Europäisches Finanzaufsichtssystem (ESFS)
Das Europäische Finanzaufsichtssystem ist ein mehrstufiges System aus Behörden für die Finanzaufsicht auf Mikro- und Makroebene, mit dem für eine konsistente und kohärente Finanzaufsicht in der EU gesorgt werden soll. Es umfasst den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken, die drei Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA) und die nationalen Aufsichtsbehörden. Als Teil des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) ist die Europäische Zentralbank die Bankenaufsicht für die größten Banken.
Rechtsgrundlage
- Artikel 114 und Artikel 127 Absatz 6 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union;
- Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde) in der durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassung;
- Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung) in der durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassung;
- Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) in der durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassung;
- Verordnung (EU) Nr. 1092/2010 über die Finanzaufsicht der Europäischen Union auf Makroebene und zur Errichtung eines Europäischen Ausschusses für Systemrisiken, in der durch nachfolgende Rechtsakte geänderten Fassung, und Verordnung (EU) Nr. 1096/2010 des Rates zur Betrauung der Europäischen Zentralbank mit besonderen Aufgaben bezüglich der Arbeitsweise des Europäischen Ausschusses für Systemrisiken.
Hintergrund und Ziele
Der Finanzsektor unterliegt einem strengen Regulierungs- und Aufsichtsrahmen, mit dem die Finanzstabilität gefördert und die Finanzdienstleistungsnutzer geschützt werden sollen. In den EU-Verordnungen sind die Vorschriften und Normen festgelegt, die Finanzinstitute einhalten müssen. Aufsicht ist ein Kontrollverfahren, mit dem dafür gesorgt werden soll, dass Finanzinstitute diese Vorschriften und Normen ordnungsgemäß anwenden. Während der globalen Finanzkrise in den Jahren 2007-2008 ist unter anderem deutlich geworden, dass die europäische Regulierungs- und Aufsichtsarchitektur verbessert und gestärkt werden muss. Im Anschluss an die Empfehlungen des Berichts der de-Larosière-Expertengruppe über die Stärkung der europäischen Aufsichtsregelungen wurde 2010 das Europäische Finanzaufsichtssystem (ESFS) eingeführt, das am 1. Januar 2011 seine Arbeit aufnahm. Das ESFS besteht aus dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), den drei Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) – nämlich der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA), der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) –, dem Gemeinsamen Ausschuss der ESA sowie den nationalen Aufsichtsbehörden.
Das ESFS soll in erster Linie dafür sorgen, dass die Vorschriften für den Finanzsektor in sämtlichen Mitgliedstaaten angemessen umgesetzt werden, damit die Finanzstabilität erhalten bleibt, Vertrauen gebildet wird und Verbraucher geschützt werden.
Das ESFS ist ein System, das die Finanzaufsicht auf Mikro- und Makroebene kombiniert. Die Aufsicht auf Mikroebene dient hauptsächlich dazu, die Wahrscheinlichkeit des Ausfalls einzelner Finanzinstitute zu verringern und die damit verbundenen Auswirkungen zu begrenzen. Die Aufsicht auf makroprudenzieller Ebene befasst sich mit der Anfälligkeit des Finanzsystems als Ganzes für allgemeine Risiken und zielt darauf ab, eine Schieflage des Finanzsystems zu verhindern, damit die gesamte Wirtschaft vor größeren realen Produktionseinbußen geschützt wird.
Während der globalen Finanzkrise in den Jahren 2007-2008 ist deutlich geworden, dass die Aufsichtsarchitektur der EU vor der Krise zu stark auf die Beaufsichtigung einzelner Finanzinstitute und zu wenig auf die makroprudenziellen Aspekte ausgerichtet war. Daher wurde der ESRB eingerichtet, dem die Zuständigkeit für die Aufsicht über das Finanzsystem der EU auf makroprudenzieller Ebene und für die Prävention und Eindämmung von Systemrisiken übertragen wurde. Die Aufsicht auf Mikroebene wird von der EBA, der ESMA und der EIOPA in jeder der einschlägigen Finanzdienstleistungsbranchen – Banken, Kapitalmärkte und Versicherungen – durchgeführt. Bei branchenübergreifenden und horizontalen Fragen arbeiten die drei für die Aufsicht auf mikroprudenzieller Ebene zuständigen Behörden im Gemeinsamen Ausschuss zusammen.
Rahmen
A. Finanzaufsicht auf Mikroebene
In der EU besteht die Finanzaufsicht auf mikroprudenzieller Ebene aus einem mehrstufigen System aus Behörden, die für verschiedene Branchen (Bank- und Versicherungswesen, Wertpapiermärkte) und auf verschiedenen Aufsichts- und Regulierungsebenen (EU-Ebene bzw. nationale Ebene) zuständig sind.
1. Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA)
Die EBA, die ESMA und die EIOPA sind EU-Agenturen mit eigenen Rechtspersönlichkeiten und werden von ihren jeweiligen Vorsitzenden vertreten. Die Europäischen Aufsichtsbehörden müssen unabhängig und ausschließlich im Interesse der EU als Gesamtheit handeln. Sie sind dem Parlament und dem Rat gegenüber für ihr Handeln rechenschaftspflichtig.
Das vorrangige Ziel der Europäischen Aufsichtsbehörden besteht – wie in ihren jeweiligen Gründungsverordnungen (auch „ESA-Verordnungen“ genannt) festgelegt – darin, das Allgemeininteresse zu schützen, indem sie dazu beitragen, die Stabilität und Wirksamkeit des Finanzsystems zu unterstützen.
Die europäischen Aufsichtsbehörden leisten einen Beitrag zur Ausarbeitung eines einheitlichen Regelwerks, indem sie zwei Arten von technischen Standards (technische Regulierungsstandards und technische Durchführungsstandards) entwickeln, die von der Kommission (als delegierte Rechtsakte oder Durchführungsrechtsakte) erlassen werden. Um die aufsichtliche Konvergenz zu verbessern, geben sie Leitlinien heraus, sprechen Empfehlungen aus und haben bestimmte Befugnisse, etwa wenn nationale Aufsichtsbehörden gegen das Unionsrecht verstoßen sowie in Notfällen und bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den zuständigen nationalen Behörden.
In ihrem jeweiligen Tätigkeitsbereich hat jede Europäische Aufsichtsbehörde in Absprache mit dem ESRB die Aufgabe, Kriterien für die Ermittlung und Quantifizierung von Systemrisiken auszuarbeiten und ein geeignetes Verfahren zur Durchführung von Stresstests für die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Institute zu entwickeln. Die Europäischen Aufsichtsbehörden veranlassen und koordinieren ferner die Durchführung EU-weiter Stresstests, um die Widerstandsfähigkeit von Finanzmarktteilnehmern zu bewerten.
Das wichtigste Entscheidungsgremium der drei Aufsichtsbehörden ist der Rat der Aufseher, dem ein Vorsitzender, die Leiter der zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedstaaten und jeweils ein Vertreter der Kommission, der Europäischen Zentralbank (EZB), des ESRB und der beiden anderen Europäischen Aufsichtsbehörden angehören.
a. Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
Der Sitz der ursprünglich in London ansässigen EBA wurde im Juni 2019 nach Paris verlegt. Der Zuständigkeitsbereich der EBA umfasst Kreditinstitute, Finanzkonglomerate, Investmentfirmen, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute. Mit der Überprüfung im Jahr 2019 wurde die EBA auch damit beauftragt, zu verhindern, dass das Finanzsystem für die Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung genutzt wird.
b. Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA)
Die EIOPA hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. Sie befasst sich in erster Linie mit Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, Versicherungsvermittlern, Finanzkonglomeraten und Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV). Sie trägt – vor allem mit den Solvabilität-II- und EbAV-Regelungen – zu dem einheitlichen Regelwerk für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung bei.
c. Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA)
Die ESMA hat ihren Sitz in Paris. Ihr Zuständigkeitsbereich sind die Wertpapiermärkte und die daran beteiligten Akteure (Börsen, Händler, Fonds usw.). In der EU hat die ESMA direkte Kontrolle über die Registrierung, Beaufsichtigung und Sanktionierung von Ratingagenturen und Transaktionsregistern und ist allein dafür zuständig. Außerdem ist sie mit der Anerkennung von zentralen Gegenparteien und Transaktionsregistern in Drittländern (d. h. Nicht-EU-Staaten) sowie mit der Zertifizierung von Ratingagenturen aus Drittstaaten und der Übernahme von deren Ratings betraut.
2. Gemeinsame Gremien
Ein Gemeinsamer Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden (Gemeinsamer Ausschuss) ist für die allgemeine und bereichsübergreifende Koordinierung zuständig und soll somit eine kohärente Aufsicht sicherstellen. Er ist außerdem für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Europäischen Aufsichtsbehörden über bereichsübergreifende Fragen zuständig.
Der Beschwerdeausschuss ist von den drei Europäischen Aufsichtsbehörden unabhängig und für Beschwerden von Parteien zuständig, die von den Beschlüssen dieser Aufsichtsbehörden betroffen sind. Die Beschlüsse des Beschwerdeausschusses können vor dem Gerichtshof der Europäischen Union angefochten werden.
3. Zuständige nationale Aufsichtsbehörden
Jeder Mitgliedstaat benennt seine eigenen zuständigen Behörden, die zum ESFS gehören und in den Europäischen Aufsichtsbehörden vertreten sind.
B. Finanzaufsicht auf Makroebene – Europäischer Ausschuss für Systemrisiken (ESRB)
Der ESRB nimmt die makroprudenzielle Aufsicht auf EU-Ebene wahr. Sein Ziel ist es, vor dem Hintergrund der makroökonomischen Entwicklungen systemische Risiken für die Finanzstabilität abzuwenden und einzudämmen. Er besteht aus einem Verwaltungsrat, einem Lenkungsausschuss, zwei Beratungsgremien (dem Beratenden Wissenschaftlichen Ausschuss und dem Beratenden Fachausschuss) und einem Sekretariat. Die EZB unterstützt den ESRB analytisch, statistisch, administrativ und logistisch. Der Präsident der EZB ist auch der Vorsitzende des ESRB.
C. Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen
Die Finanzmärkte sind komplex, vernetzt und zunehmend globalisiert. Die Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den Aufsichtsbehörden, die für die verschiedenen Einrichtungen und Branchen sowohl innerhalb der EU als auch weltweit zuständig sind, ist daher von zentraler Bedeutung. In diesem Zusammenhang spielen die ESA eine wichtige Rolle bei der Koordinierung. Die am ESFS beteiligten Einrichtungen stimmen sich auch mit internationalen Institutionen – unter anderem in Aufsichtsgremien wie der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (IOSCO), dem Rat für Finanzstabilität (FSB) und der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher (IAIS) – sowie mit Aufsichtsbehörden aus Drittländern ab.
D. Ausbau des Aufsichtsrahmens
Während und unmittelbar nach der Finanzkrise in den Jahren 2007-2008 wurde deutlich, dass eine tiefere Integration der Bankenaufsicht im Euro-Währungsgebiet erforderlich war. Aus diesem Grund wurde im Jahr 2013 die Bankenunion der EU errichtet, die im November 2014 ihre Tätigkeit aufnahm, wobei neue Elemente und Akteure eingeführt wurden. Als eine der tragenden Säulen der Bankenunion ist der einheitliche Aufsichtsmechanismus (SSM) ein besonders wichtiges Element des Aufsichtsrahmens.
Gemäß der SSM-Gründungsverordnung ist die EZB die Bankenaufsichtsbehörde für die größten Banken („bedeutendsten Kreditinstitute“) in den Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets sowie für alle nicht dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten, die sich für einen Beitritt entscheiden. Zu diesem Zweck wurde mit der Einrichtung eines Aufsichtsgremiums die Leitungsstruktur der EZB angepasst. Zu den Aufgaben der EZB in dieser Funktion gehören die Zulassung von Kreditinstituten, die Sicherstellung der Einhaltung der aufsichtsrechtlichen und sonstigen regulatorischen Anforderungen und die Durchführung aufsichtlicher Überprüfungen. Die nationalen Bankenaufsichtsbehörden beaufsichtigen weiterhin die übrigen Banken. Zusätzlich zu diesen Aufgaben auf Mikroebene nimmt die EZB auch Aufsichtsbefugnisse auf Makroebene wahr und verfügt über entsprechende Instrumente. Um eine kohärente Aufsicht sicherzustellen, arbeitet die EZB eng mit den nationalen Bankenaufsichtsbehörden innerhalb des SSM und den anderen am ESFS beteiligten Behörden, insbesondere der EBA, zusammen. Mit dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) können die Risikoprofile der Banken anhand einer einheitlichen Methodik und einer Reihe harmonisierter Instrumente einheitlich bewertet werden.
Darüber hinaus wurde der einheitliche Abwicklungsmechanismus (SRM) für Banken, die dem SSM unterliegen, eingerichtet und 2016 in Betrieb genommen. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus ermöglicht eine wirksame Verwaltung der Bankenabwicklung durch einen einheitlichen Abwicklungsausschuss (SRB) und einen einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF), der vom Bankensektor finanziert wird. Er soll die geordnete Abwicklung notleidender Banken bei möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und die Realwirtschaft sicherstellen.
In dem Bestreben, eine EU-Kapitalmarktunion zu schaffen, und als Teil eines breiteren Spektrums von Maßnahmen wurde 2019 eine Überprüfung des ESFS-Rahmens mit einer Änderung der Gründungsverordnungen der ESA und des ESRB abgeschlossen. Mit den Änderungen sollten die Befugnisse, die Governance-Strukturen und die Finanzmittel der ESA gestärkt und die Fähigkeit des ESRB zur Überwachung des Finanzsystems und zur Erkennung von Risiken für die Finanzstabilität, auch in neuen Bereichen wie der Finanztechnologie (FinTech), verbessert werden.
Die letzte Überprüfung der Tätigkeiten der ESA war im Rahmen des Aktionsplans 2020 für die Kapitalmarktunion vorgesehen und wurde im Mai 2022 abgeschlossen. Im Anschluss an die Überprüfung wurde die Durchführung gezielter Änderungen vorgeschlagen, um die aufsichtliche Konvergenz im Hinblick auf sektorale Rechtsvorschriften zu fördern, und die Fortsetzung der Überlegungen zu möglichen weiteren verbesserungsbedürftigen Bereichen empfohlen.
Der Brexit hat jedoch zu einem besonderen Aufsichtsproblem geführt. Ein wesentlicher Teil der Clearing- und Abrechnungstätigkeiten der EU wird weiterhin in London durchgeführt, was die Kommission gezwungen hat, die Gleichwertigkeit für zentrale Gegenparteien aus dem Vereinigten Königreich bis zum 30. Juni 2025 zu verlängern. Dies könnte in Krisenzeiten zu einer Belastung für die EU werden, da diese zentralen Gegenparteien weder einer EU-Aufsicht noch deren Krisenminderungsmechanismen unterliegen.
Rolle des Europäischen Parlaments
Das Europäische Parlament hat als eines der rechtsetzenden Organe maßgeblich zur Ausarbeitung der Rechtsakte zur Gründung des ESFS beigetragen. Überdies hat das Parlament eine Kontrollfunktion in Bezug auf die Maßnahmen, die bei der Ausarbeitung des einheitlichen Regelwerks, d. h. der delegierten Rechtsakte (einschließlich der technischen Regulierungsstandards) und der Durchführungsrechtsakte (einschließlich der technischen Durchführungsstandards), ergriffen wurden. Die Vorsitzenden und die Exekutivdirektoren der Europäischen Aufsichtsbehörden müssen vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Das Parlament hat zudem ein umfassendes Recht auf Information und ist beispielsweise berechtigt, die jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogramme sowie die Jahresberichte der Europäischen Aufsichtsbehörden zu erhalten. Darüber hinaus kann es Stellungnahmen von den Europäischen Aufsichtsbehörden anfordern. Auch entscheidet es jedes Jahr, ob der jeweiligen Behörde die Entlastung für die Ausführung ihres Haushaltsplans erteilt wird.
Das Parlament und die EZB haben ferner die Interinstitutionelle Vereinbarung (2013/694/EU) geschlossen, um in Bezug auf die Aufgaben, die der EZB im Rahmen des SSM übertragen wurden, die Rechenschaftspflicht und die Kontrolle sicherzustellen. Insbesondere entscheidet das Parlament durch eine Abstimmung im Ausschuss für Wirtschaft und Währung (ECON) und im Plenum über die Zustimmung zu den von der EZB vorgeschlagenen Kandidaten für das Amt des Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums. Darüber hinaus nimmt der Vorsitzende des Aufsichtsgremiums an regelmäßigen Anhörungen und Aussprachen mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments teil, um den Jahresbericht der EZB über die Aufsichtstätigkeit vorzustellen und die Wahrnehmung ihrer Aufsichtsbefugnisse zu erläutern, und beantwortet ferner Fragen der Mitglieder des Europäischen Parlaments.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses für Wirtschaft und Währung.
Christian Scheinert