10. Wahlperiode Carola RACKETE
Fraktionen
- 16-07-2024 / 15-09-2025 : Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament - GUE/NGL - Mitglied
Nationale Parteien
- 16-07-2024 / 15-09-2025 : Independent (Deutschland)
Mitglied
- 19-07-2024 / 19-01-2025 : Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- 19-09-2024 / 15-09-2025 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens
- 20-01-2025 / 15-09-2025 : Ausschuss für Umwelt, Klima und Lebensmittelsicherheit
Stellvertreterin
- 19-07-2024 / 15-09-2025 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
- 19-07-2024 / 15-09-2025 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
- 19-09-2024 / 15-09-2025 : Delegation für die Beziehungen zu Südafrika
Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Entschließungsanträge
Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO
Mündliche Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 142 GO
Sonstige parlamentarische Tätigkeiten
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung
Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO
Schriftliche Anfragen
Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 144 und Anlage III GO
Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Erklärungen
Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.