Eine digitale Agenda für Europa

Plattformen für digitale Dienste und neue Technologien wie künstliche Intelligenz haben einen enormen Einfluss auf unsere Gesellschaft. Sie haben die Art und Weise, wie wir im Internet kommunizieren, einkaufen oder uns informieren, grundlegend verändert – und sind dadurch aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mit diesen Umwälzungen befasst sich die europäische digitale Agenda für 2020-2030. Die Ziele der Agenda bestehen vor allem in der Errichtung sicherer digitaler Räume, der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf den digitalen Märkten und der Stärkung der digitalen Souveränität Europas, stets in Übereinstimmung mit dem ökologischen und dem digitalen Wandel.

Rechtsgrundlage

Zwar enthalten die Verträge keine besonderen Bestimmungen zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die EU kann aber gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in bestimmten Politikbereichen tätig werden, wie etwa Industrie, Wettbewerb, Handel, transeuropäische Netze, Forschung, Energie, Binnenmarkt, freier Warenverkehr, Personen- und Dienstleistungsverkehr, Bildung und Kultur.

Ziele

Die EU will Unternehmen und Menschen in einer auf Menschen ausgerichteten, nachhaltigen und wohlhabenderen digitalen Zukunft fördern. Im Einklang mit der Lissabon-Strategie wurde in der digitalen Agenda für Europa 2010 hervorgehoben, dass den IKT eine entscheidende Bedeutung bei der Verwirklichung der Ziele der EU zukommt. 2015 zielte die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt für Europa darauf ab, einen besseren Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa zu gewährleisten, optimale Bedingungen für digitale Netze und Dienste zu fördern und das Wachstumspotenzial der digitalen Wirtschaft auszuschöpfen. Die digitale Strategie aus dem Jahr 2020 zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas konzentrierte sich auf Technologien, die den Menschen zugutekommen, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und eine offene und demokratische Gesellschaft. Im Jahr 2021 wurden im Digitalen Kompass die digitalen Ziele der EU in Bezug auf Kompetenzen, Behörden, Unternehmen und Infrastruktur für 2030 festgelegt.

Errungenschaften

A. Die erste digitale Agenda für Europa: 2010-2020

Im Rahmen der ersten digitalen Agenda wurden mehrere zentrale Ziele erreicht:

Um die Entwicklung digitaler Netze und Dienste zu fördern, stärkte das Parlament das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK). Dieses Gremium unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und der Kommission, fördert bewährte Verfahren und arbeitet an der Harmonisierung von Rechtsvorschriften, die die Kommunikation betreffen (Verordnung (EU) 2018/1971).

In der ersten digitalen Agenda wurde dem digitalen Wachstum ein hoher Stellenwert eingeräumt, daher wurden digitale Kompetenzen, Hochleistungsrechnen, die Digitalisierung der Industrie, die Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) und die Modernisierung des öffentlichen Dienstes gefördert. Darüber hinaus hat die EU Rechtsvorschriften zu Geoblocking (Verordnung (EU) 2018/302) und der Portabilität digitaler Dienste (Verordnung (EU) 2017/1128) verabschiedet, die es den Verbrauchern ermöglichen, EU-weit auf Online-Inhalte zuzugreifen.

Neben dem neuen Rechtsrahmen zum Datenschutz hat die EU eine Reihe weiterer Rechtsvorschriften erlassen, um die Entwicklung einer datenagilen Wirtschaft zu ermöglichen, wie zum Beispiel

  • die Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2018/1807), mit der Unternehmen und Behörden die Möglichkeit erhielten, nicht personenbezogene Daten an einem Ort ihrer Wahl zu speichern und zu verarbeiten,
  • den Rechtsakt zur Cybersicherheit (Verordnung (EU) 2019/881), mit dem die EU-Agentur für Cybersicherheit gestärkt und für Produkte und Dienstleistungen ein Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit geschaffen wurde,
  • die Richtlinie über offene Daten (Richtlinie (EU) 2019/1024), mit der gemeinsame Regelungen für einen europäischen Markt für Daten des öffentlichen Sektors festgelegt wurden.

B. Die zweite digitale Agenda für Europa: 2020-2030

Mit der zweiten digitalen Agenda für Europa sollen den durch digitale Technologien entstandenen Veränderungen sowie der zentralen Rolle der digitalen Dienste und Märkte Rechnung getragen werden. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf den neuen technologischen und geopolitischen Zielen der EU. In ihren Mitteilungen zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und zu Europas digitaler Dekade erläuterte die Kommission Maßnahmen für sichere digitale Dienste und Märkte. Dabei lag der Fokus auf Themen wie Quanteninformatik, Blockchain-Strategien, KI, Halbleiter (Europäisches Chip-Gesetz), digitale Souveränität, Cybersicherheit, 5G/6G, europäische Datenräume und globale Technologienormen.

Im März 2021 veröffentlichte die EU einen digitalen Kompass, in dem die Ziele für 2030 in vier Kernthemen aufgeteilt wurden:

  • Kompetenzen: Mindestens 80 % aller Erwachsenen sollten über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, außerdem sollten EU-weit 20 Millionen IKT-Fachleute beschäftigt sein, wobei eine Erhöhung des Frauenanteils in den entsprechenden Berufen angestrebt wird.
  • Unternehmen: 75 % der Unternehmen sollten Cloud-Computing-Dienste, Big Data und KI einsetzen. Mehr als 90 % der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU sollten zumindest in grundlegendem Umfang digitale Technologien nutzen. Die Anzahl der Einhörner (Start-Ups mit einer hohen Marktbewertung) in der EU sollte sich verdoppeln.
  • Infrastruktur: Alle Haushalte in der EU sollten über eine Gigabit-Internetanbindung verfügen, und in allen besiedelten Gebieten sollte 5G zur Verfügung stehen. Der Anteil der in Europa gefertigten hochmodernen und nachhaltigen Halbleiter an der Weltproduktion sollte 20 % betragen. Es sollten 10 000 klimaneutrale, hochsichere Randknoten in der EU eingerichtet werden. Außerdem sollte Europa seinen ersten Quantencomputer haben.
  • Öffentlicher Dienst: Alle wesentlichen öffentlichen Dienste sollten online verfügbar sein. Alle Unionsbürger sollten Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben und 80 % sollten eine eID-Lösung nutzen.

Das Programm „Digitales Europa“, das im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/694 eingerichtet wurde, ist eine EU-Initiative mit der zwischen 2021 und 2027 7,5 Mrd. EUR für Projekte im Bereich der digitalen Technologie – etwa Hochleistungsrechnen, KI, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und die Integration von digitalen Technologien, unterstützt durch digitale Innovationszentren – bereitgestellt werden.

1. Daten

Der Datenaustausch ist für die digitale Vision der EU von zentraler Bedeutung. In Bezug auf die Nutzung und den Austausch nicht personenbezogener Daten für neue Technologien und Geschäftsparadigmen will die EU ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung datengesteuerter Innovationen auf der einen Seite und Privatsphäre, Schutz, Ethik und Sicherheit auf der anderen Seite schaffen.

Mit der europäische Datenstrategie wurde die Idee eingeführt, neun gemeinsame europäische Datenräume zu schaffen um dafür zu sorgen, dass der Wirtschaft und der Gesellschaft mehr Daten zur Nutzung zur Verfügung stehen und Unternehmen bzw. Einzelpersonen gleichzeitig die Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten behalten. Der europäische Rechtsrahmen für Daten besteht aus der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) und der Richtlinie (EU) 2016/680, dem europäischen Daten-Governance-Rechtsakt (Verordnung (EU) 2022/868) über Datenverfügbarkeit und -vertrauen und dem Europäischen Datengesetz (Verordnung (EU) 2023/2854) für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung bei gleichzeitiger Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten.

2. Künstliche Intelligenz

Im Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz vom Februar 2020 wurden die entscheidende Rolle von KI und ihr erwarteter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen für alle Bereiche hervorgehoben. Das Parlament hat das Gesetz über künstliche Intelligenz im März 2024 angenommen. Durch das Gesetz werden KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck geschützt, die Nutzung biometrischer Identifizierungssysteme durch Strafverfolgungsbehörden beschränkt, Sozialkreditsysteme („Social Scoring“) sowie der Einsatz von KI zur Manipulation oder Ausnutzung von Schwachstellen von Nutzern verboten und das Recht der Verbraucher, Beschwerden einzureichen und aussagekräftige Erklärungen zu erhalten, gewährleistet.

Im September 2022 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftungsfrage in Zusammenhang mit KI vor, mit der sichergestellt werden soll, dass Opfer von durch KI verursachten Schäden den gleichen Schutz erhalten wie Opfer von Schäden, die durch Produkte im Allgemeinen verursacht wurden. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag für eine neue Produkthaftungsrichtlinie vorgelegt, die sich mit digitalen Produkten wie KI befasst.

3. Gesetz über digitale Dienste und Gesetz über digitale Märkte

Ein Grundelement der Digitalstrategie ist die Einrichtung eines sichereren und offeneren digitalen Binnenmarkts, in dem die Rechte der Nutzer und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen an erster Stelle stehen. Die Strategie umfasst zwei legislative Säulen: das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte, mit denen die EU-Rechtsvorschriften für digitale Dienste modernisiert werden. Diese Rechtsvorschriften, die von den beiden gesetzgebenden Organe 2022 angenommen wurden und die im Mai 2023 in Kraft traten, bieten ein einheitliches Regelwerk für die gesamte EU. Im Gesetz über digitale Dienste sind die Zuständigkeiten für Vermittlungsdienste, insbesondere Online-Plattformen, festgelegt. Für große Online-Plattformen gibt es aufgrund der Risiken, die sie im Hinblick auf die Verbreitung von illegalen und schädlichen Inhalten darstellen, besondere Leitlinien. Das Gesetz über digitale Märkte enthält Regelungen für Unternehmen in der Position eines sogenannten Torwächters, mit denen diejenigen ins Auge gefasst werden, die besonders anfällig für unlautere Praktiken sind. Zu diesen Torwächtern zählen etwa Online-Vermittlungsdienste, soziale Netzwerke und Cloud-Computing-Dienste. Die Kommission legte einen auf dem Gesetz über digitale Dienste aufbauenden Vorschlag für eine Verordnung zur Vereinfachung der Datenerhebung und des Austausches von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften vor. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren wurde am 11. April 2024 mit der Unterzeichnung des endgültigen Rechtsakts erfolgreich abgeschlossen.

4. Elektronische Behördendienste, elektronische Identität und digitaler Euro

Die digitale Agenda setzt einen Schwerpunkt auf elektronische Behördendienste und die grenzübergreifende Zusammenarbeit des öffentlichen Sektors. Im März 2024 nahm der Rat nach dem Vorschlag der Kommission vom November 2022 das Gesetz für ein interoperables Europa (Verordnung (EU) 2024/903) an, um die öffentlichen Dienste in der EU zu verbessern. In ihm ist die Einrichtung eines Ausschusses für ein interoperables Europa mit Vertretern aus den Mitgliedstaaten, der Kommission und anderen EU-Einrichtungen vorgesehen.

Der Aufbau von Vertrauen im Internet ist für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Wachstum von entscheidender Bedeutung. Die Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung bietet einen rechtlichen Rahmen, der eine sichere digitale Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlicher Verwaltung ermöglichen soll. Um diesem Ziele näher zu kommen, hat das Parlament im Februar 2024 einen Rahmen für eine digitale Identität angenommen, der möglich machen soll, dass 80 % der Unionsbürger bis 2030 mit einer digitalen Identität sicheren Zugang zu wichtigen öffentlichen Dienstleistungen erhalten. Am 28. Juni 2023 legte die Kommission ein Paket von Rechtsvorschriften zur Schaffung einer digitalen Form von Zentralbankgeld als Ergänzung zu dessen physischer Form vor und legte die Vorschriften und Bedingungen für dessen Verwendung fest.

5. Cybersicherheit

Als Reaktion auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 10. November 2022 eine EU-Cyberabwehrpolitik und einen Aktionsplan zur militärischen Mobilität 2.0 vorgelegt. Beides soll Investitionen in die Cyberabwehr ankurbeln, die Zusammenarbeit zwischen dem militärischen und dem zivilen Cyber-Sektor fördern, ein effizientes Cyber-Krisenmanagement innerhalb der EU sicherstellen sowie die Position der EU in Bezug auf kritische Cyber-Technologien stützen. Sie stärkt die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung, mit der eine integrierte EU-weite Verteidigungsindustrie geschaffen werden soll. Im Dezember 2022 wurde die Richtlinie durch die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) ersetzt, wodurch ihr Anwendungsgebiet auf weitere Sektoren und Einrichtungen ausgeweitet wurde. Darüber hinaus wurde auf Vorschlag der Kommission im Dezember 2023 eine informelle Einigung über ein Cyberresilienzgesetz zur Verbesserung der Sicherheit verschiedener Technologieprodukte erzielt. Im April 2024 nahm das Parlament das Cybersolidaritätsgesetz an, das darauf abzielt, die Solidarität auf EU-Ebene zu stärken und Cyberbedrohungen und -vorfälle besser zu erkennen und darauf zu reagieren. Das Parlament und der Rat erzielten darüber hinaus eine Einigung über die Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit.

6. Medien und Demokratie

Im Dezember 2020 legte die Kommission in einer Mitteilung einen Plan für die Erholung und den Wandel der europäischen Medienbranche vor. In dem Plan wird die Notwendigkeit einer stärkeren Unterstützung der Mitgliedstaaten durch genehmigte Wiederaufbaupläne nach der COVID-19-Pandemie hervorgehoben. Außerdem wird der störende Einfluss globaler Online-Plattformen auf die Medien beleuchtet, insbesondere ihre Dominanz auf Daten- und Werbemärkten. Der Europäische Aktionsplan für Demokratie ergänzt den bereits genannten Medienplan. In ihm wird die Erholung und die digitale Anpassung der Medienbranche, die Freiheit und Pluralität der Medien sowie die Bekämpfung von Desinformation in den Vordergrund gestellt. Im Aktionsplan für Demokratie wird auch die sinkende Medienfreiheit aufgrund von sich häufenden Drohungen gegen Journalisten erörtert.

7. Bildung und Kompetenzen

Abseits von Rechtsvorschriften befasst sich die EU auch besonders mit digitaler Bildung. Der Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Bildungssysteme an das digitale Zeitalter. Sein Schwerpunkt liegt auf der Schaffung eines robusten digitalen Bildungsökosystems und der Verbesserung von Kompetenzen für den digitalen Wandel.

8. Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Die Kommission schlug am 9. Dezember 2021 eine Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit vor. Mit den neuen Vorschriften soll geregelt werden, wie der Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten angemessen bestimmt werden kann und wie digitale Arbeitsplattformen Algorithmen und KI zur Überwachung und Bewertung der in dieser Branche tätigen Arbeitnehmer nutzen dürfen.

9. Digitale Infrastruktur

Am 21. Februar 2024 legte die Kommission eine neue Initiativen für die digitale Infrastruktur in Europa vor, um Gespräche über konkrete Vorschläge zur Förderung von Innovation, Sicherheit und Resilienz der digitalen Infrastruktur aufzunehmen.

Rolle des Europäischen Parlaments

In seiner Entschließung vom 12. März 2019 forderte das Parlament die Kommission auf, den Anwendungsbereich der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit neu zu bewerten und Bedrohungen der Digitalisierung zu begegnen, und forderte eine Angleichung an eine verbesserte Cybersicherheitspolitik der EU und eine stärkere Rolle der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit.

Am 20. Oktober 2020 nahm das Parlament drei Entschließungen zur KI zu Ethik, zivilrechtlicher Haftung und geistigem Eigentum an, in denen ein europäischer Rechtsrahmen für KI basierend auf einer ethischen Grundlage gefordert wird. Um den digitalen Binnenmarkt voranzubringen, nahm das Parlament eine Entschließung zum Gesetz über digitale Dienste an. In seiner Entschließung vertritt das Parlament die Ansicht, dass durch das Paket von Rechtsvorschriften der Binnenmarkt unterstützt, der Verbraucherschutz gewährleistet, für die gleiche Behandlung illegaler Aktivitäten offline und online gesorgt, die Transparenz aufrechterhalten sowie Rechte respektiert werden. In dem Paket werden auch Organisationen aus Drittstaaten, die Einfluss auf die Verbraucher der EU haben, berücksichtigt. Außerdem forderte es mehr Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Moderation digitaler Inhalte. Die Entschließung stützte sich auf Forschungsarbeiten, einen Workshop und eine Reihe von Studien, die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben worden waren. Der Umstand, dass sich die Gesetzesvorschläge für digitale Dienste und digitale Märkte an der Entschließung des Parlaments orientieren, zeigt, dass das Parlament auch ohne formales Initiativrecht Einfluss auf die legislative Agenda nehmen kann.

Am 20. Mai 2021 forderte das Parlament in seiner Entschließung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, alle Hindernisse für die Funktionsweise des digitalen Binnenmarkts zu beseitigen und den Einsatz von KI für die europäischen Verbraucher zu verbessern.

Am 12. Dezember 2023 forderten die Mitglieder des Parlaments ein Verbot von suchterzeugenden Methoden wie endlosem Scrollen oder der automatischen Wiedergabefunktion. Einige Mitglieder des Parlaments setzten sich auch für die Einführung eines digitalen „Rechts, nicht gestört zu werden“ und eine Liste bewährter Gestaltungsverfahren ein.

Am 13. Dezember 2023 betonten die Mitglieder, dass die EU-Vorschriften über Geoblocking neu bewertet werden müssen, um alle verbleibenden Hindernisse zu beseitigen und das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen.

Am 13. März 2024 verabschiedete das Parlament im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie ein Gesetz zu Medienfreiheit und -pluralismus, mit dem der Schutz der Unabhängigkeit der Medien verbessert werden soll, und ein weiteres Gesetz über die Transparenz demokratischer Prozesse, das Regelungen für politische Werbung umfasst.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Websites des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.

 

Alyssia Petit / Zuzanna Wala / Matteo Ciucci / Barbara Martinello