Kleine und mittlere Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bilden das Rückgrat der Wirtschaft der EU und machen 99 % aller Unternehmen in der EU aus. Bei verschiedenen EU-Programmen, mit denen KMU unterstützt werden, liegt der Schwerpunkt bislang auf der Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit, ihres Zugangs zu Finanzmitteln und ihrer Innovationsfähigkeit. Jüngste Initiativen zielten darauf ab, KMU bei der Bewältigung von Herausforderungen wie dem digitalen Wandel, der CO2-Neutralität und der wirtschaftlichen Erholung angesichts geopolitischer Entwicklungen zu unterstützen.
Rechtsgrundlage
KMU sind hauptsächlich in ihrem jeweiligen Heimatstaat und nur vergleichsweise selten grenzübergreifend innerhalb der EU tätig. Dennoch gelten für sie EU-Rechtsvorschriften für verschiedene Bereiche, etwa in Bezug auf Besteuerung (Artikel 110 bis 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)), Wettbewerb (Artikel 101 bis 109 AEUV) und Gesellschaftsrecht (Niederlassungsrecht – Artikel 49 bis 54 AEUV). Die von der Kommission angewandte Definition von KMU ist auch in der Empfehlung 2003/361/EG zu finden.
Ziele
Im Rahmen ihrer KMU-Politik verfolgt die EU in erster Linie das Ziel, ihre politischen Maßnahmen und Aktionspläne KMU-freundlich zu gestalten und dazu beizutragen, die EU zu einem attraktiven Standort für die Gründung von Unternehmen und für wirtschaftliche Aktivitäten zu machen. KMU beschäftigen rund 100 Millionen Menschen und stellen eine wichtige Quelle für Unternehmergeist und Innovation dar, die für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU von entscheidender Bedeutung sind.
Errungenschaften
A. Der „Small Business Act“ (SBA)
Eine umfassende Initiative für KMU wurde von der Kommission im Juni 2008 in Form einer Mitteilung zum „Small Business Act“ (SBA) vorgelegt. Mit dem SBA sollte ein neuer politischer Rahmen geschaffen werden, um die bestehenden Instrumente zusammenzuführen, der sich auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen und die Mitteilung „Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung“ stützte. Anstatt auf einen rein gemeinschaftlichen Ansatz setzt die EU bei deren Umsetzung auf eine politische Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten.
1. Intelligente Rechtsetzung
Die Kommission räumt dem Bürokratieabbau im SBA einen hohen Stellenwert ein. Die Änderung der Zahlungsverzugsrichtlinie (gemäß der Behörden angehalten sind, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen, damit KMU abgesichert sind) und die Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung (mit der in elektronischer Form ausgestellte Rechnungen solchen in Papierform gleichgestellt werden) sind für Kleinunternehmen von besonderer Bedeutung. Außerdem wurde das Vorgehen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der EU modernisiert, sodass sich der Verwaltungsaufwand für KMU bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge verringert hat und sie sich leichter zu Bietergemeinschaften zusammenschließen können. Auf diese Weise konnten die Rechnungslegungspflichten vereinfacht sowie der Verwaltungsaufwand für KMU verringert werden. Dafür modernisierte die EU das Vorgehen bei der Vergabe ihrer öffentlichen Aufträge und aktualisierte die Rechnungslegungsrichtlinie (Richtlinie 2013/34/EU).
Mit ihrer Mitteilung mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ vom April 2021 führte die Kommission den „One-in-one-out“-Grundsatz für die Politikgestaltung auf EU-Ebene ein. So lenkte sie in diesem Zusammenhang die Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger stärker auf die Auswirkungen und Kosten der Anwendung von Rechtsvorschriften, die insbesondere für KMU entstehen. Im Sinne des Grundsatzes soll der neuerliche Verwaltungsaufwand, der aus den Legislativvorschlägen der Kommission erwächst, durch eine Verringerung bereits bestehender Belastungen im gleichen Maße entsprechend eingedämmt werden.
2. Zugang zu Finanzmitteln
KMU erhalten auf den Finanzmärken oftmals nicht die von ihnen benötigten Finanzmittel. Durch die Bereitstellung von Darlehen, Bürgschaften und Risikokapital wurden gewisse Fortschritte beim Zugang der KMU zu Finanzierungsquellen und Krediten erzielt. Die Finanzinstitutionen der EU – die Europäische Investitionsbank und der Europäische Investitionsfonds – haben ihre KMU-bezogenen Maßnahmen verstärkt.
Im November 2011 schlug die Kommission einen „Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“ vor. Darin sind unter anderem politische Initiativen zur Erleichterung des Zugangs von KMU zum Risikokapitalmarkt vorgesehen.
3. KMU im Binnenmarkt
Sowohl im SBA als auch in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte – Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ und der „Binnenmarktakte II“ wird die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt hervorgehoben. Verschiedene Initiativen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gründung und Geschäftstätigkeit von KMU im Binnenmarkt zu erleichtern, wurden bereits auf den Weg gebracht oder sind in Planung. So wurden in vielen Bereichen Ausnahmeregelungen für KMU eingeführt, beispielsweise in Bezug auf Wettbewerbsvorschriften, Besteuerung und Gesellschaftsrecht.
4. Wettbewerbspolitik
Seit Langem sorgt die EU im Rahmen von Vorschriften zu staatlichen Beihilfen für Erleichterungen für KMU, um den besonderen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, mit denen diese konfrontiert sind. 2014 nahm die Kommission eine überarbeitete allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen (Verordnung (EU) Nr. 651/2014) an. Als ein Bestandteil der Modernisierung der Rechtsvorschriften über Beihilfen wurde den Mitgliedstaaten ein größerer Spielraum bei der Gewährung von Beihilfen an KMU eingeräumt, die – unter bestimmten Bedingungen – ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission oder eine Genehmigung durch diese gezahlt werden können. Auf der Grundlage dieser Verordnung konnten KMU bereits finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand in Höhe von bis zu 7,5 Mio. EUR in Anspruch nehmen.
B. EU-Netze für KMU
Die EU hat verschiedene Netze zur Unterstützung von KMU ins Leben gerufen. Dazu gehören beispielsweise die folgenden Netze:
- Dienste zur allgemeinen Unterstützung von KMU in der EU: das Enterprise Europe Network, SOLVIT, Your Europe und die nationalen REACH-Helpdesks,
- Dienste im Bereich Forschung und Innovation: der Europäische Helpdesk für geistiges Eigentum, SME Techweb und der China IP SME Helpdesk (Helpdesk für KMU für Angelegenheiten zum geistigen Eigentum in China),
- branchenspezifische Unterstützungsdienste: das Netzwerk europäischer Gründer- und Innovationszentren (EBN), das European Workplace Innovation Network (europäisches Netz für Innovationen am Arbeitsplatz) und Gate2Growth.
C. KMU und Forschung
Forschung und Innovation sind maßgeblich für den nachhaltigen Erfolg und das Wachstum von KMU in der EU. Mit dem Programm Horizont 2020 für den Zeitraum 2014-2020 sollten Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von KMU stärker und umfassender unterstützt werden. Im Rahmen dieses Ansatzes erfolgte eine Förderung der KMU mithilfe eines neuen, auf KMU ausgerichteten Instruments, mit dem die Finanzierungslücken für risikoreiche Forschung und Innovation in der Gründungsphase geschlossen werden sollten.
Zudem war die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU eines der elf thematischen Ziele der Kohäsionspolitik im Zeitraum 2014-2020. Zusätzliche Investitionen in KMU wurden zudem im Rahmen anderer thematischer Ziele durchgeführt, insbesondere im Rahmen der Ziele „Forschung und Innovation“, „CO2-arme Wirtschaft“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien“.
Horizont Europa, das Finanzierungsprogramm der EU für Forschung und Innovation, das noch bis 2027 läuft, enthält ein neues Element, das sein Vorgänger nicht hatte: den Europäischen Innovationsrat mit einem Budget von 10,1 Mrd. EUR zur Unterstützung wegweisender Innovationen während des gesamten Lebenszyklus von Start-up-Unternehmen und KMU – von Forschung in frühen Phasen bis zu Finanzierung und Expansion.
Im Rahmen des EU-Haushaltsplans 2028-2034 empfiehlt die Kommission, das Budget für Horizont Europa zu verdoppeln. Darüber hinaus wird ein neuer Europäischer Fonds für Wettbewerbsfähigkeit für Investitionen in strategische Technologien eingerichtet. Damit werden 14 verschiedene Finanzierungsmechanismen unter dem mehrjährigen Finanzrahmen konsolidiert. Mit dieser Vereinfachung soll der Finanzierungsprozess einfacher und einheitlicher gestaltet werden, womit einer zentralen Forderung der KMU, die während der Konsultationsphase gestellt wurde, nachgekommen wird.
D. Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME)
Das Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) wurde im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 eingerichtet und lief von 2014 bis 2020. Es war mit 2,3 Mrd. EUR ausgestattet, und die folgenden Ergebnisse wurden erzielt:
- Zugang zu Finanzmitteln
- Marktzugang und Internationalisierung
- Unternehmergeist und Innovation
- Tourismus und Kreativbranche
Nachdem COSME im Jahr 2020 ausgelaufen ist, wurden diese Tätigkeiten auf andere Programme übertragen.
E. Initiativen seit 2020
Im März 2020 veröffentlichte die Kommission Mitteilungen mit den Titeln „Eine neue Industriestrategie für Europa“ und „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“. Sie enthielten Vorschläge, mit denen KMU bei ihren Tätigkeiten sowie bei Wachstum und Expansion unterstützt werden sollten. Das Parlament reagierte auf die Folgen der COVID-19-Pandemie für die industriellen Lieferketten und für KMU, indem es im April 2020 die Entschließung 2020/2616(RSP) zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Unterstützung von Konjunkturmaßnahmen annahm. Im November 2020 nahmen die Mitglieder des Parlaments die Entschließung 2020/2076(INI) an, in der sie die Kommission aufforderten, eine überarbeitete Industriestrategie vorzulegen.
Wie in der KMU-Strategie hervorgehoben, ist es für kleine Unternehmen schwieriger, Zugang zu Finanzmitteln zu erhalten. Um KMU in diesem Bereich stärker zu unterstützen, einigten sich Parlament und Rat im Rahmen der Vereinbarungen des Rechtsakts über die Notierung von KMU aus dem Jahr 2024 auf eine Änderung der Richtlinie 2014/65/EU über Märkte für Finanzinstrumente. Als Reaktion auf die starken negativen Auswirkungen der Inflation und der wirtschaftlichen Unsicherheit, die durch den Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise hervorgerufen wurde, veröffentlichte die Kommission im September 2023 eine Mitteilung zu einem „KMU-Entlastungspaket“. Dazu gehörten
- ein Vorschlag der Kommission für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehrund
- ein Vorschlag für eine Richtlinie zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen.
Es enthält auch eine Reihe von Maßnahmen, um KMU den Zugang zu Finanzmitteln und qualifizierten Arbeitskräften zu erleichtern und sie während ihres gesamten Lebenszyklus zu unterstützen.
Seit Februar 2025 legte die Kommission mehrere Vorschläge für Omnibus-Pakete vor, mit denen die Vorschriften für KMU vereinfacht werden sollen. Zu den konkreten Zielen gehören die Verringerung der Kosten und der Berichtspflichten um mindestens 35 % bis 2030.
Im Mai 2025 brachte die Kommission die EU-Start-up- und Scale-up-Strategie auf den Weg, mit der Maßnahmen in fünf Gruppen unterteilt werden:
1. Förderung einer innovationsfreundlichen Regulierung,
2. Förderung einer besseren Finanzierung,
3. Förderung von Marktwachstum und Expansion,
4. Gewinn und Bindung herausragender Talente,
5. Erleichterung des Zugangs zu Infrastruktur, Netzwerken und Dienstleistungen.
Im Oktober 2025 brachte die Kommission potenzielle Gründungsinvestoren zusammen, um den Scaleup-Europe-Fonds einzurichten. Mit diesem neuen Fonds in Höhe von mehreren Milliarden Euro soll ab Frühjahr 2026 in die vielversprechendsten Unternehmen der EU in strategischen Technologiensektoren investiert werden.
Die Kommission kündigte an, dass es sich bei mehr als der Hälfte der im Jahr 2026 geplanten Initiativen um Vereinfachungsvorschläge handelt.
Rolle des Europäischen Parlaments
1983 rief das Europäische Parlament das „Europäische Jahr der KMU und des Handwerks“ aus und legte Initiativen zur Förderung der Entwicklung dieser Unternehmen vor. Seither hat das Parlament wiederholt seinen Einsatz für die Förderung von KMU in der EU unter Beweis gestellt. Einige Beispiele seien im Folgenden genannt:
- Im Juni 2010 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel. Das Parlament forderte die Entwicklung von Finanzierungsinstrumenten für KMU wie Mikrokrediten und Risikokapital für Investitionen in innovative Unternehmen. Zudem sollen Unternehmensprojekte junger Forscherinnen und Forscher Fördermittel von informellen privaten Investoren (sogenannten Business Angels) erhalten. Außerdem forderte das Parlament die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, steuerliche, finanzielle, unternehmerische und administrative Anreize für Investitionen zu schaffen.
- Im Mai 2011 nahm das Parlament eine Entschließung zur Überprüfung des Small Business Act an. Es brachte darin seine Bedenken darüber zum Ausdruck, dass der KMU-Test bis zu diesem Zeitpunkt insbesondere auf nationaler Ebene nicht korrekt und in konsequenter Weise auf alle neuen Legislativvorschläge angewandt wurde. Darüber hinaus warnte das Parlament die Mitgliedstaaten, dass sie bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht eine „Übererfüllung“ – indem sie über die Anforderungen der EU-Vorschriften hinausgehen – vermeiden sollten.
- Im Oktober 2012 nahm das Parlament eine Entschließung zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und deren Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten an. Darin legte das Parlament den Schwerpunkt auf mehrere Bereiche, unter anderem die Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen, die Neugründung von Unternehmen und den Zugang zu Informationen und Finanzierung.
- Im Januar 2014 nahm das Parlament eine Entschließung zur Reindustrialisierung Europas zwecks Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit an, in der die wichtige Rolle der KMU in der EU-Wirtschaft hervorgehoben wurde und besondere Unterstützung und Hilfe für KMU gefordert wurden.
- Im September 2016 nahm das Parlament eine Entschließung zum Zugang von KMU zu Finanzmitteln und der Diversifizierung der Finanzierungsquellen von KMU in einer Kapitalmarktunion an.
- Im Juli 2017 nahm das Parlament eine Entschließung zur Schaffung einer ambitionierten industriepolitischen Strategie der EU, die mit Blick auf Wachstum, Beschäftigung und Innovation in Europa eine strategische Priorität bilden soll, an.
- Im Februar 2019 nahm das Parlament eine Entschließung zur umfassenden europäischen Industriepolitik in Bezug auf künstliche Intelligenz und Robotik an.
- Im April 2020 nahm das Parlament eine Entschließung zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen an.
- Im November 2020 nahm das Parlament eine Entschließung zu einer neuen Industriestrategie für Europa an. Darin wurde eine Industriestrategie gefordert, in die alle industriellen Ökosysteme, inklusive KMU, einbezogen werden sollen.
- In seiner Entschließung vom Juli 2022 zum Thema „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ forderte das Parlament die Kommission auf, ihren „One-in-one-out“-Rechner öffentlich zugänglich zu machen. Es betonte, dass bei der Anwendung des „One-in-one-out“-Grundsatzes alle Befolgungskosten – sowohl Verwaltungs- als auch Anpassungskosten – berücksichtigt werden sollten, und hob hervor, dass dafür gesorgt werden muss, dass dieser Grundsatz sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angewandt wird.
- In seiner Entschließung vom Juli 2023 zur Lage der KMU in der Union forderte das Parlament die Kommission auf, eine Gesamtbewertung der kumulativen Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften auf KMU in der Union vorzunehmen und erforderlichenfalls Vereinfachungen vorzuschlagen. Außerdem forderte es die dringende Annahme der überarbeiteten Zahlungsverzugsrichtlinie und die Prüfung einer möglichen Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen, um zu bewerten, wie die Interessen von KMU geschützt werden. Außerdem wurde die Kommission aufgefordert, ihre Bemühungen in Bezug auf die Kapitalmarktunion zu verstärken und Finanzmittel für das Wachstum in der EU freizusetzen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Websites des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.
Anne Ploeger