Monika HOHLMEIER
Monika HOHLMEIER

Groupe du Parti populaire européen (Démocrates-Chrétiens)

Membre

Allemagne - Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (Allemagne)

Date de naissance : , München

Explications de vote écrites Monika HOHLMEIER

Les députés peuvent expliquer par écrit leur vote en plénière. Article 194 du règlement intérieur.

Législation sur l’intelligence artificielle (A9-0188/2023 - Brando Benifei, Dragoş Tudorache) DE

13-03-2024

Es ist sinnvoll, uns in der EU Regeln für die Anwendung von KI zu geben. Wir wollen keine Bewertung sozialen Verhaltens (Social Scoring), wie in China. Dies muss verboten werden. Wir wollen auch nicht Echtzeitgesichtserkennung überall zulassen, sondern es soll Künstliche Intelligenz nur etwa bei der Suche nach vermissten Kindern, zur Terrorismusbekämpfung und der Aufklärung schwerer Straftaten eingesetzt werden. Datensätze, mit denen Hochrisiko-KI arbeitet, müssen ausgewogen sein. Wir müssen die Risiken von KI beherrschen, dürfen aber auf keinen Fall durch Überregulierung die Chancen von KI verpassen. Die KI-Verordnung sieht zahlreiche Verpflichtungen für Anbieter sowie Nutzer von KI vor - je nach Risikograd der KI. Anbieter von KI-Systemen müssen Nutzern eine Vielzahl an Informationen bereitstellen, u.a. zur Zweckbestimmung und dem Maß an Genauigkeit, Robustheit sowie Cybersicherheit der KI. Es wäre meines Erachtens sinnvoller gewesen, mit der Verordnung nur zu regeln, was KI nicht darf, z.B. Social Scoring. Denn Ziel muss auch sein, unsere KI-Startups in der EU zu halten und im weltweiten Wettbewerb mithalten zu können. Mit neuer detaillierter Regulierung belasten wir Anwender und Nutzer und riskieren, dass Innovationen im KI-Bereich außerhalb der EU stattfinden. Deshalb habe ich mich bei der Abstimmung über die Verordnung über Künstliche Intelligenz enthalten.

Performance énergétique des bâtiments (refonte) (A9-0033/2023 - Ciarán Cuffe) DE

12-03-2024

Wenn wir unsere Klimaziele erreichen wollen, muss der Gebäudesektor seinen Beitrag dazu leisten. Laut Schätzungen der Europäischen Kommission macht dieser Bereich nämlich 36% der CO2-Emissionen und 40% des Energiebedarfs der EU aus. Die Frage ist also nicht, ob wir den Gebäudesektor dekarbonisieren, sondern wie wir dies tun. Für mich ist dabei klar: Die Politik muss Klimaschutz mit den Menschen gestalten und nicht gegen sie.
Daher ist es ein gutes Signal an die Menschen, dass es keinen von der EU verordneten Sanierungszwang für Wohngebäude geben wird. Dass wir dies verhindern konnten, obwohl Grüne und Sozialdemokraten einen Sanierungszwang befürworteten, ist ein großer Erfolg.
Dennoch halte ich das Ergebnis der Überarbeitung dieser Richtlinie für nicht zufriedenstellend. Diese ist immer noch zu detailverliebt. EU-Vorgaben zur Anzahl der Fahrradabstellplätze oder Vorverkabelung von Ladesäulen für neue und zu renovierende Gebäude brauchen wir in diesem Ausmaß nicht.
Fraglich bleibt auch, ob diese Richtlinie insgesamt überhaupt nötig ist. Denn wir haben bereits den europäischen Emissionshandel auf Gebäude ausgeweitet und in der Energie-Effizienz-Richtlinie verbindliche europäische Energie-Einsparziele für die Mitgliedsstaaten festgelegt. Statt alles doppelt und dreifach zu regulieren, statt Zwang und starre Regulierung müssen wir uns auf Anreize für Renovierungen fokussieren.
Daher habe ich das Trilogergebnis über die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie abgelehnt.

Définition de la violence fondée sur le genre comme un nouveau domaine de criminalité énuméré à l’article 83, paragraphe 1, du traité FUE (A9-0249/2021 - Malin Björk, Diana Riba i Giner) DE

16-09-2021

. – Die deutliche Forderung, dass das Übereinkommen von Istanbul der internationale Standard und ein Schlüsselinstrument für die Beseitigung geschlechtsspezifischer Gewalt bleibt, hat meine volle Unterstützung. Der Bericht der linken Politikerin Malin Björk und der grünen Kollegin Diana Riba I Gina schießt mit seinen Empfehlungen weit über das Ziel hinaus. Die in diesem Bericht enthaltene Forderung, auch jegliche Einschränkung von Versorgungsdienstleistungen bei Abtreibungen als geschlechtsspezifische Gewalt zu definieren und zu sanktionieren, kann ich in dieser Pauschalität nicht unterstützen. Das hehre Anliegen des Berichts, den Begriff von geschlechtsspezifischer Gewalt als neuen Kriminalitätsbegriff zu bestimmen, europaweit zu verankern und damit eine zielgerichtete Grundlage für die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt zu schaffen, sehe ich hingegen positiv. Aus diesem Grund habe ich mich enthalten.

Renforcement de la transparence et de l’intégrité des institutions de l’UE par la création d’un organisme européen indépendant chargé des questions d’éthique (A9-0260/2021 - Daniel Freund) DE

16-09-2021

Ich habe mich mit Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Gruppe enthalten und will dies auch in ihrem Namen gerne begründen: Wir haben uns bei der Abstimmung enthalten, um zu würdigen, dass im Laufe der Arbeiten an dem anfangs völlig inakzeptablen Bericht einige Verbesserungen erzielt werden konnten. Wir unterstützen Verbesserungen in der Umsetzung der Ethikvorschriften, sind aber mit der im Bericht vorgeschlagenen Struktur der Ethik-Behörde nicht einverstanden.
In der vorgeschlagenen Form verletzt die Ethik-Behörde essentielle Prinzipien der Gewaltenteilung und wäre Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht in einem. Die Ethik-Behörde soll gleichzeitig ermitteln, einen Vorwurf feststellen und über Empfehlungen für Sanktionen entscheiden und diese Empfehlungen veröffentlichen. Dazu werden weitreichende Eingriffsmöglichkeiten in die Persönlichkeitsrechte von Beschuldigten gefordert, die in einem Rechtsstaat eines richterlichen Beschlusses bedürfen.
Das Europäische Parlament verfügt bereits heute über weltweit ausgezeichnete Transparenzregeln. Wir Abgeordneten der CDU/CSU-Gruppe stehen jeder weiteren Optimierung offen gegenüber. Wir bedauern jedoch, dass der Berichterstatter im vorliegenden Bericht und in seinen öffentlichen Stellungnahmen durch irreführende oder falsche Fakten und durch fehlleitende Aneinanderreihung von Umständen ein realitätsfernes Zerrbild der tatsächlichen Gegebenheiten und des notwendigen Handlungsbedarfs erzeugt. Er beschädigt damit das Vertrauen in die Institution, das er erhöhen zu wollen vorgibt!

Déforestation (A9-0179/2020 - Delara Burkhardt) DE

22-10-2020

Ich habe gegen den Bericht gestimmt, da ich den vorgelegten Kompromiss so nicht unterstützen kann.
Die EU muss eine führende Rolle im Kampf gegen Entwaldung einnehmen. Unser Ziel muss sein, den Verbrauch von Produkten aus entwaldungsfreien Lieferketten in der EU zu fördern. Wir müssen uns auf die Hauptverursacher der Entwaldung sowie auf Standards und Zertifizierungssysteme konzentrieren, die dazu beitragen, entwaldungsfreie Waren zu identifizieren und zu fördern. Ich unterstütze regulatorische Maßnahmen, um gleiche Wettbewerbsbedingungen und entwaldungsfreie Lieferketten zu gewährleisten, damit die Transparenz der Lieferkette erhöht und das Risiko von Entwaldung im Zusammenhang mit Warenimporten in die EU minimiert wird. Ich kann aber keinem Bericht zustimmen, der eine Haftung bis zum Ende der Wertschöpfungskette vorsieht. Bei Eintritt einer Ware oder eines Rohstoffs in den Europäischen Binnenmarkt sollte der Nachweis erbracht werden, dass diese entwaldungsfrei gewonnen wurden. Und derjenige, der diese auf den europäischen Markt bringt, sollte auch bei Verstößen haftbar sein. Nachfolger in der Wertschöpfungskette können diesen Nachweis nicht erbringen und müssen sich darauf verlassen können, dass die auf dem Binnenmarkt verfügbaren Waren und Rohstoffe „sauber“ sind.
Viele Passagen des Berichts kann ich nicht unterstützen, weil sie bürokratische Hürden vorsehen, die für KMUs nicht machbar sind. Außerdem bestehen Überschneidungen mit der EU-Forststrategie, die eher für Rechtsunsicherheit als Rechtssicherheit sorgen.

Nouveau CFP, ressources propres et plan de relance DE

15-05-2020

. – Die CSU-Europaabgeordneten Angelika Niebler, Manfred Weber, Marlene Mortler und Christian Doleschal erklären zur gemeinsamen Entschließung „Neuer MFR, Eigenmittel und Aufbauplan”:
Das Europäische Parlament muss eng in das Gesetzgebungsverfahren zum Mehrjährigen Finanzrahmen und des Wiederaufbaufonds eingebunden werden. Diese Entschließung fordert nachdrücklich genau diese Mitspracherechte des Europäischen Parlaments. Aus diesem Grund haben wir der Entschließung trotz einzelner inhaltlicher Vorbehalte zugestimmt.
Wir sind der Meinung, dass es einen vom EU-Haushalt getragenen Wiederaufbaufonds der EU geben muss, da wir die Wirtschaft in allen Regionen der EU wieder hochfahren müssen. Dieser Wiederaufbaufonds darf jedoch nicht von Mitgliedstaaten dazu verwendet werden, alte Budgetlöcher zu stopfen oder allgemeine Sozialleistungen zu finanzieren. Die Mittel müssen zielgerichtet in eine Belebung einer zukunftsorientierten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und des öffentlichen Lebens investiert werden, und sich primär auf Investitionen in Forschung, Digitalisierung, Verbesserung der Infrastruktur und eine innovationsbasierte Umsetzung des Green Deals ausrichten. Damit das gewährleistet ist, brauchen wir Transparenz und demokratisches Mitspracherecht des Europäischen Parlaments bei der Mittelverwendung. Auch muss die Mittelverwendung nachvollziehbar sein. Nur über die Mitsprache des Parlaments ist Öffentlichkeit und Transparenz gewährleistet. Was für die Transparenz und die Veröffentlichungspflicht jedes einzelnen landwirtschaftlichen Betriebs gilt, muss auch hier zur Anwendung kommen.

Décharge 2018: budget général de l'UE - Commission et agences exécutives (A9-0069/2020 - Monika Hohlmeier) DE

14-05-2020

Stimmerklärung zum Änderungsantrag 13 Ziffer 346, Spiegelstrich 3, eingebracht von Luke Ming Flanagan im Namen der GUE/NGL-Fraktion
Alle Agenturen sind grundsätzlich verpflichtet, sämtliche Rechtsetzungen und rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union einzuhalten. Dies schließt Menschen- und Grundrechte ganz selbstverständlich mit ein. Eine gesonderte Forderung nach der Einhaltung von Grundrechten in der Entlastungsentschließung der Kommission 2018 könnte fälschlicherweise den Eindruck erwecken, dass Frontex oder andere EU-Agenturen Grundrechte nicht vollumfänglich respektieren. Aus diesem Grund habe ich gegen die Erwähnung der Einhaltung von Grundrechten im Änderungsantrag 13 gestimmt.

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