Birgit SIPPEL
Birgit SIPPEL

Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament

Mitglied

Deutschland - Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Deutschland)

geboren am : , Bochum

7. Wahlperiode Birgit SIPPEL

Fraktionen

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialisten & Demokraten im Europäischen Parlament - Mitglied

Nationale Parteien

  • 14-07-2009 / 30-06-2014 : Sozialdemokratische Partei Deutschlands (Deutschland)

Mitglied

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern Südasiens
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres

Stellvertreterin

  • 16-07-2009 / 18-01-2012 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Irak
  • 16-09-2009 / 30-06-2014 : Delegation für die Beziehungen zu Kanada
  • 19-01-2012 / 30-06-2014 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
  • 28-03-2012 / 23-10-2013 : Sonderausschuss gegen organisiertes Verbrechen, Korruption und Geldwäsche

all-activities

Beiträge zu Aussprachen im Plenum

Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO

Berichte – als Berichterstatter(in)

Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO

Berichte – als Schattenberichterstatter(in)

Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

Stellungnahmen – als Verfasser(in)

Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO

STELLUNGNAHME zu CARS 2020: Ein Aktionsplan für eine wettbewerbsfähige und nachhaltige Automobilindustrie in Europa

27-09-2013 EMPL_AD(2013)510607 PE510.607v02-00 EMPL
Birgit SIPPEL

STELLUNGNAHME zu dem Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe

25-09-2012 EMPL_AD(2012)485939 PE485.939v03-00 EMPL
Birgit SIPPEL

Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)

Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO

STELLUNGNAHME zur Lage der Grundrechte in der Europäischen Union (2012)

06-12-2013 EMPL_AD(2013)519701 PE519.701v02-00 EMPL
Ádám KÓSA

STELLUNGNAHME zur Freisetzung des Cloud-Computing-Potenzials in Europa

19-09-2013 LIBE_AD(2013)504203 PE504.203v02-00 LIBE
Judith SARGENTINI

STELLUNGNAHME zum Statut der Europäischen Gegenseitigkeitsgesellschaft

07-12-2012 EMPL_AD(2012)483860 PE483.860v03-00 EMPL
Regina BASTOS

Entschließungsanträge

Die Mitglieder können zu Angelegenheiten, die den Tätigkeitsbereich der EU betreffen, einen Entschließungsantrag einreichen. Diese Entschließungsanträge werden dem zuständigen Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Artikel 143 GO

Parlamentarische Anfragen

Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Diese Anfragen sind an die anderen Organe gerichtet. Die Konferenz der Präsidenten entscheidet darüber, ob und in welcher Reihenfolge die Anfragen in den endgültigen Entwurf der Tagesordnung einer Plenarsitzung aufgenommen werden. Artikel 128 GO

Anfragen an das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten und die Quästoren

Die Mitglieder können dem Präsidenten Anfragen dazu übermitteln, wie das Präsidium, die Konferenz der Präsidenten bzw. die Quästoren ihre jeweiligen Aufgaben wahrnehmen. Artikel 32 Absatz 2 GO

Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Die Mitglieder können Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an die Europäische Zentralbank (EZB) richten und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) einreichen. Diese Anfragen sind zunächst beim Vorsitz des zuständigen Ausschusses einzureichen. Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Antworten auf Anfragen an die EZB sowie zum SSM und zum SRM

Es handelt sich um die Antworten auf Anfragen der Mitglieder an die Europäische Zentralbank (EZB) und im Zusammenhang mit dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM). Artikel 140, Artikel 141 und Anlage III GO

Erklärungen

Alle nachstehenden Erklärungen wurden vom Mitglied unterzeichnet, auch wenn die Unterschrift in der Online-Kopie nicht sichtbar ist.

Kontakt

Bruxelles

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12G116
60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles/Brussel
Strasbourg

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T07037
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