Joachim KUHS
Joachim KUHS
Deutschland

geboren am : , Schonach

9. Wahlperiode Joachim KUHS

Fraktionen

  • 02-07-2019 / 22-05-2024 : Fraktion Identität und Demokratie - Mitglied
  • 23-05-2024 / 15-07-2024 : Fraktionslos

Nationale Parteien

  • 02-07-2019 / 15-07-2024 : Alternative für Deutschland (Deutschland)

Mitglied

  • 02-07-2019 / 17-09-2019 : Delegation im Parlamentarischen Partnerschaftsausschuss EU-Armenien, im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Aserbaidschan und im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Georgien
  • 02-07-2019 / 19-01-2022 : Haushaltsausschuss
  • 02-07-2019 / 19-01-2022 : Haushaltskontrollausschuss
  • 20-01-2022 / 22-05-2024 : Haushaltsausschuss
  • 20-01-2022 / 22-05-2024 : Haushaltskontrollausschuss
  • 23-03-2022 / 04-05-2022 : Ausschuss für regionale Entwicklung

Stellvertreter

  • 05-05-2022 / 08-09-2022 : Ausschuss für regionale Entwicklung

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

Stellungnahme des Haushaltskontrollausschusses für den Haushaltsausschuss zum Entwurf des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2022

29-09-2021 CONT_AL(2021)697655 PE697.655v01-00 CONT
Monika HOHLMEIER Joachim KUHS

Stellungnahme zu den Leitlinien für das Haushaltsverfahren 2022 – Einzelplan III

03-03-2021 CONT_AL(2021)689560 PE689.560v02-00 CONT
Joachim KUHS

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahme zu einer weiteren Reform der Vorschriften zur Unternehmensbesteuerung

29-06-2023 BUDG_AL(2023)750072 PE750.072v01-00 BUDG
Johan VAN OVERTVELDT

STELLUNGNAHME zu der Finanztätigkeit der Europäischen Investitionsbank – Jahresbericht 2022

27-04-2023 BUDG_AD(2023)740523 PE740.523v02-00 BUDG
David CORMAND

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung des Instruments zur Stärkung der Europäischen Verteidigungsindustrie durch Gemeinsame Beschaffung

28-03-2023 BUDG_AD(2023)740810 PE740.810v02-00 BUDG
Karlo RESSLER

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Große Anfragen

Große Anfragen zur schriftlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 139 und Anlage III GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021: Reserve für die Anpassung an den Brexit (A9-0263/2021 - Pierre Larrouturou)

15-09-2021

Mit dem Entwurf des Berichtigungshaushaltsplans Nr. 1/2021 sollen 4 244 832 000 EUR zu jeweiligen Preisen (4 000 000 000 EUR zu Preisen von 2018) sowohl als Verpflichtungsermächtigungen als auch als Zahlungsermächtigungen in den jährlichen Haushaltsplan der Union für 2021 eingesetzt werden, um den Vorfinanzierungsbedarf zu decken, der sich aus der Durchführung der Reserve im Jahr 2021 ergibt.
Ich habe mich bei der Abstimmung enthalten, weil ich den Verteilungsmechanismus des DAB 1 nicht uneingeschränkt unterstütze.

Fischer für die Zukunft (A9-0230/2021 - Manuel Pizarro)

15-09-2021

Ich habe mich bei der Abstimmung enthalten, da ich Zweifel an der Fähigkeit der EU habe, Arbeitsplätze in den Küstengemeinden zu schaffen.

Bestimmungen für die Durchführung des Protokolls über die finanziellen Folgen des Ablaufs der Geltungsdauer des EGKS-Vertrags und über den Forschungsfonds für Kohle und Stahl (A9-0229/2021 - Johan Van Overtveldt)

07-07-2021

Die Europäische Kommission verwendet die Erträge der EGKS in Liquidation zur Unterstützung von Forschungsprojekten in den Bereichen Stahl und Kohle. Die Fähigkeit des Portfolios, ausreichende Erträge zu erwirtschaften, um ein sinnvolles Forschungsprogramm zu finanzieren, ist jedoch in den letzten Jahren aufgrund des Rückgangs der Finanzmarktrenditen unter Druck geraten.
Ich habe sowohl gegen die Empfehlung als auch gegen den Bericht gestimmt, weil ich mit der Finanzierung der Forschung im Zusammenhang mit den Kohlesektoren nicht einverstanden bin, nachdem die Kommission die Kohleindustrie zu einer ökologischen Bedrohung erklärt hat.

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Entschließungsanträge – als einzelnes Mitglied

Gemäß Artikel 143 der Geschäftsordnung des Parlaments kann jedes Mitglied zu einer Angelegenheit, die den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union betrifft, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge drücken den Standpunkt der einzelnen Mitglieder aus, die sie eingereicht haben. Zulässige Entschließungsanträge werden an den zuständigen Ausschuss überwiesen, der entscheidet, ob der Entschließungsantrag weiterverfolgt werden soll und, falls ja, welches Verfahren anzuwenden ist. Wenn ein Ausschuss beschlossen hat, einen Entschließungsantrag weiterzuverfolgen, werden auf dieser Seite unterhalb des betreffenden Entschließungsantrags ausführlichere Informationen zur Verfügung gestellt. Artikel 143 GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.