislaufwirtschaft analysiert. Außerdem lieferte die Studie Informationen über die Rolle des elektronischen Handels bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals und enthielt Empfehlungen für künftige Maßnahmen.
Mit der Datenverordnung, die seit dem 12. September 2023 Anwendung findet, sollen ein fairer Datenzugang und eine faire Datennutzung in der gesamten EU erleichtert werden. Sie enthält Vorschriften für die Weitergabe von Daten zwischen Unternehmen und Verbrauchern, mit denen Innovation und Wettbewerb bei gleichzeitiger Gewährleistung des Datenschutzes gefördert werden.
Mit der Ende 2024 angenommenen Cyberresilienz-Verordnung werden verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen, einschließlich Hardware und Software, eingeführt. Die Hersteller sind verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus sicher sind. Sie müssen Risikobewertungen durchführen und Sicherheitsvorfälle innerhalb von 24 Stunden melden. Die wesentlichen Verpflichtungen gelten ab Dezember 2027, wobei Zwischenziele festgelegt sind.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz.
Maxim Hauk