Harald VILIMSKY
Harald VILIMSKY

Fraktion Patrioten für Europa

Stellvertretender Vorsitzender

Österreich - Freiheitliche Partei Österreichs (Österreich)

geboren am :

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Mitglied

AFET
Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten
D-US
Delegation für die Beziehungen zu den Vereinigten Staaten

Stellvertreter

AFCO
Ausschuss für konstitutionelle Fragen
D-RS
Delegation im Parlamentarischen Stabilitäts- und Assoziationsausschuss EU-Serbien
D-JP
Delegation für die Beziehungen zu Japan

Neueste Aktivitäten

Einwand gemäß Artikel 114 Absatz 3 GO: Unionsrahmen für die nationale Berechnung des Lebenszyklus-Treibhauspotenzials

26-03-2026
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Der Einspruch richtet sich gegen einen delegierten Rechtsakt der EU-Kommission zur Einführung eines unionsweiten Rahmens für die Berechnung des Life-Cycle Global Warming Potential (GWP) von Gebäuden. Dieser Rahmen legt eine einheitliche Methodik fest, mit der Mitgliedstaaten künftig die gesamten Treibhausgasemissionen eines Gebäudes über Bau, Nutzung, Renovierung und Rückbau berechnen müssen. Die Methodik ist Teil der Umsetzung der überarbeiteten Gebäuderichtlinie und soll als Grundlage für spätere CO₂-Grenzwerte im Gebäudesektor dienen. Ich sehe darin eine faktische Ausweitung der Kompetenzen der Kommission in Richtung nationaler Bauordnungen. Die einheitliche Berechnungsmethode beeinflusst indirekt Materialwahl, Bauverfahren, Förderpolitik und Genehmigungssysteme der Mitgliedstaaten. Zudem bestehen Zweifel an den verwendeten Datensätzen und Referenzwerten, da regionale Unterschiede bei Baustoffen, Energiequellen und Bauweisen nur begrenzt berücksichtigt werden. Ein weiterer zentraler Kritikpunkt betrifft Kostenfolgen für Bauwirtschaft und Wohnbau: Neue Nachweispflichten, Berichtssysteme und spätere CO₂-Grenzwerte werden Baupreise erhöhen und Genehmigungsverfahren verkomplizieren. Der Einspruch zielt daher darauf ab, das Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts zu verhindern und eine stärkere politische Kontrolle durch das Parlament sicherzustellen. Da ich dies unterstütze, habe ich für den Einwand gestimmt.

Bekämpfung der Korruption

26-03-2026
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Der Bericht zielt auf eine EU-weite Mindestharmonisierung der Korruptionsbekämpfung durch einheitlichere Straftatbestände, strengere Sanktionen und eine stärkere Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten ab. Positiv hervorzuheben sind die klare Zielsetzung, der verbesserte Hinweisgeberschutz und die stärkere grenzüberschreitende Kooperation. Gleichzeitig bestehen wesentliche Defizite, da Korruption innerhalb der EU-Institutionen nicht eigenständig adressiert wird und sich deutliche Zentralisierungstendenzen durch verstärktes Monitoring durch die Kommission sowie zusätzliche Berichtspflichten zeigen. Aus diesen Gründen habe ich mich meiner Stimme enthalten.

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer

26-03-2026
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die vorgeschlagene Verlängerung der Verordnung verschiebt eine ursprünglich als temporär gedachte Übergangslösung weiter nach hinten und verfestigt ein System, in dem Plattformen faktisch Vorermittlungen übernehmen, indem sie private Kommunikation automatisiert analysieren. Damit wird nicht nur ein fragmentierter und unzureichend rechtsstaatlich abgesicherter Ansatz fortgeführt, sondern zugleich der Weg für einen dauerhaften europäischen Rahmen zur Kommunikationsüberwachung geebnet. Zentrale Schutzmechanismen, insbesondere der umfassende Schutz der Grundrechte, der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie eine klare Begrenzung auf gezielte und verhältnismäßige Maßnahmen, konnten sich im Ausschuss nicht durchsetzen. Der Schutz von Kindern ist selbstverständlich notwendig, darf jedoch nicht zu einer anlasslosen und systematischen Überwachung privater Kommunikation führen. Da wesentliche datenschutzrechtliche und rechtsstaatliche Bedenken bestehen bleiben, habe ich gegen den Bericht gestimmt.

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