Mitglieder des Europäischen Parlaments

Das Europäische Parlament setzt sich aus 720 Mitgliedern (MdEP) zusammen, die in den 27 Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union gewählt worden sind. Seit 1979 werden die Abgeordneten für die Dauer von fünf Jahren in allgemeinen unmittelbaren Wahlen gewählt.

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Mehr über die Abgeordneten

Jedes Land bestimmt selbst, in welcher Form die Wahlen durchgeführt werden, sofern die Gleichbehandlung von Frauen und Männern sowie geheime Wahlen gewährleistet sind. Bei den Europawahlen gilt das Verhältniswahlrecht. Das aktive Wahlalter ist in Belgien, Deutschland, Malta und Österreich auf 16 Jahre, in Griechenland auf 17 Jahre und in den übrigen Mitgliedstaaten auf 18 Jahre festgelegt. Die Sitze werden auf der Grundlage der Bevölkerungszahl der Mitgliedstaaten zugeteilt. Mehr als ein Drittel der MdEP sind Frauen. Die Mitglieder sind nach politischer Zugehörigkeit, nicht nach Staatsangehörigkeit gruppiert. MdEP verbringen ihre Zeit zum Teil in ihrem Wahlkreis, zum Teil in Straßburg – wo 12 Plenartagungen pro Jahr abgehalten werden – und zum Teil in Brüssel - wo zusätzliche Plenartagungen sowie Ausschuss- und Fraktionssitzungen stattfinden. Die Beschäftigungsbedingungen für Mitglieder sind im Abgeordnetenstatut von 2009 geregelt.