Schwerpunkte der Plenartagung 
 

Asylrecht: Abstimmung über sichere Herkunftsländer und Drittstaaten 

Am Dienstag werden die Abgeordneten voraussichtlich erstmals eine EU-Liste sicherer Herkunftsländer für Asylsuchende und neue Regeln zur Einstufung sicherer Nicht-EU-Staaten billigen.

Sichere Herkunftsländer

Die erste gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer wird – entsprechend dem Vorschlag der Kommission – Bangladesch, Kolumbien, Ägypten, Indien, Kosovo, Marokko und Tunesien umfassen. Sie soll eine beschleunigte Bearbeitung von Asylanträgen von Staatsangehörigen dieser Länder ermöglichen.

Auch EU-Beitrittskandidaten sollen grundsätzlich als sicher für ihre eigenen Staatsangehörigen gelten, sofern nicht besondere Umstände – etwa wahllose Gewalt im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten, eine EU-weite Anerkennungsquote für Asylanträge von über 20 % oder Sanktionen wegen Verletzungen grundlegender Rechte – eine andere Bewertung rechtfertigen.

Die Mitgliedstaaten behalten weiterhin die Möglichkeit, auf nationaler Ebene zusätzliche sichere Herkunftsländer festzulegen, mit Ausnahme jener Länder, die von der EU-Liste ausgesetzt wurden. Die Verhandlungsführenden von Parlament und Rat einigten sich darauf, dass bestimmte Bestimmungen zur nationalen Einstufung sicherer Herkunftsländer sowie zur vorzeitigen Anwendung beschleunigter Grenzverfahren bereits vor dem allgemeinen Inkrafttreten der EU-Asylgesetzgebung im Juni 2026 angewandt werden können.

Sichere Drittstaaten

Die aktualisierten Regeln ermöglichen es den EU-Mitgliedstaaten, Asylanträge als unzulässig zu erklären, wenn Antragstellende eine Verbindung zu einem als sicher eingestuften Nicht-EU-Land haben, dieses durchreist haben oder dorthin überstellt werden können. Grundlage hierfür sind bilaterale Abkommen oder Vereinbarungen auf EU-Ebene mit Drittstaaten. Nach der neuen Gesetzgebung führt ein Rechtsmittel gegen eine Unzulässigkeitsentscheidung nicht automatisch zur Aussetzung der Rückführungsentscheidung.

Abstimmung: Dienstag, 10. Februar

Verfahren: Ordentliches Gesetzgebungsverfahren, Einigung in erster Lesung

Pressekonferenz: Dienstag, 10. Februar, 14.00 – 14.30 Uhr, mit den Berichterstattenden Alessandro Ciriani und Lena Düpont