Eine Digitale Agenda für Europa

Die breite, rasche und umfangreiche Entwicklung von Plattformen für digitale Dienste sowie die Debatten über offene Datenräume und neue Technologien wie künstliche Intelligenz wirken sich auf alle Bereiche unserer Gesellschaft aus. Viele neue Arten, online zu kommunizieren, einzukaufen und auf Informationen zuzugreifen, haben Eingang in unseren Alltag gefunden und werden kontinuierlich weiterentwickelt. In der Digitalen Agenda für Europa für das Jahrzehnt 2020-2030 sind Strategien für diese Themen dargelegt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Errichtung sicherer digitaler Räume und Dienste, die Herstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen in digitalen Märkten mit großen Plattformen und die digitale Souveränität Europas. Gleichzeitig soll damit ein Beitrag zum europäischen Ziel der Klimaneutralität bis 2050 geleistet werden.

Rechtsgrundlage

Die Verträge enthalten zwar keine besonderen Bestimmungen zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die EU kann aber in den branchenbezogenen und horizontalen Politikbereichen einschlägige Rechtsvorschriften erlassen. Dies betrifft u. a. die Industriepolitik (Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)), die Wettbewerbsregeln (Artikel 101 bis 109 AEUV), die Handelspolitik (Artikel 206 und 207 AEUV), die transeuropäischen Netze (Artikel 170 bis 172 AEUV), die Forschung, technologische Entwicklung und Raumfahrt (Artikel 179 bis 190 AEUV), die Energiepolitik (Artikel 194 AEUV), die Angleichung der Rechtsvorschriften zur Verbesserung der Errichtung und des Funktionierens des Binnenmarkts (Artikel 114 AEUV), den freien Warenverkehr (Artikel 26 und Artikel 28 bis 37 AEUV), die Freizügigkeit sowie den freien Dienstleistungs- und Kapitalverkehr (Artikel 45 bis 66 AEUV), die allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (Artikel 165 und 166 AEUV) und die Kultur (Artikel 167 AEUV).

Ziele

Im Einklang mit der Lissabon-Strategie wurde 2010 in der auf zehn Jahre angelegten Digitalen Agenda für Europa erstmals festgestellt, dass den IKT bei der Verwirklichung der Ziele der EU eine grundlegende Rolle zukommt. 2015 wurde die Digitale Agenda mit der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt weiterentwickelt, um für ein faires, offenes und sicheres digitales Umfeld zu sorgen. Die darin enthaltenen spezifischen Bestimmungen sind an drei Säulen ausgerichtet: 1) Bereitstellung eines verbesserten Zugangs für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, 2) Schaffung der richtigen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste und 3) bestmögliche Ausschöpfung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft.

In der zweiten, auf fünf Jahre angelegten Digitalstrategie von 2020 – Gestaltung der digitalen Zukunft Europas – lag der Schwerpunkt auf drei Hauptzielen für den Digitalbereich: Technologie im Dienste der Menschen, eine faire und wettbewerbsfähige Wirtschaft und eine offene, demokratische und nachhaltige Gesellschaft. 2021 wurde die Strategie durch die auf einen Zeitraum von zehn Jahren ausgelegte Strategie Digitaler Kompass: Der europäische Weg in die digitale Dekade ergänzt, mit der die Zielvorgaben der EU im Digitalbereich für 2030 konkretisiert wurden.

Errungenschaften

A. Die erste Digitale Agenda für Europa: 2010-2020

Der Schwerpunkt der ersten digitalen Agenda lag auf einem verbesserten Zugang für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa. Erreicht werden sollte dies durch ein fortschrittliches System von Benutzerrechten und Schutzmaßnahmen für Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen in der EU. Dazu gehörten u. a.

  • niedrigere Preise für die elektronische Kommunikation (Verordnung (EU) 2022/612) und die Abschaffung der Roaming-Gebühren (Roaming zu Inlandspreisen) am 14. Juni 2017.
  • eine bessere Internetanbindung für alle Bürgerinnen und Bürger mit einer umfassenden Breitbandgrundversorgung, hauptsächlich dank der Entwicklungen beim mobilen und satellitengestützten Breitband, zur Entwicklung einer Gigabit-Internetanbindung für alle sozioökonomischen Schwerpunktbereiche,
  • ein verbesserter Verbraucherschutz im Bereich der Telekommunikation durch Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre (Richtlinie 2009/136/EG) und zum Datenschutz (Richtlinie 95/46/EG), die durch den neuen Rechtsrahmen zum Datenschutz (Verordnung (EU) 2016/679 und Richtlinie (EU) 2016/680) weiter gestärkt werden.

Um die erforderlichen Bedingungen für florierende digitale Netze und Dienste zu schaffen, stärkte das Europäische Parlament das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK), das für die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und der Kommission sorgt, bewährte Verfahren und gemeinsame Konzepte fördert und die Regelungen zur Kommunikation im Binnenmarkt harmonisiert (Verordnung (EU) 2018/1971).

Mit der Strategie wurde angestrebt, das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft durch die Förderung digitaler Kompetenzen, der Hochleistungsrechentechnik, des digitalen Wandels in der Industrie und bei den Dienstleistungen, der Entwicklung künstlicher Intelligenz und der Modernisierung öffentlicher Dienstleistungen optimal auszuschöpfen. Es wurden neue Vorschriften zum Geoblocking (Verordnung (EU) 2018/302) und zur Portabilität von digitalen Diensten (Verordnung (EU) 2017/1128) erlassen, damit Verbraucherinnen und Verbraucher auf die in einem Mitgliedstaat erworbenen Online-Inhaltedienste auch zugreifen können, wenn sie sich in einem anderen Mitgliedstaat aufhalten.

Neben dem erwähnten neuen Rechtsrahmen zum Datenschutz hat die EU eine Reihe weiterer Rechtsvorschriften erlassen, um die Entwicklung einer datenagilen Wirtschaft zu ermöglichen, wie zum Beispiel:

  • die Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2018/1807), mit der Unternehmen und öffentliche Verwaltungen die Möglichkeit erhalten, nicht personenbezogene Daten an einem Ort ihrer Wahl zu speichern und zu verarbeiten,
  • den Rechtsakt zur Cybersicherheit (Verordnung (EU) 2019/881), mit dem die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA) gestärkt und für Produkte und Dienstleistungen ein Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit geschaffen wird,
  • die Richtlinie über offene Daten (Richtlinie (EU) 2019/1024), mit gemeinsamen Regeln für einen europäischen Markt für Daten des öffentlichen Sektors.

B. Die zweite Digitale Agenda für Europa: 2020-2030

Bei der zweiten Digitalen Agenda für Europa lag der Schwerpunkt auf den durch die digitalen Technologien hervorgerufenen tiefgreifenden Veränderungen, der zentralen Rolle der digitalen Dienste und Märkte sowie den neuen technologischen und geopolitischen Ambitionen der EU. In zwei strategischen Mitteilungen – Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und Europas digitale Dekade: digitale Ziele für 2030 – legte die Kommission die spezifischen Maßnahmen dar, die sie treffen wird, um die Schaffung sicherer und geschützter digitaler Dienste und Märkte zu unterstützen. Weitere Prioritäten für dieses Jahrzehnt sind außerdem die Entwicklung der Quanteninformatik, eine Blockchain-Strategie und eine an der Blockchain-Technologie ausgerichtete Handelspolitik, eine menschenzentrierte und vertrauenswürdige künstliche Intelligenz (KI), Halbleiter (europäisches Mikrochip-Gesetz), digitale Souveränität, Cybersicherheit, Gigabit-Internetanbindung, 5G und 6G, europäische Datenräume und -infrastrukturen sowie die Festlegung weltweiter Technologienormen. Am 9. März 2021 schlug die Kommission einen Digitalen Kompass (COM(2021)0118) mit vier bis 2030 umzusetzenden Zielen im Digitalbereich vor:

  • Kompetenzen: mindestens 80% aller Erwachsenen sollten über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, und EU-weit sollten 20 Mio. IKT-Fachleute beschäftigt sein, wobei eine Erhöhung des Frauenanteils in den entsprechenden Berufen angestrebt wird;
  • Unternehmen: 75% der Unternehmen sollten Cloud-Computing-Dienste, Big Data und künstliche Intelligenz nutzen; mehr als 90% der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU sollten zumindest in grundlegendem Umfang digitale Technologien nutzen; die Anzahl der Einhörner, d. h. von Start-up-Unternehmen mit einer Marktbewertung von über einer Milliarde US-Dollar, in der EU sollte sich verdoppeln;
  • Infrastruktur: alle Haushalte in der EU sollten über eine Gigabit-Internetanbindung verfügen, und in allen besiedelten Gebieten sollte 5G-Technologie zur Verfügung stehen; der Anteil der in Europa gefertigten hochmodernen und nachhaltigen Halbleiter an der Weltproduktion sollte 20% betragen; es sollten 10 000 klimaneutrale, hochsichere Randknoten in der EU bereitgestellt werden, und die EU sollte ihren ersten Quantencomputer haben;
  • Öffentliche Dienste: alle wesentlichen öffentlichen Dienste sollten online verfügbar sein; alle Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sollten Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben, und 80% sollten eine eID-Lösung nutzen.

Über das durch die Verordnung (EU) 2021/694eingerichtete Programm „Digitales Europa“, ein neues EU-Finanzierungsprogramm für digitale Technologie mit einer Gesamtmittelausstattung von 7,5 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027, werden die strategischen Finanzmittel zur Unterstützung von Projekten in fünf Bereichen bereitgestellt: Hochleistungsrechnen, KI, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und Sicherstellung einer breiten Nutzung von digitalen Technologien in Wirtschaft und Gesellschaft, auch mithilfe digitaler Innovationszentren. Der Fonds wird durch andere EU-Programme flankiert, wie etwa Horizont Europa, die Fazilität „Connecting Europe“ für digitale Infrastruktur, die Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die Strukturfonds. Im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Erholung nach der COVID-19-Pandemie müssen die Mitgliedstaaten mindestens 20% ihrer Mittel aus dem Aufbaufonds für Vorhaben zur Digitalisierung ihrer Volkswirtschaften und Gesellschaften zuweisen (Verordnung EU 2021/694).

Wie in dem im Februar 2020 veröffentlichten Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz mitgeteilt, wird davon ausgegangen, dass der KI eine entscheidende Rolle zukommen wird und dass dadurch in einer Vielzahl von Bereichen und Wirtschaftszweigen zahlreiche gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile entstehen werden. Im Oktober 2020 nahm das Parlament drei Entschließungen zur KI an – im Hinblick auf ethische Aspekte, zivilrechtliche Haftung und Rechte des geistigen Eigentums – und forderte die Kommission auf, für die Entwicklung, Bereitstellung und Nutzung von KI-, Robotik- und damit verbundenen Technologien einen umfassenden, zukunftsfähigen und an ethischen Grundsätzen ausgerichteten Rechtsrahmen zu schaffen. Am 21. April 2021 legte die Kommission ihren Vorschlag für ein neues Gesetz über künstliche Intelligenz (COM(2021)0206) vor, mit dem im Unionsrecht eine technologieneutrale Definition von KI-Systemen verankert und ein anderes Regelwerk, das auf einen risikobasierten Ansatz abgestimmt ist, eingeführt werden soll. Der vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) und vom Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) gemeinsam ausgearbeitete Entwurf eines Berichts über den Vorschlag wurde am 20. April 2022 veröffentlicht. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission im September 2022 einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Anpassung der Vorschriften über außervertragliche zivilrechtliche Haftung an künstliche Intelligenz (eine „Richtlinie über KI-Haftung“), um sicherzustellen, dass durch KI-Systeme geschädigte Personen das gleiche Schutzniveau in der EU genießen wie durch andere Technologien geschädigte Personen. Schließlich veröffentlichte die Kommission zum weiteren Schutz der Verbraucher einen Vorschlag für eine neue Produkthaftungsrichtlinie, die die diesbezügliche Richtlinie von 1985 ändert und sich mit neuen digitalen Produkten (wie KI) und Produkten in der Kreislaufwirtschaft befasst.

Der Datenaustausch ist die zweite Hauptachse, an der die Digitale Agenda für Europa ausgerichtet ist. Bei ihren Bemühungen um eine datenorientierte Innovation ist die EU bestrebt, für einen Ausgleich zwischen dem freien Datenfluss und der Wahrung von Privatsphäre, Sicherheit, Schutz und ethischen Standards zu sorgen. Dazu gehört auch, Möglichkeiten zu sondieren, um nicht personenbezogene Daten mit dem Ziel zu nutzen und auszutauschen, neue einträgliche Technologien und Geschäftsmodelle zu entwickeln. Vor diesem Hintergrund wurde im Februar 2020 zusammen mit dem Weißbuch zur KI eine Europäische Datenstrategie veröffentlicht. Die erste Säule der europäischen Datenstrategie ist der europäische Daten-Governance-Rechtsakt (Verordnung (EU) 2022/868). Der Rechtsakt wurde am 3. Juni 2022 im Amtsblatt der EU veröffentlicht, trat am 23. Juni 2022 in Kraft und gilt ab September 2023. Mit dem europäischen Daten-Governance-Rechtsakt wird darauf abgezielt, die Verfügbarkeit und Weiterverwendbarkeit von Daten sowie das Vertrauen in die gemeinsame Datennutzung zu verbessern. Darüber hinaus veröffentlichte die Kommission am 23. Februar 2022 einen Vorschlag für harmonisierte Vorschriften für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung (Datengesetz), der die zweite Säule der europäischen Datenstrategie bilden wird. Nach seiner Verabschiedung wird das Datengesetz den Zugang zu Daten sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucher verbessern. Am 26. Januar 2022 schlug die Kommission eine Erklärung zu den europäischen digitalen Rechten und Grundsätzen vor, mit der ein auf den Menschen ausgerichteter digitaler Wandel auf der Grundlage europäischer Werte gefördert werden soll. Daten werden als bedeutende Ressourcen für den sozialen Fortschritt im Allgemeinen und das Wirtschaftswachstum, die Wettbewerbsfähigkeit, die Innovation und die Schaffung von Arbeitsplätzen im Besonderen angesehen. Daher ist für den Zeitraum 2019-2025 die Einrichtung eines gemeinsamen Datenraums eine der Prioritäten der Kommission. Dieser Datenraum soll neun Bereiche umfassen: Gesundheit, Umwelt, Energie, Landwirtschaft, Mobilität, Finanzen, Fertigung, öffentliche Verwaltung und Kompetenzen. Im Rahmen des auf Gaia-X basierenden Plans NextGenerationEU wird die EU eine europäische Cloud aufbauen, ein offenes, transparentes und sicheres digitales Ökosystem, in dem Daten und Dienste zur Verfügung gestellt werden können.

Ein weiterer Eckpfeiler der Digitalstrategie ist die Einrichtung eines sichereren und offeneren digitalen Binnenmarkts, auf dem die Grundrechte der Nutzerinnen und Nutzer geschützt und gleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen geschaffen werden. Das Paket besteht aus zwei Gesetzgebungsinitiativen: das Gesetz über digitale Dienste (DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (DMA), mit denen die Vorschriften für digitale Dienste in der EU aktualisiert werden sollten. Der digitale Binnenmarkt wird durch das Gesetz über digitale Dienste und das neue Gesetz über digitale Märkte seit deren Annahme durch das Parlament und den Rat am 19. Oktober 2022 bzw. 14. September 2022 mit einem kohärenten Paket neuer Vorschriften, die in der gesamten EU gelten, vervollständigt. In dem Gesetz über digitale Dienste werden klare Regeln zur Verantwortlichkeit und Rechenschaftspflicht von Anbietern von Vermittlungsdiensten, insbesondere Online-Plattformen wie soziale Medien und Marktplätze, festgelegt. Sehr große Online-Plattformen werden aufgrund der besonderen Risiken, die sie im Hinblick auf die Verbreitung von illegalen und schädlichen Inhalten darstellen, besonderen Verpflichtungen unterliegen. In dem Gesetz über digitale Märkte werden die Regeln dafür festgelegt, was Unternehmen mit „Gatekeeper“-Status in der EU erlaubt ist. Die Verordnung soll für große Unternehmen gelten, die sogenannte zentrale Plattformdienste leisten, die für unlautere Praktiken am anfälligsten sind. Der Status von Gatekeepern wurde unter anderem Online-Vermittlungsdiensten, sozialen Netzwerken, Suchmaschinen, Betriebssystemen, Online-Werbediensten, Cloud-Computing und Video-Sharing-Plattformen verliehen.

Aufbauend auf dem Gesetz über digitale Dienste veröffentlichte die Kommission im November 2022 einen Vorschlag zur Erleichterung der Erhebung und des Austauschs von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften, dessen Dossier dem IMCO-Ausschuss des Parlaments zugewiesen wurde. Eine endgültige Abstimmung im Plenum darüber wird für Oktober 2023 erwartet.

Mit der Digitalen Agenda wird auch großen Wert auf eGovernment und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor gelegt. Am 18. November 2022 hat die Kommission einen Vorschlag für einen Rechtsakt Interoperables Europa vorgelegt, mit dem darauf abgezielt wird, die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Bereitstellung besserer öffentlicher Dienste für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zu unterstützen. Es wird ein Ausschuss Interoperables Europa eingerichtet, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission, des Ausschusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zusammensetzt. Unter anderem diente die COVID-19-Pandemie als Motivation, die Entwicklung der europäischen Interoperabilität zu beschleunigen, die im digitalen COVID-Zertifikat der EU verkörpert wurde. Dem Verordnungsentwurf wurde eine Mitteilung (COM(2022)0710) der Kommission beigefügt, um die Bedeutung einer verbesserten grenzüberschreitenden Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor zu verbreiten.

Am 10. November 2022 veröffentlichten die Kommission und der Hohe Vertreter angesichts der anhaltenden russischen Aggression gegen die Ukraine eine gemeinsame Mitteilung (JOIN(2022)49) über eine EU-Politik zur Cyberabwehr zusammen mit einem Aktionsplan für militärische Mobilität 2.0. Mit der neuen Cyberabwehrpolitik werden die Investitionen in die Cyberabwehr angekurbelt und damit die Zusammenarbeit zwischen militärischen und zivilen Cyber-Communities gestärkt. Sie wird zu einem effizienten Cyber-Krisenmanagement innerhalb der EU führen und dazu beitragen, die strategischen Abhängigkeiten der EU in kritischen Cyber-Technologien zu verringern, während gleichzeitig die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung (EDTIB) gestärkt wird.

Vertrauen in die Online-Umgebung aufzubauen, ist für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung entscheidend und daher eine weitere Priorität. Die Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt (Verordnung (EU) 910/2014) ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Errichtung eines berechenbaren Regelungsumfelds, mit dem Unionsbürgerinnen und Unionsbürgern, Unternehmen und öffentlichen Stellen geholfen wird, sicher und reibungslos elektronische Interaktionen vorzunehmen. Um diesen Zielen näher zu kommen, hat die Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung über eine digitale Identität (COM(2021)0281) veröffentlicht, mit dem darauf abgezielt wird, bis 2030 mindestens 80% der Menschen die sichere Verwendung einer digitalen Identität für den Zugang zu wichtigen öffentlichen Diensten über die EU-Grenzen hinweg zu ermöglichen.

Abgesehen von der einheitlichen Regelung im Binnenmarkt legt die EU auch einen Schwerpunkt darauf, ihre Bürgerinnen und Bürger in der Nutzung digitaler Technologien zu unterrichten. So wurde mit dem Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027) die strategische Initiative der EU zur Unterstützung der nachhaltigen und wirksamen Anpassung der Bildungs- und Ausbildungssysteme der EU-Mitgliedstaaten an das digitale Zeitalter verlängert. Um diese Ziele zu erreichen, sind in dem Aktionsplan zwei Schwerpunktbereiche festgelegt: Förderung der Entwicklung eines leistungsfähigen digitalen Bildungsökosystems und Ausbau digitaler Kompetenzen und Fertigkeiten für den digitalen Wandel.

In einer Mitteilung (COM(2020)0784) vom Dezember 2020 formulierte die Kommission ihren Aktionsplan zur Unterstützung der Erholung und des Wandels der europäischen Medien und des audiovisuellen Sektors, mit dem sie langjährige Probleme, wie etwa die Marktfragmentierung, bewältigen will. In dem Aktionsplan wird auch betont, dass die EU und die Mitgliedstaaten die nationale Unterstützung für die Finanzmittel, die über die genehmigten nationalen Aufbaupläne zur Verfügung gestellt werden, ausweiten müssen. Ebenso wird darin erwähnt, welche verheerenden Auswirkungen weltweite Online-Plattformen auf die Medienwirtschaft haben und dass die Vormachtstellung dieser Plattformen auf den Daten- und Werbemärkten bekämpft werden muss.

Der Aktionsplan für Demokratie in Europa ist mit dem Aktionsplan für die Medien und den audiovisuellen Sektor verknüpft, mit dem angestrebt wird, die Erholung des Sektors zu unterstützen und die Möglichkeiten des digitalen Wandels optimal auszuschöpfen. Der erstgenannte Plan ist auch gegen den Verfall der Medienfreiheit gerichtet, da in mehreren Mitgliedstaaten ein Anstieg der physischen und Online-Bedrohungen gegen Journalisten zu verzeichnen ist. Im Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI-Index) ist eine Reihe von Indikatoren zusammengefasst, mit denen die Fortschritte der EU-Staaten bei der Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts der EU nachverfolgt werden. Mit den jährlich anhand des DESI-Index erstellten Länderprofilen werden die Mitgliedstaaten dabei unterstützt, die Bereiche zu ermitteln, in denen vorrangig Maßnahmen erforderlich sind. Die neuen Indikatoren wurden angepasst und umfassen nunmehr die Aufbau- und Resilienzfazilität und den digitalen Kompass.

Rolle des Europäischen Parlaments

Das Parlament setzt sich mit seinen Entschließungen für eine starke und moderne Digitalpolitik ein und wirkt mit großem Engagement an der Verabschiedung zahlreicher einschlägiger Rechtsvorschriften mit. Durch Initiativberichte, Anfragen zur mündlichen und schriftlichen Beantwortung, Studien, Workshops, Stellungnahmen und Entschließungen trägt es auch dazu bei, dass die digitalen Technologien weiter auf der Tagesordnung bleiben. Das Parlament fordert außerdem, dass einzelstaatliche Maßnahmen stärker koordiniert werden, um EU-weite Dienste aufzubauen, und dass die EU Forschung und Entwicklung im Digitalbereich unterstützt.

Mit entsprechenden Rechtsvorschriften sorgt das Parlament dafür, dass diese Garantien systematisch konsolidiert werden. Es übernimmt eine Führungsrolle bei der Beseitigung von Hindernissen im digitalen Binnenmarkt sowie bei der Modernisierung der EU-Politik für die heutigen digitalen und datenbezogenen Produkte und Dienstleistungen. Dabei wird das Ziel verfolgt, den digitalen Wandel des europäischen Dienstleistungssektors so weit wie möglich voranzutreiben, da sich auf diese Weise neue Beschäftigungschancen ergeben. Das Parlament setzt sich dafür ein, dass der grenzüberschreitende Handel angekurbelt und das Vertragsrecht für die Bereitstellung digitaler Inhalte harmonisiert wird und dass erschwingliche grenzüberschreitende Paketzustelldienste zur Verfügung stehen. Es unterstützt ferner den freien Verkehr nicht personenbezogener Daten und die Einführung vereinfachter Verfahren für die Mehrwertsteuererklärung. Dem Parlament ist besonders daran gelegen, dass für den Online-Datenschutz der Unionsbürgerinnen und Unionsbürger gesorgt und ein hohes Verbraucherschutzniveau beibehalten bzw. hergestellt wird.

In seiner Entschließung vom 12. März 2019 forderte das Parlament die Kommission auf, „zu prüfen, ob der Anwendungsbereich der Richtlinie über Netz- und Informationssysteme auf andere kritische Bereiche und Dienstleistungen ausgeweitet werden muss, die nicht von branchenspezifischen Rechtsvorschriften erfasst sind“, und auf die zunehmenden Gefahren, die sich durch die Digitalisierung ergeben, zu reagieren. Diese Bemühungen sollten durch eine gestärkte gemeinsame Cybersicherheitsstrategie, wozu u. a. eine gemeinsame europäische Plattform und eine stärkere Rolle der ENISA gehören würden, ergänzt werden. Nach ihrer Annahme am 14. Dezember 2022 durch das Parlament und den Rat ersetzte die NIS-2-Richtlinie (EU) 2022/2555 die bisherige Richtlinie (EU) 2016/1148. Die neue Richtlinie verpflichtet mehr Unternehmen und Branchen, Maßnahmen zur Stärkung des Cybersicherheitsniveaus in Europa zu ergreifen, wodurch die Gesetzgebung auf neue öffentliche und private Sektoren und Unternehmen ausgeweitet wird. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission am 15. September 2022 einen Vorschlag für ein Gesetz zur Cyberwiderstandsfähigkeit vorgelegt, mit dem die Sicherheit von mehr Hard- und Softwareprodukten erhöht wird. Das Dossier wurde dem IMCO-Ausschuss zugewiesen und eine endgültige Abstimmung wird bis Juni 2023 erwartet.

Im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie hat die Europäische Kommission am 16. September 2022 den Rechtsakt zur Medienfreiheit vorgelegt, der darauf abzielt, Medienpluralismus und -freiheit in der Europäischen Union zu stärken. Mit dem Vorschlag sollen mehrere Probleme angegangen werden, die den Binnenmarkt für Mediendienste betreffen, mit dem Ziel, die Unabhängigkeit der Medien zu stärken. Zu diesem Zweck organisierte der LIBE-Ausschuss in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) und dem IMCO-Ausschuss zwei Anhörungen am 31. Januar und 6. Februar 2023, um diesen Vorschlag zu verstehen und zu erörtern.

Ein weiterer Schritt zur Stärkung der Transparenz demokratischer Prozesse ist die Regulierung politischer Werbung, beispielsweise durch eine eindeutige Kennzeichnung. Die Kommission hat am 25. November 2021 einen Vorschlag zu diesem Thema veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund organisierte der IMCO-Ausschuss am 11. Juli 2022 eine öffentliche Anhörung, um die allgemeinen Transparenzverpflichtungen für alle Akteure zu erörtern, die an der Finanzierung, Vorbereitung, Platzierung und Verbreitung politischer Werbung, sowohl offline als auch online, beteiligt sind. Darüber hinaus nahm der IMCO-Ausschuss am 26. Januar in Zusammenarbeit mit CULT und LIBE einen Bericht über den Vorschlag der Kommission an.

Das Parlament wurde bei seiner Arbeit im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel durchgängig von seiner Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität mit einer Reihe von Studien und einem Workshop[1] mit dem Schwerpunkt auf den bestehenden Herausforderungen und Chancen unterstützt. In einer Studie[2], die für die Legislativvorschläge über digitale Dienste und digitale Märkte von Bedeutung ist, wurden insbesondere die Auswirkungen personalisierter Werbung auf die Verbraucherinnen und Verbraucher und den Werbemarkt untersucht. Weitere wissenschaftliche Erkenntnisse und Markteinblicke wurden in einem Workshop[3] gewonnen, in dem die Auswirkungen und Mängel der Vorschläge in ihrer derzeitigen Form untersucht wurden, sowie durch eine Anhörung mit der Facebook-Whistleblowerin Frances Haugen (die die missbräuchlichen Praktiken in der Big-Tech-Branche aufdeckte). Im Februar 2022 veröffentlichte die Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität eine Studie[4]über die Auswirkungen von Influencern auf Werbung und Verbraucherschutz im Binnenmarkt. Darin wurde untersucht, inwieweit Influencer für die Verbreitung irreführender Informationen und die Förderung unsicherer Produkte verantwortlich sind. Im August 2022 veröffentlichte dieselbe Fachabteilung eine Studie[5], in der ausgeführt wird, wie neue Technologien eingesetzt werden können, um die Produktsicherheit zu verbessern und damit den Verbraucherschutz zu fördern, und in der potenzielle Chancen und Risiken aufzeigt werden.

Der IMCO- und der LIBE-Ausschuss hielten im März 2022 eine gemeinsame öffentliche Anhörung zur KI ab. Ziel der Anhörung war es, die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Kommission für ein KI-Gesetz (COM(2021)0206) zu erörtern.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten.

 

[1]Blandin, L., E-commerce rules, fit for the digital age (Vorschriften für den digitalen Handel im digitalen Zeitalter), Veröffentlichung für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität, Europäisches Parlament. Luxemburg 2020.
[2]Fourberg, N. et al.: Online advertising: the impact of targeted advertising on advertisers, market access and consumer choice, (Onlinewerbung: die Auswirkungen gezielter Werbung auf Werbetreibende, Marktzugang und Wahlmöglichkeiten der Verbraucher), Veröffentlichung für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität, Europäisches Parlament. Luxemburg, 2021.
[3]Wiewiorra, L. und Godlovitch, I.: The Digital Services Act and the Digital Markets Act – a forward-looking and consumer-centred perspective (Das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte – ein zukunfts- und verbraucherorientierter Blickwinkel) Veröffentlichung für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität, Europäisches Parlament. Luxemburg 2021.
[4]Michaelsen, F., Collini, L. u. a.: The impact of influencers on advertising and consumer protection in the Single Market (Die Auswirkungen von Influencern auf Werbung und Verbraucherschutz im Binnenmarkt), Veröffentlichung für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität, Europäisches Parlament, Luxemburg 2022.
[5]Coatanroch G., Nausedaite R. et al.: New technologies and new digital solutions for improved safety of products on the internal market (Neue Technologien und neue digitale Lösungen für mehr Sicherheit von Produkten auf dem Binnenmarkt), Veröffentlichung für den Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität, Europäisches Parlament, Luxemburg, 2022.

Christina Ratcliff / Mathias Wosyka / Barbara Martinello / Davide Franco