Diana WALLIS
Diana WALLIS
Vereinigtes Königreich

geboren am : , Hitchin

7. Wahlperiode Diana WALLIS

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 19-07-2009 : Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa - Mitglied
  • 20-07-2009 / 31-01-2012 : Fraktion der Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa - Mitglied des Vorstands

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 31-01-2012 : Liberal Democrats Party (Vereinigtes Königreich)

Vizepräsidentin

  • 14-07-2009 / 16-01-2012 : Europäisches Parlament

Mitglied

  • 14-07-2009 / 16-01-2012 : Präsidium des Europäischen Parlaments
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Rechtsausschuss
  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Petitionsausschuss
  • 16-09-2009 / 31-01-2012 : Delegation für die Beziehungen zur Schweiz und zu Norwegen, im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Island und im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss Europäischer Wirtschaftsraum
  • 19-01-2012 / 31-01-2012 : Rechtsausschuss
  • 19-01-2012 / 31-01-2012 : Petitionsausschuss

Stellvertreterin

  • 16-09-2009 / 31-01-2012 : Delegation für die Beziehungen zu Albanien, Bosnien und Herzegowina, Serbien, Montenegro sowie Kosovo
  • 16-09-2009 / 31-01-2012 : Delegation für die Beziehungen zum Palästinensischen Legislativrat

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Weltmädchentag (schriftliche Erklärung) EN

15-12-2011 P7_CRE(2011)12-15(4-118-000)

Weltmädchentag (schriftliche Erklärung) EN

15-12-2011 P7_CRE(2011)12-15(4-120-000)

Weltmädchentag (schriftliche Erklärung) EN

15-12-2011 P7_CRE(2011)12-15(4-122-000)

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Rechte der Verbraucher

24-01-2011 JURI_AD(2011)445885 PE445.885v03-00 JURI
Diana WALLIS

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bürgerinitiative

25-11-2010 PETI_AD(2010)450890 PE450.890v03-00 PETI
Diana WALLIS Gerald HÄFNER

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)

**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.

SCHRIFTLICHE ERKLÄRUNG zu Verstößen gegen die Grundrechte der Häftlinge in der Europäischen Union

14-02-2011 P7_DCL(2011)0006 Hinfällig
Françoise CASTEX Carlos COELHO Diana WALLIS Stavros LAMBRINIDIS Jan Philipp ALBRECHT
Fristbeginn : 14-02-2011
Fristablauf : 16-05-2011
Anzahl der Unterzeichner : 140 - 15-03-2012

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.