9. Wahlperiode Rainer WIELAND
Fraktionen
- 02-07-2019 / 15-07-2024 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied
Nationale Parteien
- 02-07-2019 / 15-07-2024 : Christlich Demokratische Union Deutschlands (Deutschland)
Vizepräsident
- 02-07-2019 / 17-01-2022 : Europäisches Parlament
- 18-01-2022 / 15-07-2024 : Europäisches Parlament
Mitglied
- 02-07-2019 / 17-01-2022 : Präsidium des Europäischen Parlaments
- 02-07-2019 / 19-01-2022 : Haushaltsausschuss
- 02-07-2019 / 19-01-2022 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
- 02-07-2019 / 31-12-2023 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
- 18-01-2022 / 15-07-2024 : Präsidium des Europäischen Parlaments
- 20-01-2022 / 15-07-2024 : Haushaltsausschuss
- 20-01-2022 / 15-07-2024 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
- 01-01-2024 / 15-07-2024 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung OAKPS-EU
- 01-01-2024 / 15-07-2024 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Pazifik-EU
Stellvertreter
- 02-07-2019 / 15-07-2024 : Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo
- 20-08-2019 / 19-01-2022 : Petitionsausschuss
- 20-01-2022 / 15-07-2024 : Petitionsausschuss
Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Berichterstatter(in)
Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Entschließungsanträge
Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO
Mündliche Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO
Sonstige parlamentarische Tätigkeiten
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung
Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO
Schriftliche Anfragen
Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO
Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren
Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO
Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.