Der Präsident des Europäischen Parlaments
Der Präsident ist der oberste Repräsentant des Europäischen Parlaments. Er vertritt das Europäische Parlament in seinen Beziehungen nach außen. Er leitet die Sitzungen des Plenums sowie die Sitzungen des Präsidiums und der Konferenz der Präsidenten.
Der Präsident wird jeweils zu Beginn und nach der Hälfte jeder Wahlperiode für zweieinhalb Jahre vom Europäischen Parlament gewählt.
Das Präsidium des Europäischen Parlaments
Das Präsidium ist das administrative Leitungsorgan des Parlaments. Es ist zuständig für den Haushalt sowie für Personal- und Organisationsfragen. Mitglieder des Präsidiums sind neben dem Präsidenten die 14 Vizepräsidenten sowie fünf Quästoren mit beratender Stimme. Die Quästoren befassen sich mit Verwaltungsfragen, die unmittelbar die Europaabgeordneten betreffen.
Sowohl die Vizepräsidenten also auch die Quästoren werden vom Parlament gewählt.