Sowohl die ÖVP-Delegation als auch die gesamte Europäische Volkspartei hat sich zum Green Deal bekannt. Das bedeutet ein klares Ja zum Klimaschutz, ja zu Abfallvermeidung und ja zu einem besseren ökologischen Fußabdruck Europas. Dies setzt für uns aber auch Umsetzbarkeit, Eigenverantwortung und ein Hand in Hand von Wirtschaft und Konsumenten voraus, um eine praxistaugliche Übergangsphase zu gestalten. Das ist in diesem Bericht leider nicht ausreichend berücksichtigt. Quoten und Regelungen über die Köpfe der Unternehmen hinweg führen zu überbordender Bürokratie und einem Wirtschaftssystem, das im globalen Wettbewerb nicht mithalten kann. Die im Bericht angedachte Ausdehnung der Garantie auf die „geschätzte Lebensdauer“ eines Produktes ist realitätsfremd und praxisuntauglich. Zusammen mit der Forderung nach einer Verlängerung der umgekehrten Beweislast von Konsument zu Unternehmer würde es gerade für Klein- und Mittelbetriebe enorme Belastungen bedeuten. Diese Punkte stellten für die Wirtschaft bereits im Initiativbericht des Novemberplenums 2020 zum Thema „Auf dem Weg zu einem nachhaltigeren Binnenmarkt für Unternehmer und Verbraucher (A9-0209/2020)“ nicht überschreitbare rote Linien dar und führten auch dieses Mal zu einer Abstimmungsenthaltung. Bei den Vorschlägen der Europäischen Kommission, welche für die zweite Jahreshälfte erwartet werden, sind gezielte Nachschärfungen im Sinne unserer Unternehmerinnen und Unternehmer notwendig.
Solidarisches Handeln ist unser politischer Auftrag. Es liegt in unserer christdemokratischen Verantwortung, für Menschen mit niedrigen Einkommen da zu sein. Dies gilt umso mehr in der größten Wirtschaftskrise seit dem Zweiten Weltkrieg. Die Arbeitsmärkte der europäischen Mitgliedstaaten sind unterschiedlich gewachsen und ausgeprägt. Um daher bestmöglich gegen Erwerbstätigenarmut vorzugehen, bedarf es individuelle Lösungen. Dabei muss ebenso auf branchen- und betriebsbezogene Bedürfnisse Rücksicht genommen und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden. In Österreich hat sich in diesem Zusammenhang das System der Sozialpartnerschaft gut bewährt. Unter Einhaltung nationaler Gepflogenheiten und unter Berücksichtigung ihrer Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit, stehen die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Bekämpfung von Erwerbstätigenarmut im Vordergrund. Aus diesem Grund stehe ich einem einheitlichen europäischen Mindestlohn, der individuelle Bedürfnisse außer Acht lässt, skeptisch gegenüber.
Rechtsstaatlichkeit ist ein grundlegender Wert der Europäischen Union, zu dem sich alle Mitgliedstaaten bei ihrem Beitritt verpflichtet haben und der für die ÖVP-Delegation nicht verhandelbar ist. Die Grundintention der EVP für diesen Entschließungsantrag war es, Versäumnisse in diesem Bereich in einem Mitgliedstaat aufzuzeigen. Wir bedauern es daher, dass durch das linke Bündnis der Fraktionen GUE, Grüne, S&D und Renew jegliche Verhandlungen mit der EVP von Anfang blockiert wurden und damit jetzt ein äußerst einseitiger und unausgewogener Text vorlag, der den Fokus nicht mehr auf Rechtsstaatlichkeit legt, sondern ausschließlich auf das innerstaatliche Abtreibungsrecht in Polen. Wenngleich wir den Zugang zu Angeboten für sexuelle und reproduktive Gesundheit selbstverständlich unterstützen, haben wir bei diesem Text Bedenken hinsichtlich der Subsidiarität, da Gesundheit grundsätzlich im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten liegt. Aus den oben genannten Gründen haben wir uns daher für eine Ablehnung des Antrags entschieden.