Energiepolitik – allgemeine Grundsätze

Die Energiepolitik der EU beruht auf den Grundsätzen der Dekarbonisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit. Zu ihren Zielen gehört, für das Funktionieren des Energiemarkts und eine sichere Energieversorgung in der EU zu sorgen sowie Energieeffizienz und Energieeinsparungen, den Ausbau von Energie aus erneuerbaren Quellen und den Verbund der Energienetze zu fördern. Im Mittelpunkt der EU-Energiepolitik steht daher eine Vielzahl von Maßnahmen zur Verwirklichung einer vollständigen Energieunion.

Rechtsgrundlage

Artikel 194 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Konkrete Bestimmungen:

  • Versorgungssicherheit: Artikel 122 AEUV,
  • Energienetze: Artikel 170-172 AEUV,
  • Kohle: Im Protokoll Nr. 37 werden die finanziellen Folgen des Ablaufs des Vertrags über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Jahr 2002 erläutert.
  • Kernenergie: der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag).

Weitere Bestimmungen im Zusammenhang mit der Energiepolitik:

  • Energiebinnenmarkt: Artikel 114 AEUV,
  • Externe Energiepolitik: Artikel 216-218 AEUV.

Ziele

Gemäß dem Vertrag von Lissabon werden mit der Energiepolitik der EU folgende Ziele verfolgt:

  • Sicherstellung des Funktionierens des Energiemarkts,
  • Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit in der EU,
  • Förderung der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen sowie Entwicklung neuer und erneuerbarer Energiequellen,
  • Förderung der Interkonnektion der Energienetze.

Nach Maßgabe von Artikel 194 AEUV fallen einige Bereiche der Energiepolitik in die geteilte Zuständigkeit, womit die Weichen für den Übergang zu einer gemeinsamen Energiepolitik gestellt sind. Jeder Mitgliedstaat hat jedoch weiterhin das Recht, „die Bedingungen für die Nutzung seiner Energieressourcen, seine Wahl zwischen verschiedenen Energiequellen und die allgemeine Struktur seiner Energieversorgung zu bestimmen“ (Artikel 194 Absatz 2 AEUV).

Errungenschaften

A. Allgemeine politische Rahmenbedingungen

Die derzeitige politische Agenda richtet sich nach der integrierten Klima- und Wettbewerbspolitik, die alle Bereiche betrifft und mit der die folgenden energiepolitischen Ziele bis 2030 erreicht werden sollen:

  • Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch auf 42,5 % mit dem Ziel, 45 % zu erreichen,
  • Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs um 11,7 % gegenüber den Projektionen von 2020.

Der derzeitige EU-Rechtsrahmen für Energie beruhte anfänglich auf der Rahmenstrategie für eine krisenfeste Energieunion und auf dem Paket „Fit für 55“, mit dem ursprünglich alle Klima- und Energieziele harmonisiert werden sollten. Dieses Ziel wurde anschließend mit dem REPowerEU-Plan geändert. Er sieht vor, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen aus Russland rasch und vollständig abzubauen.

Im Februar 2025 brachte die Kommission den Deal für eine saubere Industrie auf den Weg, mit dem mehr als 100 Mrd. EUR mobilisiert werden sollen. So soll es mit aktualisierten Investitionsvorschriften und vereinfachten Verfahren für staatliche Beihilfen gelingen, die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern sowie die Ausweitung der Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen und die Stärkung der Nachhaltigkeit des Energiesystems zu beschleunigen.

Der Aktionsplan für erschwingliche Energie, der Teil des Deals für eine saubere Industrie ist, umfasst Maßnahmen zur Senkung der Stromrechnungen und zur Senkung der Versorgungskosten in der gesamten EU. In dem Plan wird den EU-Mitgliedstaaten nahegelegt, die Netzentgelte und die Stromsteuern zu senken, langfristige Verträge zu fördern, die Genehmigung von Projekten zu beschleunigen und die Netzinfrastruktur zu stärken.

Der derzeitige energiepolitische Rahmen besteht aus mehreren Bestimmungen in den folgenden Bereichen: Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen, Energieeffizienz, Governance der Energieunion, Stromverbund, Gestaltung des Strommarkts, Risikovorsorge, Energieversorgungssicherheit, Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, Energiebesteuerung, transeuropäische Energieinfrastruktur, Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden, Batterien und Initiativen zum Luft- und Seeverkehr.

Nach der derzeitigen Rahmenregelung müssen die EU-Mitgliedstaaten für den Zeitraum 2021-2030 integrierte nationale Energie- und Klimapläne (NEKP) für zehn Jahre auflegen, alle zwei Jahre einen Fortschrittsbericht vorlegen und kohärente langfristige nationale Strategien ausarbeiten, um die vereinbarten energiepolitischen Zielvorgaben zu erreichen und die Ziele des Übereinkommens von Paris zu verwirklichen.

B. Vollendung des Energiebinnenmarkts

In einem vollständig integrierten und ordnungsgemäß funktionierenden Energiebinnenmarkt werden erschwingliche Energiepreise sichergestellt und die notwendigen Preissignale für Investitionen in umweltfreundliche Energie ausgesendet. Darüber hinaus wird die Energieversorgung gesichert und der kostengünstigste Weg zur Klimaneutralität geebnet. Die Rechtsvorschriften zum Energiebinnenmarkt beruhten anfänglich auf den Grundsätzen der länderübergreifenden Zusammenarbeit und der gerechten Endkundenmärkte. In den nachfolgenden Rechtsvorschriften lag der Schwerpunkt auf Risikovorsorge, Koordinierung, Anreizen für Verbraucher, Dekarbonisierung und der Sicherheit der Energieversorgung. Weitere Informationen finden Sie in der Kurzdarstellung 2.1.9 zum Energiebinnenmarkt.

C. Stärkung der Außenbeziehungen im Energiebereich

Nach der Entscheidung, die Einfuhr von Energieträgern aus Russland zu beenden, ist die Diversifizierung der Energieversorgung der entscheidende Faktor der externen Energiepolitik der EU. Im März 2022 wurde mit der REPowerEU-Mitteilung eine umfassende und schnelle Reduzierung des Verbrauchs von Gas aus fossilen Quellen in der EU um mindestens 155 Mrd. Kubikmeter vorgeschlagen, was dem 2021 aus Russland eingeführten Volumen entspricht. Gemäß dem REPowerEU-Plan arbeitete die EU mit internationalen Partnern daran, die Versorgung zu diversifizieren, Einfuhren von Flüssigerdgas sicherzustellen und die Lieferungen von Gas über neue Fernleitungen zu steigern. Die EU richtete mit der Energiebeschaffungsplattform der EU einen freiwilligen Koordinierungsmechanismus zur Unterstützung gemeinsamer Gas- und Wasserstoffkäufe für die EU ein und veröffentlichte eine EU-Strategie für auswärtiges Engagement im Energiebereich, mit der die Ukraine, Moldau und weitere Länder unterstützt werden. Die derzeitige energiepolitische Strategie der EU, die in der Gemeinsamen Mitteilung über die globale Klima- und Energievision der EU dargelegt ist, besteht darin, den Übergang zu sauberer und nachhaltiger Energie auf dem Weltmarkt zu beschleunigen und gleichzeitig für Energieversorgungssicherheit zu sorgen und sich den Zugang zu Rohstoffen zu sichern.

D. Verbesserte Sicherheit der Energieversorgung

Nach Russlands Einmarsch in die Ukraine wurde die Sicherheit der Energieversorgung zur wichtigsten energiepolitischen Priorität der EU. Die derzeitige Energiesicherheitspolitik umfasst Koordinierungsmaßnahmen und Regeln zur Verhinderung von und Reaktion auf Unfälle an Offshore-Anlagen und Störungen der Energieversorgung sowie Erdöl- und Erdgasnotvorräte einschließlich Explorations- und Förderlizenzen.

Die transeuropäische Infrastrukturpolitik der EU wird durch die Verordnungen über die transeuropäischen Netze (TEN) abgedeckt (siehe Kurzdarstellung 3.5.1 zu den TEN). In der TEN-E-Verordnung über die transeuropäische Energieinfrastruktur, die im Juni 2022 erlassen wurde, werden vorrangige Korridore in verschiedenen geografischen Regionen für die Strom-, Offshorenetz- und Wasserstoffinfrastruktur bestimmt. Darin werden EU-Vorhaben von gemeinsamem Interesse in EU-Mitgliedstaaten und Vorhaben von gegenseitigem Interesse zwischen der EU und Drittländern festgelegt, die Förderung neuer Vorhaben im Zusammenhang mit Erdgas und Öl eingestellt und für alle Vorhaben verbindliche Nachhaltigkeitskriterien eingeführt. TEN-Maßnahmen werden über die Fazilität „Connecting Europe“ 2021-2027 finanziert (siehe die Kurzdarstellung 3.5.2 zur Finanzierung der TEN).

E. Energieeffizienz

Der Eckpfeiler der EU-Energieeffizienzpolitik ist die neue Energieeffizienzrichtlinie, mit der als Ziel festgelegt wurde, den Primärenergieverbrauch (Richtwert) und den Endenergieverbrauch der EU bis 2030 um 11,7 % gegenüber den Projektionen von 2020 zu senken. Das entspricht einer Obergrenze von 992,5 Mio. t. RÖE (Richtwert) bzw. 763 Mio. t RÖE. Die Richtlinie beruht auf dem Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ wonach die EU-Mitgliedstaaten sicherstellen müssen, dass bei Planungs-, Politik- und Investitionsentscheidungen Energieeffizienzlösungen berücksichtigt werden (siehe Kurzdarstellung 2.3.8 zur Energieeffizienz).

F. Energie aus erneuerbaren Quellen

Der Eckpfeiler der EU-Politik für Energie aus erneuerbaren Quellen ist die Richtlinie über erneuerbare Energie, mit der als Ziel ein Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Endenergieverbrauch der EU im Jahr 2030 von 42,5 % festgelegt wird, wobei angestrebt wird, einen Anteil von 45 % zu erreichen. Mit der Richtlinie wird die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (Solar-, Wind- und Meeresenergie, Wasserkraft, Biomasse und Biobrennstoffe, Geothermie) mit nationaler Unterstützung und EU-Finanzierungssystemen gefördert, da die Energiemärkte allein nicht dafür sorgen, dass der gewünschte Anteil an Energie aus erneuerbaren Quellen in der EU erreicht wird (siehe die Kurzdarstellung 2.3.9 zu Energie aus erneuerbaren Quellen).

G. Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben

Mit einer Mittelausstattung von 95,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) ist Horizont Europa das Rahmenprogramm 2021-2027 und das wichtigste EU-Instrument zur Förderung der Energieforschung (siehe die Kurzdarstellung 2.3.6 zur Forschungspolitik).

Im Europäischen Strategieplan für Energietechnologie wurden zehn Technologien (Batterien, Photovoltaik, Offshore-Windenergie usw.) und Forschungs- und Innovationsmaßnahmen genannt, die die gesamte Innovationskette im Bereich der grünen Energie abdecken.

Rolle des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament hat sich stets nachdrücklich für eine gemeinsame Energiepolitik ausgesprochen, die auf Dekarbonisierung, Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Nachhaltigkeit ausgerichtet ist. Angesichts der aktuellen und künftigen Herausforderungen im Binnenmarkt hat es vielfach Kohärenz, Entschlossenheit, Zusammenarbeit und Solidarität zwischen den EU-Mitgliedstaaten und politisches Engagement aller EU-Mitgliedstaaten gefordert.

In den jüngsten Entschließungen des Europäischen Parlaments zu dem Thema Energie wurde allen Klima- und Umweltzielen, die der Energiepolitik der EU zugrunde liegen, ein höherer Stellenwert zugewiesen, und die Ziele wurden ambitionierter formuliert.

Das Europäische Parlament betonte in seiner Entschließung vom 19. Juni 2025 zu dem Deal für eine saubere Industrie, dass die Energieinfrastruktur gestärkt und die Energieunion vollendet werden muss. Es forderte die Mitgliedstaaten, die Übertragungsnetzbetreiber und die Kommission auf, den grenzüberschreitenden Stromhandel zu fördern und sich darum zu bemühen, das derzeitige Verbundziel von 15 % zu erreichen.

Das Europäische Parlament betonte in seiner Entschließung vom 19. Juni 2025 zu Stromnetzen als Rückgrat des Energiesystems der EU, dass Stromnetze ein Schlüsselelement für den Übergang der EU zu einer wettbewerbsfähigen, klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 sind, und forderte die Mitgliedstaaten auf, ihre Stromnetzkapazität, auch im Hinblick auf Übertragung und Verteilung, umfassend zu erforschen, zu optimieren, zu modernisieren und auszubauen.

Das Europäische Parlament bezeichnete es in seiner Entschließung vom 8. Juli 2025 zu der Sicherheit der Energieversorgung in der EU als wichtig, die Einfuhren fossiler Brennstoffe aus Russland schrittweise einzustellen, von Nord nach Süd verlaufende Gas- und Stromverbindungsleitungen durch Mittel- und Südosteuropa zu bauen, die Terminals für Flüssigerdgas zu diversifizieren und Rohrleitungen zu verlegen. Es betonte ferner, dass gemeinsame Anstrengungen im Bereich der neuen Energietechnologien und zusätzliche öffentliche und private Mittel erforderlich sind.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie.

 

Kristin BECKER / Matteo Ciucci