Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Polen: Weitere Angriffe auf Medienfreiheit und Rechtsstaatlichkeit 

Debatte und Entschließung über einen Gesetzentwurf aus Warschau, der den Medienpluralismus bedroht und die jüngste polnische Herausforderung für die Regeln und Werte der EU darstellt.

Die polnische Regierung hat eine neue Rundfunkgesetzgebung vorgeschlagen, die es Unternehmen von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verbieten würde, mehr als 49% der polnischen Medienunternehmen zu besitzen. Dieser Schritt wird als Versuch gewertet, TVN, einen US-amerikanischen Sender, der den polnischen Behörden kritisch gegenübersteht, zum Schweigen zu bringen. Am 12. August erklärte die für Werte und Transparenz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová, dass der Entwurf des polnischen Rundfunkgesetzes ein „negatives Signal" für den Medienpluralismus darstelle. Sie forderte ein EU-Gesetz zur Medienfreiheit, „um die Medienfreiheit zu schützen und die Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen".


Die Abgeordneten werden auch die jüngsten Entwicklungen zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen bewerten. Im August gab die polnische Regierung ihre Pläne für eine Justizreform auf, nachdem der Europäische Gerichtshof die polnische Disziplinarregelung für Richter für unvereinbar mit EU-Recht erklärt hatte, da es nicht unabhängig von politischer Einflussnahme sei. Allerdings ist sie dem Urteil zur Auflösung der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts in Polen nicht vollständig nachgekommen, was die Kommission veranlasst hat, die Verhängung von Geldstrafen zu beantragen. Parallel dazu hatte das Büro des polnischen Premierministers beim polnischen Verfassungsgerichtshof eine Klage eingereicht, die auf die Grundsätze des Vorrangs des EU-Rechts und der loyalen Zusammenarbeit zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten abzielt. Das Gericht wird seine Entscheidung voraussichtlich Ende September bekannt geben.

Debatte: Mittwoch, 15. September

Abstimmung: Donnerstag, 16. September

Verfahren: Erklärungen des Rates und der Kommission, mit Entschließung