Kleine und mittlere Unternehmen
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) machen 99% aller Unternehmen in der EU aus. Zwei Drittel aller Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft sind in KMU tätig, die mit einem Anteil von über 50% zur gewerblichen Wertschöpfung in der EU beitragen. Mithilfe verschiedener Aktionsprogramme sollen durch Forschung und Entwicklung die Wettbewerbsfähigkeit der KMU gefördert und der Zugang zu Finanzmitteln für diese Unternehmen vereinfacht werden. Auch die Verwirklichung der Klimaneutralität und der digitale Wandel wurden in den Strategien berücksichtigt, mit denen bessere Rahmenbedingungen für KMU geschaffen werden sollen. Darüber hinaus haben die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und des Kriegs in der Ukraine neue Überlegungen zur wirtschaftlichen Erholung, zum Wiederaufbau und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von KMU angestoßen.
Rechtsgrundlage
KMU sind hauptsächlich in ihrem jeweiligen Heimatstaat und nur selten grenzüberschreitend innerhalb der EU tätig. Dennoch sind für sie die EU-Rechtsvorschriften in verschiedenen Bereichen von Belang, so zum Beispiel in den Bereichen Besteuerung (Artikel 110-113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)), Wettbewerb (Artikel 101-109 AEUV) und Gesellschaftsrecht (Niederlassungsrecht – Artikel 49-54 AEUV). Die Empfehlung 2003/361/EG der Kommission enthält die von der Kommission angewendete Definition von KMU.
Ziele
Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen machen 99% aller Unternehmen in der EU aus. Sie beschäftigen rund 100 Millionen Menschen und stellen eine wichtige Quelle für Unternehmergeist und Innovation dar, die für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU von entscheidender Bedeutung sind. Die EU-Politik für KMU zielt darauf ab, dass die politischen Strategien und Maßnahmen der Union KMU-freundlich gestaltet werden und dazu beitragen, Europa für Unternehmensgründungen und wirtschaftliche Aktivitäten attraktiver zu machen.
Ergebnisse
A. Der „Small Business Act“ (SBA)
Eine weitreichende und umfassende KMU-Initiative wurde von der Kommission im Juni 2008 in Form einer Mitteilung zur Initiative für kleine und mittlere Unternehmen in Europa („Small Business Act“ – SBA) vorgelegt. Mit dem SBA sollte ein neuer politischer Rahmen geschaffen werden, um die bestehenden Instrumente zusammenzuführen und sich dabei auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen und die Mitteilung „Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung“ zu stützen. Hierfür wurde statt eines rein gemeinschaftlichen Ansatzes eine politische Partnerschaft mit den Mitgliedstaaten verfolgt. Mit dem SBA sollte die Herangehensweise an die unternehmerische Tätigkeit in der EU insgesamt verbessert und das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ in der Politik verankert werden.
1. Intelligente Regulierung
Die Kommission räumt dem Bürokratieabbau im SBA einen hohen Stellenwert ein, denn die Sensibilisierung der Behörden für die Bedürfnisse der KMU kann wesentlich zum Wachstum von kleinen und mittleren Unternehmen beitragen. Die Änderung der Zahlungsverzugsrichtlinie (gemäß der Behörden gehalten sind, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen, damit KMU abgesichert sind) und die Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung (mit der in elektronischer Form ausgestellte Rechnungen solchen in Papierform gleichgestellt werden) sind für Kleinunternehmen von besonderer Bedeutung. Aufgrund der Modernisierung des Vorgehens bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der EU hat sich der Verwaltungsaufwand für KMU bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge verringert. Auch können sie sich einfacher zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. Derselbe Ansatz wird angewendet, um mithilfe der Modernisierung des Vorgehens bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der EU und der Aktualisierung der Rechnungslegungsrichtlinie (jetzt Richtlinie 2013/34/EU) die Verpflichtungen in Bezug auf die Rechnungslegung zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand für KMU zu verringern.
Mit ihrer Entschließung vom 29. April 2021 mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ führte die Kommission den „One-in-one-out“-Grundsatz für die Politikgestaltung auf EU-Ebene ein. Dabei wurde die Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger stärker auf die Auswirkungen und Kosten der Anwendung von Rechtsvorschriften gerichtet, insbesondere in Bezug auf kleine und mittlere Unternehmen. Mit diesem Grundsatz sollen neue Belastungen ausgeglichen werden, die sich aus den Legislativvorschlägen der Kommission ergeben, indem die bestehenden Belastungen in demselben Politikbereich verringert werden, damit ein Gleichgewicht erzielt wird.
2. Zugang zu Finanzmitteln
Die Finanzmärkte stellen den KMU oftmals nicht die von ihnen benötigten Finanzmittel zur Verfügung. Durch die Bereitstellung von Darlehen, Bürgschaften und Risikokapital wurden gewisse Fortschritte beim Zugang der KMU zu Finanzierungsquellen und Krediten erzielt. Die Finanzinstitute der Union – die Europäische Investitionsbank (EIB) und der Europäische Investitionsfonds (EIF) – haben ihre Maßnahmen zugunsten der KMU intensiviert.
Im SBA wurde der Zugang zu Finanzmitteln als das zweitgrößte Problem der KMU genannt. Daher schlug die Kommission im November 2011 einen „Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“ vor. Darin sind unter anderem politische Initiativen zur Erleichterung des Zugangs von KMU zum Risikokapitalmarkt vorgesehen. Die Kommission überwacht die Entwicklungen beim Zugang von KMU zu Finanzmitteln mithilfe der von der Kommission und der Europäischen Zentralbank gemeinsam durchgeführten Erhebung über den Zugang der Unternehmen im Euro-Währungsgebiet zu Finanzmitteln (SAFE).
3. KMU im Binnenmarkt
Sowohl im SBA als auch in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte – Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ und der Binnenmarktakte II wird die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt hervorgehoben. Verschiedene Initiativen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gründung und Geschäftstätigkeit von KMU im Binnenmarkt zu erleichtern, wurden bereits auf den Weg gebracht oder sind in Planung. So wurden KMU in vielen Bereichen Ausnahmeregelungen gewährt, beispielsweise in Bezug auf Wettbewerbsvorschriften, Besteuerung und Gesellschaftsrecht.
4. Wettbewerbspolitik
Seit Langem gibt es für KMU bei den EU-Vorschriften zu staatlichen Beihilfen Erleichterungen, um den besonderen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, mit denen sie sich aufgrund ihrer Größe konfrontiert sehen. 2014 verabschiedete die Kommission eine überarbeitete allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen (Verordnung (EU) Nr. 651/2014). Als ein Bestandteil der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts wurde den Mitgliedstaaten ein größerer Spielraum bei der Gewährung von Beihilfen an KMU eingeräumt, die ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission oder eine Genehmigung durch diese gezahlt werden können, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Auf der Grundlage dieser Verordnung konnten KMU von öffentlichen Beihilfen von bis zu 7,5 Mio. EUR profitieren.
B. EU-Netzwerke für KMU
Zu den für KMU geschaffenen Netzwerken zählen erstens allgemeine Unterstützungsdienste für KMU in der EU wie zum Beispiel das „Enterprise Europe Network“, „SOLVIT“, „Europa für Sie – Dialog mit Unternehmen“, „KMU und die Umwelt“ sowie „Sicherer Umgang mit Chemikalien: nationale REACH-Helpdesks“. Zweitens umfasst die Unterstützung für Innovation und Forschung folgende Hilfsangebote: „IPR Help Desk“, „KMU-Techweb“, „KMU-Helpdesk zu IPR-Fragen in China“, „Europäisches Netz von Gründer- und Innovationszentren (EBN)“, „Europäisches Netzwerk für Innovationen am Arbeitsplatz“ und „Gate2Growth“.
C. KMU und Forschung
Forschung und Innovation sind für den nachhaltigen Erfolg und das Wachstum von KMU in der EU von maßgeblicher Bedeutung. Das Programm Horizont 2020 für den Zeitraum 2014-2020 zielte darauf ab, Forschung und Entwicklung innerhalb von KMU stärker und umfassender zu unterstützen, unter anderem auch anhand einer deutlichen Vereinfachung durch Einführung eines einheitlichen Regelwerks. Im Rahmen dieses Ansatzes erfolgte eine Förderung der KMU mithilfe eines neuen, auf KMU ausgerichteten Instruments, mit dem die Finanzierungslücken für risikoreiche Forschung und Innovation in der Gründungsphase geschlossen werden sollte.
2020 stellte der Europäische Rechnungshof[1] in einer Überprüfung fest, dass mit dem KMU-Instrument zwar KMU bei der Entwicklung ihrer Innovationsprojekte wirksam unterstützt worden waren, die Umsetzung jedoch einige Herausforderungen aufwies, beispielsweise im Hinblick auf die regionale Abdeckung sowie die verspätete Einführung des Kriteriums der fehlenden Bankfähigkeit.
Zudem war die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU eines der elf thematischen Ziele der Kohäsionspolitik in den Jahren 2014-2020. Zusätzliche Investitionen in KMU wurden zudem im Rahmen anderer thematischer Ziele durchgeführt, insbesondere im Rahmen der Ziele „Forschung und Innovation“, „CO2-arme Wirtschaft“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien“.
Horizont Europa, das Finanzierungsprogramm der EU für Forschung und Innovation, das bis 2027 läuft, enthält ein neues Element, das sein Vorgänger nicht hatte: den Europäischen Innovationsrat, mit einem Budget von 10,1 Mrd. EUR zur Unterstützung wegweisender Innovationen während des gesamten Lebenszyklus von der Forschung in der Frühphase bis zur Finanzierung und Expansion von Start-up-Unternehmen und KMU.
D. Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME)
Am 11. Dezember 2013 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) für den Zeitraum 2014-2020 angenommen. Mit einem Budget von 2,3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 wurden mit COSME folgende allgemeine Zielsetzungen verfolgt:
- Verbesserung des Zugangs von KMU zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln: eine Eigenkapitalfazilität für Investitionen in der Wachstumsphase und eine Kreditfazilität, in deren Rahmen Kredite für KMU durch direkte oder andere Risikoteilungsvereinbarungen mit Finanzmittlern abgesichert wurden. 1,3 Mrd. EUR des COSME-Haushalts wurden für Finanzinstrumente bereitgestellt.
- Verbesserung des Zugangs zu Märkten innerhalb und außerhalb der Union: Wachstumsorientierte unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen wurden durch das „Enterprise Europe Network“ bereitgestellt, um die Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit sowohl innerhalb des Binnenmarkts als auch außerhalb der EU zu erleichtern.
- Förderung der unternehmerischen Initiative: Die Maßnahmen umfassten die Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen, insbesondere bei Jungunternehmern, jungen Menschen und Frauen.
E. Neueste Initiativen
Die Mitteilungen der Kommission vom 10. März 2020 mit den Titeln „Eine neue Industriestrategie für Europa“ und „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ enthielten Vorschläge, mit denen KMU bei ihren Tätigkeiten sowie bei Wachstum und Expansion unterstützt werden sollten. Das Parlament reagierte auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die industriellen Lieferketten und KMU, indem es im April 2020 die Entschließung 2020/2616(RSP) zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Unterstützung von Konjunkturmaßnahmen verabschiedete. Am 25. November 2020 verabschiedeten die Mitglieder des Europäischen Parlaments die Entschließung 2020/2076(INI), in der sie die Kommission aufforderten, eine überarbeitete Industriestrategie vorzulegen.
Angesichts der besonders starken negativen Auswirkungen der Inflation und der Unsicherheit auf KMU, die durch den drastischen Anstieg der Energie- und Rohstoffkosten verursacht werden, kündigte Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in ihrer Rede zur Lage der Europäischen Union im September 2022 ein „KMU-Entlastungspaket“ an. Zu den Eckpfeilern des Pakets gehören die Annahme einheitlicher Steuervorschriften für die Geschäftstätigkeit in Europa (BEFIT) zur Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Stärkung der Zahlungsverzugsrichtlinie, um Risiken für die Liquidität von KMU zu mindern und ihnen dabei zu helfen, ihre Mitarbeiter zu bezahlen und nachhaltige Investitionen zu tätigen. Darüber hinaus hat Kommissionsmitglied Thierry Breton betont, dass das Potenzial digitaler Instrumente und Daten im Dienste von KMU genutzt werden muss und dass sie vor allem leichter Zugang zu Kompetenzen und Finanzmitteln haben müssen, auch zu einem künftigen Europäischen Souveränitätsfonds.
Wie in der KMU-Strategie hervorgehoben, ist es für kleine Unternehmen schwieriger als für große Unternehmen, Finanzmittel zu erhalten. Am 7. Dezember 2022 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen und zur Aufhebung der Richtlinie 2001/34/EG.
Am 18. Oktober 2022 veröffentlichte die Kommission ihr Arbeitsprogramm für 2023, wonach im dritten Quartal 2023 ein Legislativvorschlag für die Überarbeitung der Zahlungsverzugsrichtlinie vorgelegt werden soll.
Rolle des Europäischen Parlaments
Bereits 1983 rief das Europäische Parlament das „Europäische Jahr der KMU und des Handwerks“ aus und legte Initiativen zur Förderung der Entwicklung dieser Unternehmen auf. Seither hat das Parlament stets deutlich gemacht, dass es sich der Förderung von KMU in Europa verpflichtet fühlt. Einige Beispiele seien im Folgenden genannt:
- Im Juni 2010 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel. In dieser Entschließung wird die Notwendigkeit unterstrichen, die Voraussetzungen für eine bessere Verfügbarkeit von Risikokapital für KMU zu schaffen. Das Parlament fordert die Entwicklung von Finanzierungsinstrumenten für KMU wie Mikrokredite, Risikokapital für Investitionen in innovative Unternehmen und informelle private Investoren („Business Angels“) zur Förderung von Unternehmensprojekten von jungen Forschern. Außerdem fordert es die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, steuerliche, finanzielle, unternehmerische und administrative Anreize für Investitionen zu schaffen.
- Im Mai 2011 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Überprüfung des Small Business Act. Das Parlament bringt darin seine Besorgnis darüber zum Ausdruck, dass der KMU-Test bisher insbesondere auf nationaler Ebene nicht korrekt und einheitlich auf alle neuen Legislativvorschläge angewendet wurde. Darüber hinaus warnt das Parlament die Mitgliedstaaten vor einer Übererfüllung bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht, bei der sie über die Anforderungen der Unionsvorschriften hinausgehen.
- Im Oktober 2012 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und deren Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten. In dieser Entschließung hebt das Parlament mehrere Bereiche hervor, unter anderem die Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und der Schaffung von Arbeitsplätzen, die Neugründung von Unternehmen sowie den Zugang zu Informationen und Finanzierung.
- Im Januar 2014 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Reindustrialisierung Europas zwecks Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit, in der die wichtige Rolle der KMU in der EU-Wirtschaft hervorgehoben und besondere Unterstützung und Hilfe für KMU gefordert wird.
- Im September 2016 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu dem Zugang von KMU zu Finanzmitteln und der Diversifizierung der Finanzierungsquellen von KMU in einer Kapitalmarktunion.
- Im Juli 2017 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Schaffung einer ambitionierten industriepolitischen Strategie der EU, die mit Blick auf Wachstum, Beschäftigung und Innovation in Europa eine strategische Priorität bilden soll.
- Im Februar 2019 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur umfassenden europäischen Industriepolitik in Bezug auf künstliche Intelligenz und Robotik.
- Am 17. April 2020 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen.
- Am 18. Juni 2020 verabschiedete das Parlament einen Beschluss über die Einsetzung eines Sonderausschusses zu künstlicher Intelligenz im digitalen Zeitalter und die Festlegung seiner Zuständigkeiten, seiner zahlenmäßigen Zusammensetzung und seiner Mandatszeit.
- Am 25. November 2020 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu einer neuen Industriestrategie für Europa.
- In seiner Entschließung vom 7. Juli 2022 zum Thema „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ forderte das Parlament die Kommission auf, ihren „One-in-one-out“-Rechner zu veröffentlichen. Es betonte, dass bei der Anwendung des „One-in-one-out“-Grundsatzes alle Befolgungskosten – sowohl Verwaltungs- als auch Anpassungskosten – berücksichtigt werden sollten, und hob hervor, dass sichergestellt werden muss, dass dieser Ansatz sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angewandt wird.
- Das Parlament führte am 15. September 2022 eine Aussprache über die Lage der Europäischen Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (SME Union).
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Websites des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.
Corinne Cordina