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vor dem 1. September
Kurzbeschreibung: Entwurf des Haushaltsplans
- Die Europäische Kommission arbeitet den Entwurf des Haushaltsplans aus.
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Der
ergeht an
- den Rat der Europäischen Union (dem 27 Minister aus den Mitgliedstaaten angehören)
- Europäisches Parlament
Vollständige Beschreibung: Entwurf des Haushaltsplans
Alle Organe und Einrichtungen der EU erstellen jährlich vor dem 1. Juli ihren Haushaltsvoranschlag.
Die Kommission fasst diese Voranschläge zusammen und bereitet einen Entwurf des jährlichen Haushaltsplans vor, der dem Parlament und dem Rat spätestens am 1. September vorgelegt wird.
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vor dem 1. Oktober
Kurzbeschreibung: Standpunkt des Rates
- Im Rat: Der wird dem Parlament übermittelt.
- Im Parlament: Es werden interne Aussprachen über den Entwurf des Haushaltsplans geführt. Die Schlussfolgerungen werden dem Haushaltsausschuss vorgelegt.
Vollständige Beschreibung: Standpunkt des Rates
Der Rat einigt sich auf einen Standpunkt zum Entwurf des Haushaltsplans und übermittelt diesen mit den entsprechenden Begründungen vor dem 1.
Oktober dem Parlament. Gleichzeitig erörtern die parlamentarischen Ausschüsse den Entwurf des Haushaltsplans und übermitteln ihre Stellungnahmen dem Haushaltsausschuss, der dafür zuständig ist, den Standpunkt des Parlaments vorzubereiten.
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max. 42 Tage
Kurzbeschreibung: Standpunkt des Parlaments
- Der Haushaltsausschuss hat die Aufgabe, einen Standpunkt für das Parlament auszuarbeiten.
- Die Standpunkte des Rates und des Haushaltsausschusses werden an das Europäische Parlament übermittelt.
- Die Mitglieder des Europäischen Parlaments stimmen über den vom Haushaltsausschuss ausgearbeiteten Standpunkt und allenfalls eingereichte Änderungsanträge ab.
- . Ändert das Parlament den Entwurf des Haushaltsplans, so wird er dem Rat übermittelt.
Vollständige Beschreibung: Standpunkt des Parlaments
Das Parlament hat 42 Tage Zeit, um den Standpunkt des Rates zu billigen oder ihn mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder abzuändern. Die Abgeordneten stimmen üblicherweise während einer Plenartagung im Oktober über den vom Haushaltsausschuss vorbereiteten Standpunkt und über die gegebenenfalls eingereichten Änderungsanträge ab.
Stimmt das Parlament dem Standpunkt des Rates zu oder lehnt es ab, einen Standpunkt festzulegen, so gilt der Haushaltsplan als angenommen. Normalerweise ändert das Parlament aber den Entwurf des Rates, und der abgeänderte Text wird dem Rat übermittelt. In diesem Fall beruft der Präsident des Parlaments umgehend eine Sitzung des Vermittlungsausschusses ein. Der Vermittlungsausschuss tritt jedoch nicht zusammen, wenn der Rat dem Parlament binnen zehn Tagen mitteilt, dass er alle Änderungen der Abgeordneten billigt.
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max. 21 Tage
Kurzbeschreibung: Vermittlung
- Vermittlungsausschüsse ((denen 27 Vertreter des Rates und 27 Vertreter des Europäischen Parlaments angehören) haben die Aufgabe, eine Einigung zu erzielen.
- Es wird ein ausgearbeitet.
Vollständige Beschreibung: Vermittlung
Der Vermittlungsausschuss, der aus Vertretern des Rates und ebenso vielen Vertretern des Parlaments besteht, hat 21 Tage Zeit, um eine Einigung über einen gemeinsamen Entwurf zu erzielen.
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max. 14 Tage
Kurzbeschreibung: Annahme
Wird der gemeinsame Entwurf angenommen, haben das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union 14 Tage Zeit, um ihn zu billigen.Vollständige Beschreibung: Annahme
Wenn sich der Vermittlungsausschuss auf einen gemeinsamen Entwurf einigt, haben Parlament und Rat 14 Tage Zeit, diesem Entwurf zuzustimmen. Der Präsident des Parlaments unterzeichnet in diesem Falle den Haushaltsplan und erklärt dessen endgültige Annahme.
Scheitert das Vermittlungsverfahren oder wird der gemeinsame Entwurf vom Parlament abgelehnt, so legt die Kommission einen neuen Entwurf für den Haushaltsplan vor. Wird der gemeinsame Entwurf vom Rat abgelehnt, so kann das Parlament immer noch beschließen, ihn anzunehmen.