Wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt

Die Europäische Union stärkt ihren wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt, damit die harmonische Entwicklung der gesamten EU gefördert wird. Insbesondere bemüht sie sich darum, die Unterschiede im Entwicklungsstand zwischen ihren verschiedenen Regionen zu verringern. Dabei liegt ein besonderer Schwerpunkt auf ländlichen Gebieten, vom industriellen Wandel betroffenen Gebieten und Gebieten mit schwerwiegenden und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen wie den nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie Insel-, Grenz- und Bergregionen.

Rechtsgrundlage

Artikel 174 bis 178 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Hintergrund

Die Kohäsionspolitik stellt den wichtigsten Bereich der Investitionspolitik der Europäischen Union dar. Sie kommt allen Regionen und Städten in der EU zugute und unterstützt das Wirtschaftswachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, die nachhaltige Entwicklung und den Umweltschutz.

Von Beginn an gab es in der Europäischen Gemeinschaft (der heutigen Europäischen Union) große territoriale und demografische Unterschiede, die Hindernisse für die Integration und die Entwicklung in Europa darstellen können. Mit dem Vertrag von Rom (1957) wurden Solidaritätsmechanismen in Form von zwei Fonds eingerichtet:

  • dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
  • und dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL, Abteilung Ausrichtung).

1975 wurden mit der Errichtung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) regionale Aspekte eingeführt. 1994 wurde zudem der Kohäsionsfonds geschaffen.

1986 wurde mit der Einheitlichen Europäischen Akte der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt in den Zuständigkeitsbereich der Europäischen Gemeinschaft aufgenommen. 2008 wurde mit dem Vertrag von Lissabon eine dritte Dimension des Zusammenhalts der EU eingeführt: der territoriale Zusammenhalt. Diese drei Aspekte des Zusammenhalts werden durch die Kohäsionspolitik und die Strukturfonds unterstützt.

Ziele

Die Stärkung ihres wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts ist eines der wesentlichen Ziele der EU. Sie widmet einen bedeutenden Teil ihrer Tätigkeiten und ihrer Mittel der Verringerung der Unterschiede zwischen den Regionen, insbesondere in Bezug auf die ländlichen Gebiete, die vom industriellen Wandel betroffenen Gebiete und die Gebiete mit schwerwiegenden und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen.

Die EU unterstützt die Verwirklichung dieser Ziele mithilfe der europäischen Struktur- und Investitionsfonds:

  • des ESF,
  • des EFRE,
  • des Kohäsionsfonds,
  • des Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) und
  • des Fonds für einen gerechten Übergang.

Der Europäische Sozialfonds (seit 2021 als Europäischer Sozialfonds Plus (EFS+) bezeichnet) stellt das wesentliche Instrument der Union zur Unterstützung von Maßnahmen dar, die auf die Vorbeugung und Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, die Entwicklung der Humanressourcen und die Förderung der sozialen Integration auf dem Arbeitsmarkt ausgerichtet sind. Damit werden Initiativen finanziert, die ein hohes Beschäftigungsniveau, Chancengleichheit für Männer und Frauen, eine nachhaltige Entwicklung und wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt fördern. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Kurzdarstellung (3.6.2).

Der EFRE trägt zum Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte in der EU bei. Mit ihm werden Regionen mit Entwicklungsrückstand sowie die Umstellung der Industriegebiete mit rückläufiger Entwicklung unterstützt. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Kurzdarstellung (3.1.2).

Aus dem Kohäsionsfonds wird ein finanzieller Beitrag zu Vorhaben im Bereich Umwelt und zu transeuropäischen Netzen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur geleistet. Dieser Fonds steht nur den Mitgliedstaaten zur Verfügung, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen (BNE) weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Kurzdarstellung (3.1.3).

Der Fonds für einen gerechten Übergang ist ein zentrales Instrument dafür, die vom Übergang zur Klimaneutralität am stärksten betroffenen Gebiete zu unterstützen und die Zunahme regionaler Unterschiede zu verhindern. Zur Erreichung dieses Ziels werden mit dem Fonds Investitionen in Bereichen wie digitale Konnektivität, Technologien für saubere Energie, Senkung von Emissionen, Sanierung von Industriestandorten, Umschulung von Beschäftigten und technische Hilfe unterstützt. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Kurzdarstellung (3.1.10).

Um einen effizienten Einsatz der Strukturfonds sicherzustellen, sind folgende Grundsätze einzuhalten:

  • Die Fonds sind nach Ziel und Region zu organisieren.
  • Die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen Behörden müssen bei der Planung, Umsetzung und Überwachung der Mittelverwendung partnerschaftlich zusammenarbeiten.
  • Es ist eine Programmplanung für die Mittelverwendung zu erstellen.
  • Die Beiträge der EU und der Mitgliedstaaten müssen dem Grundsatz der Zusätzlichkeit entsprechen.

Bei der Zuweisung der für die Kohäsionspolitik bestimmten Finanzmittel der EU liegt der Schwerpunkt auf zwei wesentlichen Zielen:

  • Investitionen für Wachstum und Arbeitsplätze: Stärkung des Arbeitsmarktes und der regionalen Wirtschaft,
  • europäische territoriale Zusammenarbeit: Der Zusammenhalt der EU soll durch Zusammenarbeit auf grenzüberschreitender, transnationaler und interregionaler Ebene unterstützt werden.

Die EU-Kohäsionspolitik im Zeitraum 2021 bis 2027

A. Allgemeine Informationen und Mittelzuweisungen

Die Finanzmittel der EU für den Zeitraum 2021 bis 2027 stammen aus zwei Quellen: dem „klassischen“ mehrjährigen Finanzrahmen (MFR), in dem die jährlichen Ausgabenobergrenzen der EU festgelegt sind, und dem Aufbauinstrument NextGenerationEU (NGEU), einem außerordentlichen Konjunkturprogramm, mit dem die Mitgliedstaaten bei der Erholung von der COVID-19-Pandemie unterstützt werden. Die Kohäsionspolitik wird aus dem MFR und in bestimmten Fällen auch aus dem Aufbauinstrument NGEU finanziert.

Die Mittel für das kohäsionspolitische Ziel „Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ belaufen sich auf insgesamt 322,3 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018, d. h. nach dem Wert der Währung im Jahr 2018) und werden wie folgt zugewiesen:

  • 202,3 Mrd. EUR für weniger entwickelte Regionen,
  • 47,8 Mrd. EUR für Übergangsregionen,
  • 27,2 Mrd. EUR für besser entwickelte Regionen,
  • 42,6 Mrd. EUR für durch den Kohäsionsfonds unterstützte Mitgliedstaaten (davon 10 Mrd. EUR für die Fazilität „Connecting Europe“),
  • 1,928 Mrd. EUR als zusätzliche Förderung für die Gebiete in äußerster Randlage,
  • 500 Mio. EUR für interregionale Innovationsinvestitionen.

Die Mittel aus dem EFRE für das Ziel „Europäische territoriale Zusammenarbeit“ (Interreg) belaufen sich auf insgesamt 8,05 Mrd. EUR und werden wie folgt aufgeteilt:

  • 5,812 Mrd. EUR für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an den See- und Landgrenzen,
  • 1,466 Mrd. EUR für die transnationale Zusammenarbeit,
  • 490 Mio. EUR für die interregionale Zusammenarbeit,
  • 281 Mio. EUR für die Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage.

Die Mittelausstattung des neu geschaffenen Fonds für einen gerechten Übergang, mit dem die vom Übergang zur Klimaneutralität am stärksten betroffenen Gebiete unterstützt werden und der darauf abzielt, die Zunahme regionaler Unterschiede zu verhindern, beläuft sich auf 17,5 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018, 19,7 Mrd. EUR zu Preisen von 2024). 7,5 Mrd. EUR werden aus dem MFR und weitere 10 Mrd. EUR aus dem NGEU bereitgestellt.

Ein weiteres neues Instrument, ReactEU, wurde im Dezember 2020 angenommen. Es diente als Zusatzinstrument zu den Kohäsionsprogrammen 2014-2020 und stellte eine Ergänzung der Kohäsionsmittel für den Zeitraum 2021-2027 dar. Mit ReactEU wurden die wichtigsten Branchen bei einer tragfähigen Erholung nach der COVID-19-Krise unterstützt. Die Mittelausstattung für ReactEU (bis 2023) betrug 47,5 Mrd. EUR. Weitere Informationen finden Sie in der entsprechenden Kurzdarstellung (3.1.11).

Für den Zeitraum 2021-2027 wurden im Rahmen der Kohäsionspolitik fünf politische Ziele für den EFRE, den ESF+, den Kohäsionsfonds und den EMFF festgelegt:

  • ein intelligenteres Europa – innovativer und intelligenter wirtschaftlicher Wandel,
  • ein grüneres, CO2-armes Europa,
  • ein stärker vernetztes Europa – Mobilität und regionale IKT-Konnektivität,
  • ein sozialeres Europa – Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte,
  • ein bürgernäheres Europa – nachhaltige und integrierte Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengegenden durch lokale Initiativen.

In der Dachverordnung sind die Regeln festgelegt, die bei der Verwendung dieser Mittel einzuhalten sind.

B. Änderungen der Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021 bis 2027

Im Oktober 2022 wurde die Dachverordnung geändert, um den Mitgliedstaaten und Regionen die Nutzung der im Rahmen der Programme für 2014-2020 und 2021-2027 eingeführten kohäsionspolitischen Mittel zu erleichtern, sie flexibler zu gestalten und so Maßnahmen zur Bewältigung der Migrationsherausforderungen infolge der militärischen Aggression Russlands gegenüber der Ukraine zu unterstützen.

Um die industrielle Wettbewerbsfähigkeit der EU durch Fortschritte bei kritischen Technologien zu stärken, wurde 2024 die Verordnung zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) angenommen. Mit der STEP werden Investitionen in Projekte im Bereich der Entwicklungs- und Fertigungsphase in drei Branchen unterstützt, die für den ökologischen und den digitalen Wandel besonders wichtig sind: digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien. In diesem Zusammenhang können die nationalen Behörden Teile ihrer kohäsionspolitischen Mittel, etwa aus dem Kohäsionsfonds, dem EFRE, dem ESF+ und dem Fonds für einen gerechten Übergang, auf Tätigkeiten zur Unterstützung der STEP-Ziele umschichten.

Im Dezember 2024 wurde die Verordnung über die Regionale Soforthilfe für den Wiederaufbau (RESTORE) angenommen, um Mitgliedstaaten, die in den Jahren 2024 und 2025 von Naturkatastrophen betroffen sind, zusätzliche Hilfe zu leisten. Sie ermöglicht es den Mitgliedstaaten, Mittel aus dem EFRE, dem Kohäsionsfonds und dem ESF+ umzuwidmen, um beschädigte Infrastrukturanlagen und Ausrüstung wiederherzustellen, Nahrungsmittel bereitzustellen, materielle Basisunterstützung zu leisten und die Gesundheitsversorgung zu unterstützen. 

Im September 2025, nach der Halbzeitüberprüfung der Kohäsionspolitik, haben das Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2025/1914 zur Änderung der Verordnungen (EU) 2021/1058 (EFRE/Kohäsionspolitik) und (EU) 2021/1056 (Fonds für einen gerechten Übergang) angenommen. Damit wird den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eingeräumt, Kohäsionsmittel für 2025 auf die neuen strategischen Prioritäten der Union ab Beginn des Jahres 2026 umzuschichten. Diese Prioritäten entsprechen den sich wandelnden geopolitischen und ökonomischen Umständen. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Wettbewerbsfähigkeit, der Verteidigung und Sicherheit, erschwinglichem Wohnraum, der Resilienz der Wasserversorgung, der Energiewende und der Unterstützung der östlichen Grenzregionen.

Die angenommenen Änderungen umfassen insbesondere Folgendes:

  • neue Ziele für den EFRE und den Kohäsionsfonds im Hinblick auf die Kapazitäten der Verteidigungsindustrie und Infrastruktur mit Doppelnutzung für die militärische Mobilität und die zivile Vorsorge,
  • Unterstützung aus dem EFRE für große Unternehmen in weniger entwickelten Regionen und Übergangsregionen, die zur Dekarbonisierung oder zu wichtigen Vorhaben von gemeinsamem europäischem Interesse (IPCEI) (d. h. Projekte, durch die beispielsweise Wasserstoffinfrastruktur gefördert wird) beitragen,
  • Aufstockung der Mittel für erschwinglichen Wohnraum mit höherer Kofinanzierung (bis zu 100 %) und eine einmalige Vorfinanzierung in Höhe von 20 %,
  • höhere Investitionen in die Resilienz der Wasserversorgung, die digitale Infrastruktur und die Prävention von Dürre,
  • Förderung von Energieverbindungsleitungen sowie Speicher- und Ladeinfrastruktur,
  • Sonderkonditionen für die östlichen Grenzregionen, u. a. Vorfinanzierung in Höhe von bis zu 9,5 % und einen höheren Kofinanzierungssatz,
  • die Flexibilität, Mittel aus dem EFRE und dem Kohäsionsfonds auf die Europäische Stadtinitiative, die Instrumente für Interregionale Innovationsinvestitionen oder die InvestEU-Komponenten umzuverteilen.

Die Verordnung trat am 19. September 2025 in Kraft.

Rolle des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament spielt bei der Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der EU eine sehr aktive Rolle. Die Rechtsvorschriften über die Kohäsionspolitik und die Strukturfonds werden nach dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erlassen, bei dem das Parlament und der Rat gleichberechtigt sind.

Das Parlament hat sich aktiv an den Verhandlungen über die Reform der Kohäsionspolitik 2021-2027 beteiligt. Durch diese Reform werden die Prioritäten und die Instrumente der künftigen EU-Maßnahmen zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts festgelegt. Das Parlament unterstützt mit Nachdruck die Vorschläge für eine umfassende und wirksame Kohäsionspolitik, die auch eine entsprechende Mittelausstattung erfordert.

Das Parlament hat sich auch entschieden dafür ausgesprochen, mithilfe der Kohäsionspolitik zur Bekämpfung des Klimawandels beizutragen, beispielsweise in seiner Entschließung vom 25. März 2021 über die Kohäsionspolitik und regionale Umweltstrategien im Kampf gegen den Klimawandel. Das Parlament forderte eine verstärkte Nutzung grüner und blauer Investitionen im Rahmen der Kohäsionspolitik und erklärte, dass stärkere Synergieeffekte zwischen den einzelnen Förderquellen auf Unionsebene, nationaler und regionaler Ebene erzielt werden müssen. Darüber hinaus hat das Parlament am 9. Mai 2023 eine Entschließung zum Beitrag der Kohäsionspolitik zur Bewältigung mehrdimensionaler ökologischer Herausforderungen im Mittelmeerbecken angenommen. Darin wurde vorgeschlagen, die Kohäsionsmittel zu nutzen, um in Technologien und Infrastrukturen zu investieren, die speziell für die Rückgewinnung von Materialien aus Restabfällen konzipiert sind, um die Kreislaufwirtschaft zu fördern, die zunehmende Menge an Plastik- und Haushaltsabfällen zu begrenzen und den Abfall zu bewirtschaften.

Im September 2025 hat das Parlament eine Entschließung zu der Bedeutung kohäsionspolitischer Investitionen für die Überwindung der derzeitigen Wohnungsnot angenommen. Darin wird die Kommission aufgefordert, den derzeitigen Mangel an erschwinglichem Wohnraum als langfristiges Phänomen zu betrachten und dafür zu sorgen, dass Investitionen der Kohäsionspolitik in Wohnraum gezielte Maßnahmen für schutzbedürftige Gesellschaftsgruppen umfassen.

Im Rahmen der Halbzeitüberprüfung 2025 drängte das Parlament darauf, dafür zu sorgen, dass die Kohäsionspolitik weiterhin in demokratischer und lokaler Teilnahme verankert bleibt und so das Partnerschaftsprinzip gestärkt wird. Es sprach sich auch dafür aus, den Schwerpunkt über die Verteidigung hinaus auf sozialpolitische Prioritäten, insbesondere erschwinglichen Wohnraum, zu erweitern, und unterstützte höhere Kofinanzierungs- und Vorfinanzierungssätze im Sinne rascherer Investitionen.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Website des Ausschusses für regionale Entwicklung.

 

Kelly Schwarz / Rubin Johann HAGELS