Eine Karriere bei der Europäischen Union
Alle Organe der Europäischen Union beschäftigen Beamtinnen und Beamte und Zeitbedienstete (Angestellte). Der Karriereweg in der Europäischen Union steht grundsätzlich allen Bürgerinnen und Bürgern der Union offen, die die nötigen fachlichen Qualifikationen und Sprachkenntnisse vorweisen. Um aus den vielen Bewerberinnen und Bewerbern die am besten geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über einen möglichst fairen und transparenten Weg auszuwählen, werden regelmäßig sogenannte Auswahlverfahren ("Concours") durchgeführt. Solche Auswahlverfahren werden für die verschiedenen Amtssprachen und Qualifikationen in gewissen Abständen öffentlich bekannt gemacht. Die Bekanntmachung erfolgt über das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (ABl.), das in Bibliotheken, den Europäischen Dokumentationszentren oder auch im Internet eingesehen werden kann. Es kann auch über den Bundesanzeigerverlag bezogen werden. In der Regel werden externe Auswahlverfahren zusätzlich auch über Zeitungen und Zeitschriften bekannt gemacht.
Zuständig für die Durchführung der Auswahlverfahren ist das Amt für Personalauswahl der Europäischen Gemeinschaften (EPSO).
Auf der Website von EPSO finden Sie einen Überblick über die Laufbahnmöglichkeiten bei den EU-Institutionen, Erläuterungen zum Bewerbungsverfahren, Antworten auf die häufigsten Fragen und Hinweise auf weitere Informationsquellen.
Unter dem Punkt "Veröffentlichte Auswahlverfahren" finden Sie die bereits ausgeschriebenen Auswahlverfahren.
Um die EU als Arbeitgeber kennen zu lernen, bieten Praktika bei den europäischen Institutionen einen guten Einstieg. Hierzu finden Sie ebenfalls auf der EPSO-Homepage ausführliche Informationen.