Mit dem 1994 eingerichteten Kohäsionsfonds werden in jenen Mitgliedstaaten, deren Bruttonationaleinkommen pro Kopf bei unter 90% des EU-Durchschnitts liegt, Umweltvorhaben und Projekte im Bereich des transeuropäischen Netzes finanziell unterstützt.

Rechtsgrundlage

Artikel 177 (insbesondere Absatz 2) des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

Ziele

Der Kohäsionsfonds wurde eingerichtet, um im Interesse der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung zur Stärkung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Europäischen Union beizutragen. Im Programmplanungszeitraum 2021-2027 werden folgende Bereiche unterstützt:

  • Investitionen im Umweltbereich, z. B. im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Energie, die einen Nutzen für die Umwelt aufweisen,
  • transeuropäische Netze im Bereich der Verkehrsinfrastruktur (TEN-V),
  • technische Hilfe.

Bei Projekten, die auf die Verwirklichung der Umweltschutzziele der EU ausgerichtet sind, können aus dem Kohäsionsfonds auch Bereiche unterstützt werden, die zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung beitragen, wie etwa Energieeffizienz und erneuerbare Energieträger und – im Verkehrssektor außerhalb der transeuropäischen Verkehrsnetze – die Bereiche Schienenverkehr, Binnenschifffahrt, Seeverkehr, intermodale Verkehrssysteme und ihre Interoperabilität, Straßen-, See- und Flugverkehrsmanagement, saubere städtische Verkehrsmittel sowie öffentliche Verkehrsmittel.

Förderfähige Länder

Der Kohäsionsfonds ist jenen Mitgliedstaaten vorbehalten, deren Bruttonationaleinkommen (BNE) pro Kopf bei unter 90% des EU-Durchschnitts liegt. Im Programmplanungszeitraum 2021-2027 werden aus dem Kohäsionsfonds Mittel für die folgenden 15 Mitgliedstaaten bereitgestellt: Bulgarien, Estland, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Portugal, Rumänien, die Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern.

Haushalt und Finanzregelungen

Die Vorschriften für den Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2021-2027 sind in der Verordnung über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds festgelegt. Damit werden Projekte im Rahmen des Ziels „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ unterstützt, vor allem für Umwelt- und Verkehrsinfrastrukturprojekte, einschließlich transeuropäischer Netze (TEN-V).

In der Verordnung wird die thematische Konzentration der EU-Kohäsionspolitik beibehalten. Aus dem Kohäsionsfonds werden zwei konkrete Ziele unterstützt: eine grünere, CO2-arme Kreislaufwirtschaft (politische Zielsetzung 2) und ein stärker vernetztes Europa (politische Zielsetzung 3).

Mit der Kohäsionspolitik wurde auch eine Liste von Tätigkeiten eingeführt, die 2021-2027 nicht aus dem Kohäsionsfonds gefördert werden dürfen. Dazu gehören die Stilllegung oder der Bau von Kernkraftwerken, Flughafeninfrastrukturen (mit Ausnahme der Regionen in äußerster Randlage) und einige Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen (z. B. Deponien). Darüber hinaus dürfen aus dem Kohäsionsfonds keine Investitionen in das Wohnungswesen unterstützt werden, es sei denn, sie betreffen die Förderung der Energieeffizienz oder der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen.

Im Zeitraum 2021-2027 wird die Europäische Union dem Kohäsionsfonds 42,6 Mrd. EUR (zu Preisen von 2018) zuweisen, wovon sich der Beitrag für die Fazilität „Connecting Europe“ auf 10 Mrd. EUR beläuft. Der Kofinanzierungssatz kann nach wie vor bis zu 85% des Projektwerts betragen.

37% der Gesamtmittelzuweisungen aus dem Kohäsionsfonds dürften zu den Klimazielen der EU beitragen.

Zuweisungen aus dem Kohäsionsfonds für die Jahre 2021-2027 je Mitgliedstaat

Mitgliedstaat Mittel (in Mio. EUR)
Bulgarien 1 467
Tschechien 7 389
Estland 952
Griechenland 3 508
Kroatien 1 372
Zypern 207
Lettland 1 204
Litauen 1 645
Ungarn 3 015
Malta 192
Polen 10 750
Portugal 3 946
Rumänien 4 094
Slowenien 834
Slowakei 1 868
Gesamt 42 556*

* Einschließlich technischer Hilfe (in Höhe von 114 Mio. EUR).

Quelle: Europäische Kommission, zu Preisen von 2018.

Rolle des Europäischen Parlaments

Die Verordnungen über die Einrichtung der neuen Kohäsionspolitik für den Zeitraum 2021-2027 unterlagen dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, sodass das Parlament vollumfänglich befugt war, Änderungsvorschläge einzubringen. Dies hat es dem Parlament ermöglicht, für eine größere Flexibilität der vorgeschlagenen Vorschriften zu sorgen und sie besser an die Bedürfnisse der Mitgliedstaaten anzupassen.

 

Marek Kołodziejski