Ich habe für diesen Bericht gestimmt. 2017 legte die Kommission einen Vorschlag zur Reform des EU-Komitologiesystems vor. Er zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Umsetzung von EU-Recht in bestimmten stark umstrittenen Politikbereichen durch folgende Maßnahmen zu verbessern: Änderung der Abstimmungsregeln in der letzten Phase des Komitologieverfahrens (dem sogenannten „Berufungsausschuss“), so dass nur Stimmen für oder gegen einen Rechtsakt berücksichtigt werden. Ziel ist es, den Rückgriff auf Enthaltungen und die Zahl der Fälle zu verringern, in denen der Ausschuss nicht in der Lage ist, Stellung zu nehmen, und die Kommission gezwungen ist, ohne ein klares Mandat der Mitgliedstaaten zu handeln; Einbeziehung der nationalen Minister, indem der Kommission gestattet wird, den Berufungsausschuss auf Ministerebene erneut zu befassen, wenn nationale Sachverständige nicht Stellung nehmen; Erhöhung der Abstimmungstransparenz auf der Ebene des Berufungsausschusses; und Gewährleistung eines politischen Engagements, indem der Kommission ermöglicht wird, den Ministerrat um Stellungnahme zu einer Angelegenheit zu ersuchen, wenn der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgeben kann. Der Bericht des Europäischen Parlaments fügt zusätzliche Kontrollebenen hinzu. Wir begrüßen eine erhöhte Transparenz bei der Ausübung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission.