Roberto GUALTIERI
Roberto GUALTIERI
Italien

geboren am : , Roma

9. Wahlperiode Roberto GUALTIERI

Fraktionen

  • 02-07-2019 / 05-09-2019 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament - Stellvertretender Vorsitzender

Nationale Parteien

  • 02-07-2019 / 05-09-2019 : Partito Democratico (Italien)

Vorsitzender

  • 10-07-2019 / 05-09-2019 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung

Mitglied

  • 02-07-2019 / 09-07-2019 : Ausschuss für Wirtschaft und Währung
  • 02-07-2019 / 05-09-2019 : Delegation für die Beziehungen zur Föderativen Republik Brasilien
  • 10-07-2019 / 05-09-2019 : Konferenz der Ausschussvorsitze

Stellvertreter

  • 02-07-2019 / 05-09-2019 : Rechtsausschuss
  • 02-07-2019 / 05-09-2019 : Ausschuss für konstitutionelle Fragen
  • 02-07-2019 / 05-09-2019 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern des Mercosur
  • 02-07-2019 / 05-09-2019 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika

Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Sonstige parlamentarische Tätigkeiten

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.