Umweltaussagen: Schutz der Verbraucher vor Irreführung
Debatte und Abstimmung über neue Regeln für die Überprüfung und Zulassung ökologischer Werbeaussagen zum Schutz der Verbraucher vor irreführender Werbung.
Die sogenannte "Green Claims"-Richtlinie (Richtlinie über Umweltaussagen) ergänzt das bereits verabschiedete EU-Verbot von „Grünfärberei“ („Greenwashing“). Sie legt fest, welche Informationen Unternehmen bereitstellen müssen, um ihre ökologischen Werbeaussagen zu untermauern. Sie schafft auch den Rahmen, die Verfahren und die Fristen für die Überprüfung dieser Belege und für die Genehmigung der Aussagen, bevor diese verwendet werden dürfen.
Die Richtlinie sieht Sanktionen für Unternehmen vor, die gegen die Vorschriften verstoßen. Sie enthält auch spezifische Regeln für die Verwendung von vergleichenden Angaben und klärt die Bedingungen für die Erwähnung von Projekten zum Ausgleich und zur Beseitigung von CO2-Emissionen in Marketingangaben.
Hintergrund
Die Kommission legte den Vorschlag für die Richtlinie über Umweltaussagen („Begründung ausdrücklicher Umweltaussagen und die diesbezügliche Kommunikation“) im März 2023 vor, um die vom Parlament im Januar 2024 angenommene Richtlinie hinsichtlich der Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel zu ergänzen und zu vervollständigen.
Debatte: Montag, 11. März
Abstimmung: Dienstag, 12. März
Verfahren: Ordentliches Gesetzgebungsverfahren, erste Lesung
Pressekonferenz mit den Berichterstattern Andrus Ansip (Renew, EE) und Cyrus Engerer (S&D, MT): Dienstag, 12. März um 14:30 Uhr.