Die Innovationspolitik soll dazu führen, dass Forschungsergebnisse in neue Produkte und Dienstleistungen münden und dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden sowie die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU gestärkt und die Lebensqualität der Menschen verbessert wird. Die EU unterstützt Innovationen durch Finanzierungsprogramme wie Horizont Europa (93,4 Mrd. EUR für den Zeitraum 2021-2027), mit dem Forschungstätigkeit und unternehmerisches Engagement gefördert werden. Zu den jüngsten Initiativen dieser Art gehören die neue europäische Innovationsagenda (2022), die Netto-Null-Industrie-Verordnung zur Förderung der Fertigung sauberer Technologieprodukte und der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit (2025) mit Maßnahmen zur Schließung der Innovationslücke gegenüber globalen Wettbewerbern.

Rechtsgrundlage

Artikel 173 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besagt: „Die Union und die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die notwendigen Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union gewährleistet sind“.

In den Artikeln 179 bis 190 AEUV werden die Politik der EU im Bereich Forschung und technologische Entwicklung (FTE) sowie die Raumfahrtpolitik geregelt. Das wichtigste Instrument der FTE-Politik ist das mehrjährige Rahmenprogramm, in dem die Ziele, die Prioritäten und der Umfang der finanziellen Förderung festgelegt werden. Die FTE-Rahmenprogramme werden vom Europäischen Parlament und vom Rat nach Anhörung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses angenommen.

Ziele

Die Innovationspolitik, deren Bedeutung allgemein anerkannt ist, ist eng mit anderen Politikbereichen der EU wie Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit, Klima- und Umweltschutz, Industrie und Energie verknüpft. Innovationen dienen dazu, Forschungsergebnisse in neue und bessere Dienstleistungen und Produkte umzusetzen, um auf dem globalen Markt wettbewerbsfähig zu bleiben und die Lebensqualität der Menschen in der EU zu verbessern.

Die EU wendet für Forschung und Entwicklung einen geringeren Anteil ihres jährlichen BIP auf (2022: 2,2 %) als die Vereinigten Staaten (2022: 3,5 %) oder die Republik Korea (2022: 4,9 %). Darüber hinaus kommt es zur Abwanderung von Fachkräften, da viele der besten Forscher und Innovatoren aus der EU in Länder ziehen, in denen ihnen bessere Bedingungen geboten werden. Der EU-Markt ist noch immer fragmentiert und nicht innovationsfreundlich genug. Zur Umkehrung dieser Trends hat die EU das Konzept einer „Innovationsunion“ entwickelt. Damit will man

  • dafür sorgen, dass die EU wissenschaftliche Leistungen von Weltrang erbringt,
  • Hemmnisse für Innovationen – wie teure Patentierung, Marktzerstückelung, langsame Festlegung von Normen und Mangel an Fachkenntnissen – beseitigen, die verhindern, dass Ideen schnell auf den Markt gelangen,
  • und die Art und Weise der Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor grundlegend verbessern, insbesondere durch die Umsetzung von Europäischen Innovationspartnerschaften (EIP) zwischen den Organen der EU, nationalen und regionalen Behörden und Unternehmen.

Ergebnisse

A. Innovationsunion

Die Innovationsunion war eine von sieben Leitinitiativen der Strategie „Europa 2020“ für eine intelligente, nachhaltige und integrative Wirtschaft. Die 2010 von der Kommission ins Leben gerufene Initiative zielte darauf ab, einen echten europäischen Binnenmarkt für Innovationen zu schaffen. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Maßnahmen im Bereich Patentschutz, Normung, öffentliches Beschaffungswesen und intelligente Regulierung vorgeschlagen. Es wurden mehrere Instrumente eingeführt, um die Situation in der gesamten EU und die erzielten Fortschritte zu messen und zu überwachen, darunter:

  • ein umfassender EU-Leistungsanzeiger für Forschung und Innovationen, der auf 32 Indikatoren basiert, und ein europäischer Wissensmarkt für Patente und Lizenzen; der Europäische Innovationsanzeiger (EIS) ist ein Instrument der Kommission, das im Rahmen der Lissabon-Strategie entwickelt wurde, um eine vergleichende Beurteilung der Innovationsleistung der Mitgliedstaaten der EU zu ermöglichen,
  • und ein regionaler Innovationsanzeiger, mit dem die europäischen Regionen in vier Innovationsleistungsgruppen eingeteilt werden: „Innovationsführer“, „starke Innovatoren“, „mäßige Innovatoren“ und „aufstrebende Innovatoren“, was eine präzisere Erfassung der Innovationen auf lokaler Ebene ermöglicht.

Im Rahmen der Innovationsunion wurden zudem Maßnahmen zur Vollendung des Europäischen Forschungsraums vorgeschlagen, damit eine bessere Kohärenz zwischen der Forschungspolitik der EU und der Mitgliedstaaten geschaffen wird und Hindernisse für die Mobilität von Wissenschaftlern abgebaut werden. Im Bereich Bildung unterstützt die Kommission Projekte zur Entwicklung neuer Lehrpläne, mit denen auf mangelnde Innovationsfähigkeiten eingegangen wird.

B. Horizont 2020 und Horizont Europa

Als Leitinitiative von Europa 2020, mit der die globale Wettbewerbsfähigkeit der EU gesichert werden sollte, war Horizont 2020 mit einer Mittelausstattung von 74,8 Mrd. EUR (Anpassung im Jahr 2015) das Finanzierungsinstrument, das die Verwirklichung der Innovationsunion unterstützte. Obwohl Horizont 2020 bereits das achte Rahmenprogramm (2014-2020) der EU für Forschung war, war es das erste Programm, in dessen Rahmen Forschung und Innovationen zusammengeführt wurden.

Das Programm Horizont Europa wurde mit der Verordnung (EU) 2021/695 eingerichtet, in der die Ziele des Programms, die Mittelausstattung für den Zeitraum 2021-2027, die Formen der EU-Finanzierung und die Bestimmungen für die Bereitstellung von Mitteln festgelegt sind.

Bei der Halbzeitüberprüfung des langfristigen EU-Haushalts – des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) – für die Jahre 2021-2027 wurden Änderungen in Bezug auf die Hilfe für die Ukraine vorgenommen, die Mittel für den Europäischen Verteidigungsfonds wurden aufgestockt, und die Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) wurde eingerichtet. Infolgedessen wurde der Haushalt von Horizont Europa mit Wirkung ab 2025 von dem ursprünglichen Betrag von 95,5 Mrd. EUR auf 93,4 Mrd. EUR gekürzt.

Der zweite Strategieplan für Horizont Europa 2025-2027, der im März 2024 angenommen wurde, umfasst drei vorrangige Bereiche: 1) ökologischer Wandel, 2) Digitalisierung und 3) ein widerstandsfähigeres, wettbewerbsfähigeres, inklusiveres und demokratischeres Europa. Darüber hinaus sind die offene strategische Autonomie und die Sicherung der führenden Rolle Europas bei der Entwicklung und Einführung kritischer Technologien allgemeine Leitprinzipien für Investitionen in allen drei Bereichen.

Am 16. Juli 2025 veröffentlichte die Kommission einen Vorschlag für das Nachfolgeprogramm (Horizont Europa 2028-2034), über das derzeit interinstitutionelle Verhandlungen geführt werden.

C. Kohäsionspolitik

Auch die Kohäsionspolitik ist auf Forschung und Innovationen ausgerichtet. In stärker entwickelten Regionen werden mindestens 85 % der Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung auf nationaler Ebene für Innovationsziele bereitgestellt, wobei die Prioritäten für 2021-2027 Investitionen in ein intelligenteres, grüneres, stärker vernetztes und sozialeres Europa sind, das bürgernäher ist.

D. Finanzierungsinstrumente

Ein weiteres Ziel der Innovationsunion besteht darin, privatwirtschaftliche Investitionen anzuregen. Dafür wurde unter anderem eine Erhöhung der Risikokapitalinvestitionen der EU vorgeschlagen. Um den Zugang zu Darlehen für Vorhaben der Forschung und Entwicklung zu verbessern und Demonstrationsvorhaben einzuleiten, hat die Kommission in Zusammenarbeit mit der EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank (EIB) und Europäischer Investitionsfonds) im Rahmen von Horizont 2020 eine gemeinsame Initiative ins Leben gerufen. Die Initiative „InnovFin – EU-Mittel für Innovatoren“ umfasste mehrere einander ergänzende und integrierte Finanzierungsinstrumente und Beratungsdienstleistungen der EIB-Gruppe, die die gesamte Wertschöpfungskette von Forschung und Innovationen abdecken, um Investitionen vonseiten aller Unternehmen – von den kleinsten bis hin zu den größten – zu fördern.

Zusätzlich zu den kohäsionspolitischen Programmen stehen zur Finanzierung von Investitionen in innovative Technologien mehrere Finanzierungsprogramme der EU zur Verfügung – etwa die Aufbau- und Resilienzfazilität, InvestEU und der Innovationsfonds. Insbesondere der Innovationsfonds ist eines der weltweit größten Förderprogramme zur Unterstützung von Netto-Null-Technologien und innovativen Technologien, bei dem der Schwerpunkt auf Energie und Industrie liegt.

E. Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut

2008 wurde das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) eingerichtet. Sein übergeordnetes Ziel besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit Europas zu erhöhen, nachhaltiges Wirtschaftswachstum anzustoßen und mehr Arbeitsplätze zu schaffen, indem es die Zusammenarbeit zwischen führenden Unternehmen sowie Bildungs- und Forschungseinrichtungen fördert und intensiviert. Es zielt auch darauf ab, durch die Schaffung eines Umfelds, in dem kreative und neue Ideen gedeihen können, Innovationen und Unternehmertum in Europa zu fördern. Das EIT erreicht diese Ziele vor allem durch seine Wissens- und Innovationsgemeinschaften mit mehr als 1 200 Partnern aus Wirtschaft, Forschung und Bildung (dem „Wissensdreieck“).

F. Innovationsrat

Im Jahr 2017 richtete die Kommission eine 15-köpfige hochrangige Gruppe von Innovatoren ein, die im Rahmen von Horizont Europa zur Gestaltung des Europäischen Innovationsrats (EIC) beitrug. Der EIC ist das Vorzeige-Innovationsprogramm der EU zur Ermittlung, Entwicklung und Ausweitung bahnbrechender Innovationen, insbesondere von technologieintensiven Innovationen. Mit seinem Budget in Höhe von 10,1 Mrd. EUR kann er sie über den gesamten Lebenszyklus hinweg unterstützen: von der Frühphase der Forschung über den Konzeptnachweis, den Technologietransfer bis hin zur Finanzierung und Expansion von Start-ups und kleinen und mittleren Unternehmen. Im Jahr 2021 unterzeichnete die Kommission eine Vereinbarung zwischen dem EIC und dem EIT zur Stärkung ihrer Zusammenarbeit, um die besten Unternehmer Europas zu unterstützen. Als Reaktion auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine stellte die Kommission 20 Mio. EUR bereit, um ukrainische Start-ups durch eine gezielte Änderung des EIC-Arbeitsprogramms 2022 zu unterstützen. Das EIC-Arbeitsprogramm 2025 eröffnet Finanzierungsmöglichkeiten im Wert von über 1,4 Mrd. EUR für strategische Technologien und für die Expansion von Unternehmen. 

G. Europäische Innovationsagenda

Ziel der neuen europäischen Innovationsagenda aus dem Jahr 2022 ist es, Europa an die Spitze der neuen Welle technologieintensiver Innovationen zu bringen, was bahnbrechende Forschung und Entwicklung in Kombination mit erheblichen Kapitalinvestitionen erfordert, um dringende gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Mit der Agenda werden 25 spezifische Maßnahmen in fünf Schwerpunktbereichen vorgeschlagen: 1) Finanzierung von expandierenden Jungunternehmen, 2) Ermöglichung von Innovationen durch Experimentierräume und die Vergabe öffentlicher Aufträge, 3) Beschleunigung und Stärkung von Innovationen in europäischen Innovationssystemen in der gesamten EU und Überwindung des Innovationsgefälles, 4) Förderung, Anwerbung und Bindung von Talenten im Bereich technologieintensiver Innovationen und 5) Instrumente zur Verbesserung der politischen Entscheidungsfindung. Um die strategischen Aspekte der Europäischen Innovationsagenda stetig weiterzuentwickeln, wurde das „European Sounding Board on Innovation“ (Europäischer Resonanzboden für Innovationen) geschaffen, das als Plattform für Ratschläge und Gedankenaustausch mit hochrangigen Vertretern aus der europäischen Wissenschaft und Industrie zu neu auftretenden Problemen fungieren soll.

Im Bericht der Kommission über die Leistungsfähigkeit von Wissenschaft, Forschung und Innovation (SRIP) 2024 steht ebenfalls die Innovationsleistung der EU im globalen Kontext im Mittelpunkt. Darin werden Maßnahmen vorgeschlagen, um Probleme wie den technologischen Rückstand im digitalen Bereich im Vergleich zu anderen Regionen der Welt anzugehen.

H. Netto-Null-Industrie-Verordnung

Innovationen sind ein wesentlicher Bestandteil der neuen Initiative zur Stärkung der Rahmenbedingungen für die Fertigung von Netto-Null-Technologieprodukten – der Netto-Null-Industrie-Verordnung (2.3.1). Sie gilt für 19 Netto-Null-Technologien, wodurch günstigere Bedingungen für Investitionen in neue Projekte geschaffen werden, um die Abhängigkeit der EU von hoch konzentrierten Einfuhren zu verringern. Im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung werden Innovationen unter anderem durch die Einrichtung von Reallaboren für Netto-Null-Technologien, die Koordinierung von Forschungs- und Innovationstätigkeiten durch die Lenkungsgruppe für den Strategieplan für Energietechnologie sowie die Nutzung der vorkommerziellen Auftragsvergabe und der Vergabe öffentlicher Aufträge für innovative Lösungen unterstützt.

Am 18. Juni 2025 nahm die Kommission im Rahmen der Netto-Null-Industrie-Verordnung einen Durchführungsbeschluss über Leitlinien für die Behörden der EU-Länder zur Bewertung von Anträgen auf strategische Vorhaben für Netto-Null-Technologien an.

I. Der Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und der Deal für eine saubere Industrie

Im Januar 2025 legte die neue Europäische Kommission auf der Grundlage der Empfehlungen des 2024 veröffentlichten Berichts von Mario Draghi über die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit den Kompass für Wettbewerbsfähigkeit, ihren Fünfjahresplan zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU, vor. Im Mittelpunkt des Kompasses stehen Maßnahmen, mit denen die Innovationslücke geschlossen werden soll, wie etwa:

  1. eine spezielle EU-Strategie für neu gegründete und expandierende Unternehmen,
  2. eine Initiative für KI-Fabriken und die Initiative „KI anwenden“ zur Unterstützung von Unternehmen bei der Einführung neuer Technologien,
  3. ein Vorschlag für eine 28. Rechtsordnung, mit der ein einheitliches Regelwerk in der gesamten EU geschaffen werden soll, und
  4. die Förderung der Entwicklung neuer Technologien mit Aktionsplänen für fortgeschrittene Werkstoffe, Quanten- und Biotechnologie, Robotik und Weltraumtechnologien.

Im Rahmen der zweiten zentralen Säule des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit mit dem Titel „Ein gemeinsamer Fahrplan für Dekarbonisierung und Wettbewerbsfähigkeit“ führte die Kommission im Februar 2025 den Deal für eine saubere Industrie ein. Der Plan umfasst Initiativen zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der EU-Industrie mit dem Ziel, die Dekarbonisierung zu beschleunigen und gleichzeitig die Zukunft des verarbeitenden Gewerbes in Europa zu sichern. Nachdem sich die Dekarbonisierung als starker Wachstumsmotor für die europäische Industrie herausgestellt hat, unterstützt man damit saubere Technologien und die Kreislaufwirtschaft, wobei mehr als 100 Mrd. EUR zur Unterstützung einer sauberen Fertigung in der EU mobilisiert werden sollen.

Am 25. Juni 2025 nahm die Europäische Kommission einen neuen Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen an, der zum Deal für eine saubere Industrie gehört.

Rolle des Europäischen Parlaments

Das Parlament hat eine Reihe von Entschließungen angenommen, um die Innovationspolitik der EU zu stärken:

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE).

 

Anne Ploeger / Kristin BECKER