8. Wahlperiode Evelyn REGNER
Fraktionen
- 01-07-2014 / 01-07-2019 : Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament - Mitglied
Nationale Parteien
- 01-07-2014 / 01-07-2019 : Sozialdemokratische Partei Österreichs (Österreich)
Mitglied
- 01-07-2014 / 18-01-2017 : Rechtsausschuss
- 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation für die Beziehungen zu den Ländern der Andengemeinschaft
- 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation in der Parlamentarischen Versammlung Europa-Lateinamerika
- 12-02-2015 / 30-11-2015 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung
- 02-12-2015 / 02-08-2016 : Sonderausschuss zu Steuervorbescheiden und anderen Maßnahmen ähnlicher Art oder Wirkung (TAXE 2)
- 24-06-2016 / 13-12-2017 : Untersuchungsausschuss zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei der Anwendung desselben im Zusammenhang mit Geldwäsche, Steuervermeidung und Steuerhinterziehung
- 19-01-2017 / 01-07-2019 : Rechtsausschuss
- 14-03-2018 / 01-07-2019 : Sonderausschuss zu Finanzkriminalität, Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
Stellvertreterin
- 08-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- 08-07-2014 / 18-01-2017 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
- 14-07-2014 / 01-07-2019 : Delegation im Gemischten Parlamentarischen Ausschuss EU-Chile
- 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
- 19-01-2017 / 01-07-2019 : Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter
Hauptsächliche parlamentarische Tätigkeiten
Beiträge zu Aussprachen im Plenum
Redebeiträge in einer Plenartagung und schriftliche Erklärungen zu Aussprachen im Plenum. Artikel 204 und Artikel 171 Absatz 11 GO
Berichte – als Berichterstatter(in)
Im federführenden Ausschuss wird ein Berichterstatter benannt, der einen Bericht über Vorschläge für einen Gesetzgebungsakt, Haushaltsvorschläge und andere Angelegenheiten ausarbeitet. Dabei können einschlägige Sachverständige und Interessenträger konsultiert werden. Außerdem sind die Berichterstatter dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schattenberichterstattern zu verhandeln. Im Ausschuss angenommene Berichte werden dann im Plenum geprüft und zur Abstimmung gestellt. Artikel 55 GO
Berichte – als Schattenberichterstatter(in)
Die Fraktionen können für jeden Bericht eines federführenden Ausschusses einen Schattenberichterstatter benennen, der den Fortgang des jeweiligen Berichts verfolgen und mit dem Berichterstatter Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Stellungnahmen – als Verfasser(in)
Die Ausschüsse können eine Stellungnahme zu einem Bericht des federführenden Ausschusses ausarbeiten, in dem sie sich mit den Angelegenheiten in ihrem Zuständigkeitsbereich befassen. Die Verfasser dieser Stellungnahmen sind außerdem dafür zuständig, Kompromissänderungsanträge zu verfassen und mit den Schatten-Verfassern der Stellungnahme zu verhandeln. Artikel 56, Artikel 57 und Anlage VI GO
Stellungnahmen – als Schatten-Verfasser(in)
Die Fraktionen können für jede Stellungnahme einen Schatten-Verfasser der Stellungnahme benennen, der den Fortgang der jeweiligen Stellungnahme verfolgen und mit dem Verfasser der Stellungnahme Kompromisstexte aushandeln soll. Artikel 215 GO
Entschließungsanträge
Entschließungsanträge werden zu politischen Themen und auf Antrag eines Ausschusses, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht. Über die Anträge wird im Plenum abgestimmt. Artikel 132, 136, 139 und 144 GO
Mündliche Anfragen
Anfragen zur mündlichen Beantwortung mit Aussprache, die an die Kommission, den Rat oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohe Vertreterin der Union gerichtet sind, können von einem Ausschuss, einer Fraktion oder mindestens 5 % der Mitglieder eingereicht werden. Artikel 136 GO
Sonstige parlamentarische Tätigkeiten
Schriftliche Erklärungen zur Abstimmung
Die Mitglieder können eine schriftliche Erklärung dazu abgeben, wie sie im Plenum abgestimmt haben. Artikel 194 GO
Schriftliche Anfragen
Die Mitglieder können eine bestimmte Anzahl Anfragen zur schriftlichen Beantwortung an den Präsidenten des Europäischen Rates, den Rat, die Kommission oder die Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union richten. Artikel 138 und Anlage III GO
Schriftliche Erklärungen (bis zum 16. Januar 2017)
**Dieses Instrument bestand bis zum 16. Januar 2017.** Eine schriftliche Erklärung war eine Initiative zu einer Angelegenheit, die in die Zuständigkeit der EU fällt. Sie konnte binnen drei Monaten von den Mitgliedern unterzeichnet werden.
Erklärungen
Erklärung der finanziellen Interessen
Original der vom Europäischen Parlament archivierten unterzeichneten/datierten Erklärung.
Kontakt
Bât. ALTIERO SPINELLI
14E259
60, rue Wiertz / Wiertzstraat 60
B-1047 Bruxelles/Brussel
Bât. LOUISE WEISS
T12036
1, avenue du Président Robert Schuman
CS 91024
F-67070 Strasbourg Cedex