Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Geldwäsche-Bekämpfung: Offenlegung der wahren Eigentümer von Unternehmen 

Jeder Bürger kann in Zukunft Informationen über die tatsächlichen Eigentümer der in der EU tätigen Unternehmen abrufen. Der Vorschlag ist Teil der umfassenden fünften Aktualisierung der EU-Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche, die am Mittwoch zur Debatte und am Donnerstag zur Abstimmung steht.

Wenn das Parlament dem Vorschlag zustimmt, wird die Öffentlichkeit erstmals Zugang zu Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen erhalten – ein Schritt, der darauf abzielt, die undurchsichtigen finanziellen Regelungen beziehungsweise die wahren Hintermänner hinter Briefkastenfirmen auszumachen.


Weitere Maßnahmen sind eine stärkere Regulierung virtueller Währungen wie Bitcoins und der Schutz von Informanten („Whistleblower“), die Geldwäscheaktivitäten melden.



Debatte:  Mittwoch, den 18. April

Abstimmung:  Donnerstag, den 19. April


Verfahren:  Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren)


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