Eine digitale Agenda für Europa

Plattformen für digitale Dienste und neue Technologien wie künstliche Intelligenz haben einen enormen Einfluss auf unsere Gesellschaft. Sie haben die Art und Weise, wie wir im Internet kommunizieren, einkaufen oder uns informieren, grundlegend verändert – und sind dadurch aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Mit diesen Umwälzungen befasst sich die europäische digitale Agenda für 2020-2030. Die Ziele der Agenda bestehen vor allem in der Errichtung sicherer digitaler Räume, der Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs auf den digitalen Märkten und der Stärkung der digitalen Souveränität Europas. Parallel dazu wird bis 2050 die Klimaneutralität angestrebt.

Rechtsgrundlage

Zwar enthalten die Verträge keine besonderen Bestimmungen zu Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), die EU kann aber in bestimmten Politikbereichen tätig werden, wie etwa Industrie (Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)), Wettbewerb (Artikel 101 und 109 AEUV), Handel (Artikel 206 und 207 AEUV), transeuropäische Netze (Artikel 170 und 172 AEUV), Forschung (Artikel 179 und 190 AEUV), Energie (Artikel 194 AEUV), Errichtung des Binnenmarkts (Artikel 114 AEUV), freier Warenverkehr (Artikel 26 und 28-37 AEUV), Freizügigkeit und Dienstleistungsverkehr (Artikel 45 und 66 AEUV), Bildung (Artikel 165 und 166 AEUV) und Kultur (Artikel 167 AEUV).

Ziele

Im Einklang mit der Lissabon-Strategie wurde in der digitalen Agenda für Europa 2010 hervorgehoben, dass den IKT eine entscheidende Bedeutung bei der Verwirklichung der Ziele der EU zukommt. 2015 wurde die digitale Agenda durch die Strategie für einen digitalen Binnenmarkt anhand von drei Säulen weiterentwickelt: 1) Sicherstellung eines verbesserten Zugangs zu digitalen Waren und Dienstleistungen in ganz Europa, 2) Förderung von optimalen Bedingungen für digitale Netze und Dienste und 3) Vergrößerung des Wachstumspotenzials der digitalen Wirtschaft.

Die digitale Strategie aus dem Jahr 2020 zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas konzentrierte sich auf Technologien, die den Menschen zugutekommen, eine wettbewerbsfähige Wirtschaft und eine offene und demokratische Gesellschaft. 2021 wurde diese Strategie durch den digitalen Kompass für 2030 ergänzt, in dem festgehalten wurde, welche Ziele die EU in diesem Jahrzehnt für den digitalen Bereich hat.

Errungenschaften

A. Die erste digitale Agenda für Europa: 2010-2020

Die erste digitale Agenda:

  • Senkung der Preise für die elektronische Kommunikation (Verordnung (EU) 2022/612) und Abschaffung der Roaming-Gebühren am 14. Juni 2017 („Roaming zu Inlandspreisen“),
  • Verbesserung der Internetanbindung durch eine umfassende Breitbandgrundversorgung mithilfe von Mobilfunk- und Satellitentechnologien,
  • Stärkung des Verbraucherschutzes im Bereich der Telekommunikation durch Rechtsvorschriften zum Schutz der Privatsphäre (Richtlinie 2009/136/EG) und zum Datenschutz, die später durch einen neuen Rechtsrahmen zum Datenschutz (Verordnung (EU) 2016/679 und die Richtlinie (EU) 2016/680) erweitert wurden.

Um die Entwicklung digitaler Netze und Dienste zu fördern, stärkte das Parlament das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation. Dieses Gremium unterstützt die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Regulierungsbehörden und der Kommission, fördert bewährte Verfahren und arbeitet an der Harmonisierung von Rechtsvorschriften, die die Kommunikation betreffen (Verordnung (EU) 2018/1971). Da die erste digitale Agenda dem digitalen Wachstum einen hohen Stellenwert einräumte, wurden in diesem Rahmen digitale Kompetenzen, Hochleistungsrechnen, die Digitalisierung der Industrie, die Entwicklung von künstlicher Intelligenz (KI) und die Modernisierung des öffentlichen Dienstes gefördert. Darüber hinaus hat die EU Rechtsvorschriften zu Geoblocking (Verordnung (EU) 2018/302) und der Portabilität digitaler Dienste (Verordnung (EU) 2017/1128) verabschiedet, die es den Verbrauchern ermöglichen, in allen Mitgliedstaaten auf Online-Inhalte zuzugreifen.

Neben dem erwähnten neuen Rechtsrahmen zum Datenschutz hat die EU eine Reihe weiterer Rechtsvorschriften erlassen, um die Entwicklung einer datenagilen Wirtschaft zu ermöglichen, wie zum Beispiel

  • die Verordnung über einen Rahmen für den freien Verkehr nicht-personenbezogener Daten in der Europäischen Union (Verordnung (EU) 2018/1807), mit der Unternehmen und öffentliche Verwaltungen die Möglichkeit erhalten, nicht personenbezogene Daten an einem Ort ihrer Wahl zu speichern und zu verarbeiten,
  • den Rechtsakt zur Cybersicherheit (Verordnung (EU) 2019/881), mit dem die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit gestärkt und für Produkte und Dienstleistungen ein Zertifizierungsrahmen für die Cybersicherheit geschaffen wird,
  • die Richtlinie über offene Daten (Richtlinie (EU) 2019/1024), mit der gemeinsame Regelungen für einen europäischen Markt für Daten des öffentlichen Sektors festgelegt wurden.

B. Die zweite digitale Agenda für Europa: 2020-2030

Mit der zweiten digitalen Agenda für Europa sollen die durch digitale Technologien entstandenen Veränderungen angegangen werden, sowie die zentrale Rolle der digitalen Dienste und Märkte. Dabei liegt ein Schwerpunkt auf den neuen technologischen und geopolitischen Zielen der EU. In ihren Mitteilungen zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas und zu Europas digitaler Dekade erläuterte die Kommission Maßnahmen für sichere digitale Dienste und Märkte. Dabei lag der Fokus auf Themen wie Quanteninformatik, Blockchain bzw. Blockchain-Strategien, KI, Halbleiter (Europäisches Chip-Gesetz), digitale Souveränität, Cybersicherheit, 5G/6G, europäische Datenräume und globale Technologienormen. Am 9. März 2021 veröffentlichte die EU einen digitalen Kompass, in dem die Ziele für 2030 in vier Kernpunkte aufgeteilt wurden:

  • Qualifikation: Mindestens 80% aller Erwachsenen sollten über grundlegende digitale Kompetenzen verfügen, außerdem sollten EU-weit 20 Millionen IKT-Fachleute beschäftigt sein, wobei eine Erhöhung des Frauenanteils in den entsprechenden Berufen angestrebt wird.
  • Unternehmen: 75% der Unternehmen sollten Cloud-Computing-Dienste, Big Data und künstliche Intelligenz nutzen. Mehr als 90% der kleinen und mittleren Unternehmen in der EU sollten zumindest in grundlegendem Umfang digitale Technologien nutzen. Die Anzahl der Einhörner, d. h. von Start-up-Unternehmen mit einer Marktbewertung von über einer Milliarde US-Dollar, in der EU sollte sich verdoppeln.
  • Infrastruktur: Alle Haushalte in der EU sollten über eine Gigabit-Internetanbindung verfügen, und in allen besiedelten Gebieten sollte 5G-Technologie zur Verfügung stehen. Der Anteil der in Europa gefertigten hochmodernen und nachhaltigen Halbleiter an der Weltproduktion sollte 20% betragen. Es sollten 10 000 klimaneutrale, hochsichere Randknoten in der EU eingerichtet werden. Außerdem sollte Europa seinen ersten Quantencomputer haben.
  • Öffentliche Dienste: Alle wesentlichen öffentlichen Dienste sollten online verfügbar sein. Alle Unionsbürger sollten Zugang zu ihren elektronischen Patientenakten haben und 80% sollten eine eID-Lösung nutzen.

Das Programm „Digitales Europa“, das im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/694 eingerichtet wurde, ist eine EU-Initiative mit der zwischen 2021-2027 7,5 Mrd. EUR für Projekte im Bereich der digitalen Technologie – etwa Hochleistungsrechnen, KI, Cybersicherheit, fortgeschrittene digitale Kompetenzen und die Integration von digitalen Technologien, unterstützt durch digitale Innovationszentren – bereitgestellt werden. Die Förderung erfolgt parallel zu bereits bestehenden Fonds der EU, wie etwa Horizont Europa, der Fazilität „Connecting Europe“ für digitale Infrastruktur und der Aufbau- und Resilienzfazilität. Während der Erholung nach der COVID-19-Krise sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, mindestens 20% ihrer Mittel aus den Aufbaufonds für Digitalisierungsprojekte einzusetzen (Verordnung (EU) 2021/694).

Im Weißbuch zur Künstlichen Intelligenz vom Februar 2020 wurden die entscheidende Rolle von KI und ihr erwarteter gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Nutzen für alle Bereiche hervorgehoben. Im Oktober 2020 nahm das Parlament drei Entschließungen zu KI an, die ethische Aspekte, zivilrechtliche Haftung und geistiges Eigentum thematisieren. In den Entschließungen wurde die Kommission aufgefordert, einen europäischen Rechtsrahmen für die ethische Entwicklung und Nutzung von KI auszuarbeiten. Am 21. April 2021 schlug die Kommission ein KI-Gesetz vor, mit dem eine technologieneutrale Definition von KI eingeführt und ein risikobasierter Ansatz bei Regulierungsmaßnahmen verfolgt werden sollte. Im Juni 2023 nahm das Parlament seinen Standpunkt zu diesem Vorschlag an, wobei es – mit Blick auf die abschließenden Verhandlungen mit dem Rat – wesentliche Änderungen am Text der Kommission vornahm. Im September 2022 legte die Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Haftungsfrage in Zusammenhang mit KI vor, mit der sichergestellt werden soll, dass von KI geschädigte Personen den gleichen Schutz erhalten wie von anderen Technologien geschädigte Personen. Darüber hinaus wurde ein Vorschlag für eine neue Produkthaftungsrichtlinie vorgelegt, die sich mit digitalen Produkten wie KI befasst.

Der Datenaustausch ist für die digitale Vision der Union von zentraler Bedeutung. In Bezug auf die Nutzung und den Austausch nicht personenbezogener Daten für neue Technologien und Geschäftsparadigmen, will die EU ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Förderung datengesteuerter Innovationen auf der einen Seite und Privatsphäre, Schutz, Ethik und Sicherheit auf der anderen Seite schaffen. Das im Februar 2020 veröffentlichte Weißbuch befasst sich mit der KI-Datenstrategie der EU. Die erste Säule der Strategie, das am 3. Juni 2022 veröffentlichte europäische Daten-Governance-Gesetz (Verordnung (EU) 2022/868), trat im September 2023 in Kraft und hebt die Verfügbarkeit von Daten und das Vertrauen in die gemeinsame Datennutzung hervor. Am 23. Februar 2022 setzte die Kommission mit dem Vorschlag für das Datengesetz, das den Zugang zu Geschäfts- und Verbraucherdaten betrifft, die zweite Säule der Strategie um. Die interinstitutionellen Gespräche wurden im Juni 2023 abgeschlossen. Der Rat, das Parlament und die Kommission gaben am 26. Januar 2022 eine Erklärung zu europäischen digitalen Rechten ab, in der ein wertebasierter digitaler Wandel hervorgehoben wird. Daten sind von entscheidender Bedeutung für den gesellschaftlichen Fortschritt, die wirtschaftliche Expansion und Innovationen. Der europäische Datenraum, die dritte Säule der Strategie, deckt neun Bereiche ab und ist ein Schwerpunktthema der Kommission für den Zeitraum 2019-2025. Um den Daten- und Dienstleistungsaustausch zu unterstützen, startet die EU mithilfe von NextGenerationEU eine, auf Gaia-X basierende, europäische Cloud.

Ein Grundelement der Digitalstrategie ist die Einrichtung eines sichereren und offeneren digitalen Binnenmarkts, in dem die Rechte der Nutzer und faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen an erster Stelle stehen. Die Strategie umfasst zwei legislative Säulen: das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte, mit denen die EU-Rechtsvorschriften für digitale Dienste modernisiert werden. Diese Rechtsvorschriften, die im Oktober bzw. September 2022 von Parlament und Rat angenommen wurden, bieten nun ein einheitliches Regelwerk für die gesamte EU. Im Gesetz über digitale Dienste sind die Zuständigkeiten für Vermittlungsdienste, insbesondere Online-Plattformen, festgelegt. Für große Online-Plattformen gibt es aufgrund der Risiken, die sie im Hinblick auf die Verbreitung von illegalen und schädlichen Inhalten darstellen, besondere Leitlinien. Das Gesetz über digitale Märkte enthält Regelungen für Unternehmen in der Position eines sogenannten Torwächters, mit denen diejenigen ins Auge gefasst werden, die besonders anfällig für unlautere Praktiken sind. Zu diesen Torwächtern zählen etwa Online-Vermittlungsdienste, soziale Netzwerke und Cloud-Computing-Dienste.

Im November 2022 präsentierte die Kommission aufbauend auf dem Gesetz über digitale Dienste einen Vorschlag für eine Verordnung zur Vereinfachung der Datenerhebung und des Austausches von Daten im Zusammenhang mit Dienstleistungen im Bereich der kurzfristigen Vermietung von Unterkünften. Der Vorschlag wird vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Parlaments geprüft, und seit dem 15. November 2023 finden Triloge statt.

Die digitale Agenda setzt einen Schwerpunkt auf elektronische Behördendienste und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit des öffentlichen Sektors. Am 18. November 2022 schlug die Kommission ein Gesetz für ein interoperables Europa zur Verbesserung der öffentlichen Dienstleistungen in der EU vor. Die Rechtsvorschrift sieht die Einrichtung eines Ausschusses für ein interoperables Europa mit Vertretern aus den Mitgliedstaaten, der Kommission und anderen EU-Einrichtungen vor. Die COVID-19-Pandemie hat die Entwicklungen im Bereich der europäischen Interoperabilität beschleunigt, insbesondere durch das digitale COVID-Zertifikat der EU. Die Kommission unterstrich diesen Fortschritt in einer Mitteilung, in der die Verbesserung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hervorgehoben wurde.

Als Reaktion auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine haben die Kommission und der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik am 10. November 2022 eine Cyberabwehrpolitik der EU und einen Aktionsplan zur militärischen Mobilität 2.0 vorgelegt. Die Cyberabwehrpolitik und der Aktionsplan sollen Investitionen in die Cyberabwehr ankurbeln, die Zusammenarbeit zwischen dem militärischen und dem zivilen Cyber-Sektor fördern, ein effizientes Cyber-Krisenmanagement innerhalb der EU sicherstellen, die Position der EU in Bezug auf kritische Cyber-Technologien stützen und gleichzeitig die technologische und industrielle Basis der europäischen Verteidigung stärken.

Der Aufbau von Vertrauen im Internet ist für das gesellschaftliche und wirtschaftliche Wachstum von entscheidender Bedeutung. Die Verordnung über elektronische Identifizierung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014) bietet einen rechtlichen Rahmen, der eine sichere digitale Interaktion zwischen Bürgern, Unternehmen und öffentlicher Verwaltung ermöglichen soll. Um diesem Ziele näher zu kommen, hat die Kommission eine Änderung der Verordnung über die digitale Identität vorgeschlagen, die 80% der Unionsbürger bis 2030 den sicheren Zugang zu wichtigen öffentlichen Dienstleistungen mit einer digitalen Identität ermöglichen sollen.

Abseits von Rechtsvorschriften, befasst sich die EU auch besonders mit digitaler Bildung. Der Aktionsplan für digitale Bildung (2021-2027) unterstützt die Mitgliedstaaten bei der Anpassung ihrer Bildungssysteme an das digitale Zeitalter. Der Schwerpunkt des Aktionsplans liegt auf der Schaffung eines robusten digitalen Bildungsökosystems und der Verbesserung von Kompetenzen für den digitalen Wandel.

Im Dezember 2020 legte die Kommission in einer Mitteilung einen Plan für die Erholung und den Wandel der europäischen Medienbranche vor, in dem auf Probleme wie etwa die Fragmentierung des Marktes eingegangen wird. In dem Plan wird die Notwendigkeit einer stärkeren Unterstützung der Mitgliedstaaten durch genehmigte Aufbaupläne hervorgehoben. Außerdem wird der störende Einfluss globaler Online-Plattformen auf die Medien beleuchtet, insbesondere ihre Dominanz auf Daten- und Werbemärkten.

Der Europäische Aktionsplan für Demokratie, in dem die Erholung und die digitale Anpassung der Medienbranche im Vordergrund stehen, ergänzt den Aktionsplan für Medien. Im Aktionsplan für Demokratie wird auch die sinkende Medienfreiheit aufgrund von sich häufenden Drohungen gegen Journalisten erörtert. Mit dem Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) können die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Verwirklichung des digitalen Binnenmarktes nachverfolgt werden. Anhand des jährlichen DESI-Index können Mitgliedstaaten Bereiche ermitteln, in denen Verbesserungsbedarf besteht. Die Indikatoren berücksichtigen nun auch die Aufbau- und Resilienzfazilität und den digitalen Kompass.

Rolle des Europäischen Parlaments

In seiner Entschließung vom 12. März 2019 forderte das Parlament die Kommission nachdrücklich auf, den Anwendungsbereich der Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) neu zu bewerten – um andere wichtige Sektoren einzubeziehen, die nicht Gegenstand spezifischer Rechtsvorschriften sind – und auf Bedrohungen durch die Digitalisierung zu reagieren. In der Entschließung wurde eine Angleichung an eine verbesserte europäische Cybersicherheitspolitik und eine größere Rolle der EU-Cybersicherheitsagentur gefordert. Im Dezember 2022 wurde die Richtlinie durch die NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) ersetzt, wodurch ihr Anwendungsgebiet auf weitere Sektoren und Einrichtungen ausgeweitet wurde. Im September 2022 legte die Kommission einen Vorschlag für ein Cyberresilienzgesetz vor, mit dem die Sicherheit verschiedener technischer Produkte erhöht werden soll. Das Parlament und der Rat nahmen im Juni 2023 Verhandlungen über den Rechtsakt auf.

Im Rahmen des europäischen Aktionsplans für Demokratie legte die Kommission am 16. September 2022 den Rechtsakt zur Medienfreiheit vor, der darauf abzielt, den Medienpluralismus und die Medienfreiheit in der EU zu stärken. Mit diesem Rechtsakt sollen Probleme auf dem Markt für Mediendienste angegangen und die Unabhängigkeit der Medien gestärkt werden. Daraufhin hielt der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres am 31. Januar und 6. Februar 2023 gemeinsam mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung und dem Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Anhörungen ab, bei denen über den Vorschlag debattiert wurde. Die interinstitutionellen Verhandlungen laufen derzeit und sollen vor Ende der Wahlperiode abgeschlossen werden. Für die Transparenz der demokratischen Prozesse ist darüber hinaus die Regulierung politischer Werbung, insbesondere in Bezug auf eine klare Kennzeichnung, von entscheidender Bedeutung. Zu diesem Thema legte die Kommission am 25. November 2021 einen Vorschlag vor. Der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz veranstaltete am 11. Juli 2022 eine Anhörung, bei der es um die Transparenz politischer Werbung – sowohl offline als auch online – ging. Am 26. Januar 2023 nahm der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz zusammen mit dem Ausschuss für Kultur und Bildung und dem Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres einen Bericht über diesen Vorschlag an. Der Bericht diente als Grundlage für die interinstitutionellen Verhandlungen. Eine politische Einigung konnte am 7. November 2023 erzielt werden. Während seiner Arbeit im Zusammenhang mit dem digitalen Wandel wurde das Parlament durchgängig von seiner Fachabteilung Wirtschaft, Wissenschaft und Lebensqualität mit einer Reihe von Studien und einem Workshop mit Schwerpunkt auf den bestehenden Herausforderungen und Chancen unterstützt. Parallel zum Gesetzgebungsverfahren für das Gesetz über digitale Dienste und das Gesetz über digitale Märkte wurden die Auswirkungen gezielter Werbung in einer Studie untersucht. Weitere Einblicke wurden auch durch einen Workshop zu den Auswirkungen der Vorschläge und eine Anhörung mit Facebook-Whistleblowerin Frances Haugen gewährt. Im Februar 2022 befasste sich eine Studie mit den Auswirkungen, die Influencer auf die Werbung und die Verbrauchersicherheit im Binnenmarkt haben. Im August 2022 wurde in einem Bericht derselben Fachabteilung die Nutzung neuer Technologien zur Verbesserung der Produktsicherheit erörtert und mögliche Vor- und Nachteile aufgezeigt.

Im Anschluss an die gemeinsame öffentliche Anhörung im März 2022 haben der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres sowie das Parlament als Ganzes gemeinsam das KI-Gesetz vorangebracht. Sie nahmen hierzu einen Bericht mit wichtigen Änderungen an, führten weitere Änderungen ein und einigten sich im Juni 2023 auf den Entwurf eines Verhandlungsmandats zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für KI in der EU.

Am 25. Oktober 2023 forderten die Mitglieder des Parlaments ein Verbot von suchterzeugenden Methoden wie endlosem Scrollen oder der automatischen Wiedergabefunktion. Einige Mitglieder des Parlaments planen auch die Einführung eines digitalen „Rechts, nicht gestört zu werden“, sowie eine Liste bewährter Gestaltungsverfahren.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf den Websites des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz und des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.

 

Kristi Polluveer / Christina Ratcliff / Barbara Martinello / Jordan De Bono