Allgemeine Grundsätze der Industriepolitik der EU
Die Industriepolitik der EU zielt darauf ab, die europäische Industrie wettbewerbsfähiger zu machen, damit die Industrie auch weiterhin eine Triebkraft für nachhaltiges Wachstum und nachhaltige Beschäftigung in Europa bleibt. Der digitale Wandel und der Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft haben zur Annahme verschiedener Strategien geführt, durch die bessere Rahmenbedingungen für die EU-Industrie geschaffen werden sollen. Die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine haben neue Überlegungen zur wirtschaftlichen Erholung, zum Wiederaufbau und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit angestoßen.
Rechtsgrundlage
Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).
Ziele
Die Industriepolitik folgt grundsätzlich einem bereichsübergreifenden Ansatz und zielt darauf ab, günstige Rahmenbedingungen für die industrielle Wettbewerbsfähigkeit zu schaffen. Sie ist gut eingebettet in eine Reihe anderer Politikbereiche der EU, etwa im Zusammenhang mit Handel, Binnenmarkt, Forschung und Innovation, Beschäftigung, Umweltschutz, Verteidigung und öffentlicher Gesundheit. Die Industriepolitik der EU ist insbesondere auf Folgendes ausgerichtet:
- Beschleunigung der Anpassung der Industrie an strukturelle Veränderungen,
- Förderung eines Umfelds, das für die Initiative und Weiterentwicklung von Unternehmen in der gesamten Union, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen, günstig ist,
- Förderung eines Umfelds, das für die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen günstig ist,
- und Förderung einer besseren Nutzung des industriellen Potenzials der Politik in den Bereichen Innovation, Forschung und technologische Entwicklung (Artikel 173 AEUV).
Ergebnisse
A. Einführung
Mit den Instrumenten der EU-Industriepolitik sollen die allgemeinen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Unternehmer und Unternehmen Initiativen ergreifen und ihre Ideen und Chancen verwirklichen, wobei den spezifischen Anforderungen und Besonderheiten der einzelnen Branchen Rechnung getragen wird. Die Stärken und Schwächen der EU-Volkswirtschaft im Allgemeinen und der Industrie in der EU im Besonderen werden in den jährlichen europäischen Berichten über die Wettbewerbsfähigkeit des Binnenmarkts untersucht, wobei im Ergebnis branchenübergreifende oder branchenbezogene politische Initiativen auf den Weg gebracht werden können.
B. Für eine integrierte Industriepolitik
In den 1980er- und 1990er-Jahren konzentrierte sich die EU auf die Schaffung eines Binnenmarkts. Im Zuge der späteren Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Erweiterung der EU wurde der Schwerpunkt auf die Industriepolitik verlagert. 2005 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung, in der das erste integrierte Konzept für die Industriepolitik der EU dargelegt wurde, einschließlich eines Arbeitsprogramms für branchenübergreifende und branchenbezogene Initiativen zur Stärkung des verarbeitenden Gewerbes in der EU. In den Folgejahren konzentrierten sich die wichtigsten Maßnahmen unter anderem auf die Sicherstellung der Nachhaltigkeit in Verbrauch und Produktion, die Förderung des Zugangs zu nichtenergetischen kritischen Rohstoffen und den Einsatz von Schlüsseltechnologien innerhalb des politischen Rahmens.
C. Von der Strategie Europa 2020 zur neuen Industriestrategie
Die Strategie Europa 2020 wurde 2010 veröffentlicht und ist die Strategie der EU für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Die Strategie umfasst sieben Leitinitiativen, wobei bei vier davon der Schwerpunkt darauf gelegt wurde, die Industrie der EU wettbewerbsfähiger zu gestalten:
- „Innovationsunion“,
- „Eine Digitale Agenda für Europa“,
- „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ und
- „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“.
In der Mitteilung mit dem Titel „Industriepolitik: Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit“ aus dem Jahr 2011 hob die Kommission die Notwendigkeit struktureller Reformen und koordinierter Maßnahmen hervor, um die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu stärken und langfristiges und nachhaltiges Wachstum zu fördern.
2012 veröffentlichte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Eine stärkere europäische Industrie bringt Wachstum und wirtschaftliche Erholung – Aktualisierung der Mitteilung zur Industriepolitik“. Mit der Mitteilung wurde das Ziel verfolgt, Investitionen in Innovation zu fördern, wobei der Schwerpunkt auf sechs vorrangige Bereiche gelegt wurde: i) fortschrittliche Herstellungstechnologien für eine saubere Produktion, ii) Schlüsseltechnologien, iii) biobasierte Erzeugnisse, iv) nachhaltige Industriepolitik, Bauwirtschaft und Rohstoffe, v) umweltfreundliche Fahrzeuge und Schiffe und vi) intelligente Netze.
Im Jahr 2014 nahm die Kommission die Mitteilung mit dem Titel „Für ein Wiedererstarken der europäischen Industrie“ an. Der Schwerpunkt dieser Mitteilung lag auf der Umkehrung des industriellen Niedergangs und einer Steigerung der Produktionstätigkeiten auf 20 % des BIP bis 2020. In der 2016 veröffentlichten Mitteilung „Digitalisierung der europäischen Industrie“ wurde insbesondere das Thema digitaler Wandel behandelt, einschließlich Herausforderungen wie Finanzierung, Standardisierung von Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), Big Data und Kompetenzen. Darüber hinaus sollte mit der „Start-up- und der Scale-up-Initiative, die 2016 ins Leben gerufen wurden, innovativen Unternehmern die Chance gegeben werden, weltweit führende Unternehmen aufzubauen. Für 2025 hat die Kommission eine neue EU-Start-up- und Scale-up-Strategie angekündigt. Wirtschaftszweige wie IKT und die Stahl-, Zement-, Textil- und Chemikalienindustrie wurden 2019 in den weitreichenden Fahrplan aufgenommen, den die Kommission in ihrer Mitteilung mit dem Titel „Der europäische Grüne Deal“ darlegte und der wichtige Maßnahmen zur Mobilisierung der Industrie umfasste, die auf eine saubere und kreislauforientierte Wirtschaft abzielten. Im März 2020 legte die Kommission eine Mitteilung mit dem Titel „Eine neue Industriestrategie für Europa“ vor, mit der die europäische Industrie beim gleichzeitigen Wandel hin zur Klimaneutralität und zur digitalen Führungsrolle unterstützt und Europas Wettbewerbsfähigkeit und strategische Autonomie gestärkt werden sollten.
Der Start dieser Strategie fiel jedoch zeitlich mit dem Ausbruch der COVID-19-Pandemie zusammen und erfolgte vor der Aufstellung des Programms NextGenerationEU. Aus diesem Grund konnten die Verfasser der Strategie die Auswirkungen der Pandemie auf die EU-Industrie nicht berücksichtigen. Als Reaktion auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für die industriellen Lieferketten und die Wettbewerbsfähigkeit der EU nahm das Europäische Parlament im April 2020 seine Entschließung zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen an. Im November 2020 forderten die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Kommission auf, eine überarbeitete Industriestrategie vorzulegen.
Die Kommission nahm im Mai 2021 eine Aktualisierung der Industriestrategie vor, deren Schwerpunkte auf der Widerstandsfähigkeit des EU-Binnenmarkts, den Abhängigkeiten der EU in strategisch wichtigen Bereichen, der Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie von Start-up-Unternehmen und auf der Beschleunigung des grünen und digitalen Wandels lagen. Zuvor hatte die Kommission schon im September 2020 einen Aktionsplan für kritische Rohstoffe angenommen, der eine Zukunftsstudie zu kritischen Rohstoffen für strategische Technologien und Wirtschaftszweige für die Zeiträume bis 2030 und 2050 umfasst.
Im Februar 2021 legte die Kommission einen Aktionsplan für Synergien zwischen der zivilen, der Verteidigungs- und der Weltraumindustrie vor, der dazu beitragen sollte, den technologischen Vorsprung Europas weiter auszubauen und seine Industriebasis zu unterstützen. Der Plan zielte darauf ab, Innovationen in Europa zu fördern, indem das disruptive Potenzial von Technologien an der Schnittstelle zwischen Verteidigung, Raumfahrt und ziviler Nutzung, wie zum Beispiel Clouds, Prozessoren, Cyberarbeit, Quantentechnologien und künstlicher Intelligenz, ausgelotet wird.
Russlands Angriff auf die Ukraine, der im Februar 2022 begann, hat außerdem dazu beigetragen, dass die EU ihre Bemühungen um Wettbewerbsfähigkeit und widerstandsfähige Lieferketten verstärkt hat. Am 10. März 2023 legten die Kommission und der Vizepräsident der Kommission und Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eine Gemeinsame Mitteilung über eine Weltraumstrategie der Europäischen Union für Sicherheit und Verteidigung vor, die es der EU ermöglichen wird, ihre Weltraumressourcen zu schützen, ihre Interessen zu verteidigen, vor feindseligen Aktivitäten im Weltraum abzuschrecken und ihre strategische Stellung und Autonomie zu stärken.
Auf der Grundlage des Grünen Deals legte die Kommission im Februar 2025 den Deal für eine saubere Industrievor, mit dem der Bereich der sauberen Technologien in Europa gestärkt und gleichzeitig die industrielle Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt werden soll. Im Rahmen dieses Deals für eine saubere Industrie werden über 100 Mrd. EUR für die Unterstützung einer sauberen Herstellung mobilisiert, wobei der Schwerpunkt auf energieintensive Industriezweige und den Bereich saubere Technologien gelegt wird. Er umfasst branchenbezogene Aktionspläne für die Automobil-, Stahl- und Metallindustrie, die chemische Industrie sowie eine Bioökonomie-Strategie.
Einige Kernelemente des Deals für eine saubere Industrie sind nachstehend aufgeführt:
- Senkung der Energiekosten: Mit dem „Aktionsplan für erschwingliche Energie“ sollen die Energiekosten gesenkt und der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft gefördert werden;
- Förderung der Nachfrage nach sauberen Erzeugnissen aus der EU: Im “Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie“ werden Nachhaltigkeitskriterien und Kriterien für „made in Europe“ bei der öffentlichen Beschaffung eingeführt, die durch eine freiwillige Kennzeichnung der CO2-Intensität von Industrieerzeugnissen ergänzt werden;
- Mobilisierung von Finanzmitteln: Der Rahmen für staatliche Beihilfen für den Deal für eine saubere Industrie ermöglicht die schnellere Genehmigung von Maßnahmen der staatlichen Beihilfe und fördert so erneuerbare Energiequellen und die Dekarbonisierung der Industrie. Darüber hinaus wird die Kommission eine „Bank zur Dekarbonisierung der Industrie“ einrichten, das EU-Forschungsprogramm „Horizont Europa“ besser nutzen und Änderungen an der InvestEU-Verordnung vorschlagen;
- Verbesserung der Kreislauffähigkeit kritischer Rohstoffe: Ziel ist eine verbesserte Bewertung des EU-Bedarfs und die Einrichtung eines EU-Zentrums für kritische Rohstoffe, damit diese Materialien gemeinsam erworben werden. 2026 wird die Kommission einen Rechtsakt über die Kreislaufwirtschaft vorschlagen;
- bessere Nutzung von Handelsabkommen;
- Schaffung einer Union der Kompetenzen, um die Erwerbsbevölkerung der EU mit den notwendigen Kompetenzen für diesen Übergang auszustatten.
Zusätzlich veröffentlichte die Kommission im März 2025 einen „Aktionsplan für Stahl und Metalle“ und einen „Aktionsplan für die europäische Automobilindustrie“.
D. Das klimaneutrale Zeitalter
Der neue „Industrieplan zum Grünen Deal für das klimaneutrale Zeitalter“ wurde von der Kommission am 1. Februar 2023 vorgelegt und enthält ein europäisches Konzept, um die klimaneutrale Industrie in der EU durch Maßnahmen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der klimaneutralen Industrie in der EU zu fördern. Diese Maßnahmen umfassen drei Legislativvorschläge, die 2023 veröffentlicht und vor der Europawahl im Juni 2024 fertiggestellt wurden.
1. Mit der „Netto-Null-Industrie-Verordnung“ soll die Entwicklung sauberer Technologien unterstützt werden, indem Benchmarks für die industriellen Kapazitäten der EU im Jahr 2030 festgelegt und beschleunigte Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, der Marktzugang für strategische Technologien erleichtert wird, die Kompetenzen der Erwerbsbevölkerung durch Akademien für reine klimaneutrale Industrie erweitert werden und eine Koordinationsplattform für EU-Maßnahmen eingerichtet wird. Zusätzlich wird in der Verordnung das Ziel einer CO2-abscheidung und -speicherung von mindestens 50 Mio. Tonnen pro Jahr bis zum Jahr 2030 festgelegt.
2. Mit der Verordnung zu kritischen Rohstoffen soll die Versorgungssicherheit für die Rohstoffe verbessert werden, die für den Übergang zur Klimaneutralität erforderlich sind. Dies soll erreicht werden durch i) die Einführung von Richtwerten für die Abbau-, Produktions- und Recyclingkapazitäten in Europa, ii) die Schaffung „strategischer Projekte“ mit schnelleren Genehmigungsprozessen und einem besseren Zugang zu Finanzmitteln und iii) die Einführung von Anforderungen für Partnerschaften mit Drittländern.
3. Eine Reform der Gestaltung des Strommarkts soll den Strommarkt widerstandsfähiger machen, die Auswirkungen der Gaspreise auf die Stromrechnungen verringern und die Energiewende unterstützen.
Das Konzept des klimaneutralen Zeitalters umfasst auch Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung des Zugangs zu öffentlichen Mitteln auf nationaler Ebene und EU-Ebene sowie zu privaten Mitteln. Es umfasst außerdem Maßnahmen zur Ausbildung angemessen qualifizierter Arbeitskräfte sowie Maßnahmen in Bezug auf die globale Zusammenarbeit und den internationalen Handel.
E. Förderprogramme der EU
Zu den zahlreichen Maßnahmen und Initiativen der EU gehören die Kohäsionspolitik, das Programm Horizont Europa (2021-2027) und die Fazilität „Connecting Europe“. Diese Initiativen haben beträchtliche Budgets und zielen unter anderem darauf ab, Bereiche wie KMUs und Innovation zu fördern, wobei bis 2020 Investitionen in Höhe von mindestens 500 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen. Die Organe der EU werden 2025 damit beginnen, über den langfristigen EU-Haushalt für den Zeitraum 2028-2034, einschließlich der entsprechenden Ausgabenprioritäten und Mittelzuweisungen, zu verhandeln. Am 5. März 2024 wurde die allererste Strategie für die Europäische Verteidigungsindustrie vorgelegt, deren Ziel darin besteht, die Verteidigungsausgaben zu erhöhen, für Vorhersehbarkeit in der Verteidigungsindustrie zu sorgen und die gemeinsame Beschaffung und Interoperabilität zwischen den europäischen Streitkräften zu verbessern. Mit der vorgeschlagenen Verordnung zur Einrichtung des Programms für die europäische Verteidigungsindustrie sollen im Zeitraum 2025-2027 aus dem EU-Haushalt 1,5 Mrd. EUR mobilisiert werden. Mit diesen Mitteln wird die Wettbewerbsfähigkeit der technologischen und industriellen Basis der europäischen Verteidigung weiter verbessert. Im März 2025 veröffentlichte die Kommission das Dokument „Gemeinsames Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030“.
Rolle des Europäischen Parlaments
Mit den Änderungen des Vertrags von Maastricht (1992) wurde die Industriepolitik erstmals in die verbindlichen Vereinbarungen zwischen den EU-Mitgliedstaaten aufgenommen, wobei diese Änderungen hauptsächlich auf Initiativen des Parlaments zurückzuführen sind. Seither hat das Parlament zahlreiche Entschließungen und Stellungnahmen angenommen, mit denen die Industriepolitik der EU weiter gestärkt wurde.
Dazu gehören:
- die Entschließung von 2014 zu dem Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Stahlindustrie in Europa,
- die Entschließung von 2016 zur Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Bahnindustrie,
- die Entschließung von 2017 zum Thema „Eine Weltraumstrategie für Europa“,
- die Entschließung von 2019 zur umfassenden europäischen Industriepolitik in Bezug auf künstliche Intelligenz und Robotik,
- die Entschließung von 2020 zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen,
- der Beschluss des Europäischen Parlaments von 2020 über die Einsetzung eines Sonderausschusses zu künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter und die Festlegung seiner Zuständigkeiten, seiner zahlenmäßigen Zusammensetzung und seiner Mandatszeit,
- die Entschließung von 2020 zu einer neuen Industriestrategie für Europa,
- die Entschließung von 2022 zur Umsetzung der aktualisierten neuen Industriestrategie für Europa,
- die Entschließung von 2023 zu einer EU-Strategie zur Förderung von industrieller Wettbewerbsfähigkeit, Handel und hochwertigen Arbeitsplätzen, in der erklärt wird, dass im Zuge der europäische Industriestrategie sowohl darauf abgezielt werden sollte, i) die Führungsrolle bei Technologien für saubere Energie einzunehmen, ii) die bestehende industrielle Basis zu stärken und iii) im Einklang mit den Zielen des Grünen Deals hochwertige Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum für alle Europäer zu schaffen,
- die Stellungnahme von 2023 zur Annahme der Verordnung zu kritischen Rohstoffen, mit der ein Rahmen zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen geschaffen wird,
- die Stellungnahmen von 2024 zur Annahme der Verordnung und der Richtlinie zur Reform der Gestaltung der Elektrizitätsmärkte der EU,
- die Stellungnahme von 2024 zur Annahme der Netto-Null-Industrie-Verordnung, mit der ein Rahmen für Maßnahmen zur Stärkung des europäischen Ökosystems der Fertigung von Netto-Null-Technologieprodukten geschaffen wird.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.
Anne Ploeger / Markus Josef PRUTSCH