Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Recht auf Abtreibung als EU-Grundrecht festschreiben 

Das Recht auf Abtreibung sollte in die EU-Grundrechtecharta aufgenommen werden, fordern die Abgeordneten in einer Resolution, über die am Donnerstag abgestimmt werden soll.

Die Abgeordneten fordern, das Recht auf Abtreibung in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zu verankern, nachdem die Rechte auf sexuelle und reproduktive Gesundheit in mehreren EU-Mitgliedstaaten beschnitten wurden. Frankreich ist das erste Land, das am 4. März das Recht auf Abtreibung in seiner Verfassung verankert hat. In einer Plenardebatte am 14. März forderten die Abgeordneten die Mitgliedstaaten auf, den Zugang von Frauen zu einem sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch zu gewährleisten.

Die Gesundheitsversorgung, einschließlich der sexuellen und reproduktiven Gesundheit, fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Eine Änderung der EU-Grundrechtecharta, die den Schwangerschaftsabbruch einschließt, würde die einstimmige Zustimmung aller Mitgliedstaaten erfordern.

Debatte: Donnerstag, 14. März
Abstimmung: Donnerstag, 11. April

Verfahren: Erklärung der Kommission mit Entschließung