Eine digitale Agenda für Europa

Plattformen für digitale Dienste und aufkommende Technologien wie künstliche Intelligenz verändern weiterhin die Art und Weise, wie Europa arbeitet, kommuniziert, einkauft und lernt. Seit 2024 legt die EU den Schwerpunkt verstärkt darauf, festgelegte Prioritäten umzusetzen. Neue Vorschriften für Plattformen, Daten, digitale Identität, KI und Cybersicherheit sollen dafür sorgen, dass ein sicherer digitaler Raum sowie ein fairer Wettbewerb gefördert werden und die digitale Souveränität vorangetrieben wird – und zwar im Einklang mit dem grünen Wandel.

Rechtsgrundlage

Zwar enthalten die Verträge keine besonderen Bestimmungen zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die EU kann aber gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) in bestimmten Politikbereichen tätig werden, darunter Industrie, Wettbewerb, Handel, transeuropäische Netze, Forschung, Energie, Errichtung des Binnenmarkts, freier Warenverkehr, Personen- und Dienstleistungsverkehr, Bildung und Kultur.

Ziele

Die EU will Menschen und Unternehmen fördern, damit sie eine digitale Zukunft erleben können, die sicher, nachhaltig und auf den Menschen ausgerichtet ist. Aufbauend auf der Lissabon-Agenda und der Digitalen Agenda 2010 führte die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt 2015 dazu, dass der Zugang zu digitalen Waren und Dienstleistungen erweitert wurde und bessere Bedingungen für Netze und Plattformen geschaffen wurden. Im Mittelpunkt der Strategie aus dem Jahr 2020 zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas standen Technologien, die den Menschen zugutekommen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken und eine offene und demokratische Gesellschaft fördern. Die im Rahmen des Digitalen Kompasses 2030 bis 2030 zu erreichenden Ziele betreffen die Bereiche Kompetenzen, digitale öffentliche Dienste, Umgestaltung der Unternehmen und widerstandsfähige Infrastruktur. Seit 2022 werden mit der Erklärung zu den digitalen Rechten und Grundsätzen die Werte der EU – d. h. Privatsphäre, Inklusion und Nachhaltigkeit – in allen Initiativen verankert. Zusammen treiben diese Maßnahmen nun eine ergebnisorientierte digitale Dekade voran, die sich durch einen vertrauenswürdigen Datenverkehr, interoperable digitale Identitäten, faire Plattformmärkte, verantwortungsvolle KI und starke Cybersicherheit auszeichnet.

Errungenschaften

A. Die erste digitale Agenda für Europa: 2010-2020

Um die Entwicklung digitaler Netze und Dienste zu fördern, stärkte das Parlament das Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK). Dieses Gremium unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und der Kommission, fördert bewährte Verfahren und arbeitet an der Harmonisierung von Rechtsvorschriften, die die Kommunikation betreffen (Verordnung (EU) 2018/1971).

In der ersten digitalen Agenda wurde dem digitalen Wachstum ein hoher Stellenwert eingeräumt, daher wurden digitale Kompetenzen, Hochleistungsrechentechnik, die Digitalisierung der Industrie, die Entwicklung künstlicher Intelligenz (KI) und die Modernisierung des öffentlichen Dienstes gefördert. Darüber hinaus hat die EU Rechtsvorschriften zu Geoblocking (Verordnung (EU) 2018/302) und der Portabilität digitaler Dienste (Verordnung (EU) 2017/1128) verabschiedet, die es den Verbrauchern ermöglichen, EU-weit auf Online-Inhalte zuzugreifen.

Neben dem neuen Rechtsrahmen zum Datenschutz hat die EU eine Reihe weiterer Rechtsvorschriften erlassen, um die Entwicklung einer datenagilen Wirtschaft zu ermöglichen. Dazu gehören unter anderem

B. Die zweite digitale Agenda für Europa: Digitaler Kompass 2030

Mit der digitalen Agenda für Europa sollen den durch digitale Technologien entstandenen Veränderungen sowie der zentralen Rolle der digitalen Dienste und Märkte Rechnung getragen und die technologischen und geopolitischen Ziele der EU in den Mittelpunkt gerückt werden. In ihren Mitteilungen zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und zur digitalen Dekade Europas legte die Kommission dar, welche Maßnahmen für sichere digitale Dienste und Märkte geplant sind. Im Mittelpunkt standen dabei Themen wie Quanteninformatik, Blockchain-Strategien, KI, Halbleiter (Europäisches Chip-Gesetz), digitale Souveränität, horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Verordnung (EU) 2019/1020, geändert durch Verordnung (EU) 2024/2847), 5G/6G, europäische Datenräume und globale Technologienormen.

Im März 2021 veröffentlichte die EU einen digitalen Kompass, in dem die Ziele für 2030 in vier Kernthemen aufgeteilt wurden:

  • Kompetenzen: Mindestens 80 % aller Erwachsenen sollten über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen und in der gesamten EU sollten 20 Millionen IKT-Fachleute beschäftigt sein. Zudem sollte dafür gesorgt werden, dass mehr Frauen in den entsprechenden Berufen tätig sind.
  • Unternehmen: 75 % der Unternehmen sollten Cloud-Computing-Dienste, Big Data und KI einsetzen. Mehr als 90 % der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU sollten zumindest in grundlegendem Umfang digitale Technologien nutzen. Die Anzahl der Einhörner (Start-ups mit einer hohen Marktbewertung) in der EU sollte sich verdoppeln.
  • Infrastruktur: Alle Haushalte in der EU sollten über eine Gigabit-Internetanbindung verfügen, und in allen besiedelten Gebieten sollte 5G zur Verfügung stehen. Der Anteil der in Europa gefertigten hochmodernen und nachhaltigen Halbleiter sollte 20 % der weltweiten Produktion ausmachen. Es sollten 10 000 klimaneutrale, hochsichere Randknoten in der EU eingerichtet werden. Außerdem sollte Europa seinen ersten Quantencomputer haben.
  • Öffentlicher Dienst: Alle wesentlichen öffentlichen Dienste sollten online verfügbar sein. Alle Unionsbürgerinnen und -bürger sollten Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben und 80 % sollten eine eID-Lösung nutzen.

Das Programm „Digitales Europa“, das im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/694 eingerichtet wurde, ist eine EU-Initiative, mit der zwischen 2021 und 2027 7,5 Mrd. EUR für Projekte im Bereich der digitalen Technologie bereitgestellt werden – darunter Hochleistungsrechentechnik, KI, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und die Integration digitaler Technologien, unterstützt durch digitale Innovationszentren.

Das Politikprogramm 2030 für die digitale Dekade enthält rechtsverbindliche Zielvorgaben, die seit September 2022 gelten. Der Digitale Kompass ist somit nicht länger eine Strategie, sondern ein Durchführungsinstrument, das eine jährliche Berichterstattung sowie Mechanismen für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten umfasst.

1. Daten

Der Datenaustausch ist für die digitale Vision der EU von zentraler Bedeutung. In Bezug auf die Nutzung und den Austausch nicht personenbezogener Daten für neue Technologien und Geschäftsparadigmen will die EU ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung datengesteuerter Innovationen auf der einen Seite und Privatsphäre, Schutz, Ethik und Sicherheit auf der anderen Seite schaffen.

Im Rahmen der europäischen Datenstrategie wurde die Idee eingeführt, neun gemeinsame europäische Datenräume zu schaffen, damit der Wirtschaft und der Gesellschaft mehr Daten zur Nutzung zur Verfügung stehen und Unternehmen bzw. Einzelpersonen gleichzeitig mehr Kontrolle über die von ihnen erzeugten Daten erhalten. Der europäische Rechtsrahmen für Daten besteht aus der Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung (Richtlinie (EU) 2016/680), dem europäischen Daten-Governance-Rechtsakt (Verordnung (EU) 2022/868) über Datenverfügbarkeit und -vertrauen und dem Europäischen Datengesetz (Verordnung (EU) 2023/2854) für einen fairen Datenzugang und eine faire Datennutzung bei gleichzeitiger Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten.

2. Künstliche Intelligenz

Im Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz vom Februar 2020 wurde hervorgehoben, dass KI eine entscheidende Rolle spielt und einen erwarteten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Nutzen für alle Bereiche hat. Das Parlament hat das KI-Gesetz im März 2024 angenommen. Durch das Gesetz werden KI-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck geschützt, die Nutzung biometrischer Identifizierungssysteme durch Strafverfolgungsbehörden beschränkt, Sozialkreditsysteme („Social Scoring“) sowie der Einsatz von KI zur Manipulation oder Ausnutzung von Schwachstellen von Nutzern verboten und das Recht der Verbraucher gewährleistet, Beschwerden einzureichen und aussagekräftige Erklärungen zu erhalten. Die Verordnung über künstliche Intelligenz ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und wird schrittweise über einen Zeitraum von 6, 9, 12, 24 und 36 Monaten angewandt. Außerdem wurde in deren Rahmen das Büro für Künstliche Intelligenz eingerichtet, das die Durchsetzung auf EU-Ebene koordiniert.

Im September 2022 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Haftungsfrage im Zusammenhang mit KI vor, mit der sichergestellt werden soll, dass Opfer von durch KI verursachten Schäden den gleichen Schutz erhalten wie Opfer von Schäden, die durch Produkte im Allgemeinen verursacht wurden. Der Vorschlag wurde jedoch inzwischen zurückgezogen. Zudem wurde eine neue Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Richtlinie (EU) 2024/2853) vorgestellt, die sich mit digitalen Produkten wie KI befasst.

3. Gesetz über digitale Dienste und Gesetz über digitale Märkte

Ein Grundelement der Digitalstrategie ist die Einrichtung eines sichereren und offeneren digitalen Binnenmarkts, in dem die Rechte der Nutzer und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen an erster Stelle stehen. Die Strategie umfasst zwei legislative Säulen: das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte, mit denen die EU-Rechtsvorschriften für digitale Dienste modernisiert werden. Diese Rechtsvorschriften, die von den beiden gesetzgebenden Organen im Jahr 2022 angenommen wurden und die im Mai 2023 in Kraft traten, bieten ein einheitliches Regelwerk für die gesamte EU. Im Gesetz über digitale Dienste sind die Zuständigkeiten für Vermittlungsdienste, insbesondere Online-Plattformen, festgelegt. Für große Online-Plattformen gibt es aufgrund der Risiken, die sie im Hinblick auf die Verbreitung von illegalen und schädlichen Inhalten darstellen, besondere Leitlinien. Das Gesetz über digitale Märkte enthält Regelungen für Unternehmen in der Position eines sogenannten Torwächters, mit denen diejenigen ins Auge gefasst werden, die besonders anfällig für unlautere Praktiken sind. Zu diesen Torwächtern zählen etwa Online-Vermittlungsdienste, soziale Netzwerke und Cloud-Computing-Dienste. Die Kommission legte einen auf dem Gesetz über digitale Dienste aufbauenden Vorschlag für eine Verordnung zur Vereinfachung der Datenerhebung und des Austausches von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften vor. Das Gesetz über digitale Dienste kommt seit dem 17. Februar 2024 vollständig zur Anwendung. Das Gesetz über digitale Märkte wird seit 2025 verstärkt durchgesetzt, wobei erstmals Geldbußen gegen Torwächter verhängt wurden. Die Durchsetzung und Überwachung stehen nun im Mittelpunkt der Arbeit der Kommission.

4. Elektronische Behördendienste, elektronische Identität und digitaler Euro

Die digitale Agenda setzt einen Schwerpunkt auf elektronische Behördendienste und die grenzübergreifende Zusammenarbeit der öffentlichen Hand. Im März 2024 nahm der Rat im Anschluss an den Vorschlag der Kommission vom November 2022 für eine Verordnung über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union das Gesetz für ein interoperables Europa (Verordnung (EU) 2024/903) an, um die öffentlichen Dienste in der EU zu verbessern. Das Gesetz sieht die Einrichtung eines Beirats für ein interoperables Europa mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Mitgliedstaaten, der Kommission und anderen EU-Einrichtungen vor.

Der Aufbau von Vertrauen im Internet ist für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Wachstum von entscheidender Bedeutung. Die Verordnung über elektronische Identifizierung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) bietet einen rechtlichen Rahmen, der eine sichere digitale Interaktion zwischen Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und öffentlicher Verwaltung ermöglichen soll. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat das Parlament im Februar 2024 einen Rahmen für eine digitale Identität (Verordnung (EU) 2024/1183) angenommen, der möglich machen soll, dass 80 % der Unionsbürgerinnen und -bürger bis 2030 mit einer digitalen Identität sicheren Zugang zu wichtigen öffentlichen Dienstleistungen erhalten. Die Verordnung (EU) 2024/1183 (eIDAS 2.0) ist seit dem 20. Mai 2024 in Kraft. Derzeit arbeiten die Mitgliedstaaten an der Einführung der europäischen Brieftasche für die Digitale Identität.

5. Cybersicherheit

Als Reaktion auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 10. November 2022 eine EU-Cyberabwehrpolitik und einen Aktionsplan zur militärischen Mobilität 2.0 vorgelegt. Beides soll Investitionen in die Cyberabwehr ankurbeln, die Zusammenarbeit zwischen dem militärischen und dem zivilen Cyberbereich fördern, ein effizientes Cyberkrisenmanagement innerhalb der EU sicherstellen sowie die Position der EU in Bezug auf kritische Cybertechnologien stützen. Außerdem wird dadurch die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung gestärkt, deren Ziel die Schaffung einer integrierten EU-weiten Verteidigungsindustrie ist. Im Dezember 2022 löste die Richtlinie über Maßnahmen für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau in der Union (NIS-2-Richtlinie) ihre Vorgängerrichtlinie ab, und ihr Anwendungsgebiet wurde auf weitere Bereiche und Einrichtungen ausgeweitet. Die Frist für die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie war der 17. Oktober 2024; bei Verzögerungen drohen weitere Vertragsverletzungsverfahren. Die Verordnung über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung) trat am 10. Dezember 2024 in Kraft, wobei die Kernverpflichtungen bis Dezember 2027 zu erfüllen sind. Im April 2024 nahm das Parlament das Cybersolidaritätsgesetz an, das darauf abzielt, die Solidarität auf Ebene der EU zu stärken und Cyberbedrohungen und -vorfälle besser zu erkennen und darauf zu reagieren. Das Parlament und der Rat erzielten darüber hinaus eine Einigung über die Änderung des Rechtsakts zur Cybersicherheit.

6. Medien und Demokratie

Im Dezember 2020 legte die Kommission in einer Mitteilung einen Plan für die Erholung und den Wandel der europäischen Medienbranche vor. In dem Plan wird betont, dass die Mitgliedstaaten nach der COVID-19-Pandemie durch genehmigte Wiederaufbaupläne stärker unterstützt werden müssen. Außerdem wird der störende Einfluss globaler Online-Plattformen auf die Medien beleuchtet, insbesondere ihre Dominanz auf Daten- und Werbemärkten. Der Europäische Aktionsplan für Demokratie ergänzt den bereits genannten Medienplan. In ihm wird die Erholung und die digitale Anpassung der Medienbranche, die Freiheit und Pluralität der Medien sowie die Bekämpfung von Desinformation in den Vordergrund gestellt. Im Aktionsplan für Demokratie wird auch die sinkende Medienfreiheit aufgrund von sich häufenden Drohungen gegen Journalisten erörtert. Mit der im März 2024 angenommenen Verordnung zur Schaffung eines gemeinsamen Rahmens für Mediendienstleistungen im Binnenmarkt (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) werden die redaktionelle Unabhängigkeit und der Medienpluralismus gewahrt und Journalisten vor Überwachung geschützt.

7. Bildung und Kompetenzen

Abseits von Rechtsvorschriften befasst sich die EU auch besonders mit digitaler Bildung. Der Aktionsplan für digitale Bildung 2021-2027 unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Bildungssysteme an das digitale Zeitalter. Sein Schwerpunkt liegt auf der Schaffung eines robusten digitalen Bildungsökosystems und der Verbesserung von Kompetenzen für den digitalen Wandel.

8. Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit

Die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit (Richtlinie über Plattformarbeit) wurde im Oktober 2024 angenommen. Darin werden die Kriterien für den Beschäftigungsstatus präzisiert und das algorithmische Management geregelt.

9. Digitale Infrastruktur

Am 21. Februar 2024 legte die Kommission neue Initiativen für die digitale Infrastruktur in Europa vor, um Gespräche über konkrete Vorschläge zur Förderung von Innovation, Sicherheit und Resilienz der digitalen Infrastruktur aufzunehmen.

Rolle des Europäischen Parlaments

In seiner Entschließung vom 12. März 2019 zu Sicherheitsbedrohungen im Zusammenhang mit der zunehmenden technologischen Präsenz Chinas in der EU und möglichen Maßnahmen zu ihrer Verringerung auf EU-Ebene forderte das Parlament die Kommission auf, den Anwendungsbereich der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit neu zu bewerten und auf Bedrohungen der Digitalisierung zu reagieren. Zudem sprach es sich dafür aus, eine Angleichung an eine verbesserte Cybersicherheitspolitik der EU vorzunehmen und der Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit eine stärkere Funktion zukommen zu lassen.

Am 20. Oktober 2020 nahm das Parlament drei Entschließungen zum Thema KI an: eine zur Ethik, eine zur zivilrechtlichen Haftung und eine zum geistige Eigentum. In diesen wird ein europäischer Rechtsrahmen für KI basierend auf einer ethischen Grundlage gefordert. Um den digitalen Binnenmarkt voranzubringen, nahm das Parlament eine Entschließung zum Gesetz über digitale Dienste an. In seiner Entschließung vertritt das Parlament die Ansicht, dass durch das Paket von Rechtsvorschriften der Binnenmarkt gestärkt, der Verbraucherschutz gewährleistet und die Gleichbehandlung illegaler Aktivitäten offline und online sichergestellt werden sollte. Zudem sollte für Transparenz und die Wahrung der Rechte gesorgt werden. In dem Paket werden auch Organisationen aus Drittstaaten berücksichtigt, die Einfluss auf Verbraucher in der EU haben. Außerdem forderte es mehr Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflicht in Bezug auf die Moderation digitaler Inhalte. Die Entschließung stützt sich auf die Forschung, eine Schulung mit dem Titel „E-commerce rules, fit for the digital age“ („Regelungen für den elektronischen Geschäftsverkehr – gerüstet sein für das digitale Zeitalter“) und eine Reihe von Studien zu digitalen Diensten mit Schwerpunkt auf E-Commerce und künstlicher Intelligenz, die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz in Auftrag gegeben wurden. Der Umstand, dass sich die Gesetzesvorschläge für digitale Dienste und digitale Märkte an der Entschließung des Parlaments orientieren, zeigt, dass das Parlament auch ohne formales Initiativrecht Einfluss auf die legislative Agenda nehmen kann.

Am 20. Mai 2021 forderte das Parlament in seiner Entschließung zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas, alle Hindernisse für die Funktionsweise des digitalen Binnenmarkts zu beseitigen und den Einsatz von KI für die europäischen Verbraucher zu verbessern.

Am 12. Dezember 2023 forderte das Parlament in seiner Entschließung zur suchterzeugenden Gestaltung von Online-Diensten und zum Verbraucherschutz im EU-Binnenmarkt ein Verbot von suchterzeugenden Methoden wie endlosem Scrollen oder der automatischen Wiedergabefunktion. Einige Mitglieder des Parlaments setzten sich auch für die Einführung eines digitalen „Rechts, nicht gestört zu werden“ und eine Liste bewährter Gestaltungsverfahren ein.

Am 13. Dezember 2023 betonten die Mitglieder, dass die EU-Vorschriften über Geoblocking neu bewertet werden müssen, um alle verbleibenden Hindernisse zu beseitigen und das Potenzial des Binnenmarkts voll auszuschöpfen.

Am 13. März 2024 nahm das Parlament im Rahmen des Europäischen Aktionsplans für Demokratie eine Entschließung an, in der es den Vorschlag für ein Gesetz zu Medienfreiheit und -pluralismus (Europäisches Medienfreiheitsgesetz) billigte, mit dem der Schutz der Unabhängigkeit der Medien verbessert werden soll, und billigte das Gesetz über die Transparenz demokratischer Prozesse (Verordnung (EU) 2024/900), das Regelungen für politische Werbung umfasst.

Das Parlament überwacht als für das Gesetz über digitale Dienste, das Gesetz über digitale Märkte und die Verordnung über künstliche Intelligenz zuständiges gesetzgebendes Organ die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und der Cyberresilienz-Verordnung. Zu diesem Zweck nutzt es die Arbeit seiner Ausschüsse, stellt sicher, dass den Berichtspflichten nachgekommen wird, und hält nach, ob die Durchsetzung durch die Kommission erfolgt.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Websites des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.

 

Maxim Hauk