Maximilian KRAH
Maximilian KRAH
Deutschland

geboren am : , Dresden

10. Wahlperiode Maximilian KRAH

Fraktionen

  • 16-07-2024 / 24-03-2025 : Fraktionslos

Nationale Parteien

  • 16-07-2024 / 24-03-2025 : Alternative für Deutschland (Deutschland)

Mitglied

  • 19-07-2024 / 24-03-2025 : Ausschuss für internationalen Handel
  • 19-09-2024 / 24-03-2025 : Delegation für die Beziehungen zur Arabischen Halbinsel
  • 19-09-2024 / 24-03-2025 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung OAKPS-EU

Stellvertreter

  • 19-07-2024 / 07-10-2024 : Haushaltsausschuss
  • 19-09-2024 / 24-03-2025 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Afrika-EU
  • 08-10-2024 / 05-02-2025 : Fischereiausschuss

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied

Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.