Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Strommarktreform: Mehr Rechte für Verbraucher, klimafreundlichere Energie 

Abstimmung über neue Vorschriften für einen flexibleren, umweltfreundlicheren, wettbewerbsfähigeren und risikofesten Strommarkt.

Es wird erwartet, dass die Abgeordneten am Dienstag vier Gesetze zum EU-Strommarkt verabschieden und damit das Maßnahmenpaket „Saubere Energie für alle Europäer" abschließen.


Eines der Hauptziele der neuen Vorschriften ist die Erleichterung des grenzübergreifenden Stromhandels. Der Handel mit erneuerbaren Energien über die Grenzen der EU hinweg soll vereinfacht werden, um dazu beizutragen, das verbindliche Ziel zu erreichen, wonach der Anteil der erneuerbaren Energie am Energieverbrauch in der EU bis 2030 mindestens 32% betragen muss.


Außerdem soll die Förderung für die umweltschädlichsten Kohlekraftwerke in Europa auslaufen, die sozusagen als Backup für wind- und sonnenarme Zeiten genutzt werden. Diese Kohleförderung über sogenannte Kapazitätsmechanismen soll ab 2025 ein Ende haben.


Intelligente Stromzähler, dynamische Preisgestaltung und den Stromanbieter einfacher wechseln


Darüber hinaus zielen die neuen Gesetze darauf ab, den Strommarkt der EU wettbewerbsfähiger und verbraucherorientierter zu gestalten. So soll etwa der Wechsel des Stromanbieters für Verbraucher einfacher werden (kostenloser Anbieterwechsel innerhalb von höchstens drei Wochen, und binnen 24 Stunden bis 2026). Dynamische Preisgestaltung und intelligente Stromzähler sollen helfen, Energie und Kosten zu sparen.


Um die EU-Bürger besser vor plötzlichen Stromausfällen zu schützen, soll der Sektor besser auf Risiken vorbereitet werden. Die Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) wird zusätzliche Aufgaben und Befugnisse erhalten, um den EU-Strommarkt besser zu regulieren.


Debatte: Montag, den 25. März

Abstimmung: Dienstag, den 26. März

Verfahren: Mitentscheidungsverfahren (Ordentliches Gesetzgebungsverfahren)