Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Beendigung des Einsatzes von Tieren in der Forschung sowie von Tierversuchen 

In einer Entschließung, die am Dienstag zur Abstimmung steht, zeigt das Parlament Wege auf, wie der Übergang zu einem Forschungssystem ohne Tierversuche beschleunigt werden kann.

Die derzeitige EU-Gesetzgebung schützt das Wohlbefinden von Tieren, die für die Forschung benötigt werden. Das Ziel der Gesetzgebung ist es, die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken zu beenden, indem ihre Verwendung in der Forschung, bei vorgeschriebenen Versuchen und in der Bildung kontinuierlich ersetzt, reduziert oder weiterentwickelt wird.


Es wird erwartet, dass die Abgeordneten verstärkte Anstrengungen auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten fordern, einschließlich gezielter Finanzierung, besserer Koordinierung und konkreter Ziele, wie Tiere in bestimmten wissenschaftlichen Bereichen ersetzt werden können.


Die Entschließung bildet den Abschluss der Debatte auf der Plenartagung im Juli.


Hintergrund


Seit 1986 gibt es in der EU spezifische Rechtsvorschriften über die Verwendung von Tieren zu wissenschaftlichen Zwecken. Die derzeit geltenden Vorschriften beschränken Tierversuche für Forschungszwecke und legen Mindestanforderungen für die Unterbringung und Pflege von Tieren fest. Tierversuche für kosmetische Fertigerzeugnisse sind in der EU seit 2004 und für kosmetische Inhaltsstoffe seit 2009 verboten.



Debatte: Donnerstag, 8. Juli

Endgültige Abstimmung: Mittwoch, 15. September, Ergebnisse Donnerstag


Verfahren: Entschließungen zu aktuellen Themen