Erschwingliche Kommunikationsmöglichkeiten für Unternehmen und Verbraucher
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie Datendienste werden sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen immer wichtiger. Angesichts der Zunahme von Inhalten auf Abruf und dem Ausbau von 4G- und 5G-Netzen hat die EU einen Rechtsrahmen für die Telekommunikation eingeführt. Dieser umfasst alle Arten der Telekommunikation, einschließlich des Rundfunks. Forschungsergebnissen zufolge wird durch Telekommunikationsdienste, Netzausrüstung, Inhalte und Anwendungen jährlich ein Beitrag von bis zu 1 Bio. EUR zum BIP der EU geleistet, was etwa 4,7 % des BIP der EU entspricht.
Rechtsgrundlage
Da in den Verträgen keine unmittelbaren Befugnisse im Bereich der elektronischen Kommunikationsnetze und -dienste vorgesehen sind, wird die Zuständigkeit für diesen Bereich aus unterschiedlichen Artikeln des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) abgeleitet. Angesichts der komplexen Natur der Güter und Dienstleistungen im Medienbereich, die nicht ausschließlich als kulturelle Güter oder schlicht als Wirtschaftsgüter kategorisiert werden können, müssen politische Maßnahmen auf der Grundlage dieses Rechtssystems ausgearbeitet werden. Die EU kann einschlägige Rechtsvorschriften im Rahmen branchenbezogener oder horizontaler Politikbereiche erlassen, zum Beispiel im Bereich der Industriepolitik (Artikel 173 AEUV), der Wettbewerbspolitik (Artikel 101-109 AEUV), der Handelspolitik (Artikel 206 und 207 AEUV), transeuropäischer Netze (Artikel 170-172 AEUV), der Forschung, technologischen Entwicklung und Raumfahrt (Artikel 179-190 AEUV), der Angleichung der Rechtsvorschriften zur technologischen Harmonisierung oder der Verwendung vergleichbarer technologischer Standards (Artikel 114 AEUV), des freien Warenverkehrs (Artikel 28, 30, 34 und 35 AEUV), der Freizügigkeit und des freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs (Artikel 45-66 AEUV), der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports (Artikel 165 und 166 AEUV) und der Kultur (Artikel 167 AEUV).
Ziele
Anknüpfend an die Lissabon-Strategie wurde im Jahr 2010 die auf zehn Jahre ausgelegte Digitale Agenda für Europa veröffentlicht. Darin wurde erstmals festgestellt, dass Informations- und Kommunikationstechnologien für die Verwirklichung der Ziele der EU von zentraler Bedeutung sind. Im Jahr 2015 wurde die Agenda mit der auf fünf Jahre ausgelegten Strategie für einen digitalen Binnenmarkt weiterentwickelt, um auf der Grundlage von drei Säulen ein faires, offenes und sicheres digitales Umfeld zu schaffen. Bei diesen Säulen handelt es sich um die Bereitstellung eines besseren Zugangs für Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, die Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste sowie die bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft.
In der zweiten, auf fünf Jahre ausgelegten Digitalstrategie „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ aus dem Jahr 2020 wurde der Schwerpunkt auf drei Hauptziele gelegt: Technologie im Dienste der Menschen, eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft und eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft. Im Jahr 2021 wurde mit dem auf zehn Jahre ausgelegten digitalen Kompass, der den europäischen Weg in die digitale Dekade aufzeigt und mit dem die Ziele der EU im Bereich der Digitalisierung für 2030 konkretisiert werden, an die Digitalstrategie angeknüpft.
Ergebnisse
A. Digitaler Binnenmarkt
Im Jahr 2015 veröffentlichte die Kommission die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt (COM(2015)0192), mit der virtuelle Grenzen beseitigt werden sollten und die digitale Netzanbindung gefördert sowie der grenzüberschreitende Zugriff von Verbrauchern auf Online-Inhalte erleichtert werden sollte.
Dieses Bekenntnis zur Förderung der digitalen Konnektivität wurde in der Mitteilung mit dem Titel „Digitaler Kompass 2030: der europäische Weg in die digitale Dekade“ als einer ihrer Kernpunkte bekräftigt, wobei der Schwerpunkt auf dem Ausbau der Infrastruktur liegt. Der Mitteilung zufolge ist für alle Haushalte in der EU eine Gigabit-Netzanbindung und für alle besiedelten Gebiete eine 5G-Versorgung vorgesehen. Darüber hinaus soll die Produktion hochmoderner und nachhaltiger Halbleiter in Europa künftig 20 % der weltweiten Produktion ausmachen, und in der EU sollen 10 000 klimaneutrale, hochsichere Randknoten eingerichtet werden. Am 17. Januar 2022 nahm die EU ihren ersten Quantencomputer, ein hochmodernes Technologiesystem, in Betrieb, das zum Jülich Supercomputing Centre in Deutschland gehört.
Die Gigabit-Infrastrukturverordnung (Verordnung (EU) 2024/1309), die ab November 2025 uneingeschränkt in Kraft ist, ist für die Verwirklichung der Ziele der digitalen Dekade 2030 von entscheidender Bedeutung. Sie ersetzt die Richtlinie über die Senkung der Breitbandkosten von 2014 und schafft einen umfassenden Rahmen zur Unterstützung eines schnelleren und kosteneffizienteren Ausbaus von Netzen mit sehr hoher Kapazität, die auch als Gigabit-Netze bekannt sind, in der gesamten EU.
B. Roamingverordnung
Mit der Roamingverordnung wurde Roaming zu Inlandspreisen eingeführt, womit Roamingentgelte für Endkunden in der EU zum 15. Juni 2017 abgeschafft wurden. Gleichzeitig wurden Obergrenzen für Vorleistungsentgelte festgelegt, durch die sowohl eine Kostendeckung als auch eine Regelung für tragfähiges Roaming zu Inlandspreisen ermöglicht wurden. Die Verordnung gehört zu den Errungenschaften im Rahmen des digitalen Binnenmarkts der EU und war bis zum 30. Juni 2022 in Kraft. Angesichts ihres Erfolgs, durch den die Vorteile des digitalen Binnenmarkts für die Unionsbürger eindeutig aufgezeigt wurden, wurde im April 2022 eine neue Verordnung veröffentlicht, um das kostenlose Roaming in der EU bis 2032 zu verlängern. Verbrauchern, die die Roamingobergrenzen überschritten haben, dürfen zudem keine zusätzlichen Entgelte berechnet werden, die über den Obergrenzen für Roamingvorleistungsentgelte liegen. Die Roamingvorschriften der EU gelten nicht mehr für das Vereinigte Königreich, seitdem es am 31. Dezember 2020 aus dem Binnenmarkt ausgeschieden ist.
C. Europäischer Kodex für die elektronische Kommunikation
In den Jahren 2015 und 2016 legte die Kommission Vorschläge für eine Reform des EU-Rechtsrahmens für die Telekommunikation vor, einschließlich des europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (EKEK), um vier maßgebliche Richtlinien zu ersetzen. Mit der EKEK-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2018/1972), die im Dezember 2018 in Kraft trat, wurden die EU-Vorschriften für die Telekommunikation aktualisiert. Darüber hinaus wurden im Dezember 2020 im Rahmen der Delegierten Verordnung (EU) 2021/654 der Kommission EU-weite Anrufzustellungsentgelte festgelegt, sodass Festnetzanrufe seit 2022 0,07 Cent pro Minute und Mobilfunkanrufe ab 2024 0,2 Cent pro Minute kosten. Mittels eines neuen Rechtsakts über digitale Netze, der bis Ende 2025 erwartet wird, sollen sichere Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetze, sowohl leitungsgebundene als auch drahtlose Breitbandverbindungen, gefördert werden.
D. Verordnung über Privatsphäre und Sicherheit
Der Schutz von Verbrauchern und Unternehmen wurde durch folgende Maßnahmen verbessert: die Verabschiedung von Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre (Richtlinie 2009/136/EG) sowie zum Datenschutz (DSGVO – Verordnung (EU) 2016/679) die Annahme der Richtlinie (EU) 2016/680 zum Datenschutz bei der Strafverfolgung, die Stärkung des Mandats der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit[1], die Annahme der Richtlinie (EU) 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union (NIS-Richtlinie), die Stärkung des Rechts, innerhalb eines Werktags unter Beibehaltung der bisherigen Telefonnummer den Festnetz- oder Mobilfunkanbieter zu wechseln, d. h. der Übertragbarkeit von Telefonnummern, und die Einführung der einheitlichen europäischen Notrufnummer 112, der Hotline 116 000 für vermisste Kinder, der Hotline 116 111 für hilfesuchende Kinder und der Hotline 116 123 zur Lebenshilfe (Richtlinie 2009/136/EG) sowie die Einrichtung einer Online-Plattform für die Streitbeilegung zwischen Verbrauchern und Online-Händlern. Aufgrund der geringen Nutzungsrate wird die Plattform ab 2025 nicht weiter betrieben.
Mit der NIS-2-Richtlinie, die im Dezember 2022 vorgelegt wurde, wird wirksam sichergestellt, dass das Cybersicherheitsniveau in privaten und öffentlichen Einrichtungen den heutigen Herausforderungen, denen sich die Einrichtungen gegenübersehen, entspricht.
E. Wettbewerbs- und Marktregulierungen
Es wurde für einen besseren Zugang zu Telekommunikationsleistungen gesorgt, indem Vorschriften (der EKEK) zur Förderung des Wettbewerbs durch eindeutige und inklusive Vorschriften, eine bessere Qualität und Preisgestaltung und ein größeres Angebot an Dienstleistungen erarbeitet wurden, in Breitbandnetze zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsinternet investiert wurde, im Rahmen des Programms für die Funkfrequenzpolitik drahtlose Technologien wie LTE und 5G gefördert wurden und die Nutzung des Frequenzbands 470-790 MHz in der EU harmonisiert wurde, um für alle wichtigen sozioökonomischen treibenden Kräfte eine Gigabit-Anbindung zu schaffen.
Zur Verbesserung der Kohärenz nationaler Regulierungsverfahren für die Telekommunikation sorgt das (kraft der Verordnung (EU) 2018/1971 eingerichtete) Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsstellen und der Kommission. Es fördert bewährte Verfahren und gemeinsame Vorgehensweisen und achtet darauf, dass keine widersprüchlichen Bestimmungen verabschiedet werden, die zu Störungen im digitalen Binnenmarkt führen könnten. Mit der aktualisierten Verordnung wird den nationalen Regulierungsbehörden die Aufgabe übertragen, den Wettbewerb bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsnetze und -dienste zu fördern, und Grundsätze festzulegen, die ihren Tätigkeiten zugrunde liegen: Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Transparenz sowie das Recht, Rechtsbehelf einzulegen.
Am 23. November 2022 verabschiedeten das Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2022/2380, mit der ab 2024 eine einheitliche Ladelösung u. a. für Mobiltelefone, Tablets, Kopfhörer und tragbare Navigationssysteme eingeführt worden ist. Bis 2026 soll die Vereinheitlichung nach und nach auch auf Laptops Anwendung finden. Die Richtlinie soll dazu dienen, die technologische Innovation zu fördern, der Marktfragmentierung entgegenzuwirken und die Umweltbelastung durch die Herstellung von Ladegeräten zu verringern. Ferner soll damit die Strategie der EU für die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.
Rolle des Europäischen Parlaments
Das Parlament setzt sich für eine starke und moderne IKT-Politik ein und wirkt aktiv an der Verabschiedung einschlägiger Rechtsvorschriften mit, um den Nutzen für Verbraucher und Unternehmen zu vergrößern.
Das Parlament hat darüber hinaus mehrmals darauf hingewiesen, dass die als „digitale Dividende“ frei werdenden Frequenzbänder genutzt werden müssen, um die Breitbandversorgung aller Bürger sicherzustellen. Es betonte, dass weitere Schritte notwendig sind, um für einen flächendeckenden Hochgeschwindigkeitszugang zu Breitbandnetzen zu sorgen und sicherzustellen, dass alle Bürger und Verbraucher über digitale Kenntnisse und Kompetenzen verfügen. Ebenso erachtet das Parlament die Sicherheit im Cyberspace als sehr wichtig, damit die Privatsphäre und die Bürgerrechte der Verbraucher und Unternehmen im digitalen Umfeld zuverlässig geschützt werden. Gleichzeitig setzt sich das Parlament entschieden für Technologieneutralität, Netzneutralität und die Netzfreiheiten der Unionsbürger ein.
Mit entsprechenden Rechtsvorschriften sorgt das Parlament dafür, dass diese Garantien systematisch gefestigt werden. Das Parlament spielt eine Schlüsselrolle bei der Beseitigung von Hindernissen im digitalen Binnenmarkt und bei der Modernisierung der EU-Vorschriften im Bereich der Telekommunikation, die auf die heutigen digitalen und datenorientierten Produkte und Dienste Anwendung finden, wobei das Ziel verfolgt wird, den Nutzen, den Verbraucher und Unternehmen aus der Digitalisierung ziehen, zu vergrößern. Zu nennen sind beispielsweise die Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation und die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt zur Erleichterung des elektronischen Geschäftsverkehrs. Als Reaktion auf entsprechende Vorschläge der Kommission hat das Parlament die Modernisierung der Vorschriften zum Urheberrecht und die Aktualisierung der EU-Vorschriften über audiovisuelle Mediendienste befürwortet.
Darüber hinaus hat das Parlament die Legislativarbeit in Bezug auf die Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung und die Datenschutz-Grundverordnung erfolgreich abgeschlossen. Das Parlament hat intensive Legislativarbeit zu Vorschlägen geleistet, die als Folgemaßnahmen zur Strategie für einen digitalen Binnenmarkt und im Rahmen seiner Entschließung zu dem Thema „Auf dem Weg zu einer Akte zum digitalen Binnenmarkt“ vorgelegt wurden. Das Parlament hat zudem eine Entschließung zu dem Thema „Internetanbindung für Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Zusammenhalt“ angenommen, in der es den Zeitplan für den Aufbau des 5G-Netzes befürwortet, um die Netzanbindung von Verbrauchern und Unternehmen zu erleichtern.
Einer Studie über Entwicklungen im Bereich der digitalen Dienste zufolge werden Fortschritte bei 6G-Technologien entscheidend für Unternehmen und Verbraucher in der EU sein. Aus einem Bericht von 2025 über die Lage der digitalen Kommunikation geht hervor, dass der Wert des europäischen Konnektivitätsökosystems, das Telekommunikationsdienste, Netzausrüstung, Inhalte und Anwendungen umfasst, im Jahr 2023 auf etwa 1 Bio. EUR geschätzt wurde, was etwa 4,7 % des BIP der EU entspricht.
Das Parlament betonte in seiner Entschließung aus dem Jahr 2025 zu der Umsetzung und Straffung der EU-Binnenmarktvorschriften zur Stärkung des Binnenmarkts, dass eine moderne und robuste digitale Infrastruktur erforderlich ist, um die Ambitionen der EU in den Bereichen Digitalisierung und Spitzentechnologien zu fördern. Es forderte weitere Investitionen in die Entwicklung „digitaler Autobahnen“, die grenzüberschreitende Breitbandnetze mit hoher Kapazität, 5G-Korridore, sichere Cloud- und Edge-Infrastrukturen sowie interoperable digitale öffentliche Dienste umfassen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Websites des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.
Costanza Pierdonati