Rainer WIELAND
Rainer WIELAND
Deutschland

geboren am : , Stuttgart - Bad Cannstatt

9. Wahlperiode Rainer WIELAND

Fraktionen

  • 02-07-2019 / 15-07-2024 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 02-07-2019 / 15-07-2024 : Christlich Demokratische Union Deutschlands (Deutschland)

Vizepräsident

  • 02-07-2019 / 17-01-2022 : Europäisches Parlament
  • 18-01-2022 / 15-07-2024 : Europäisches Parlament

Mitglied

  • 02-07-2019 / 17-01-2022 : Präsidium des Europäischen Parlaments
  • 02-07-2019 / 19-01-2022 : Haushaltsausschuss
  • 02-07-2019 / 19-01-2022 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
  • 02-07-2019 / 31-12-2023 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
  • 18-01-2022 / 15-07-2024 : Präsidium des Europäischen Parlaments
  • 20-01-2022 / 15-07-2024 : Haushaltsausschuss
  • 20-01-2022 / 15-07-2024 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
  • 01-01-2024 / 15-07-2024 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung OAKPS-EU
  • 01-01-2024 / 15-07-2024 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Pazifik-EU

Stellvertreter

  • 02-07-2019 / 15-07-2024 : Delegation für die Beziehungen zu Bosnien und Herzegowina und dem Kosovo
  • 20-08-2019 / 19-01-2022 : Petitionsausschuss
  • 20-01-2022 / 15-07-2024 : Petitionsausschuss

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Mündliche Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Verbesserung von Transparenz und Integrität in den Organen der EU durch die Einsetzung eines unabhängigen Ethikgremiums der EU (A9-0260/2021 - Daniel Freund)

16-09-2021

Ich habe mich mit Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe enthalten und will dies auch in ihrem Namen gerne begründen: Wir haben uns bei der Abstimmung enthalten, um zu würdigen, dass im Laufe der Arbeiten an dem anfangs völlig inakzeptablen Bericht einige Verbesserungen erzielt werden konnten. Wir unterstützen Verbesserungen in der Umsetzung der Ethikvorschriften, sind aber mit der im Bericht vorgeschlagenen Struktur der Ethik-Behörde nicht einverstanden.
In der vorgeschlagenen Form verletzt die Ethik-Behörde essentielle Prinzipien der Gewaltenteilung und wäre Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in einem. Die Ethik-Behörde soll gleichzeitig ermitteln, einen Vorwurf feststellen und über Empfehlungen für Sanktionen entscheiden und diese Empfehlungen veröffentlichen. Dazu werden weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten gefordert, die in einem Rechtsstaat eines richterlichen Beschlusses bedürfen.
Das Europäische Parlament verfügt bereits heute über weltweit ausgezeichnete Transparenzregeln. Wir Abgeordneten der CDU/CSU-Gruppe stehen jeder weiteren Optimierung offen gegenüber. Wir bedauern jedoch, dass der Berichterstatter im vorliegenden Bericht und in seinen öffentlichen Stellungnahmen durch irreführende oder falsche Fakten und durch fehlleitende Aneinanderreihung von Umständen ein realitätsfernes Zerrbild der tatsächlichen Gegebenheiten und des notwendigen Handlungsbedarfs erzeugt. Er beschädigt damit das Vertrauen in die Institution, das er erhöhen zu wollen vorgibt!

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.