8. Wahlperiode Gabriele ZIMMER
Fraktionen
- 01-07-2014 / 01-07-2019 : Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke - Vorsitzende
Nationale Parteien
- 01-07-2014 / 01-07-2019 : DIE LINKE. (Deutschland)
Mitglied
- 01-07-2014 / 04-07-2017 : Konferenz der Präsidenten
- 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Moldau
- 05-07-2017 / 01-07-2019 : Konferenz der Präsidenten
Stellvertreterin
- 01-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation in der Paritätischen Parlamentarischen Versammlung AKP-EU
- 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Euronest
- 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- 21-11-2018 / 01-07-2019 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)
Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Entschließungsanträge
Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO
Mündliche Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO
Kleine Anfragen
Kleine Anfragen zur schriftlichen Beantwortung, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 130a und Anlage III GO
Sonstige parlamentarische Tätigkeiten
Schriftliche Anfragen
Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO
Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM
Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO
Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)
**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.
Erklärungen
Erklärung der finanziellen Interessen
Original der vom Europäischen Parlament archivierten unterzeichneten/datierten Erklärung.