Peter JAHR
Peter JAHR
Deutschland

geboren am : , Burgstädt

9. Wahlperiode Peter JAHR

Fraktionen

  • 02-07-2019 / 15-07-2024 : Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) - Mitglied

Nationale Parteien

  • 02-07-2019 / 15-07-2024 : Christlich Demokratische Union Deutschlands (Deutschland)

Mitglied

  • 02-07-2019 / 19-01-2022 : Ausschuss für regionale Entwicklung
  • 02-07-2019 / 19-01-2022 : Petitionsausschuss
  • 02-07-2019 / 15-07-2024 : Delegation im Ausschuss für parlamentarische Kooperation EU-Russland
  • 20-01-2022 / 15-07-2024 : Ausschuss für regionale Entwicklung
  • 20-01-2022 / 15-07-2024 : Petitionsausschuss

Stellvertreter

  • 02-07-2019 / 19-01-2022 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
  • 02-07-2019 / 15-07-2024 : Delegation im Parlamentarischen Assoziationsausschuss EU-Ukraine
  • 02-07-2019 / 15-07-2024 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Euronest
  • 19-06-2020 / 19-12-2021 : Untersuchungsausschuss im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport
  • 20-01-2022 / 15-07-2024 : Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates amending Regulation (EU) 2021/241 as regards REPowerEU chapters in recovery and resilience plans and amending Regulation (EU) 2021/1060, Regulation (EU) 2021/2115, Directive 2003/87/EC and Decision (EU) 2015/1814

04-10-2022 AGRI_AD(2022)735589 PE735.589v02-00 AGRI
Peter JAHR

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zum Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2024 – alle Einzelpläne

19-09-2023 AGRI_AD(2023)750082 PE750.082v02-00 AGRI
Juozas OLEKAS

STELLUNGNAHME zu nachhaltigen Kohlenstoffkreisläufen

27-10-2022 AGRI_AD(2022)732867 PE732.867v03-00 AGRI
Martin HLAVÁČEK

STELLUNGNAHME zu den Optionen zur Verbesserung der Zuverlässigkeit von Prüfungen und Kontrollen der nationalen Behörden bei geteilter Mittelverwaltung

26-10-2022 AGRI_AD(2022)731787 PE731.787v02-00 AGRI
Luke Ming FLANAGAN

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung

Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO

Nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln (A9-0339/2023 - Sarah Wiener)

22-11-2023

Mit der heutigen Abstimmung zum Vorschlag zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln hat das Europäische Parlament klar Position bezogen: Wir müssen Lösungen gemeinsam mit und nicht gegen die Landwirtschaft finden.
Der von der grünen Berichterstatterin Sarah Wiener Bericht des Umweltausschusses war ein klares Misstrauensvotum gegen unsere europäischen Landwirte. Einer linken Ideologie, die erzwingt und das ohne Respekt vor der Leistung unserer Bauern, konnte ich nicht zustimmen. Deswegen habe ich zum Schluss gemeinsam mit einer Mehrheit im Europäischen Parlament gegen den Bericht gestimmt. Damit wird es keine Verordnung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln geben. Ich denke, das ist eine gute Nachricht für die europäischen Landwirte.

Tätigkeit des Europäischen Bürgerbeauftragten – Jahresbericht 2020 (A9-0342/2021 - Eleonora Evi)

15-02-2022

Die Ablehnung des Berichts ist keine Stimme gegen die Ombudsfrau, sondern bringt eher Kritik an der Berichterstatterin zum Ausdruck. Der Bericht wurde mit Themen überfrachtet und will der Ombudsfrau neue Kompetenzen zuschreiben, die dieser selbst zu weit gehen.
Es ist gut, dass die Ombudsfrau den Bürgerinnen und Bürgern bei Missständen in der EU-Verwaltungstätigkeit zur Seite steht und bei der Beschaffung von Informationen behilflich ist. Das kann aber nicht bedeuten, dass es keine vertraulichen Gespräche und informelle Treffen mehr geben kann. Vorbereitende Dokumente, etwa für Handelsverträge, müssen vertraulich sein dürfen. Alles andere wäre kontraproduktiv und nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger.
Für uns ist klar: Die Aufgaben der Ombudsfrau sind eindeutig abgesteckt. Sie setzt sich im Rahmen ihres Mandates für transparente und bürgernahe Entscheidungsabläufe in der EU ein. Das bedeutet, dass sie grundsätzlich tätig wird, wenn Beschwerden von Bürgern sie erreicht haben. Die Haushaltskontrolle muss weiterhin ausschließlich beim Rechnungshof sowie beim demokratisch legitimierten Europaparlament liegen. Auch die Aufgaben von OLAF und der europäischen Staatsanwaltschaft sind klar definiert. Das Portfolio des europäischen Bürgerbeauftragten steht dazu in Ergänzung.

Beratungen des Petitionsausschusses 2019 (A9-0230/2020 - Kosma Złotowski)

17-12-2020

Petitionen sind Zeichen einer erwachsenen Demokratie. Jeder Bürger, egal welchen sozialen Standes, kann sich ohne Angst über Probleme bei der praktischen Anwendung des Unionsrechts beschweren.
Petitionen sind sozusagen Seismograf der Stimmung der Bevölkerung und gleichzeitig Kontrollinstrument, das dazu beiträgt, die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Institutionen zu stärken.
Näher am Bürger als im Petitionsausschuss kann man im täglichen Parlamentsbetrieb kaum sein.
Das Parlament hat im Jahr 2019 1 357 Petitionen erhalten. Dies zeigt, dass die EU-Bürger und Einwohner der EU trotz der Sitzungspause für die Europawahl weiterhin von ihrem Petitionsrecht Gebrauch machten. Die Zahl der Nutzer, die eine oder mehrere Petitionen auf dem Internetportal des Parlaments für Petitionen unterstützten, ist im Vergleich zu 2018 sogar gestiegen, was äußerst erfreulich ist.
Etwas bedauerlich ist allerdings, dass die Petenten nach wie vor nicht ausreichend über die Gründe für die Unzulässigkeit ihrer Petitionen unterrichtet werden. Deshalb ist eine kontinuierliche öffentliche Debatte über die Tätigkeitsbereiche der Union unerlässlich, um die Öffentlichkeit für das Petitionsrecht beim Europäischen Parlament zu sensibilisieren und genauere und ausführlichere Informationen über die Befugnisse der EU bereitzustellen.
Ich hoffe, dass zukünftig noch mehr Menschen Gebrauch von ihrem Petitionsrecht machen und wir so gemeinsam das Vertrauen in die politischen Organe stärken können.

Schriftliche Anfragen

Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.

Besprechungen

Ungleichgewicht auf dem Milchmarkt

Mitglied
JAHR Peter
Datum und Ort:
Brussels
Eigenschaft:
Mitglied
Treffen mit:
European Milk Board

green claims directive

Mitglied
JAHR Peter
Datum und Ort:
Brussels/online
Eigenschaft:
Mitglied Von Bediensteten abgehaltene Treffen
Meeting related to procedure:
2023/0085(COD)
Treffen mit:
Indigo Agriculture Europe GmbH

strukturelles Zuckerdefizit in der EU

Mitglied
JAHR Peter
Datum und Ort:
Brüssel/online
Eigenschaft:
Mitglied
Code des assoziierten Ausschusses oder der Delegation
AGRI
Treffen mit:
BDSI