Lars Patrick BERG
Lars Patrick BERG

Grupo de los Conservadores y Reformistas Europeos

Miembro de la Mesa

Alemania - Bündnis Deutschland (Alemania)

Fecha de nacimiento : , Frankfurt/Main

Explicaciones de voto por escrito Lars Patrick BERG

Todo diputado puede presentar una explicación por escrito sobre su voto en el Pleno. Artículo 194 del Reglamento interno

Normas y principios generales relativos a las modalidades de control por parte de los Estados miembros del ejercicio de las competencias de ejecución por la Comisión (A9-0187/2020 - József Szájer) DE

17-12-2020

Ich habe für diesen Bericht gestimmt. 2017 legte die Kommission einen Vorschlag zur Reform des EU-Komitologiesystems vor. Er zielt darauf ab, die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Umsetzung von EU-Recht in bestimmten stark umstrittenen Politikbereichen durch folgende Maßnahmen zu verbessern: Änderung der Abstimmungsregeln in der letzten Phase des Komitologieverfahrens (dem sogenannten „Berufungsausschuss“), so dass nur Stimmen für oder gegen einen Rechtsakt berücksichtigt werden. Ziel ist es, den Rückgriff auf Enthaltungen und die Zahl der Fälle zu verringern, in denen der Ausschuss nicht in der Lage ist, Stellung zu nehmen, und die Kommission gezwungen ist, ohne ein klares Mandat der Mitgliedstaaten zu handeln; Einbeziehung der nationalen Minister, indem der Kommission gestattet wird, den Berufungsausschuss auf Ministerebene erneut zu befassen, wenn nationale Sachverständige nicht Stellung nehmen; Erhöhung der Abstimmungstransparenz auf der Ebene des Berufungsausschusses; und Gewährleistung eines politischen Engagements, indem der Kommission ermöglicht wird, den Ministerrat um Stellungnahme zu einer Angelegenheit zu ersuchen, wenn der Berufungsausschuss keine Stellungnahme abgeben kann. Der Bericht des Europäischen Parlaments fügt zusätzliche Kontrollebenen hinzu. Wir begrüßen eine erhöhte Transparenz bei der Ausübung der Durchführungsbefugnisse durch die Kommission.

Iniciativa Ciudadana Europea «Minority Safepack» (B9-0403/2020, B9-0405/2020) DE

17-12-2020

Der Schutz von sprachlichen und nationalen Minderheiten (ohne Migrationshintergrund) steht außer Frage. Die Kompetenz hierfür liegt aber alleine bei den MS.
Des Weiteren wurden die Änderungsvorschläge der ID-Fraktion nicht in den gemeinsamen Entschließungsantrag aufgenommen.
Aus diesen Gründen habe ich mich der Stimme enthalten.

Una Europa social fuerte para unas transiciones justas (A9-0233/2020 - Dennis Radtke, Agnes Jongerius) DE

17-12-2020

Es handelt sich hier um einen ideologischen Bericht. Der Bericht ist ein Plädoyer für eine echte Sozialunion und Transferunion. Immer mehr Regulierung im Sozial- und Wirtschaftsbereich ist die Botschaft. Einige Beispiele: Verwandlung von SURE in ein permanentes Instrument, Unterstützung einer EU-Arbeitslosenrückversicherung, Aufforderung an die Kommission, um Richtlinien über Arbeitsbedingungen in der digitalen Wirtschaft und für die Telearbeit vorzulegen. Plädoyer für ein Verfahren zur Überwachung und Bewertung der Sozialsysteme in Europa. Plädoyer für geschlechtsneutrale Systeme in kleinen und mittleren Unternehmen.
Ein starkes soziales Europa bedeutet auch für das Parlament, dass die gesetzliche Frist für einen Schwangerschaftsabbruch verlängert werden soll. Aus diesen und anderen Gründen habe ich gegen diesen Bericht gestimmt.

Recomendación del Consejo sobre la educación y formación profesionales (EFP) para la competitividad sostenible, la equidad social y la resiliencia (B9-0400/2020) DE

17-12-2020

Der Entschließungsantrag enthält viele richtige Erwägungen und schlägt auch viele richtige Lösungen vor. So wird zum Beispiel mit Recht betont, wie wichtig ein duales Ausbildungssystem ist. In Deutschland bieten mehr als 430.000 Unternehmen duale Aus- und Weiterbildung an. Dieses System war immer ein Schlüssel zum Erfolg für viele Unternehmen. Viele junge Leute mit einem schwachen sozialökonomischen Hintergrund haben es durch dieses System im Leben geschafft. In diesem Bereich können und sollen die Mitgliedstaaten viel voneinander lernen. Die Befugnis soll auf jeden Fall strikt national bleiben. Darüber hinaus lehne ich es ab, dass eine berufliche Aus- und Weiterbildung unter anderem dazu dienen sollte, junge Leute auf die Zukunft des Green Deals vorzubereiten. Auch bestimmte andere europäische politische Anweisungen haben mit diesem Bereich nichts zu tun.
Deswegen habe ich mich enthalten.

Aplicación de la legislación de la Unión relativa a las aguas (B9-0401/2020) DE

17-12-2020

Die Gewährleistung der Bereitstellung von sauberem Trinkwasser und die effiziente Verwaltung vorhandener Wasserquellen stellen eine wichtige öffentliche Aufgabe dar, die in der Zuständigkeit des Nationalstaates liegt. Der Entschließungsantrag enthält zwar eine Reihe von sinnvollen Vorschlägen zur Sicherstellung dieser Aufgaben. Allerdings gehören diese Vorschläge nicht auf die EU-Ebene, da ein entsprechender Mehrwert im Vergleich zu nationalstaatlichen Maßnahmen nicht vorliegt. Entsprechend lehne ich aus Gründen der Subsidiarität diesen Antrag ab.

Estrategia de la UE para una Unión de la Seguridad (B9-0421/2020) DE

17-12-2020

Dieser Bericht befasst sich mit der EU-Sicherheit, ist aber ideologisch völlig verhunzt. So behauptet er, es bestehe das Risiko der „Desinformation“, ohne dies genauer verifizieren zu können. Dass gegen derartige „Desinformation“ „Sensibilisierungskampagnen“ und „ein Aktionsplan für Demokratie“ helfen sollen, zeigt im Übrigen, worum es wirklich geht: um Geld für links-grüne Projekte. Daher wird der islamische Terrorismus zwar erwähnt, der rechtsextreme aber besonders hervorgehoben. Auch sollen NGOs, die im Schleuserwesen tätig sind, nicht kriminalisiert werden. Da die Entschließung dann auch noch fordert, dass die Staaten „Genderrechte“ durchsetzen, ist der ideologische Gehalt offensichtlich. Ich habe dagegen gestimmt.

Enmiendas al Reglamento interno para garantizar el funcionamiento del Parlamento en circunstancias extraordinarias (A9-0194/2020 - Gabriele Bischoff) DE

17-12-2020

Ich habe gegen diesen Bericht gestimmt. Während der Coronakrise hat der Präsident des Europäischen Parlaments außerordentliche Maßnahmen getroffen, damit das Parlament seine Aufgaben weiterhin wahrnehmen kann. Diese Befugnisse werden weder gemäß den Verträgen noch den Verfahrensregeln des Parlaments an den Präsidenten delegiert. Mit diesem Bericht werden die Verfahrensregeln geändert, um die Annahme außerordentlicher Maßnahmen unter außergewöhnlichen Umständen zu ermöglichen. Außergewöhnliche Umstände werden allgemein als Gründe für Sicherheit oder Nichtverfügbarkeit technischer Mittel definiert, die es dem Parlament unmöglich oder gefährlich machen, gemäß den üblichen Verfahren einzuberufen. In den Berichten wird der Prozess eingehender geprüft, indem die Entscheidung der Konferenz der Präsidenten zur Genehmigung vorgelegt und auf Antrag der Mitglieder im Plenum abgestimmt wird. Obwohl wir die verstärkte Kontrolle der Entscheidungen des Präsidenten durch die COP und das Parlament nachdrücklich unterstützen, verurteilen wir die Einführung von Regeln, die „außergewöhnliche Maßnahmen unter außergewöhnlichen Umständen“ ermöglichen. Als Deutsche sind wir uns des Missbrauchs bewusst, den eine solche Klausel verursachen kann.

Estrategia de la Unión en materia de adaptación al cambio climático (B9-0422/2020) DE

17-12-2020

Die Anpassung an den Klimawandel ist grundsätzlich eine wichtige Aufgabe, die die Menschheit seit jeher beschäftigt. Gerade in vormodernen Zeiten, als die Abhängigkeit von Wind und Wetter erheblich größer war als heute, stellten geeignete Anpassungsmaßnahmen der zumeist bäuerlich tätigen Bevölkerung an klimatische Veränderungen eine zwingende Notwendigkeit dar. So waren bei Eiszeiten oder lange anhaltenden Hitzeperioden als existentielle Bedrohungen geeignete Anpassungsmaßnahmen der Schlüssel zum Überleben für die Menschen, welche zumeist von der Subsistenzwirtschaft lebten. Auch wenn die Klimaabhängigkeit der Menschen in der Moderne dank Fortschritt, Technik und Innovation zunehmend abnimmt, ergeben auch heute Klimaanpassungsmaßnahmen durchaus Sinn. In der heutigen Zeit fällt diese öffentliche Aufgabe primär in die Kompetenz der Nationalstaaten. Bis zu einem gewissen Grad können auch zwischenstaatliche sowie multilaterale Kooperationen in diesem Bereich sinnvoll sein, sofern sie wohldurchdacht und angemessen sind. Hier allerdings setzt die Kritik an der vorliegenden Entschließung des Europäischen Parlamentes an. Neben positiv zu bewertenden Vorschlägen wie der Anregung einer stärkeren grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen enthält der Text auch einige Forderungen, welche der unverantwortlichen Panikmache vor aktuellen Klimaveränderungen zulasten der Bürger und der Wirtschaft Vorschub leisten. Da Klimaanpassung im Grundsatz richtig ist, der Text aber etliche Schwächen aufweist, habe ich mich hier enthalten.

Deliberaciones de la Comisión de Peticiones en 2019 (A9-0230/2020 - Kosma Złotowski) DE

17-12-2020

Der PETI nutzt diesen Bericht, um sich selbst für seine Existenz zu rechtfertigen und sich mit salbungsvollen Worten selbst zu loben. Petitionen stellen außer Frage eine wichtige (im Moment auf EU-Ebene einzige) Form der Bürgerbeteiligung am Gesetzgebungsprozess dar. Allerdings ist der Versuch des Ausschusses, eigenständig politisch zu agieren, in dem z. B. willkürlich dem „Leugnen des Klimawandels“ der Kampf angesagt wird, strikt abzulehnen.
Deshalb habe ich mich meiner Stimme enthalten.

Reglamento del Consejo por el que se establece el marco financiero plurianual para el período 2021-2027 (A9-0260/2020 - Jan Olbrycht, Margarida Marques) DE

16-12-2020

In diesem Vorschlag geht es um die Verordnung des Rates zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027, auch bekannt als MFR 2021-2027.
Nach der Verabschiedung der Verordnung wird der Höchstbetrag der Mittel, die von den Mitgliedstaaten in einem bestimmten Jahr zur Finanzierung der EU-Ausgaben abgerufen werden können – die sogenannte Eigenmittelobergrenze – von 1,20 % auf 1,40 % der Summe des Bruttonationaleinkommens der EU-27 angehoben. Dies spiegelt die Integration des Europäischen Entwicklungsfonds in den EU-Haushalt wider und ist eine Reaktion auf den Austritt des Vereinigten Königreichs, eines früheren Nettobeitragszahlers zum EU-Haushalt. Die Kommission wird außerdem ermächtigt, in Ausnahmefällen vorübergehend bis zu 750 Mrd. EUR zu Preisen von 2018 auf den Kapitalmärkten aufzunehmen, um die Folgen der COVID-19-Krise zu bewältigen. Parallel dazu wird die Eigenmittelobergrenze ausnahmsweise und vorübergehend um weitere 0,6 Prozentpunkte angehoben, um alle aus dieser Kreditaufnahme resultierenden Verbindlichkeiten der EU zu decken, bis alle aufgenommenen Mittel zurückgezahlt sind.
Die AfD stimmte gegen den Vorschlag, weil die finanziellen Mittel für die EU noch weiter erhöht werden sollen. Und Kredite für die Kommission sollen bis zu 750 Milliarden genehmigt werden.

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