Die Verträge - Grundlage europäischer Politik
Die Europäische Union basiert auf dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit. Das Handeln der Union leitet sich aus Verträgen ab, die von allen Mitgliedsstaaten verhandelt und verabschiedet werden. Drei sogenannte Gründungsverträge bilden das Fundament der heutigen Union:
- der Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag, EUV)
- der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag, EGV)
- der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom-Vertrag)
Daneben wurden zahlreiche Verträge geschlossen, die die bestehenden Verträge geändert und aktualisiert haben, um sie den Entwicklungen der Gesellschaft anzupassen. Auch für jeden Beitritt müssen völkerrechtliche Verträge abgeschlossen werden, die den Geltungsbereich der bestehenden Verträge auf die neuen Mitgliedsstaaten ausdehnen.
Die wichtigsten Verträge in chronologischer Reihenfolge
Vertrag von Lissabon (2007)
Am 13. Dezember 2007 unterzeichneten die europäischen Staats- und Regierungschefs den Vertrag von Lissabon und beendeten damit die mehrjährigen Verhandlungen über die institutionelle Reform der EU. Der Vertrag von Lissabon wurde in der Folge von den 27 EU-Mitgliedstaaten ratifiziert und ist am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.
Der Reformvertrag überarbeitet die bestehenden EU-Verträge, nämlich den Vertrag über die Europäische Union (EUV) und den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) Letzterer wird in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" (AEUV) umbenannt. Der EUV führt die grundlegenden Bestimmungen der EU auf, die Arten und Bereiche der Zuständigkeit der Union für die verschiedenen Politikfelder werden jedoch im AEUV angesiedelt. Das neue Vertragswerk löst den Bereich der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit aus dem EUV heraus und integriert ihn in den AEUV, während die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik in EUV verortet wird. Die Grundrechtscharta wird mit dem Vertrag von Lissabon verbindlicher Teil des Primärrechts der EU.
Vertrag von Nizza (2001)
Der Vertrag von Nizza wurde am 26. Februar 2001 unterzeichnet. Er ist seit 1. Februar 2003 in Kraft. Der Vertrag von Nizza hat Änderungen an den Gründungsverträgen (EU-Vertrag und EG-Vertrag) vorgenommen, um die Funktionsfähigkeit der Union nach ihrer Erweiterung auf 25 Mitgliedsstaaten zu garantieren. Die Änderungen von Nizza, der EU-Vertrag und der EG-Vertrag sind in einer konsolidierten Fassung zusammengeführt worden, die die geltende vertragliche Grundlage für das Handeln der EU darstellt.
Vertrag von Amsterdam (1997)
Der am 2. Oktober 1997 unterzeichnete Vertrag von Amsterdam trat am 1. Mai 1999 in Kraft. Die EU wurde weiter vertieft und ihre Effizienz und Handlungsfähigkeit gestärkt. Das Parlament erhielt mehr Möglichkeiten bei der Mitentscheidung. Die Grundlagen für die europäische Zusammenarbeit in den Bereichen Beschäftigung und innere Sicherheit wurden verbessert.
Vertrag über die Europäische Union (1992)
Der Vertrag über die Europäische Union wurde am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnet und trat am 1. November 1993 in Kraft. Der Maastrichter Vertrag hat zum einen die Europäische Union (EU) begründet: Es wurden neue Formen der Zusammenarbeit zwischen den Regierungen der Mitgliedsstaaten in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Justiz und Inneres eingeführt. Durch die Verknüpfung der Regierungszusammenarbeit mit dem bestehenden Gemeinschaftssystem hat der Vertrag von Maastricht eine neue Struktur geschaffen: Die Europäische Union (EU) verbindet drei Säulen (Europäische Gemeinschaft, Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Zusammenarbeit in der Innen- und Justizpolitik) und bildet das gemeinsame Dach. Zum anderen wurden mit dem Vertrag von Maastricht auch Änderungen am Vertrag über die Europäische Gemeinschaft vorgenommen. Die "Europäische Wirtschaftsgemeinschaft" wurde in "Europäische Gemeinschaft" umbenannt.
Einheitliche Europäische Akte (1986)
Die Einheitliche Europäische Akte (EEA) wurde in Luxemburg und Den Haag am 17. bzw. 28. Februar 1986 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1987 in Kraft. Sie enthielt die für die Verwirklichung des Binnenmarkts notwendigen Anpassungen am EWG-Vertrag, führte Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat ein und stärkte die Rolle des Europäischen Parlaments.
Die "Römischen Verträge" (1957)
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
- Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft
In Rom unterzeichneten die sechs Länder Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande am 25. März 1957 die so genannten "Römischen Verträge", die am 1. Januar 1958 in Kraft traten. Mit der Gründung einer Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sollte der freie Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr gesichert werden. Ziel der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) war es, Aufbau und Entwicklung der Atomindustrie in den Mitgliedsstaaten zu fördern.
Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1951)
Am 18. April 1951 unterzeichneten Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande in Paris den Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS). Er trat am 23. Juli 1952 in Kraft und schuf einen gemeinsamen Markt für Kohle und Stahl, der die gemeinsame Kontrolle über diese Grundstoffe ermöglichte. Am 23. Juli 2002 lief der Vertrag aus
Mehr Informationen
Den vollen Wortlaut der Verträge finden Sie bei Eur-Lex , dem Rechts- und Gesetzesportal der Europäischen Union
Eine Kurzvorstellung der Vertragsentwicklung finden Sie auf der Website EUROPA