Kleine und mittlere Unternehmen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) machen 99 % aller Unternehmen in der EU aus. Mithilfe verschiedener Aktionsprogramme sollen durch Forschung und Entwicklung die Wettbewerbsfähigkeit der KMU gefördert und der Zugang zu Finanzmitteln für die entsprechenden Unternehmen vereinfacht werden. In den Strategien zur Verbesserung der Bedingungen für die KMU werden auch die CO2-Neutralität und der digitale Wandel berücksichtigt. Darüber hinaus wurden aufgrund der jüngsten geopolitischen Entwicklungen neue Überlegungen zur Konjunkturbelebung sowie zum Wiederaufbau und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von KMU angestoßen.
Rechtsgrundlage
KMU sind hauptsächlich in ihrem jeweiligen Heimatstaat und nur selten grenzübergreifend innerhalb der EU tätig. Dennoch gelten für sie EU-Rechtsvorschriften für verschiedene Bereiche, etwa in Bezug auf Besteuerung (Artikel 110 bis 113 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)), Wettbewerb (Artikel 101 bis 109 AEUV) und Gesellschaftsrecht (Niederlassungsrecht – Artikel 49 bis 54 AEUV). Die von der Kommission angewandte Definition von KMU ist auch in Empfehlung 2003/361/EG zu finden.
Ziele
Im Rahmen ihrer KMU-Politik verfolgt die EU in erster Linie das Ziel, ihre politischen Maßnahmen und Aktionspläne KMU-freundlich zu gestalten und dazu beizutragen, EU für Unternehmensgründungen und wirtschaftliche Aktivitäten attraktiver zu machen. KMU beschäftigen rund 100 Millionen Menschen und stellen eine wichtige Quelle für Unternehmergeist und Innovation dar, die für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in der EU von entscheidender Bedeutung sind.
Errungenschaften
A. Der „Small Business Act“ für Europa
Eine umfassende Initiative für KMU wurde von der Kommission im Juni 2008 in Form einer Mitteilung zum „Small Business Act“ für Europa (SBA) vorgelegt. Mit dem SBA sollte ein neuer politischer Rahmen geschaffen werden, um die bestehenden Instrumente zusammenzuführen und sich dabei auf die Europäische Charta für Kleinunternehmen und die Mitteilung „Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung“ zu stützen. Für die Umsetzung setzt die EU statt auf einen rein gemeinschaftlichen Ansatz auf eine politische Partnerschaft zwischen den Mitgliedstaaten.
1. Intelligente Rechtsetzung
Die Kommission räumt dem Bürokratieabbau im SBA einen hohen Stellenwert ein. Die Änderung der Zahlungsverzugsrichtlinie (gemäß der Behörden gehalten sind, Rechnungen innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen, damit KMU abgesichert sind) und die Richtlinie zur elektronischen Rechnungsstellung (mit der in elektronischer Form ausgestellte Rechnungen solchen in Papierform gleichgestellt werden) sind für Kleinunternehmen besonders wichtig. Außerdem wurde das Vorgehen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der EU modernisiert, sodass sich der Verwaltungsaufwand für KMU bei Bewerbungen um öffentliche Aufträge verringert hat und sie sich leichter zu Bietergemeinschaften zusammenschließen können. In ähnlicher Weise konnten durch eine Modernisierung des Vorgehens bei der Vergabe öffentlicher Aufträge der EU und eine Aktualisierung der Rechnungslegungsrichtlinie (jetzt Richtlinie 2013/34/EU) die Rechnungslegungspflichten vereinfacht sowie der Verwaltungsaufwand für KMU verringert werden.
Mit ihrer Mitteilung mit dem Titel „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ vom April 2021 führte die Kommission den „One-in-one-out“-Grundsatz für die Politikgestaltung auf EU-Ebene ein und lenkte in diesem Zusammenhang die Aufmerksamkeit der politischen Entscheidungsträger stärker auf die Auswirkungen und Kosten der Anwendung von Rechtsvorschriften, die insbesondere für KMU entstehen. Im Sinne des Grundsatzes soll der neuerliche Verwaltungsaufwand, der durch die Legislativvorschläge der Kommission entsteht, durch eine Verringerung bereits bestehender Belastungen im gleichen Maße entsprechend eingedämmt werden.
2. Zugang zu Finanzmitteln
KMU erhalten auf den Finanzmärken oftmals nicht die von ihnen benötigten Finanzmittel. Durch die Bereitstellung von Darlehen, Bürgschaften und Risikokapital wurden gewisse Fortschritte beim Zugang der KMU zu Finanzierungsquellen und Krediten erzielt. Die Finanzinstitutionen der EU – die Europäische Investitionsbank und der Europäische Investitionsfonds – haben ihre KMU-bezogenen Maßnahmen verstärkt.
Im November 2011 schlug die Kommission einen „Aktionsplan zur Verbesserung des Finanzierungszugangs für KMU“ vor. Darin sind unter anderem politische Initiativen zur Erleichterung des Zugangs von KMU zum Risikokapitalmarkt vorgesehen.
3. KMU im Binnenmarkt
Sowohl im SBA als auch in der Mitteilung der Kommission mit dem Titel „Auf dem Weg zu einer Binnenmarktakte – Für eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft“ und der „Binnenmarktakte II“ wird die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen im Binnenmarkt hervorgehoben. Verschiedene Initiativen und Maßnahmen, die darauf abzielen, die Gründung und Geschäftstätigkeit von KMU im Binnenmarkt zu erleichtern, wurden bereits auf den Weg gebracht oder sind in Planung. So wurden KMU in vielen Bereichen Ausnahmeregelungen gewährt, beispielsweise in Bezug auf Wettbewerbsvorschriften, Besteuerung und Gesellschaftsrecht.
4. Wettbewerbspolitik
Seit Langem sorgt die EU im Rahmen von Vorschriften zu staatlichen Beihilfen für Erleichterungen für KMU, um den besonderen Schwierigkeiten Rechnung zu tragen, mit denen diese konfrontiert sind. 2014 verabschiedete die Kommission eine überarbeitete allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung für staatliche Beihilfen (Verordnung (EU) Nr. 651/2014). Als ein Bestandteil der Modernisierung des EU-Beihilfenrechts wurde den Mitgliedstaaten ein größerer Spielraum bei der Gewährung von Beihilfen an KMU eingeräumt, die – unter bestimmten Bedingungen – ohne vorherige Anmeldung bei der Kommission oder eine Genehmigung durch diese gezahlt werden können. Auf der Grundlage dieser Verordnung konnten KMU bereits finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand von bis zu 7,5 Mio. EUR in Anspruch nehmen.
B. EU-Netzwerke für KMU
Zu den für KMU geschaffenen Netzwerken zählen erstens allgemeine Unterstützungsdienste für KMU in der EU wie zum Beispiel das „Enterprise Europe Network“, „SOLVIT“, „Europa für Sie – Dialog mit Unternehmen“, „KMU und die Umwelt“ sowie „Sicherer Umgang mit Chemikalien: nationale REACH-Helpdesks“. Zum anderen umfasst die Unterstützung für Innovation und Forschung folgende Hilfsangebote: „Helpdesk für Rechte des geistigen Eigentums“, „KMU-Techweb“, „24-Stunden-KMU-Helpdesk für Angelegenheiten zum geistigen Eigentum in China“, „Europäisches Netz von Gründer- und Innovationszentren“, „Europäisches Netzwerk für Innovationen am Arbeitsplatz“ und „Gate2Growth“.
C. KMU und Forschung
Forschung und Innovation sind maßgeblich für den nachhaltigen Erfolg und das Wachstum von KMU in der EU. Das Programm Horizont 2020 für den Zeitraum 2014-2020 zielte darauf ab, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten von KMU stärker und umfassender zu unterstützen. Im Rahmen dieses Ansatzes erfolgte eine Förderung der KMU mithilfe eines neuen, auf KMU ausgerichteten Instruments, mit dem die Finanzierungslücken für risikoreiche Forschung und Innovation in der Gründungsphase geschlossen werden sollten.
Zudem war die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU eines der elf thematischen Ziele der Kohäsionspolitik in den Jahren 2014-2020. Zusätzliche Investitionen in KMU wurden zudem im Rahmen anderer thematischer Ziele durchgeführt, insbesondere im Rahmen der Ziele „Forschung und Innovation“, „CO2-arme Wirtschaft“ und „Informations- und Kommunikationstechnologien“.
Horizont Europa, das Finanzierungsprogramm der EU für Forschung und Innovation, das noch bis 2027 läuft, enthält ein neues Element, das sein Vorgänger nicht hatte: den Europäischen Innovationsrat, mit einem Budget von 10,1 Mrd. EUR zur Unterstützung wegweisender Innovationen während des gesamten Lebenszyklus von Start-Up-Unternehmen und KMU, von Forschung in frühen Phasen bis zu Finanzierung und Expansion.
D. Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU (COSME)
Im Dezember 2013 wurde die Verordnung (EU) Nr. 1287/2013 über ein Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für kleine und mittlere Unternehmen (COSME) für den Zeitraum 2014-2020 angenommen. Mit einem Budget von 2,3 Mrd. EUR für den Zeitraum 2014-2020 wurden mit COSME folgende allgemeine Zielsetzungen verfolgt:
- verbesserter Zugang zu Finanzmitteln in Form von Eigenkapital und Fremdfinanzierungsmitteln für KMU: Eine Eigenkapitalfazilität für Investitionen in der Wachstumsphase und eine Kreditfazilität, in deren Rahmen Kredite für KMU durch direkte oder andere Risikoteilungsvereinbarungen mit Finanzmittlern abgesichert wurden. 1,3 Mrd. EUR der COSME-Mittel wurden für Finanzinstrumente bereitgestellt.
- Verbesserung des Marktzugangs innerhalb und außerhalb der Union: Wachstumsorientierte unterstützende Dienstleistungen für Unternehmen wurden durch das „Enterprise Europe Network“ bereitgestellt, um die Ausweitung der Wirtschaftstätigkeit zu erleichtern.
- Förderung des Unternehmergeistes: Die Maßnahmen umfassten u. a. die Entwicklung unternehmerischer Fähigkeiten und Verhaltensweisen, insbesondere unter Jungunternehmern, jungen Menschen und Frauen.
E. Neueste Initiativen
Die Mitteilungen der Kommission vom März 2020 mit den Titeln „Eine neue Industriestrategie für Europa“ und „Eine KMU-Strategie für ein nachhaltiges und digitales Europa“ enthielten Vorschläge, mit denen KMU bei ihren Tätigkeiten sowie bei Wachstum und Expansion unterstützt werden sollten. Das Parlament reagierte auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf die industriellen Lieferketten und KMU, indem es im April 2020 die Entschließung 2020/2616(RSP) zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Unterstützung von Konjunkturmaßnahmen verabschiedete. Im November 2020 nahmen die Mitglieder des Parlaments die Entschließung 2020/2076(INI) an, in der sie die Kommission aufforderten, eine überarbeitete Industriestrategie vorzulegen.
Wie in der KMU-Strategie hervorgehoben, ist es für kleine Unternehmen schwieriger, Finanzmittel zu erhalten. Im Dezember 2022 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2014/65/EU zur Steigerung der Attraktivität der öffentlichen Kapitalmärkte in der Union für Unternehmen und zur Erleichterung des Kapitalzugangs für kleine und mittlere Unternehmen im Rahmen des „Paket zur Börsennotierung“. Rat und Parlament erzielten im Februar 2024 eine vorläufige Einigung zum entsprechenden „Paket zur Börsennotierung“.
Angesichts der starken negativen Auswirkungen der Inflation und der Unsicherheit, die durch den drastischen Anstieg der Energie- und Rohstoffpreise hervorgerufen wurden, nahm die Kommission im September 2023 eine Mitteilung zu einem „KMU-Entlastungspaket“ an. Sie umfasst Vorschläge für eine Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr und für eine Richtlinie zur Einführung eines hauptsitzbasierten Steuersystems für Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen. Sie enthält auch eine Reihe von Maßnahmen, um KMU den Zugang zu Finanzmitteln und qualifizierten Arbeitskräften zu erleichtern und sie während ihres gesamten Lebenszyklus zu unterstützen.
Rolle des Europäischen Parlaments
1983 rief das Europäische Parlament das „Europäische Jahr der KMU und des Handwerks“ aus und legte Initiativen zur Förderung der Entwicklung dieser Unternehmen vor. Seither hat das Parlament wiederholt seinen Einsatz für die Förderung von KMU in der EU unter Beweis gestellt. Einige Beispiele seien im Folgenden genannt:
- Im Juni 2010 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Innovationspolitik der Gemeinschaft in einer Welt im Wandel. Das Parlament forderte die Entwicklung von Finanzierungsinstrumenten für KMU wie Mikrokredite, Risikokapital für Investitionen in innovative Unternehmen und informelle private Investoren (sogenannte Business Angels) zur Förderung von Unternehmensprojekten von jungen Forschern. Außerdem forderte es die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, steuerliche, finanzielle, unternehmerische und administrative Anreize für Investitionen zu schaffen.
- Im Mai 2011 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Überprüfung des Small Business Act. Es brachte darin seine Bedenken dahin gehend zum Ausdruck, dass der KMU-Test bis zu diesem Zeitpunkt insbesondere auf nationaler Ebene nicht korrekt und in konsequenter Weise auf alle neuen Legislativvorschläge angewendet wurde. Darüber hinaus warnte das Parlament die Mitgliedstaaten, dass sie bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht eine „Übererfüllung“ vermeiden sollten, indem sie über die Anforderungen der EU-Vorschriften hinausgehen.
- Im Oktober 2012 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und deren Wettbewerbsfähigkeit und Geschäftsmöglichkeiten. Darin legte das Parlament den Schwerpunkt auf mehrere Bereiche, unter anderem die Verringerung des Verwaltungsaufwands, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Neugründung von Unternehmen sowie den Zugang zu Informationen und Finanzierung.
- Im Januar 2014 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Reindustrialisierung Europas zwecks Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit, in der die wichtige Rolle der KMU in der EU-Wirtschaft hervorgehoben und besondere Unterstützung und Hilfe für KMU gefordert wurden.
- Im September 2016 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zum Zugang von KMU zu Finanzmitteln und der Diversifizierung der Finanzierungsquellen von KMU in einer Kapitalmarktunion.
- Im Juli 2017 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur Schaffung einer ambitionierten industriepolitischen Strategie der EU, die mit Blick auf Wachstum, Beschäftigung und Innovation in Europa eine strategische Priorität bilden soll.
- Im Februar 2019 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zur umfassenden europäischen Industriepolitik in Bezug auf künstliche Intelligenz und Robotik.
- Im April 2020 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu abgestimmten Maßnahmen der EU zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie und ihrer Folgen.
- Im November 2020 verabschiedete das Parlament eine Entschließung zu einer neuen Industriestrategie für Europa. Darin wurde eine inklusive Industriestrategie gefordert, in deren Entwicklung und Umsetzung alle industriellen Ökosysteme, inklusive KMU, einbezogen werden sollen.
- In seiner Entschließung vom Juli 2022 zum Thema „Bessere Rechtsetzung: Mit vereinten Kräften für bessere Rechtsvorschriften“ forderte das Parlament die Kommission auf, ihren „One-in-one-out“-Rechner zu veröffentlichen. Es betonte, dass bei der Anwendung des „One-in-one-out“-Grundsatzes alle Befolgungskosten – sowohl Verwaltungs- als auch Anpassungskosten – berücksichtigt werden sollten, und hob hervor, dass sichergestellt werden muss, dass dieser Grundsatz sowohl von den Mitgliedstaaten als auch von den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften angewandt wird.
- In einer Entschließung vom Juli 2023 zur Lage der KMU in der Union forderte das Parlament die Kommission auf, eine Gesamtbewertung der kumulativen Auswirkungen der EU-Rechtsvorschriften auf KMU in der Union vorzunehmen und gegebenenfalls Vereinfachungen vorzuschlagen. Außerdem forderte es die dringende Annahme der überarbeiteten Zahlungsverzugsrichtlinie sowie die Prüfung einer möglichen Überarbeitung der Vorschriften über staatliche Beihilfen, um zu bewerten, wie die Interessen von KMU geschützt werden. Außerdem wurde die Kommission aufgefordert, ihre Bemühungen in Bezug auf die Kapitalmarktunion zu verstärken und Finanzmittel für das Wachstum in der EU freizusetzen.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Websites des Ausschusses für Wirtschaft und Währung und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.
Corinne Cordina