Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Hetze und Hasskriminalität in Liste der EU-Straftatbestände aufnehmen 

Im Rahmen einer Debatte und einer Abstimmung Mittwoch und Donnerstag will das Parlament den Rat auffordern, entschiedene Maßnahmen gegen Hetze und Hasskriminalität in der EU zu ergreifen.

In dem Berichtsentwurf werden Fortschritte bei der Einstufung von Hetze und Hassverbrechen als „EU-Straftatbestände" gefordert - ein Prozess, der im Rat seit 2022 blockiert ist. Die Abgeordneten betonen, dass alle Personen und Gruppen, die zur Zielscheibe von Hass werden können, geschützt werden müssen und dass die Meinungsfreiheit nicht zum Schutz von Hetze und Hassverbrechen ausgenutzt werden darf. Die Abgeordneten fordern außerdem einen „offenen Ansatz“, bei dem Vorfälle auf der Grundlage ihrer kontextuellen Umstände bewertet werden sollen.

Bei den so genannten EU-Straftatbeständen handelt es sich um besonders schwere Straftaten mit grenzüberschreitender Dimension, wie in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU festgelegt. Derzeit gehen die Gesetze der Mitgliedstaaten unterschiedlich mit Hetze und Hassverbrechen um, während sich die EU-weiten Vorschriften auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Abstammung oder nationale oder ethnische Herkunft beschränken.

Debatte: Mittwoch, 17. Januar
Abstimmung: Donnerstag, 18. Januar

Verfahren: Nichtlegislative Entschließung